Aufmaß vom Dachstuhl für den Dämmstoffeinkauf
Du möchtest deinen bisher nicht gedämmten Dachstuhl selber dämmen und fragst dich nun, wieviel du von welchem Dämmstoff einkaufen musst? Dann zeigen wir dir hier, was du beim Aufmaß beachten musst.
Das Ausmessen des Dachstuhles zur Beschaffung des passenden Dämmstoffes sollte so genau wie möglich erfolgen, da fehlendes oder falsch dimensioniertes Material die Arbeit verzögern und unnötige Kosten verursachen kann.
Folgende Punkte müssen beim Aufmaß des Dachstuhles zur Ermittlung des richtigen Dämmstoffeinkaufes ermittelt werden:
Ermittlung der Dämmstoffbreite

Da viele Dämmaterialien in verschiedenen Breitenabstufungen angeboten werden, muß die benötigte Breite ermittelt werden. Hierzu misst du den lichten Abstand zwischen den Sparreninnenseiten. Damit ein fester Halt gewährleistet ist, muss zum gemessenen Abstand 1- 2 cm zugegeben werden.

Nicht vergessen! Notiere dir die notwendige Materialbreite.
Abweichungen der Dämmstoffbreite

Wenn der gemessene Sparrenabstand plus 2 cm Zugabe von den üblichen Lieferbreiten abweichen sollte, muss das Dämmaterial auf die benötigte Breite zugeschnitten werden.
Hinweis: Beachte, daß der Sparrenabstand besonders bei alten Dächern nicht immer gleich ist. Messe deshalb sicherheitshalber alle Sparrenabstände durch. Notfalls müssen unterschiedliche Breiten gekauft werden oder du entscheidest dich für ein variables Material.
Ermittlung der Dämmstoffdicke
Die maximale Dämmstoffdicke bei der Zwischensparrendämmung ist von folgenden Faktoren abhängig:
a) Bei Fehlen einer Unterspannbahn

Damit Feuchtigkeit ablüften kann, muss ein Hinterlüftungsabstand zwischen Dachlatte und Dämmstoff von mindestens 2 cm eingeplant werden.
Das heißt im Einzelnen: zunächst muss die Sparrendicke ermittelt werden. Vom Messergebnis müssen 2 cm für die Hinterlüftung abgezogen werden. Übrig bleibt das Maß für die maximale Dämmstoffdicke, die für die Dämmung zwischen den Sparren gekauft werden kann.
b) Wenn luftdichte Unterspannbahn vorhanden

Auch hier gilt: Damit Feuchtigkeit ablüften kann, muss ein Hinterlüftungsabstand zwischen Unterspannbahn und Dämmstoff von mindestens 2 cm eingeplant werden.
Das heißt wiederum: Zunächst muss die Sparrendicke ermittelt werden. Vom Messergebnis müssen 2 cm für die Hinterlüftung abgezogen werden. Übrig bleibt das Maß für die maximale Dämmstoffdicke, die für die Dämmung zwischen den Sparren gekauft werden kann.
c) Wenn diffusionsoffene Unterspannbahn vorhanden

Ist eine diffusionsoffene Unterspannbahn (ein entsprechender Hinweis befindet sich zumeist auf der Folie) vorhanden, dann wird ein Hinterlüftungsabstand nicht benötigt, da Feuchtigkeit durch die Unterspannbahn ablüften kann. Die gemessene Sparrendicke entspricht dann der maximalen Dämmstoffdicke, die für die Dämmung zwischen den Sparren gekauft werden kann.

