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Die demographische Entwicklung in Richtung älter werdende Gesamtbevölkerung ist ungebrochen. Im Jahre 2050 soll die Zahl der über 80-Jährigen auf über zehn Millionen steigen. Unter anderem nur durch solche Prognosen rückt das barrierefreie Bauen und Wohnen seit den 90er Jahren immer weiter in den Vordergrund. Doch was muss im Haus oder in der Wohnung eigentlich alles barrierefrei sein?

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.

Barrierefreier Zugang

Der Grundgedanke der Barrierefreiheit im Wohnungsbau liegt darin, dass alle Einrichtungen in der Wohnung auch bei körperlichen Einschränkungen möglichst ungehindert zugänglich und bedienbar sind.

Das fängt bei einer Wohnung mit deren Zugang an. Zunächst einmal muss der Zugang von der Straße ohne die Überwindung von Stufen möglich sein. Darüber hinaus müssen sämtliche Zugangstüren und Zugangswege breit genug sein, um diese mit Gehhilfe oder Rollstuhl durchqueren zu können.

Sämtliche Zugangswege sollten so gestaltet werden, dass es keine Stolperfallen gibt und auch Sehbehinderte sich nicht beim Begehen verletzen können (z.B. durch Anstoßen des Kopfes durch hervorragende Einrichtungsgegenstände.

Dies betrifft auch den Fahrstuhl. Treppen innerhalb der Wohnung können über Treppenlifte, die dem jeweiligen Grad der Behinderung angepasst sind (wie sie beispielsweise von der Firma Liftunion deutschlandweit angeboten werden, barrierefrei umgestaltet werden.

Alternativen suchen

Wenn der Zugang über den Haupteingang nur unter immensen Kosten barrierefrei zu gestalten ist, prüfe man Alternativen. Vielleicht ist zum Beispiel der Eingang im Garten mit deutlich weniger Aufwand umzugestalten, so dass der Zugang von dort erfolgen kann.

 

 

 

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Bewegungsraum

Körperlich eingeschränkte Menschen und Rollstuhlfahrer benötigen einen größeren Bewegungsraum. Dies gilt insbesondere in der Küche und im Bad.

Hilfsmittel und barrierefreie Inneneinrichtung

In den letzten Jahren sind immer mehr Einrichtungsgegenstände und Küchenutensilien auf den Markt gekommen, die behinderten und älteren Menschen das Leben erleichtern. Dazu gehören Frühstücksbretter für Einhandbenutzung, Wecker mit Lichtalarm, Haltegriffe im Bad, Duschsitze oder Toilettensitzerhöhungen.

 

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Fördermittel

Kreditbank für Wiederaufbau (KfW)

Bei der KfW gibt es verschiedene Programme zum barrierefreien bzw. altersgerechten Umbauen, die abgerufen werden können. Dabei stehen sowohl Zuschüsse als auch Kredite zu sehr günstigen Konditionen zur Verfügung.

Die Förderung von barrierefreiem Wohnraum ist von Region zu Region unterschiedlich. Überregional fördert die KFW den alters- und behindertengerechten Umbau der Wohnung.

Video: Details zur Förderung des Umbaus durch die KFW (plus Tipps zum Antrag)

Länge: 7 Minuten

Pflegeversicherung

Neben der KFW kann man sich bezüglich einer Bezuschussung zum Umbau an die Rehabilitationsstellen oder die Pflegekasse wenden. Last not least, wenn alle diese Förderungen nicht ausreichen, kann man bei der Grundsicherung einen Zuschuss beantragen.

Verfügt einer der Bewohner*innen über einen Pflegegrad, kann auch bei der Pflegeversicherung ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Die Förderung nennt sich dann „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ und muss allerdings vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen befürwortet werden. Viele Handwerker kennen sich mit den Förderkonditionen aus und wissen aus Erfahrung, was wahrscheinlich genehmigt bzw. bezahlt wird und was nicht.

Video zu den Pflegeleistungen: Kassenzuschuss Haus/Wohnung barrierefrei umbauen

Länge: 4 Minuten

Rentenversicherung

In einigen Fällen kann auch die Rentenversicherung Kosten für eine barrierefreie Umbaumaßnahme finanzieren. Voraussetzung ist allerdings, dass dadurch eine Wiederaufnahme des Arbeitslebens ermöglicht wird.

Berufsgenossenschaft

Ist ein Umbau notwendig, weil sich eine(r) der Bewohner*innen bei einem Arbeitsunfall verletzt hat, kann auch eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft in Betracht kommen.

Regionale Förderprogramme

Darüber hinaus ist die Förderung des Wohnungsumbaues – auch von Wohnraum für behinderte Menschen – in Deutschland Aufgabe der einzelnen Bundesländer.

Je nach Region gibt es auch auf lokaler oder Bundesland-Ebene einige Förderprogramme für altersgerechte Sanierungen. Hier lohnt es sich bei der Kommune nachzufragen, welche Möglichkeiten bestehen.

Beitrag: Bauförderung beim Hausbau

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Bauförderung Hausbau, Kauf einer Immobilie und Sanierung einer Bestandsimmobilie: Übersicht bundesweite und regionale Fördermöglichkeiten

Programme, Hilfstools, Auflistungen, bundesweit und regional.

Die Bauförderung ist stark dezentralisiert - auf den Bauherren mag so manche (positive!) Überraschung warten, wenn er alle Programme ermittelt.

Hier weiterlesen

Stiftungen und Vereine

Vereinzelt gewähren auch Stiftungen und Vereine Zuschüsse für barrierefreie oder altersgerecht Umbaumaßnahmen. Hier handelt es sich jedoch meist um Einzelfallentscheidungen, die individuell mit dem entsprechenden Förderungsgeber abgesprochen werden.

Barrierefrei versus barrierearm

Die DIN Norm 18040 beschreibt neben anderen Normen die planerischen und baulichen Voraussetzungen für die Sicherung der im Grundgesetz und in der UN-Behindertenrechtskonvention gefassten Menschenrechte und Grundfreiheiten in Bezug auf Barrierefreiheit.

Eine Wohnung gilt nur dann als wirklich barrierefrei, wenn das neben dem Zugang zum Haus auch für den Weg zur Mülltonne oder zum Parkplatz gilt. Wenn im Haus jeder Nachbar von jedem Nachbarn barrierefrei besucht werden kann.

Wenn Wohnungen nicht alle Ansprüche dieser Norm genügen, aber dennoch in wesentlichen Punkten wie dem barrierefreien Zugang den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen, spricht man von barrierearmen Wohnraum.

Nicht immer müssen alle Wohnräume unbedingt barrierefrei zugänglich sein. Wenn zum Beispiel im oberen Stockwerk nur Wohnraum für nicht-behinderte Familienmitglieder vorgesehen ist, muss die Treppe nicht zwangläufig um einen Treppenlift für die Oma ergänzt werden, die sich ohnehin nur im Erdgeschoss aufhält. Es kommt hier ganz auf die individuelle Situation an.

Zusammengefasst

  • Stufenloser Zugang
  • Breite Türen, für Rollstuhlfahrer passierbar
  • Analog sind Mindestbreiten bei Zugangswegen einzuhalten
  • Treppen wenn nötig über Treppen- oder Hublifte passierbar machen
  • Großzügiger Bewegungsraum, vor allem in Küche und Bad
  • Situationsangepasste Einrichtungsgegenstände
  • Alle Tätigkeiten des Alltags sind für den behinderten Menschen barrierefrei zugänglich

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