
Die Wohnflächenberechnung erfolgt (leider) oft auf sehr individuelle Weise. Inwiefern Dachgeschoss, Kellerraum, Terrasse oder Balkon in Ansatz gebracht wird hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Lassen Sie sich bei den Angeboten auf jeden Fall die Art der Berechnung mit aushändigen.
Es gibt zwei übliche Berechnungsarten der Wohnflächenberechnung:
Berechnung nach DIN 283
Hiernach gilt:
- Wohnfläche ist die anrechenbare Grundfläche der Wohnräume. Es handelt sich um das lichte Maß von Wand zu Wand inklusive Putz. Nutzfläche ist darüber hinaus zusätzlich die Fläche Wirtschaftsräumen.
- Grundflächen werden wie folgt ermittelt:
- Flächen mit einer lichten Höhe unter 1m werden nicht angerechnet
- Flächen mit einer lichten Höhe zwischen 1 und 2 Meter werden zur Hälfte angerechnet
- Flächen mit einer lichten Höhe über 2m werden voll angerechnet
- Balkone und Terrasse werden bei DIN 283 zu einem Viertel angerechnet
Berechnung nach Berechnungsverordnung (II. BV)
Die Berechnung erfolgt recht ähnlich zur DIN 283. Unterschiede sind wie folgt:
- Statt Nutzfläche wird von Zubehörräumen gesprochen
- Balkone oder Terrassen können, soweit sie zum Wohnraum gehören, bis zur Hälfte angerechnet werden.