Vorgeschriebene Dämmstoffdicke nach GEG
Der gemessene Wert für die max. Dämmstoffdicke zwischen den Sparren ist meist kleiner als die Dämmdicke, die von der Gebäudeenergiegesetz (GEG) (früher: Wärmeschutzverordnung (WSVO)) gefordert wird.
Da die Dachbalken die Wärme ca. 3 mal besser leiten als der Dämmstoff, sind die Dachsparren als Wärmebrücken anzusehen. Deshalb wird mit zunehmenden Holzanteil eine dickere Dämmung erforderlich. Durch eine zusätzliche Untersparrendämmung kann diese Wärmebrückenfunktion stark reduziert werden.
Die wichtigsten Inhalte des GEG haben wir hier aufgelistet.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in Deutschland die energetischen Anforderungen an Gebäude. Sein vollständiger Titel lautet: „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“. Das klingt sperrig, beschreibt aber recht gut, worum es geht: Gebäude sollen weniger Energie verbrauchen und stärker mit erneuerbaren Energien versorgt werden.
Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft. Es führte drei frühere Regelwerke zusammen: das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Seit der Novelle mit zentralen Änderungen zum 1. Januar 2024 wird das Gesetz häufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnet. Dieser Begriff ist griffig, aber unvollständig. Das GEG betrifft nicht nur Heizungen, sondern auch Neubauten, Sanierungen, Energieausweise, Bauteilanforderungen und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Ziel des GEG ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu begrenzen und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu fördern. Damit soll der Gebäudesektor einen Beitrag zu den deutschen Klimaschutzzielen leisten. Für Eigentümer, Bauherren und Sanierer ist das Gesetz vor allem deshalb wichtig, weil es Mindeststandards vorgibt: etwa für Neubauten, für bestimmte Sanierungsmaßnahmen, für Energieausweise und für den Austausch alter Heizungen.
Anforderungen an Neubauten
Neue Gebäude müssen so geplant und errichtet werden, dass sie die Anforderungen an ein Niedrigstenergiegebäude erfüllen. Dabei wird der zulässige Energiebedarf über ein Referenzgebäudeverfahren bestimmt. Entscheidend ist nicht nur der Heizwärmebedarf, sondern der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und gegebenenfalls Kühlung.
Strom aus erneuerbaren Energien, der in räumlichem Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt und dort selbst genutzt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen rechnerisch angerechnet werden. Das betrifft zum Beispiel Strom aus einer Photovoltaikanlage, der direkt im Gebäude verbraucht oder vorübergehend gespeichert wird. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweils geltenden GEG.
Neue Heizungen und 65-%-Regel
Ein zentraler Punkt der GEG-Novelle ist die Vorgabe, dass neue Heizungen schrittweise mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen müssen. Für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten gilt diese Regel bereits seit dem 1. Januar 2024. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb solcher Neubaugebiete gelten Übergangsregeln, die eng mit der kommunalen Wärmeplanung verbunden sind.
Zur Erfüllung der 65-%-Anforderung kommen mehrere technische Wege infrage. Dazu gehören unter anderem Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und bestimmte Hybridlösungen. Welche Variante sinnvoll und zulässig ist, hängt vom Gebäude, vom Wärmebedarf, von der örtlichen Wärmeplanung und von den Detailvorgaben des Gesetzes ab.
Anforderungen an Bestandsgebäude
Bei bestehenden Gebäuden gilt ein Grundsatz: Wird saniert oder erneuert, darf die energetische Qualität nicht ohne Weiteres verschlechtert werden. Werden Außenbauteile wie Fenster, Dachflächen, Außenwände oder Türen ersetzt oder wesentlich verändert, können die Mindestwerte aus Anlage 7 des GEG greifen. Ob eine Pflicht entsteht, hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab.
Auch für die oberste Geschossdecke kann eine Nachrüstpflicht bestehen. Das betrifft vor allem Decken zu unbeheizten Dachräumen, wenn sie nicht den geforderten Mindestwärmeschutz erfüllen. Ist das Dach bereits entsprechend gedämmt oder greift eine gesetzliche Ausnahme, kann die Pflicht entfallen.
Alte Heizkessel und Austauschpflichten
Das GEG enthält außerdem Regeln für ältere Heizkessel. Bestimmte Öl- und Gasheizkessel dürfen nach Ablauf der gesetzlichen Nutzungsdauer nicht weiter betrieben werden. Ausgenommen sind unter anderem Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie bestimmte selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Da die Austauschpflicht von Kesseltyp, Alter, Leistung und Eigentumssituation abhängt, sollte sie im Einzelfall geprüft werden.
Energieausweis
Der Energieausweis bleibt ein wichtiger Bestandteil des GEG. Er soll Käufern, Mietern und Eigentümern eine Orientierung über den energetischen Zustand eines Gebäudes geben. Bei Verkauf oder Vermietung muss der Energieausweis grundsätzlich vorgelegt werden. Beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses ist außerdem ein informatorisches Beratungsgespräch vorgesehen, sofern es unentgeltlich angeboten wird. Dieses Gespräch soll helfen, die Angaben des Energieausweises besser einzuordnen und mögliche Sanierungsschritte zu verstehen.
Hast du eine Frage zum Gebäudeenergiegesetz oder willst du auf eine Regelung hinweisen?
Gesetzliche Vorschriften für Fenster
Seit dem 1. November 2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz. Es hat die frühere Energieeinsparverordnung und das Energieeinsparungsgesetz abgelöst. Für Fenster, Dachflächenfenster und Verglasungen enthält das GEG Mindestanforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten. Dieser Wert wird als U-Wert bezeichnet: Je niedriger er ist, desto weniger Wärme geht über das Bauteil verloren.
Bei einer Sanierung kommt es darauf an, welche Maßnahme konkret durchgeführt wird. Wird ein ganzes Fenster ausgetauscht, ist in der Regel der Uw-Wert des gesamten Fensters maßgeblich. Er umfasst Rahmen, Verglasung und Randverbund. Wird nur die Scheibe ersetzt, ist dagegen der Ug-Wert der Verglasung entscheidend.
Typische Höchstwerte nach GEG-Anlage 7 sind:
| Bauteil / Maßnahme | Typischer Höchstwert nach GEG |
|---|---|
| Fenster und Fenstertüren bei vollständigem Austausch | Uw 1,3 W/(m²·K) |
| Dachflächenfenster | Uw 1,4 W/(m²·K) |
| Austausch der Verglasung | Ug 1,1 W/(m²·K) |
Für Sonderfälle, etwa bestimmte Fenstertüren, Sonderverglasungen oder technische Einschränkungen, können andere Werte gelten. Deshalb sollte bei jeder konkreten Sanierungsmaßnahme geprüft werden, welcher Fall aus Anlage 7 GEG tatsächlich zutrifft.
Wichtig ist außerdem: GEG-konform bedeutet nicht automatisch förderfähig. Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude stellen häufig strengere Anforderungen als das Gesetz. Bei geförderten Fenstermaßnahmen können niedrigere U-Werte verlangt werden. Zusätzlich ist meist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden, und der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer eine Förderung nutzen möchte, sollte deshalb nicht nur das GEG prüfen, sondern auch die aktuellen technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Förderprogramms.
Das komplette Gesetz im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/geg/

