Generell gilt: Wenn Tätigkeiten im Rahmen einer Kreditvergabe vornehmlich im Interesse der Bank liegen, darf Sie in der Regel vom Kreditnehmer keine Gebühren verlangen. Das gilt auch für die Baufinanzierung. Im Falle einer unrechtmäßigen Erhebung können die Gebühren zurückgefordert werden. Eventuell müssen die Ansprüche gegenüber der Bank vor Schlichtungsstellen oder Gerichten erstritten werden. Verjährung droht!
Rechtmäßige Gebühren
Nach momentaner Rechtslage, kann die Bank bei der Baufinanzierung die folgenden Gebühren verlangen:
- Abschlussgebühren bei Bausparkassen (Bearbeitungsgebühren noch strittig)
- Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenskündigung
- Bereitstellungszinsen
Unrechtmäßige Gebühren
- Gebühren für Ausfertigung von Löschungsbewilligungen
- Löschung der Baufinanzierung bei Umschuldung (ist eine Grundpflicht der Bank)
- Bearbeitungsgebühr zur Angebotserstellung, wenn kein Vertrag zustande kommt
- Einrichten und Führen eines Darlehenskontos (gilt auch für Bausparkassen)
- und, hochaktuell, die:
Bearbeitungsgebühren
Einige Banken haben bei Abschluss eines Verbraucherkredites, zu denen auch Immobilienkredite gehören, Bearbeitungsgebühren von ihren Kunden erhoben. Der BGH hat diese in 2014 für unzulässig erklärt. Viele Banken zahlen diese Gebühren problemlos zurück, einige streuben sich allerdings noch und meinen, dieses Urteil betreffe Baufinanzierungskredite nicht.
Verjährung
Die Ansprüche verjähren normalerweise nach drei Jahren nach dem Ende des Jahres, indem die Gebühr angefallen ist.
Verzinsung
Sie haben Anrecht auf eine Verzinsung Ihrer Rückzahlungsansprüche - in der Regel fünf Prozent über dem Basiszinssatz.
Vorgehen zur Rückforderung von unrechtmäßigen Gebühren
- Schriftliche Rückforderung der Gebühren per Musterbrief (im Falle von Bearbeitungsgebühren siehe Link unten) per Einschreiben mit Rückschein. Beachten Sie: Dieser Schritt allein hemmt noch nicht die Verjährung.
- Verweigert Ihre Bank die Rückzahlung oder versucht Sie bis auf weiteres zu vertrösten, schalten Sie im nächsten Schritt den Ombudsmann ein. Diesen Schritt können Sie auch zeitgleich gehen, wenn Verjährung Ihrer Ansprüche droht. Der Gang zum Ombudsmann hemmt die Verjährung Ihrer Ansprüche.
- Falls dies alles zu keiner Erstattung führt, beanspruchen Sie die Dienste eines Anwaltes.
In der Klärung
Noch ungeklärt ist, ob Bearbeitungsgebühren
- von Bausparkassen,
- von gewerblichen Krediten und
- von Krediten der KFW und anderen Förderbanken
rechtens sind.