Bevor auf dem Estrich der endgültige Fußboden aufgebracht wird, muss der Estrich auf folgende Eigenschaften untersucht werden:

  •  Der Estrich sollte rissfrei sein.

Sowohl Zementestriche als auch Magnesiaestriche schwinden beim Abbinden erheblich. Darum erzeugt der Estrichleger beim Einbringen des Estrich mit der Kelle sogenannte Scheinfugen, vorzugsweise im Türbereich und bei Zementestrichen ca.alle 6 Meter, bei Magnesiaestrichen ca.alle 9 Meterauch in der Fläche. Sind diese Scheinfugen unzureichend angebracht, bzw. fehlen ganz, kann es zu unkontrollierten Schwundrissen kommen, besonders im Bereich der Ecken.
Bevor nun auf dem Estrich  z.B. ein Parkett verklebt werden kann, müssen Scheinfugen und Schwundrisse mit Klammern und Epoxidharz kraftschlüssig verbunden werden.
Aber Vorsicht: Bewegungsfugen, z.B. bei Heizestrichen, die dauerhaft Ausdehnungsänderung durch Temperaturschwankungen aufnehmen müssen, dürfen auf keinen Fall geschlossen werden, sondern müssen auch auf den auf den aufgebrachten Fußboden weiter fortgeführt werden.

  • Der Estrich sollte ausreichend fest sein

Ist der Nassestrich in seiner Zusammensetzung fehlerhaft verarbeitet worden, kann es zu Problemen mit der Festigkeit kommen, wodurch verklebte Fußböden sich wieder lösen können.
In der Praxis muss der Bodenleger bzw. Parkettleger prüfen, ob die Estrichoberfläche ausreichend fest ist, allerdings gibt es auch eine erste einfache Prüfmethode. Schlagen Sie mit einem Hammer auf die Estrichoberfläche. Lösen sich keine größeren Stücke von der Estrichöberfläche , ist der Estrich in der Regel fest.

 

  • Achtung bei Treppen

Sind Rohtreppen schon eingebaut, muß darauf geachtet werden, dass Steigungsmass sämtlicher Stufen, inklusive An-und Austrittsstufe gleich bleibt. Auch bei der Verwendung unterschiedlich dicker Fußbodenbeläge, zB Fliese in Flur und Parkett im Wohnzimmer, muß der Estrichleger die unterschiedlichen Höhen bedenken. In diesen Punkt ist eine Kommunikation zwischen den einzelnen Gewerken besonders wichtig, damit nach Fertigstellung der Arbeiten keine Stolperkanten entstehen.

  • Der Estrich muß eben sein

die DIN 18202 beschreibt, welche Abweichungen bei der Ebenheit noch zulässig sind. Dabei sind bei einem Messpunktabstand von einem Meter Differenzen bis 4 mm akzeptabel. Bei einem Abstand von 4 Meter sind es 10 mm, bei 10 Meter sind es 12 mm und bei 15 Meter sind es max.15 mm.
Ermitteln lassen sich die Toleranzen, indem man ein Richtscheid aud die zu prüfende Fläche legt und den tiefsten Bereich überprüft. Ist der Estrich gewölbt, muß man den das Richtscheid 2 gleich starke Unterlagen legen.

  • Der Estrich muß ausreichend trocken sein


Folgende Werte zeigen die zulässigen Estrichfeuchten, die In der Praxis mit dem CM-Feuchtemessgerät erhoben werden und in CM-% angegebn sind.

Zementestrich, unbeheizt: <2,0%
Zementestrich, beheizt:<1,8%
Anhydritestrich, unbeheizt: <0,5%
Anhydritestrich, beheizt: <0,3%

  • Aufheizprotokoll bei Heizestrichen

Bevor ein Heizestrich belegreif ist, muß der Estrich vom Heizungsbauer nach einem standartisierten Aufheizprotokoll aufgeheizt und wieder abgekühlt werden.
Die Prozedur ist schriftlich festzuhalten und dem Bauherrn und dem Parkettleger vorzulegen.

Geschrieben von

CA

Christian (Tischlermeister)

https://www.bauen-und-heimwerken.de

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