Moderne Internettechnologie macht es möglich: Mit dem Smartphone können Sie mittlerweile die eigene Haustür per Kamera überwachen, in Echtzeit mit dem Besucher kommunizieren und sogar eine Türöffnung veranlassen.
Türüberwachung vom anderen Ende der Welt
Möglich wird die magische Kommunikation mit sogenannten WLAN Türsprechanlagen. Die Anlage wird per LAN-Kabel oder per WLAN mit dem heimischen Netzwerk verbunden und meldet sich auf Smartphone oder Tablett, wenn ein Besucher vor der Tür steht und klingelt. Immer vorausgesetzt, die zugehörige App ist installiert und Ihr Gerät ist zu dieser Zeit mit dem Internet verbunden.
Tritt die Meldung durch die App bei Ihnen ein, können Sie entscheiden:
- Mit dem Besucher mündlich kommunizieren,
- Eine Videoverbindung aufzubauen,
- Die Tür zu öffnen,
- ... oder gar nicht zu reagieren.
Hinweis
Klären Sie mit Ihrer Hausratsversicherung ab, welche Implikationen eine elektronische Türöffnungsanlage für Ihren Versicherungsschutz mit sich bringt.
In der Regel ist es so, dass Sie selbst nicht gesehen werden können. Sie können Ihrem Gast an der Haustür mitteilen, wann er Sie wieder zu Hause erwarten darf. Einem Paketboten erklären Sie, wo er die Sendung deponieren soll oder ob er das Paket beim Nachbarn abgeben möge.
Bei vielen Anlagen werden die Bilder der Besucher automatisch auf dem Gerät gespeichert. So können Sie auch im nachinein sehen, wer alles in Ihrer Abwesenheit geklingelt hat.
... oder auch vom eigenen Sofa
Natürlich muss man sich nicht außerhalb des Hauses befinden, um solch eine Türüberwachung nutzen zu können. Sie können alle Funktionen auch vom Sessel aus nutzen. Ihr Besucher kann nicht erkennen, ob Sie gerade nebenan oder in einem fernen Land verweilen.
Darauf sollten Sie achten
Wenn Sie die Türanlage per WLAN, also per Funk, mit dem Internet verbinden wollen, muss ein ausreichender Empfang an der Montagestelle vorhanden sein. Die gesamte Anlage sollte ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt sein. Um den Besucher auch bei schlechter Sicht oder Dunkelheit erkennen zu können, sollte die Anlage über eine entsprechende Beleuchtung verfügen.