Optional: Untersparrendämmung
Sind die Dachsparren nicht dick genug, um die geforderte Dämmdicke zwischen den Sparren aufzunehmen, dann bietet sich eine zusätzliche Untersparrendämmung mit einem 50 mm dicken Dämmfilz an.
Materialbedarf für die Dachdämmung ermitteln

Zur finalen Ermittlung des Materialbedarfs benötigest du die Größe der Dämmfläche. Hierzu miksst du den Sparrenabstand und multiplizierst diesen Wert mit der Sparrenlänge. Das Ergebnis wird dann mit der Anzahl der zu dämmenden Sparrenzwischenräume multipliziert.
ACHTUNG !
Wie gesagt: Nicht alle Sparrenabstände müssen gleich sein.

Fensterflächen oder Ähnliches müssen vom Ergebnis wieder abgezogen werden.
Für den eventuellen Verschnitt solltest du sicherheitshalber noch 2-5 % der ermittelten Fläche zusätzlcih einplanen. Der jetzt ermittelte Wert gibt die Dämmfläche und damit den Materialbedarf wieder.
Einkaufsliste Dachdämmung
Für die Zwischensparrendämmung
- Dämmstoff mit der Wärmeleitfähigkeitsgruppe ( WLG ) ..... und einer Dicke von ..... mm für ..... qm Dämmfläche
- Dämmstoffmesser
- Zollstock
Bei alukaschierter Glaswolle benötigst du zusätzlich:
- Tacker und Klammern
- Aluklebeband zum Abdichten von Rissen und Überlappungen
Für die Dampfbremsfolie
- Dampfbremsfolie mit einem Sd-Wert von ..... m für ..... qm Dämmfläche
- Tacker und Klammern
- spezielles doppelseitiges Klebeband
- vorkomprimiertes Dichtband
- Anpreßlatten
- Schrauben und Dübel
- Hammer
- Bohrmaschine
- Akkuschrauber
Für die Untersparrendämmung
- 50 mm Klemmfilz für ... qm Dämmfläche
- Konterlatten
- Holzschrauben
- Akkuschrauber
Für den nächsten Schritt: Anleitungen zur Dachdämmung
Weiter geht es mit den Anleitungen zur Dachdämmung:
Anleitung Zwischensparrendämmung mit alukaschierter Glaswolle
Hier zeigen wir dir, wie du deinen Dachstuhl mit Glaswolle zwischen den Sparren dämmst.
Hier weiterlesen: Anleitung Glaswolle
Anleitung Klemmfilz anbringen
Klemmfilze sind sowohl für die Zwischensparren- als auch für die Untersparrendämmung verwendbar.
In unserem Beispiel wird die 50 mm Filzplatte zur Untersparrendämmung verwendet.Die Handhabung und Verlegung der dickeren Klemmfilze (120 - 200 mm) für die Zwischensparrendämmung ist aber identisch.
Hier weiterlesen: Anleitung Klemmfilz anbringen
Anleitung Dämmkeile anbringen
Ach, die Freuden des Heimwerkens! Es gibt kaum etwas Befriedigenderes als das Gefühl, seine eigenen vier Wände mit eigenen Händen zu verbessern. Heute widmen wir uns einem oft unterschätzten, aber enorm wichtigen Aspekt der Heimwerkerkunst: dem Anbringen von Dämmkeilen. Warum wichtig? Weil eine gute Isolierung nicht nur den Geldbeutel schont, indem sie die Heizkosten senkt, sondern auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leistet. In den nächsten Abschnitten tauchen wir tief in die Materie ein und geben dir alle Infos, Tipps und Tricks an die Hand, die du brauchst, um Dämmkeile wie ein Profi anzubringen.
Hier weiterlesen: Anleitung Dämmkeile anbringen
Anleitung Dampfbremsfolie anbringen

Anleitung Dampfbremsfolie anbringen
Damit die Dämmschicht ihre Wirkung nicht durch eindringende Feuchtigkeit von der Raumseite verliert, muss das Dämmaterial mit Ausnahme von alukaschierter Glaswolle auch von innen mit einer sogenannten Dampfbremsfolie (bzw. Dampfsperrfolie) vor Feuchtigkeit geschützt werden.
Hier weiterlesen: Anleitung Dampfbremsfolie anbringen

Ergänzung oder Frage von dir?
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Antwort 1
Wie hoch ist die Falte bzw. in welchem Abstand ist die Befestigung am Raffrolloband? Wie viel Höhe benötigt das Rollo im hochgezogenen Zustand?
Antwort buh: Diese Angaben sind vom jeweiligen Raffrollo abhängig.

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