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Mängel im Feuerschutz - wer ist haftbar?
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THEMA: Mängel im Feuerschutz - wer ist haftbar?

Mängel im Feuerschutz - wer ist haftbar? #524

  • Brucker
Heute nach 13 Jahren beanstandet bei unserer Wohngemeinschaft mit 120 Wohnungen exrewem viele Mängel des Feuerschutzes in unserer Tiefgarage. Es ist doch höchst sonderbar, warum diese Beanstandungen nicht schon bei der behördlichen Schlußabnahme erfolgt sind. In diesem Fall hätte der Bauträger die Mängen auf seine Kosten beseitigen müssen. Jetzt entsehen der Gemeinschaft ca € 35.000,- . Kann man die Baubehörde haftbar machen, wenn diese Mängel schon damals nach den Vorschrift hätten beanstandet werden müssen

Aw: Mängel im Feuerschutz - wer ist haftbar? #560

  • Krug
Die Behörde kann nicht belagt werden. Die Gesetzgebung hat diesen Part dem Bauherrn übertragen, d.h. der Bauherr hat für die Richtigkeit des Brandschutzes zu sorgen. Dem Bauherrn steht i.d.R. aber auch noch der Architekt bei Seite, der die Brandschutzarbeiten überwachen hätte müssen. Da es sich hierbei um einen schweren Mangel handelt, müssen die beiauftragte Firma, bzw. Firmen zur Verantwortung ziehen.

Mit greundlichen Grüssen
www vollholzhaus.com
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