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Die Pflicht zur Hausverwalterversicherung: Schutz gegen wichtige Risiken

Neue Hausverwalter brauchen für die Erlaubnis ihrer Tätigkeit ab dem 01.08.2018 eine Hausverwalterversicherung. Wer schon länger in der Branche ist, hatte noch ein paar Monate länger Zeit. Doch spätestens ab dem 01. März 2019 müssen alle Hausverwalter und alle Hausverwaltungsunternehmen nachweisen, dass sie die neue Hausverwalterversicherung abgeschlossen haben. Hierbei muss beachtet werden, dass jeder Schadensfall mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro abgedeckt ist und die Schadensfälle eines Versicherungsjahres bis zu einer Summe von 1.000.000 Euro reguliert werden sollen. 

Inhalt: Hausverwalterversicherung Pflicht

Punkt 1

1. Welche Hausverwalterversicherungen gibt es?

Es werden verschiedene Versicherungsmodelle für Hausverwalter angeboten. Neben der ab dem 01. August 2018 geltenden Berufshaftpflichtversicherung gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung, eine Versicherung, die den Hausverwalter gegen Cyber- und Datenrisiken absichert und eine Versicherung für die Elektronik und den Büroinhalt. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung tritt ein, wenn ein Dritter durch den Hausverwalter verletzt wird oder der Hausverwalter Sachschäden verursacht, die bei dem von ihm verwalteten Haus auftreten.

Als Beispiel für einen Personenschaden dient hier die Haftung des Hausmeisters für den Winterdienst. Bricht sich ein Mieter vor der Tür den Arm, weil der Hausverwalter nicht dafür gesorgt hat, dass der Weg passierbar ist, tritt die Versicherung ebenso ein, wie wenn bei Arbeiten in der Wohnung eines Mieters unbeabsichtigt dessen Wohneinrichtung beschädigt wurde.

Die Cyberversicherung bietet dem Hausverwalter Schutz vor Hackerangriffen auf das Computernetzwerk der Hausverwaltung. Die Versicherung für Elektronik und Büroinhalt reguliert den Schaden, der durch den Diebstahl oder die Beschädigung von Arbeitsgeräten entstanden ist.

Punkt 2

2. Wer genau braucht eine Hausverwalterversicherung?

Alle Hausverwalter und alle Unternehmen, die mit der Verwaltung einer oder mehrerer Immobilien betraut sind, brauchen eine Hausverwalterversicherung. Tritt ein Schaden bei oder an der verwalteten Immobilie ein, haften die Hausverwalter für Schäden, die in den Millionenbereich gehen können.

Der bisher bestehende Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung reicht nicht mehr aus, weil diese eine geringere Deckungssumme hat und beispielsweise bei obigem Fall, dass ein Mieter auf dem Gehweg stürzt und sich etwas bricht, nicht herangezogen werden kann. Ein Schaden dieser Art wäre von der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt, da durch die alte Berufshaftpflichtversicherung nur Vermögensschäden reguliert werden. Der Hausverwalter müsste dann für den Schaden mit seinem privaten Vermögen aufkommen.

Die neue Hausverwalterversicherung bietet den Versicherten den Vorteil, dass viele Schäden, die mit der verwalteten Immobilie in Zusammenhang stehen, abgedeckt werden. Hierzu zählen z. B. die Schäden, die durch Doppelvermietungen, verspätete Kündigungen und durch die nicht erlaubte Vermietung zweier benachbarter Ladenlokale an zwei Konkurrenten entstehen können.

Auch werden durch die Hausverwalterversicherung die negativen Folgen abgedeckt, die durch fehlerhafte Wohngeldabrechnungen oder eine falsche Ermittlung der Umlagekosten entstehen. Kann der Hausverwaltung nachgewiesen werden, dass Rechnungen für Renovierungen oder Reparaturen zu spät beglichen wurden und entstehen hierdurch Verzugszinsen, sind die entstandenen Aufwendungen ebenfalls im Rahmen einer Hausverwalterversicherung abgedeckt. Gleiches gilt für zu spät vorgebrachte Mängelrügen, das Versäumnis der Frist für die Anpassung einer Staffelmiete und die Fälle, in denen bei Grundstücksbeschädigungen keine Ersatzansprüche geltend gemacht wurden.

Die neue Hausverwaltung tritt bei diesen und noch weiteren Schäden ein, die an der von dem Hausverwalter betrauten Immobilie entstehen können. 

Punkt 3

3. Fazit

Seit dem 01. März 2019 müssen alle Hausverwalter die neue Hausverwalterversicherung abgeschlossen haben, da die bisherige Berufshaftpflichtversicherung nur bei Vermögensschäden eintritt. Neben dem Schaden, der dem Vermieter durch die Fristversäumnis des Hausverwalters bei der Anpassung einer Staffelmiete entstanden ist, tritt die neue Hausverwalterversicherung auch bei Personenschäden (weiteres Beispiel: Sturz eines Passanten vor dem Haus in der Dunkelheit wegen mangelhafter Beleuchtung) ein.

Punkt 4

4. Bücher zum Thema



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Geschrieben von

Bauen-und-Heimwerken.de
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