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Eigentlich ist es doch eine schöne Sache, wenn man Eigentum besitzt, welches man als Einnahmequelle noch gut vermieten kann. Um da vielleicht eine höhere Miete rechtfertigen zu können, sollte man schon einiges in die Immobilie investieren. Manchmal wird man sich auch im Laufe des Gesprächs mit dem potenziellen Mieter vielleicht sogar noch darauf einigen, was man im Gegenzug noch bereit ist vorzunehmen, damit für den Mieter die zu zahlende Miete auch akzeptabel ist.

Um also alles korrekt durchzuführen und mit dem Mieter eine gute Übereinkunft zu finden, sollte man als Vermieter gewisse Renovierungen auf alle Fälle durchführen. Denn bestimmte Renovierungsarbeiten muss der Vermieter sowieso selber vornehmen. Beispielsweise kann da Folgendes vorkommen:

  • Das Streichen der Fenster und Außentüren von außen
  • Das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden
  • Die Erneuerung von zerschlissenen Teppichböden
  • Die Reparaturen von Sanitäranlagen, Heizungen und Elektroinstallationen

Da der Mieter ja nun mal zahlen soll, kann er natürlich auch erwarten, dass die Wohnung auch bestens in Schuss ist. Das heißt zwar nicht, dass sie unbedingt total modernisiert sein muss aber eine Renovierung und Instandhaltung steht dem Mieter schon zu.

 

 

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Wo ist der Unterschied zwischen Renovierung und Modernisierung?

Renovierung

Eine Instandhaltung steht dem Mieter in der Regel schon zu. So kann er oft fordern, dass beschädigte oder defekte Bestandteile der Wohnung renoviert werden müssen. Der Vermieter ist gemäß dem Gesetz verpflichtet, eine Wohnung und ihre Nutzbarkeit zu erhalten.

Siehe auch den Beitrag "Renovierung Mietwohnung: Kostenübernahme, Pflichten ..."

 

Modernisierung

Eine Modernisierung würde über die Maßnahme der Instandhaltung hinausgehen. Damit würde die Wohnung ganz oder auch nur teilweise verbessert werden. Darauf hat der Mieter normalerweise kein Anrecht.

 

Als Vermieter kann man jedoch eine Wohnung so attraktiv herrichten, dass sie einen guten Mietpreis rechtfertigt. So könnte man vielleicht eine schöne und passende Einbauküche mit hochwertigen Elektrogeräten mit zur Verfügung stellen. Oder man einigt sich mit dem Mieter drauf, dass ein besonders hochwertiger Bodenbelag verlegt wird. Auch könnte man einen vorhandenen Balkon oder eine Terrasse aufwertend gestalten.

 

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Was tun, wenn der Mieter nicht besonders pfleglich mit der Wohnungsausstattung umgeht?

Schön, wenn alle erst einmal zufrieden sind. Der Vermieter bekommt seine gewünschte Miete und der Mieter hat im Gegenzug sogar eine besonders schöne Wohnung mit einigen Extras. Dieser Zustand kann sich nur leider trüben, wenn der Mieter im Nachhinein nicht sonderlich pfleglich mit der Wohnung und der Ausstattung umgegangen ist. Leider kommt es dann oft zu unschönen Diskussionen und man hat als Vermieter dann noch den Ärger über die heruntergekommene Wohnung am Hals.

 

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Eine Rechtsschutzversicherung für den Vermieter

Da kann es sehr hilfreich sein, wenn man beizeiten darüber nachdenkt, eine Rechtsschutzversicherung für den Vermieter in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für so eine Versicherung könnte sich im Falle einer Auseinandersetzung mit dem Mieter schon sehr lohnen. Wesentlich schneller können dann mögliche Streitigkeiten direkt geregelt werden und zusätzlicher Ärger bleibt einem vielleicht erspart.

Die möglichen Vorteile kurz aufgezählt:

  • Es handelt sich in der Regel um einen relativ preiswerten Versicherungsschutz.
  • Im Streifall erhält man eine umfassende Kostenübernahme.
  • Die Hürden sein Recht auch gesrichtlich durczusetzen sinken.
  • Man hat die freie Wahl hinsichtlich des Anwalts.

Allerdings ist eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung auch eine recht komplexe Versicherungsform, welche vor Abschluss möglichst genau unter die Lupe genommen werden sollte. Von daher ist es sinnig, kompetenten Rat mit an der Hand zu haben und sich vor dem Abschluss einer Neuversicherung erst einmal fundiert zu informieren.

Siehe auch: Was man in einer Mietwohnung verändern darf

Geschrieben von

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