Ist die GmbH die beste Rechtsform für (Einzel-)Handwerker? Vor- und Nachteile im Vergleich
Auch als (Ein-Mann-)Handwerker stellt sich die Frage, welche Rechtsform ich am besten wähle, um meine Leistungen den Kunden anzubieten. In Deutschland werkeln rund 2 Millionen Einzelunternehmer mit steigender Tendenz.
Die GmbH in der Firmenbezeichnung klingt professionell und hört sich nach „echtem“ Handwerksbetrieb an. Doch davon sollte man seine Wahl der Rechtsform nicht bestimmen lassen. Stattdessen sollte man klug abwägen, ob man die GmbH-Rechtsform als Einzelunternehmer wählt.
1. Warum überhaupt eine GmbH als Handwerker wählen?
Als Einzel-Handwerker oder Handwerker mit Angestellten hat man die Möglichkeit, entweder
- eine GmbH oder
- eine UG (Unternehmensgesellschaft) zu gründen oder
- ganz einfach als Handwerker-Einzelunternehmer selbstständig zu sein.
GmbH oder UG sind juristische Personen, ein Handwerker als Einzelunternehmer eine natürliche Person. Als Letzterer haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen.
Als Handwerker-Einzelunternehmer auf den Markt zu treten bedarf nur der Entscheidung, ein Einzelunternehmer zu sein. Nach Zuteilung der Steuernummer durch das Finanzamt können dann die Rechnungen geschrieben werden.
Mit der Gründung einer GmbH wird vieles anders. Dann führt man seine Geschäfte nicht mehr als natürliche Person, sondern die neue (juristische) Person ist nun der Geschäftspartner für die Kunden. Natürlich bedarf es dazu eines Gesichtes, da eine GmbH oder UG ja nicht sprechen kann. Hierzu wird sie in Deutschland durch einen Geschäftsführer vertreten, der im Falle des Einzelunternehmer-Handwerkers dann der Handwerker sein wird. Hier finden sich die Schritte zur Eröffnung einer GmbH in der Schweiz.
Mehr zur Gründung einer GmbH im Video:
Die Rechtsformen im Vergleich:
2. Handwerker-Haftungsfragen
Im Gegensatz zu einem Handwerker als persönlich geradestehender Einzelunternehmer haftet die GmbH und die UG zumeist nur mit dem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro. Der Handwerker als Inhaber der GmbH, sofern er sich nichts zuschulden kommen lässt, haftet günstigerweise nicht. Das wirkt für viele Menschen sehr beruhigend, weswegen gerne mit der GmbH geliebäugelt wird.
Für die Gründung muss der Einzel-Handwerker ein Stammkapital von mindestens 10.000 Euro und/oder entsprechende Anlagen und/oder Betriebsmittel (z.B. Sägemaschinen, Fuhrpark etc.) von gleichem Wert aufbringen. Hier hat der Gesetzgeber den Start in die GmbH erleichtert. Wird diese haftbar gemacht und hat erst die 10.000 Euro Stammkapital eingelegt, dann haftet die GmbH als solche trotzdem mit 25.000 Euro und der Handwerker als Eigentümer muss das Geld bereitstellen.
2.1. Handwerker-UG (Unternehmergesellschaft oder auch Ein-Euro-GmbH)
Um eine GmbH mit noch weniger Kapital als die 10.000 € gründen zu können, kam es 2008 zu einer Reform, die den Einstieg in die Welt der begrenzten Haftung nochmals vereinfachen sollte. Ab da konnte eine Unternehmergesellschaft mit einem Euro gegründet werden.
Grundsätzlich gilt: Die UG hat genauso viele Rechte (und Pflichten) wie die GmbH und ähnelt der englischen LLC. Wenngleich die UG mit einem Euro gegründet werden kann, haftet der Handwerker als Gründer der UG dennoch – wie bei der GmbH – mit den vollen 25.000 Euro Stammkapital. Handwerker mit einer UG sollten sich darum bemühen, dass sie während ihrer Anfangsjahre regelmäßig Geld zurücklegen, die UG kann mit Einzahlung der vollen 25.000 Euro Stammkapital in eine besser klingende GmbH umgewandelt werden.
3. Wann lohnt es sich nun für Handwerker, eine GmbH zu gründen? 4 Pluspunkte
3.1. Haftungsfreistellung
Wie gesagt lohnt sich eine Gründung der GmbH als Einzel-Handwerker in erster Linie dann, wenn sich der Gründer aus der Haftung nehmen will.
3.2. Markenaufbau / Finanzierungspartner
Als Handwerker-Einzelunternehmer eine GmbH zu gründen, lohnt sich, wenn der Handwerker ein Unternehmen zu einer Marke aufbauen will oder Mittel für Investitionen von Dritten erhalten möchte. Dann kann es hilfreich sein, Unternehmensanteile abgeben zu können, um andere an dem Handwerksunternehmen teilhaben zu lassen.
3.3. Expansion
Mit einer GmbH kann der Handwerker schneller expandieren und leichter Mitarbeiter einstellen.
3.4. Angestellt statt selbstständig
Für manche Handwerker ist auch die Anstellung als Geschäftsführer mit Gehalt und Sozialleistungen eine attraktive Perspektive.
3.5. Fraglich: Steuervorteile
Nur ein Austausch mit dem Steuerberater verschafft Klarheit darüber, ob eine GmbH steuerliche oder weitere sonstige Vorteile für den Handwerker mit sich bringt.
4. Nachteil Nummero 1: Eine GmbH verursacht Kosten
Eine GmbH beschränkt zwar die Haftung für den Handwerker, bringt aber Bürokratie und Unkosten mit sich. Schon der Akt der Gründung verursacht Kosten durch die notarielle Beurkundung sowie die Eintragung in das Handelsregister (um die 300 Euro). Grundsätzlich gilt: Je mehr Gründer und Regelungen in den Gesellschaftervertrag der GmbH mit aufgenommen werden wollen, desto teurer wird die Gründung.
Zudem will der Steuerberater für die Erstellung des Jahresabschlusses bezahlt werden (mindestens 1.000 - 2.000 Euro). Zudem ist der Steuerberater ganzjährig beratend notwendig, um zum Beispiel Fehler in der Bilanzierung zu vermeiden oder die Umsatzsteuer anzumelden.
Weiter Nachteile im Video:
5. Fazit - eine GmbH kann für einen Handwerker die beste Rechtsform sein
Eine GmbH für Einzel-Handwerker ist dann sinnvoll, wenn die GmbH entsprechende Umsätze generiert, mit denen die zusätzlichen Kosten bezahlt werden und dann am Ende genug für den Inhaber überbleibt. Vielleicht verschafft der GmbH-Status Aufträge, die sonst nicht reingekommen wären. Die Haftungsfreistellung und die Angestelltentätigkeit gibt es dann gratis dazu.