Vorschriften Regenwassernutzung
- Recht für Bau und Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage
- Baugenehmigung
In der Regel ist aber eine Baugenehmigung für Tanks bie 50cbm Inhalt nicht erforderlich.
- Anzeige-/ Mitteilungspflicht
Unter Eigengewinnungsanlagen fallen auch Regenwassernutzungsanlagen. Weiterhin hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass " keine Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungssystem möglich sind", d.h. es muß eine Trennung geben zwischen dem Regenwassersystem und dem Trinkwassersystem geben.
Weiterhin muss nach §13, Abs. 3 TrinkwV 2001 die Errichtung oder die Inbetriebnahme sowie erhebliche bauliche Veränderungen einer Regenwasseranlage dem Gesundheitsamt 4 Wochen vorher angezeigt werden. Die Stilllegung einer Anlage ist dem Gesundheitsamt innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen.
Die Unterlassung der Anzeige beim Gesundheitsamt erfüllt eine Ordnungswidrigkeit nach der TrinkwV 2001 (Trinkwasserverordnung)
- Kennzeichnung
Die DIN 1988(Technische Regeln für Trinkwasserinstallation) die DIN 1989
( Regenwassernutzungsanlagen) sowie §17 Abs.2 TrinkwV legen fest, dass Regenwasseranlagen nicht mit Trinkwasserleitungen verbunden werden dürfen.
Weiterhin müssen die Leitungen der unterschiedlichen Versorgungssysteme farblich unterschiedlich gekennzeichnet werden. Ebenso müssen die Entnahmestellen beschriftet werden( mit "kein Trinkwasser")
Rechtshinweis:
Die vorstehend aufgeführte Sammlung von Gesetzen und Normen mit Erläuterungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt nur allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung dar.
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