Gebäudeversicherung – worauf achten? 21 Punkte, die wichtig und sinnvoll sind | Verhalten im Schadensfall

Ob Wohnung, Reihenhaus, Wohngebäude oder Gewerbeimmobilie: Für Immobilienbesitzer zählt die Wohngebäudeversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Zwar ist sie keine Pflichtversicherung, dennoch aber ein unverzichtbares Instrument zur Absicherung vor bestimmten Schadensereignissen und sollte von keinem Immobilienbesitzer außer Acht gelassen werden. Zudem ist eine Gebäudeversicherung oftmals eine Voraussetzung für den Erhalt eines Immobilienkredits. Was sollte man also beim Thema Gebäudeversicherung beachten?

Umgestürztes Gebäude

Inhalt: Gebäudeversicherung – worauf achten?

Gebäudeversicherung in aller Kürze

  • Versicherungsumfang
    Auf jeden Fall sollten Leitungswasser-, Feuer-, Sturm-, Hagel- und auch Elementarschäden versichert werden.
  • Sehr empfehlenswerte Zusatzleistungen
    Schäden durch Überspannung. Unbeschränkter Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit, Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie der Kosten für Dekontamination, Transport- und Lagerkosten bei Sanierung. Übernahme von Mehrkosten durch anspruchsvollere Bauauflagen bei Wiederaufbau.
  • Zumeist Empfehlenswert
    ... wären auch noch: Übernahme von Hotelkosten, wenn Haus oder Wohnung unbewohnbar sind, Mitversicherung von noch nicht gemeldeten Umbauten (bis zur nächsten Jahresrechnung, oft "Vorsorge" genannt), Übernahme von Rauch- und Rußschäden, Übernahme von Sachverständigenkosten, Mitversicherung der Ableitungsrohre, Übernahme von bisher unbemerkten Schäden auch nach Versichererwechsel. Gut wäre auch, wenn die "Innovationsklausel" enthalten ist. Hierdurch bekommen auch Altverträge in den Genuss von Verbesserungen in Neuverträgen ohne Mehrbeitrag.
  • Je nach Situation empfehlenswert
    Versicherung des Neuwertes bei Aufprall von Fahrzeugen, von Lecks in Wärmepumpen oder Klimaanlagen, Photovoltaikanlagen, Nutzwärme (dann ist der kaputte Kamin eingeschlossen), Beseitigung umgekippter Bäume auf das Grundstück nach einem Sturm und dem Mietausfall, falls durch den Schaden ein solcher eintritt.

Für jeden gewünschten Zusatzschutz gilt: Immer bei der eigenen Versichererung überprüfen, was der Zusatzschutz kostet und dann für die eigene Situation abwägen.

  • Selbstbehalt
    Kleinere Schäden sollten selbst bezahlt werden, dies senkt das Risiko einer Kündigung durch den Versicherer. Zudem senkt ein Selbstbehalt den Versicherungsbeitrag deutlich. Wir empfehlen mindestens 1.000 € Selbstbehalt, das hängt aber auch von der Ersparnis durch Selbstbehalt bei der jeweiligen Versicherung ab.
  • Altverträge überprüfen
    Checken Sie Ihren Altvertrag auf obigen Versicherungsumfang, manche Altverträge haben erhebliche Deckungslücken. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Versicherer nach, ob die fehlenden Leistungen im Vertrag eingeschlossen werden können oder ob ein Neuvertrag sinnvoller wäre.
  • An- und Umbauten unverzüglich melden
    Melden Sie zudem der Versicherung, falls noch nicht geschehen, stets sofort nachträgliche Gebäudeveränderungen wie teure Umbauten, Dachausbau, Sauna, Carport, Wintergärten oder Einbau eines Ofens nach.
  • Preissteigerungen einkalkulieren
    Da immer ein Neubau der Schäden versichert ist, steigen die Beiträge mit dem Anstieg der Baukosten.
  • Nicht unbedarft kündigen!
    Vor allem für ältere Immobilien kann es schwierig sein, eine neu Versicherung zu finden.

