Baurecht
Baurecht die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedinungen.
Werkvertragsrecht
Einen aktuellen Auszug finden Sie hier:
http://www.bau.uni-rostock.de/lehrko/bbbw/gesetze/bgb_werkvertrag.pdf
Erläuterungen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag
Verdingungsverordnung für Bauleistungen
http://www.bmvbs.de/Bauwesen/Bauauftragsvergabe-,1536/Vergabe-und-Vertragsordnung-fu.htm
Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
http://net-law.de/gesetze/agbg.htm
und hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/AGB-Gesetz
Wofür haften Sie als Bauherr?
Sie als Bauherr für die Verkehrssicherheit der Baustelle verantwortlich. Was heißt das?
Weiterhin sind Sie als Bauherr gesetzlich haftbar für Schäden durch höhere Gewalt (Sturm deckt Dach ab, sinnflutartiger Regen unterspült die Baustelle, Schäden an den Wasserleitungen beschädigen die Dämmung, teilweise für Diebstahl oder Randalierung auf der Baustelle). Bei vielen Punkten kann die Haftungsfrage strittig sein und ja auch auf unzureichende Gewerkeleistung zurück gehen. Im Zweifelsfall sollten Sie aber eine Bauwesenversicherung abschließen.
Haben Sie einen Öltank? Dann sollten Sie über eine Öltank-Versicherung nachdenken.
Werkvertragsrecht
Einen aktuellen Auszug finden Sie hier:
http://www.bau.uni-rostock.de/lehrko/bbbw/gesetze/bgb_werkvertrag.pdf
Erläuterungen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag
Verdingungsverordnung für Bauleistungen
http://www.bmvbs.de/Bauwesen/Bauauftragsvergabe-,1536/Vergabe-und-Vertragsordnung-fu.htm
Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
http://net-law.de/gesetze/agbg.htm
und hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/AGB-Gesetz
Wofür haften Sie als Bauherr?
Sie als Bauherr für die Verkehrssicherheit der Baustelle verantwortlich. Was heißt das?
- Sie haften für unzureichende Sicherung der Baustelle gegen Betreten, insbesondere von Kindern
- Sie haften für Verletzungen von Baustellenbesuchern, soweit unzureichende Sicherheitsmaßnahmen gegeben sind
- Beschädigung von fremden Eigentum durch ihre Baustoffe (z.B. bei Sturm)
Weiterhin sind Sie als Bauherr gesetzlich haftbar für Schäden durch höhere Gewalt (Sturm deckt Dach ab, sinnflutartiger Regen unterspült die Baustelle, Schäden an den Wasserleitungen beschädigen die Dämmung, teilweise für Diebstahl oder Randalierung auf der Baustelle). Bei vielen Punkten kann die Haftungsfrage strittig sein und ja auch auf unzureichende Gewerkeleistung zurück gehen. Im Zweifelsfall sollten Sie aber eine Bauwesenversicherung abschließen.
Haben Sie einen Öltank? Dann sollten Sie über eine Öltank-Versicherung nachdenken.
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