Hallo,
lang habe ich überlegt ob ich das Posten soll aber vielleicht hilft es anderen nicht die Fehler zu machen die ich und meine Familie gemacht haben.
Meine Familie und ich haben im Jahre 2000 eine W. Hypothekenfinanzierung sowie eine über ein Zwischendarlehen angespartes Bauspardarlehen aufgenommen für den Hausbau.
Eigentlich wollten wir den gesamten Betrag über eine Hypothek absichern, da hat uns der W.berater erfolgreich übereden können die oben genannte Splittung zu machen.
Im nachhinein ist es uns auch klar, beim Bausparvertrag bekommt dieser eine höhere Provision. Auch hörte es sich damals Toll an das mit den Bausparzinsen und der Zwischenfinanzierungszinsen richtig gerechnet war es schlechter wie eine Hypothek.
2007 haben wir hinsichtlich des Auslaufens des Hypothekendarlehens 2010 (Zinsbindung 10 Jahre) bei der W. sowie bei weiteren Bankinstituten die Konditionen angefragt für einen "Forward- Kredit" nach einigem hin und her hat uns ein Berater aus Köln von der I. überzeugt unsere Hypothek bei der D. abzuschliessen.
Nachdem wir alle Unterlagen die wir hatten diesem Berater zur Verfügung gestellt hatten ( Grundbuchauszug,Verträge der W.) ging es nach einigen Nachfragen unsrer Seite auch recht schnell bis wir die Zusage hatten.
Nun im Jahr 2009 5 Wochen vor Weihnachten kam nun die Bescherung.
Die D. fragte Vertragsgemäß beim abzulösenden Krdetitinstitut, hier die W. Hypothekenbank, nach ob sie ihre Grundschuld rangrichtig (erster Rang) von dieser bekommt.
Diese teilte dann der D. mit, dass dies nicht möglich ist, da die W. Bausparkasse ein geringes Darlehen noch offen hat und dieses im ersten Rang verbleibt.
Um die größen Ordungen wiederzugeben, das zu Umgeschuldente Hypothekendarlehen hat eine höhe von 70tsd€ die offene Bausparkassendarlehen 14tsd@ der Wert der Bauimmobillie hat ein Marktwert von ca. 180tsd€.
Nun haben wir den Berater der I. angesprochen, der uns im Jahr 2007 das Forward Darlehen der D. vermittelte und uns glauben machte das es eine "normale" Gegebenheit sei das eine Bausparkasse in den zweiten Rang geht mit ihrer kleineren Forderung.
Nach ein paar, das gabs noch nie und sowas ist nicht normal kam dann nur noch da kann ich auch nicht weiterhelfen.
Der nächste Gang ging dann zur Rechtsanwältin nach einem kurzen Umriß kam die klare Aussage von ihr als Geschäftsfähiger Bürger ist es meine Pflicht gewesen alle details in dem "Forward Kreditvertrag" schriftlich abzusichern und nicht dem Berater zu Vertrauen.