VOB
Die Vergabe- und Vertragsordnung (früher: Verdingungsordnung) für Bauleistungen stellt ein auf die besonderen Bedürfnisse am Bau zugeschnittenes Regelwerk dar. Sie besteht aus drei Teilen (VOB/A, VOB/B und VOB/ C). Sie gilt jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 2002. Die VOB besteht aus drei Teilen:Teil A regelt die allgemeinen Vergabebedingungen von Bauleistungen, Teil B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und in Teil C sind allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen enthalten. Die VOB ist für alle öffentlichen Auftraggeber verbindlich vorgeschrieben. Der Vertragsteil VOB/B +C kann zur Grundlage eines Bauvertrags mit einem privaten Bauherrn gemacht werden, wenn der Bauherr von dem Unternehmen bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass sie gelten soll und das Unternehmen ihm in zumutbarer Weise Kenntnis vom Inhalt der VOB/B verschafft hat.
Und Ihre Meinung oder Ergänzung? Kommentieren Sie diesen Beitrag!
Bitte anmelden oder registrieren um an dieser Diskussion teilnehmen zu können. Downloads
Hier finden Sie KOSTENLOS praktische Hilfen und hochwertige Inhalte zum Gratis-Download.
--> Alle
Downloads
Gratis Bau- und Heimwerkerwissen
Unser kostenloses Angebot an Sie. Mit dem Bau- und Heimwerker-E-Mail-Kurs
von Bauen-und-Heimwerken.de werden Sie Woche für Woche zum Fachmann
in den Bereichen Heimwerken, Hausbau und Renovieren. (Beispielinhalt)



