Wer zahlt den Kammerjäger, wenn in der Mietwohnung ein Schädlingsbefall vorkommt?
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Wenn es in den Wänden raschelt oder Ungeziefer auftritt, muss schnelle Hilfe erfolgen. Ein professioneller Kammerjäger kann helfen, wenn sich Mäuse, Maden oder andere unerwünschte Krabbler in der Wohnung breit gemacht haben. Doch wer bezahlt eigentlich den Einsatz des Kammerjägers, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt?

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1. Was tun bei Schädlingsbefall in einer Mietwohnung?

Ob im Winter, wenn Mäuse und Ratten ein warmes Plätzchen zum Überleben suchen und sich dann in den Wänden von alten Häusern einnisten oder im Sommer, wenn Fruchtfliegen und Maden sich an Resten von Lebensmitteln laben. Unerwünschte Schädlinge können zu jeder Jahreszeit auftreten. Natürlich sorgen die krabbelnden oder fliegenden Tiere dafür, dass wir uns in unseren heimischen Wänden nicht mehr wohlfühlen. Zusätzlich besteht ein Risiko für die Gesundheit, denn Mäuse, Maden und Fliegen können Bakterien weitergeben, die sich dann auf die Gesundheit des Menschen auswirken können. Es ist also unabdingbar, das Ungeziefer schnell zu beseitigen.

Im Sommer kann es schnell vorkommen, dass man plötzlich eine Ameisenstraße in der Küche vorfindet, wenn man dort süße Säfte oder ein erfrischendes Eis konsumiert hat. Ein kleiner Befall muss kein Grund zur Sorge sein, denn ein leichter Schädlingsbefall kann oft mit Hausmitteln oder entsprechendem Material aus der Drogerie oder dem Gartenfachmarkt behoben werden. Ameisen lassen sich zum Beispiel mit Ameisenfängern für wenige Euro schnell einfangen und der Spuk hat ein Ende.

Wenn der Befall sich aber nicht mit bekannten Hausmitteln beenden lässt, so sollten Mieter nicht zu lange warten, sondern zeitnah den Vermieter informieren, damit dieser sich um die Beseitigung der Schädlinge kümmern kann.

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2. Mieter müssen in schädlingsfreien Wohnungen leben

Wohnungsmieter oder auch Mieter von Häusern haben das Recht, in Räumlichkeiten zu leben, die frei von jeglichen Schädlingen sind. Jeder Vermieter ist per Gesetz dazu verpflichtet, die Räumlichkeiten, die vermietet werden, in einwandfreiem Zustand zu überlassen.

Doch damit der Mieter seine Rechte durchsetzen kann, hat er auch eine Pflicht zu erfüllen, nämlich die Pflicht, den Vermieter sofort über den hartnäckigen Schädlingsbefall aufzuklären. Die Nachweispflicht ist ebenso wichtig, wenn es um die Kostenübernahme für den Einsatz eines professionellen Kammerjägers geht. Wer die Kosten für den Einsatz des Fachmanns übernehmen muss, hängt nämlich auch davon ab, wer den Schädlingsbefall verursacht hat, beziehungsweise ob der Mieter für den Befall verantwortlich gemacht werden kann.

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3. Wer muss den Einsatz des Kammerjägers in einer Mietwohnung zahlen?

Grundsätzlich schreibt das deutsche Gesetz vor, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass seine Mieter in Wohnungen leben können, die in einwandfreiem Zustand sind. Dazu gehört natürlich auch, dass die Wohnräume frei von Ungeziefer sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Vermieter dafür sorgen, dass die ungewollten Eindringlinge schnellstmöglich aus den Lebensräumen verschwinden. Er hat nicht nur dafür Sorge zu tragen, dass der Schädlingsbefall möglichst zeitnah und sicher beseitigt wird, er muss auch die Kosten für den Einsatz des Fachmannes tragen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Mieter den Schädlingsbefall selbst verursacht hat. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Mieter es versäumt hat, regelmäßig seinen Müll zu beseitigen. Auch kann die Tierliebe dazu führen, dass Schädlinge in die Wohnräume eindringen. Zum Beispiel können ungepflegte Hunde und Katzen Parasiten mit in die Wohnung bringen, die sich dann dort breitmachen und ein gesundheitliches Risiko darstellen. Aber auch, wenn Mieter auf ihrem Balkon Wildvögeln Futter anbieten, kann dies dafür sorgen, dass plötzlich Schädlinge in die Wohnung eindringen. Ungeziefer wie Speisemotten, Maden oder Käfer können durch eine unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln in die Wohnung eindringen und Vorräte zunichtemachen.

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4. Ursache erkennen

Es ist also nicht nur wichtig, schnell einen Fachmann kommen zu lassen, der die Ursache für den Schädlingsbefall ausfindig macht, und anschließend das Ungeziefer bekämpft, es ist auch festzustellen, wer schuld an dem Befall ist, damit die Kostenfrage geklärt werden kann. In alten Häusern ist es keine Seltenheit, dass sich in den kalten Wintermonaten Mäuse und Ratten in den Gemäuern niederlassen, um dort der Kälte trotzen zu können. Der Vermieter muss dann umgehend die Entfernung der Nager veranlassen und eventuelle Schadstellen oder undichte Stellen in den Mauern reparieren lassen, damit ein professioneller Kammerjäger nicht bald schon wieder gerufen werden muss.

Ist die Ursache für den Schädlingsbefall erkannt, kann auch geklärt werden, wer die Kosten für den Einsatz des Schädlingsbekämpfers zu tragen hat. Hat es den Anschein, dass der Mieter selbst Schuld an dem Aufkommen der Schädlinge haben könnte, muss der Vermieter diesen Umstand beweisen können, um die Kosten für den Kammerjäger auf den Mieter übertragen zu können.

