Die am 01.10.2007 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung 2007 hat unter anderem die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand zur Folge.

Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität von Gebäuden , macht sie vergleichbar und führt somit zu mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt .
Wer muss nun einen Energieausweis vorlegen und wer nicht?
Ein Energieausweis muß vorgelegt werden, wenn ein Wohngebäude verkauft, verpachtet oder neu vermietet wird. Dabei ist das Alter des Gebäudes für den Beginn der verpflichtenden Ausstellung entscheidend. Für Gebäude, die bis 1965 erstellt wurden,sind Energieausweise ab dem 1.Juli 2008 verpflichtend auszustellen.
Für jüngere Gebäude ist der 1. Januar 2009 Stichtag. Auch Nichtwohgebäude haben eine Ausweispflicht, allerdings erst ab dem 1.Juli.2009.
Denkmalgeschützte Gebäude und Eigennutzer, die weder vermieten noch verkaufen wollen, benötigen keinen Energieausweis. Allerdings sollte dabei beachtet werden , dass für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, noch bis zum 1.Oktober 2008 die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis haben. Danach ist der Bedarfsausweis für diese Gebäude Pflicht.
Was unterscheidet nun diese beiden Typen?
Bei dem Bedarfsausweis wird die Bausubstanz und die Heizungsanlage von einem Fachmann genau untersucht und anschließend der Energiebedarf des Gebäudes nach einem vorgegebenen Berechnungsverfahren ermittelt.
Der Verbrauchsausweis orientiert sich an der Heizkostenabrechnung der letzten 3 Jahre und gibt somit den Energieverbrauch in diesem Zeitraum wieder. Dieser Wert ist allerdings stark abhängig vom individuellen Verbrauchsverhalten.
Aussteller der Energieausweise sind Fachleute mit entsprechenden Qualifikation, wie z.B. Architekten, Bauingenieure, Bautechniker, Energieberater, Schonsteinfeger etc.
Wer sich einen Energieausweis erstellen lassen möchte kann z.B.in der zentralen Aussteller-Datenbank der dena nach geeigneten Firmen suchen.
Die Kosten sind zwischen Eigentümer und Aussteller frei aushandelbar und liegen in der Regel für den Bedarfsausweis zwischen 200-300 Euro und beim Verbrauchsausweis bei ca. 100-150 Euro.

Geschrieben von

CA

Christian (Tischlermeister)

https://www.bauen-und-heimwerken.de

Anbieterlinks / Sternchen

* Was das Sternchen neben einigen Verlinkungen bedeutet:

Die Inhalte auf dieser Website sind kostenlos im Internet verfügbar und das soll auch so bleiben. Unsere redaktionelle Arbeit finanzieren wir über Werbung. Links, die mit einem * gekennzeichnet sind, können bei Kauf/Abschluss auf der jeweiligen Website hinter dem Link zu einer Provision an uns führen, weil wir für den Link ein sogenanntes Affiliate-Programm nutzen. Dies beeinflusst aber die Redaktionsarbeit nicht, der Hinweis wäre stets auch ohne den Affiliate-Link erfolgt. Für den Kauf/Abschluss über den Link sind wir natürlich dankbar.