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Treppen

treppen.jpg Treppen werden im Rohbau oft als Stahlbetontreppen gebaut oder später als Zimmererarbeit in Holzbauweise.

Stahlbetontreppen werden teilweise vor Ort gegossen oder als vorgefertigte Teile auf dem Bau direkt eingebaut und später mit einer Auflage wie Fliesen, Holz, Marmor oder Teppich versehen.

Es gibt verschiedene Formen von Treppen, man unterscheidet einläufige und zweiläufige Treppen, viertelgewendelte, halbgewendelte, zwei mal viertelgewendelte Treppen, Spindeltreppen usw.

Es gibt keine festen Regeln für die Stufenhöhe und die Auftrittsbreite. Aber generell sollte die Stufenhöhe nicht mehr als 19cm und die Auftrittsbreite nicht kleiner als 25cm sein.

Man unterscheidet innerhalb der Treppe zwischen Antrittsstufe, Trittstufe und Austrittsstufe.

Treppengeländer müssen mindestens 90cm, bei Höhen über 12m in die Tiefe sogar 110cm hoch sein. Es gibt weitere Bestimmungen abhängig von Ort der Baumaßnahme und Nutzung der Wohnanlage zum Beispiel in Bezug auf ein Mindestmaß der lichten Durchgangshöhe.

Prüfpunkte
  • Treppenstufen dürfen nicht knarren
  • Treppenstufen sollten während der Bauphase geschützt werden
 

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