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5. Wer muss tatsächlich die Kosten tragen?

Wird ein professioneller Kammerjäger durch die Hausverwaltung beauftragt, um einen Schädlingsbefall zu beseitigen, entstehen Kosten. Die Kosten sind dann vom Vermieter zu tragen, wenn der Befall nicht durch eine unsachgemäße Nutzung der vermieteten Räumlichkeiten entstanden ist. Ebenso muss der Mieter den Befall so schnell wie möglich bei seinem Vermieter melden, damit dieser die Kosten übernimmt. Hat der Mieter versäumt, seinen Vermieter zeitnah über einen Schädlingsbefall zu informieren, kann der Vermieter die Kosten für den Einsatz des Kammerjägers an den Hausbewohner übertragen.

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6. Was, wenn der Vermieter sich nicht rechtzeitig kümmert?

Hat der Mieter dem Hauseigentümer einen Schädlingsbefall rechtzeitig gemeldet und dieser unternimmt nichts, um das Ungeziefer aus den Wohnräumen zu entfernen, kann der Mieter in bestimmten Fällen nicht nur die Miete kürzen, sondern auch einen Schadenersatz fordern. Der Schadenersatz ist dann zu zahlen, wenn dem Mieter durch die Schädlinge ein Schaden entstanden ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Mäuse in die Wohnräume eingedrungen sind und Möbel oder andere Gegenstände angeknabbert haben. Auch bei einem andauernden Befall von Lebensmittelmotten kann ein Schaden entstehen, wenn gelagerte Lebensmittel entsorgt werden müssen.

In solchen Fällen kann der Mieterschutzbund oder ein Fachanwalt helfen, die Rechte der Mieter durchzusetzen.

Sollte die Bekämpfung der ungewollten Eindringlinge länger andauern oder Maßnahmen bedingen, die dazu führen, dass der Mieter seine Wohnung zeitweise nicht mehr nutzen kann, so muss der Vermieter seinem Mieter einen adäquaten Ersatz zur Verfügung stellen. Das heißt konkret, die Mieter dürfen sich in einem Hotel niederlassen, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist. Die Kosten dafür müssen vom Vermieter übernommen werden.

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7. Muss ein Mieter die Schädlingsbekämpfung selbst übernehmen?

In vielen Mietverträgen werden Klauseln beschrieben, die besagen, dass der Mieter grundsätzlich selbst für die Beseitigung von Ungeziefer verantwortlich ist. Einige Vermieter schreiben in ihre Mietverträge auch gerne, dass der Mieter bei Mängeln, die durch Schädlinge entstehen, haftbar gemacht wird.

Solche Vereinbarungen sind laut deutscher Gesetzgebung jedoch unzulässig und haben bei einem Streitfall keinen Bestand vor Gericht. Gibt es mit dem Vermieter eine Auseinandersetzung wegen eines Schädlingsbefalls, so kann der Mieter sich Unterstützung durch den Mieterschutzbund oder durch einen erfahrenen Fachanwalt für Mietrecht holen. Der Einsatz eines Kammerjägers kann recht teuer sein, weshalb ein Mieter unbedingt seine Rechte kennen sollte.

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8. Ergänzungen und Fragen von Lesern

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Wie Wespen vertreiben? Das ist zu tun, wenn Wespen uns stören

Über den Anblick von Bienen und Hummeln können sich die meisten Menschen freuen. Oft sieht es aber ganz anders aus, wenn Wespen auftauchen. Sie gehören nicht gerade zu den beliebtesten Insekten. Viele empfinden schon ihr äußeres, auffälliges Erscheinungsbild – schwarz-gelb-geringelt – als ein eindeutiges Warnsignal. Man fürchtet im Allgemeinen doch sehr ihre Wehrhaftigkeit. Eine gewisse Vorsicht sollte auch geboten sein. Stiche von Wespen können recht schmerzhaft sein und bei manchen Menschen auch folgenreiche Abwehrreaktionen des Körpers hervorrufen.

Die gute Nachricht: Wespen sind (meist) ungefährlicher und vor allem nützlicher, als gemeinhin bekannt ist und es gibt Stellen, bei denen man sich über die Tiere richtig aufklären lassen und - wenn notwendig - Hilfe bei der Entfernung des Nestes holen kann.

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Schädlingsbekämpfung durch Kammerjäger – was macht er genau?

Dienstleister, die Schädlinge aus geschlossenen Räumen vertreiben, werden Kammerjäger genannt. Heute firmieren sie meist unter der Bezeichnung Schädlingsbekämpfer. Anderswo werden auch noch die Begriffe Entweser (früher), Exterminator oder auch Desinfektor (Schweiz) verwendet.

Was macht ein Kammerjäger genau? Unter Zuhilfenahme von Insektiziden, Rodentiziden, Akariziden oder Larviziden vertreiben Kammerjäger Schaben, Flöhe, Zecken, Milben, Mäuse oder Ratten. Manchmal werden auch natürliche Feinde der lästigen Plagegeister zu Hilfe genommen. Meist wird nach dem IPM-Prinzip (Integrated Pest Management = integrierte Schädlingsbekämpfung) gearbeitet. Das bedeutet, dass mit so wenig Wirkstoffen wie möglich und so gezielt wie möglich bekämpft wird. Kammerjäger bemühen sich zudem, die Befallsursachen zu identifizieren und führen sogar präventive Maßnahmen durch.

Wir berichten, ► wie fachkundige Kammerjäger vorgehen, ► woran man einen seriösen Betrieb erkennt, ► was die Dienstleistung kostet und ► wo seriöse Kammerjäger zu finden sind.

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