
Energiesparhäuser definieren sich dadurch, dass sie die jeweils aktuelle Energieeinsparverordnung erfüllen oder unterschreiten. Zur Zeit beträgt der geforderte Wert in der EnEV siebzig KWh Wärmeenergieverbrauch pro Quadratmeter bewohnter Fläche. Alles was darunter liegt sind Energiesparhäuser.
Passivhäuser beginnen ab KW15 und darunter liegenden Wärmeenergieverbräuchen. Grundsätzlich gilt: Je niedriger der Energieverbrauch, desto höher sind die Baukosten. Zumindestens, wenn man beim selben Haustyp bleibt.