VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung (früher: Verdingungsordnung) für Bauleistungen stellt ein auf die besonderen Bedürfnisse am Bau zugeschnittenes Regelwerk dar. Sie besteht aus drei Teilen (VOB/A, VOB/B und VOB/ C). Sie gilt jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 2002. Die VOB besteht aus drei Teilen:Teil A regelt die allgemeinen Vergabebedingungen von Bauleistungen, Teil B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und in Teil C sind allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen enthalten. Die VOB ist für alle öffentlichen Auftraggeber  verbindlich vorgeschrieben. Der Vertragsteil VOB/B +C kann  zur Grundlage eines Bauvertrags mit einem privaten Bauherrn gemacht werden, wenn der Bauherr von dem Unternehmen bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass sie gelten soll und das Unternehmen ihm in zumutbarer Weise Kenntnis vom Inhalt der VOB/B verschafft hat.

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