Die Bauabnahme hat 2 Bedeutungen: Zum einen gibt es die privatrechtliche Bauabnahme, wenn das Haus vom Bauträger an den Bauherren übergeben wird. Zum anderen gibt es die behördliche Bauabnahme - sie wird von der Bauaufsichtsbehörde gemacht. Zunächst einmal erfolgt die Rohbauabnahme; ist das Bauwerk fertiggestellt, nimmt die Behörde die Schlussabnahme vor. Jederzeit kann aber auch zwischenzeitlich eine Bauüberwachung erfolgen.

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