Das Baukindergeld bis Ende 2023 beantragen | Vorausssetzungen
Das Baukindergeld gibt es seit 2018. Der Antrag wird innerhalb eines halben Jahres, nachdem man eingezogen ist, gestellt. Der letzte Termin hierfür ist der 31. Dezember 2023. Voraussetzung: die Verträge wurden bis Ende März 2021 unterschrieben oder der Bau bis zum 31. März 2021 genehmigt.
Die Eckdaten lauten:
- Gefördert werden Familien mit Kindern, die sich zum ersten Mal eine selbstgenutzte Immobilie zulegen oder erbauen.
- Baukindergeld kann bis 31.12.2023 beantragt werden.
- Voraussetzung: Die Verträge zum Eigenheim oder die Genehmigung wurden bis 31.3.2021 erteilt. Es gilt das Datum des notariellen Kaufvertrages oder der Ausstellung einer Baugenehmigung oder – bei genehmigungsfreien Bauvorhaben – der Zeitpunkt des Beginns des Bauvorhabens.
- Pro Kind werden 1.200 Euro pro Jahr gefördert.
- Baukindergeld wird 10 Jahre lang gezahlt => Bis zu 12.000 Euro Immobilienförderung pro Kind.
Bayern stockt bei Bau oder Kauf einer Immobilie seit dem 1. Juli 2018 um 300 Euro pro Kind auf und bewilligt 10.000 Euro Grundförderung (Bayrische Eigenheimzulage), auch für Alleinstehende und Paare ohne Kinder. Dazu muss man mindestens ein Jahr in Bayern wohnen.
Einkommensgrenzen für die Bayrische Eigenheimzulage: Alleinstehende ohne Kinder 50.000 Euro und bei kinderlosen Paaren 75.000 Euro. In anderen Fällen gelten die gleichen Grenzen wie beim Baukindergeld.
- Die jeweiligen Kinder müssen unter 18 Jahren alt sein.
- Einkommensgrenzen: 75.000 Euro/Jahr pro Ehepaar plus 15.000 Euro pro Kind. Es gilt das Datum der Antragsstellung, spätere Erhöhungen des Einkommens spielen keine Rolle.
- Die Antragstellung erfolgt bei der KFW.
- Zeitliche Begrenzung: Das Programm läuft nur bis März 2021.
- Wird Ihr Kind bals 18? Versuchen Sie, Einzug und Antrag noch vor dem Geburtstag durchzuführen.
Weitere Details im folgenden Video: