Von einem Baumangel spricht man, wenn die Ausführung der Arbeiten am Bau nicht so durchgeführt worden sind, dass die Sache nicht der vertraglichen Nutzung oder der gewöhnlichen Nutzung entsprechend verwendet werden kann. Ein Baumangel muss im Zweifel vom Bauherr bewiesen werden. Er hat dann ein Recht auf Erfüllung oder Gewährleistung.

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