Baugenehmigung

In der Regel ist eine Baugenehmigung des zuständigen Bauamtes erforderlich bei:
  • wesentlichen Veränderungen am Gebäudeäußeren
  • Nutzungsänderungen
  • Änderung tragender Teile
Zum Antrag gehören Lageplan, Baubeschreibung und evt. Zustimmung der Nachbarn.

Und Ihre Meinung oder Ergänzung? Kommentieren Sie diesen Beitrag!
Bitte anmelden oder registrieren um an dieser Diskussion teilnehmen zu können.
 

Downloads

Unsere DownloadsBeliebte Downloads

Hier finden Sie KOSTENLOS praktische Hilfen und hochwertige Inhalte zum Gratis-Download.

--> Alle Downloads

Gratis Bau- und Heimwerkerwissen

ImageUnser kostenloses Angebot an Sie. Mit dem Bau- und Heimwerker-E-Mail-Kurs von Bauen-und-Heimwerken.de werden Sie Woche für Woche zum Fachmann in den Bereichen Heimwerken, Hausbau und Renovieren. (Beispielinhalt)

Einfach hier eintragen!