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Der erfreuliche Umstand, dass die Lebenserwartung steigt, führt leider auch dazu, dass immer mehr Menschen im Alter pflegebedürftig werden. Es ist aber nur verständlich, dass es den meisten Menschen sehr wichtig ist, auch im Alter und bei Behinderung in der gewohnten vertrauten Umgebung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses bleiben zu können. Durch verschiedene Maßnahmen kann eine Barrierefreiheit durch Umbau des Wohnbereiches erreicht werden. Auch für die Finanzierung stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, über die sich Interessenten rechtzeitig vor Beginn der Umbaumaßnahmen informieren sollten, damit die Anträge rechtzeitig vorab gestellt werden können.

 

Welcher Umfang an Umbau ist möglich und nötig?

Barrierefreies Wohnen im Alter ist eine der großen Aufgaben der Zukunft. Zunächst sollte geklärt werden, ob die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Bei Wohneigentum kann natürlich der Bewohner und Eigentümer selbst entscheiden, in welcher Form er sein Haus oder seine Wohnung für die Anforderung  altersgerechter Umbau verändern will. Wer Mieter ist, muss seinen Vermieter informieren. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften kann dieser aber kaum Einwände erheben. Je nach Bedarf unterscheiden sich die Anforderungen, was alles verändert werden muss.

In manchen Fällen reicht es, Stufen zu beseitigen oder den Zugang und die Benutzung des Bades barrierfrei  zu gestalten. Bei komplexerem Pflegebedarf oder einem höheren Grad an Behinderung muss das komplette Wohnumfeld für eine Barrierefreiheit im Alter umgebaut werden.

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Welche Bereiche können umgestaltet werden?

Im Wesentlichen werden sieben Bereiche angeführt, die umgestaltet werden, wenn ein Umbau mit Barrierefreiheit erfolgt. Zunächst werden davon die Wege hin zum Wohnobjekt erfasst. Dazu gehören auch Treppenstufen in allen Eingangsbereichen, die eventuell rollstuhlgerecht umgebaut werden müssen, ebenso Kfz-Stellplätze. Für dazu benötigte Rampen und Treppenlifte sind übrigens beantragbare Förderungen möglich.

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Im Haus selbst sollten ebenfalls Schwellen, hohe Kanten und, wenn möglich, Stufen im Wohnbereich und Badareal abgesenkt bzw. beseitigt werden.

Aber auch der Einbau technischer Systeme, die die Sicherheit des Bewohners erhöhen und ihm das Absetzen von Notrufen ermöglichen, gehört dazu. Gegensprechanlagen, Notrufsysteme, eine verbesserte Beleuchtung im Innen- und Außenbereich sowie Anpassungen bei der Einbruchssicherheit gelten ebenso als förderungsfähig, schließlich sind Betroffene durch die eigene Hilfebedürftigkeit leider leichter Opfer von Einbruchsdelikten.

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Förderprogramme für bauliche Maßnahmen

Der Großteil der Betroffenen hat nicht die finanziellen Möglichkeiten, teure Umbauten für die Barrierefreiheit der eigenen Wohnung zu investieren. Auch bekommen die wenigsten Im Alter noch Zugang zu Bankkrediten. Daher ist eine Finanzierung bei Bedürftigkeit sowohl über die Pflegekassen, wenn ein bestimmter Pflegegrad vorliegt, oder die Träger der staatlichen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung möglich.

Auch die staatliche KfW bietet hier umfangreiche Förderung zu günstigen Zinsen an. Das Programm läuft bei der KfW unter der Nr. 159. Als maximale Förderung können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit vergeben werden. Die Laufzeit liegt dabei zwischen vier und 30 Jahren. Auch tilgungsfreie Zeiten und Zinsfestschreibungen sind möglich. Ziel ist es natürlich, dass möglichst viele Menschen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit im eigenen Zuhause bleiben können und nicht in ein Pflegeheim ziehen müssen. 

Vorab informieren und Anträge stellen

Jeder Interessent muss sich auf jeden Fall vorab über die möglichen Förderprogramme informieren und auch die Anträge vor Beginn der Umbauten stellen. Nur dann werden die Mittel auch wirklich ausbezahlt.

Geschrieben von

Bauen-und-Heimwerken.de
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Bauen-und-Heimwerken.de Team

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