Barrierefreies Wohnen: Welche Fördergelder kann ich beantragen?

Jeder wird älter, aber die wenigsten machen sich rechtzeitig klar, was das bedeutet. Früher oder später kann man nicht mehr so wie man möchte und das wird auch die Mobilität betreffen. Türschwellen, Schotterwege oder Treppen, die heute noch kein Hindernis darstellen, können morgen zu unüberwindbaren Barrieren werden.

Hängeschränke können nicht mehr erreicht werden, die Badewanne wird nicht mehr benutzt, selbst in die Dusche zu steigen, wird immer herausfordernder. Damit muss man rechnen und wenn es so weit ist, sollte man nicht verzagen, sondern handeln. Denn eine altersgerechte, barrierefreie Wohnung wird die Lebensqualität enorm anheben und muss die Privatperson gar nicht so viel kosten.

Förderungen für die Barrierefreiheit ►  Altersgerechtes Wohnen ► Fördermöglichkeiten ► Pflegekass ► KfW-Kredite ► außergewöhnliche Belastung mit Einkommensteuer verrechnen

Rollstuhl vor Laptop

Inhalt: Barrierefreies Wohnen: Fördergelder

1. Anforderungen für altersgerechten Umbau

Die Kosten für einen altersgerechten, barrierefreien Umbau der Wohnung müssen Privatleute in der Regel nicht allein tragen. Zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren oder für den Umbau zu vollständig barrierefreien Wohnungen werden mit öffentlichen Geldern gefördert.

Ob Barrieren in der Wohnung reduziert und abgebaut werden, macht nicht selten den Unterschied zwischen einem relativ autonomen Leben zu Hause und einem Leben in einem Pflegeheim.

Zu den Barrieren gehören:

  • Treppenstufen
  • Schwellen in der Wohnung
  • zu geringe Bewegungsflächen
  • zu enge Türen
  • zu hohe Toilettensitze und Duschwannen

Selbst, wenn der Umbau zu einer vollständig barrierefreien Wohnung nicht möglich ist oder zu teuer wäre, können die Barrieren mit zahlreichen mehr oder weniger aufwendigen Maßnahmen reduziert werden. Unter den richtigen Umständen können alle diese Maßnahmen förderfähig sein und werden die Lebensqualität der Bewohner*innen dauerhaft anheben.

Zu den förderfähigen Umbaumaßnahmen gehören:

  • Die Beseitigung oder Abflachung von Türschwellen, um die Wohnung rollator- oder rollstuhlgerecht zu gestalten; selbst Grundrissänderungen und Türverbreiterungen können förderfähig sein.
  • Das Anbringen von Haltegriffen oder Geländern, um gehbehinderten Menschen das Aufstehen und Ähnliches zu erleichtern.
  • Der Einbau altersgerechter Sanitäranlagen wie höhenverstellbare WCs oder bodengleiche Duschen, damit die Körperpflege weiterhin zu Hause möglich ist
  • Der Anbau von Aufzügen oder der Einbau eines Treppenlifts für mehr Sicherheit im Alltag.

Die Fördermöglichkeiten, -programme und -stellen sind dabei fast ebenso vielfältig wie die Bedürfnisse der Bewohner*innen – sich einen Überblick zu verschaffen, kann sehr mühselig sein. Die zwei Hauptstellen zur Förderung altersgerechten Wohnens sind die Pflegekassen sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Punkt 1

2. Förderstellen und Möglichkeiten

2.1. Pflegekasse

Was wird gefördert?

Die Pflegekassen können auf Antrag alle oben aufgeführten Maßnahmen fördern. Ein Recht auf Förderung besteht zwar nicht, aber bei positiver medizinischer Begutachtung besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Förderung. Wichtig ist, dass der Antrag vor den Umbaumaßnahmen gestellt und genehmigt werden muss.

Die Förderung einzelner Umbaumaßnahmen nach § 40 Absatz 4 SGB XI ist auf einen Zuschuss von maximal 4.000 € begrenzt. Es können sich jedoch mehrere Parteien für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes zusammentun und einen Zuschuss von bis zu 16.000 € zum Beispiel für den Anbau eines Außenlifts oder den Einbau eines Treppenlifts erhalten. Die Voraussetzung ist, dass mindestens vier Parteien die Sache gemeinsam nutzen.

Außerdem verleihen die Pflegekassen Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Rollatoren, die die Pflege erleichtern, zu einem selbstständigen Leben beitragen oder Beschwerden lindern. Weiterhin können Umzüge in altersgerechte Wohnungen oder Neugründungen von Seniorenwohngruppen gefördert werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Personen, die nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in einen Pflegegrad eingestuft wurden.

Wie erhält man die Leistungen?

Wenn man sich einen Überblick über die geplanten Maßnahmen verschafft hat, kann ein formloser Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Prüfung der Notwendigkeit und Geeignetheit der beantragten Maßnahmen.

Das Verfahren kann erheblich beschleunigt werden, wenn den einzelnen Maßnahmen bereits Kostenvoranschläge beigelegt sowie der Ist-Zustand dokumentiert und der Soll-Zustand skizziert werden.

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3.1. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW fördert sowohl Privatpersonen, die ihren eigenen Wohnraum umbauen oder neu bauen möchten, als auch Investoren, Genossenschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die alters- oder behindertengerechten Wohnraum schaffen möchten. Während die Pflegekassen tatsächlich Geld für den Umbau bereitstellen, fördert die KfW in der Regel durch die Ausgabe vergünstigter Kredite mit niedrigeren Zinsen, als sie bei normalen Bankkrediten anfallen würden.

Was wird gefördert?

Die Hauptförderlinie der KfW ist der Kredit altersgerecht Umbauen“. Baumaßnahmen, die mit diesem Kredit finanziert werden können, überschneiden sich stark mit den oben bereits aufgeführten, sind aber noch etwas breiter gefächert.

Die KfW gliedert die förderbaren Maßnahmen in einzelne Bereiche:

  • Förderbereich 1: Wege zum Gebäude: Wege verbreitern, überdachen und Rampen anbringen, um den Zugang zum Gebäude, zu Garten, Spielplätzen, Garagen oder Mülltonnen zu erleichtern (ab mindestens drei Wohneinheiten können weitere Maßnahmen – etwa aus dem Bereich Gartenbau – gefördert werden)
  • Förderbereich 2: Eingangsbereich und Wohnungszugang: Rampen und Überdachungen, Windschutz und Ähnliches
  • Förderbereich 3: Überwindung von Treppen und Stufen: Aufzugsanlage einbauen, nachrüsten oder verbessern; Treppenlifte, Senkrecht-, Hebe- oder Plattformlifte installieren; Treppen optimieren (beispielsweise Handläufe anbringen und Rampen anlegen)
  • Förderbereich 4: Raumaufteilung und Schwellen: Türen und Wege verbreitern, automatische Türen einbauen, Schwellen beseitigen oder abbauen, aber auch neue Räume wie eine Terrasse, Loggia oder einen Balkon schaffen oder erschließen
  • Förderbereich 5: Badezimmer: wie oben, nur dass auch grundrissverändernde Maßnahmen eingeschlossen sind
  • Förderbereich 6: Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag: altersgerechte Assistenzsysteme und Smarthome-Anwendungen installieren oder erweitern (dazu gehören alle möglichen Automatiken und Fernsteuerungsanlagen für Türen, Rollläden, Fenster, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie der Einbau von baugebundenen Not-, Ruf- und Unterstützungssystemen; außerdem fallen in diesen Bereich Alltagserleichterungen wie große Lichtschalter und ergonomische Türgriffe, Stütz- und Haltesysteme)
  • Förderbereich 7: Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen: Gemeinschaftsräume schaffen oder umgestalten (Voraussetzung: Im Haus gibt es mindestens drei separate Wohnungen)

Die Darlehensobergrenze beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Umbaukosten einschließlich Nebenkosten (Honorar Architekt etc.) umfassen. Das Darlehen wird nicht bei der KfW direkt, sondern bei einer normalen Bank oder Sparkasse vor Ort oder bei der Hausbank beantragt.

Neben ihrem Darlehensprogramm bietet die KfW alternativ auch echte Zuschüsse zu den Umbaumaßnahmen in den aufgeführten Bereichen an. Diese sind jedoch auf zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten und maximal 5.000 € pro Wohneinheit begrenzt.

Bei Erreichen des Standards „altersgerechtes Haus“ kann ein Zuschuss in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten ausgezahlt werden. Allerdings ist auch dieses auf maximal 6.250 € pro Wohneinheit gedeckelt. Im Gegensatz zu den Krediten werden die Zuschüsse direkt bei der KfW beantragt.

Wichtig ist weiterhin, dass alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen durchgeführt werden und zu den aufgeführten Förderbausteinen gehören. Die Förderung einer Maßnahme durch die KfW schließt eine Förderung durch die Pflegeversicherung aus! Es gilt der Grundsatz, dass jede Maßnahme nur einmal förderfähig ist. Unterschiedliche Maßnahmen können aber durch unterschiedliche Zuschüsse von unterschiedlichen Stellen finanziert werden.

3.2. Sonstige Fördermöglichkeiten

Behinderten- oder altersgerechtes Wohnen wird aktuell als politisches Ziel mit einem gewissen Handlungsdruck betrachtet, denn die deutsche Gesellschaft altert und Pflegepersonal wie auch -heimplätze sind nicht ausreichend vorhanden. Bereits 2035 werden 27,6 % der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein und 2050 könnte jeder Neunte älter als 80 sein. Dann werden mehr als 2 Millionen barrierearme Wohnungen fehlen.

Viele politische Stellen haben das Problem erkannt und insbesondere die Bundesländer und die Kommunen legen immer wieder neue Programme auf, um die Schaffung barrierefreien oder -armen Wohnraums zu fördern. Nicht immer richten sich diese Programme an Privatpersonen – bevor mit dem Um- oder Neubau gestartet wird, sollte man bei Google nachsehen, welche Programme aktuell laufen (dafür den Namen der Kommune oder des Bundeslandes + altersgerechtes Wohnen + Förderung als Stichworte eingeben) und ob eine Förderung in diesem Rahmen infrage käme.

Unabhängig von allen Förderprogrammen können Privatleute die Kosten für den altersgerechten Umbau ihrer Wohnung in ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Allerdings muss mit einem Attest nachgewiesen werden, dass der Umbau aus medizinischer Sicht notwendig war.

Welche Maßnahmen zum altersgerechten Wohnen wirst du durchführen?

 

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