 

1. Warum eine Gebäudeversicherung?

Bei der Gebäudeversicherung, der Begriff "Wohngebäudeversicherung" wird synonym verwendet, handelt es sich um eine Sachversicherung. Da es sich bei einer Immobilie in den häufigsten Fällen um eine der größten finanziellen Investitionen im Leben der meisten Menschen handelt, ist es besonders wichtig diese auch entsprechend abzusichern, um das Risiko finanzieller Schäden zu minimieren. Dabei gibt es eine Reihe von Ereignissen, die unter Umständen zu hohen finanziellen Schäden führen können. Denken Sie nur an einen Sturm, der einen Baum auf Ihr Haus fallen lässt.

Durch eine Gebäudeversicherung werden zunächst einmal folgende Schäden reguliert:

  • Brandschäden
  • Hagelschäden
  • Sturmschäden
  • Blitzschäden
  • Wasserrohrbruch Schäden
  • Explosionsschäden
Kurzbezeichnung Erläuterung

Feuer

Brandschäden oder Explosionsschäden (Gas) und optimalerweise Folgekosten durch Ruß, Rauch und Löscharbeiten. Hier sind direkte Schäden durch Blitzeinschlag, nicht unbeding Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag (wäre empfehlenswert).

Sturm

Schäden, die durch Stürme in der Regel ab Windstärke 8 entstehen, sind abgedeckt, z. B. Dachabdeckung oder Baumeinschlag. Auch, wenn ein komplett neues Dach benötigt wird. Hierin sind in der Regel auch Schäden durch Hagel abgesichert.

Hagel

Hagelschäden sind ebenfalls Teil des Versicherungsschutzes – die Windstärke ist dabei irrelevant.

Leitungswasser

Geleistet wird bei Schäden, die durch wasserführende Leitungen entstehen – ob an Heizkörpern, Rohren zur Wasserversorgung oder Waschmaschine. Versichert sind auch die Zuleitungsrohre, nicht aber zwangsläufig die Ableitungsrohre (prüfen!). Versichert sind auch Frostschäden an Heizungsanlagen und sanitären Einrichtungen sowie Nässeschäden aus Leitungsrohren oder defekten Aquarien oder Wasserbetten.

Blitzschlag

Ex- und Implosion

Auch der Totalschaden ist hierbei versichert.

Überspannung
(optional)

Kommt es durch einen Blitzschlag zum Überspannungsschaden, gilt dieser gleichermaßen als versichert.

Elementarschäden
(optional)

Sind nicht im Grundschutz enthalten. Versichert werden, je nach Vertrag, Schäden durch Hochwasser (Überschwemmung), Erdrutsch, Schneedruck, Erdsenkung, Erdbeben, Lawinen oder Eindringen von Wasser aus Ableitungsrohren (Rückstau) nach Starkregen.

Versichert ist sowohl das Gebäude und das fest verbaute Inventar (z. B. Einbauküchen, Badewannen und Bodenbeläge) als auch unmittelbar anschließende Terrassen und das sogenannte Gebäudezubehör. Letzterer Begriff meint Immobilienbestandteile wie Dachziegel, Markisen, Briefkastenanlagen und Müllboxen. Aufräum- und Abbruchkosten sind ebenfalls inklusive.

In der Regel wird durch die Gebäudeversicherung der gesamte Schaden ersetzt - im Zweifel bis hin zum vollständigen Gegenwert des Gebäudes.

Darunter fallen also auch Hauselektrik, Rohrleitungen und Heizungsanlagen.

Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind in der Regel alle Gegenstände, die nicht direkt zum Gebäude gehören oder am Gebäude angrenzen. 

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist meist eine notwendige Voraussetzung, um eine Finanzierung des Hauses von einer Bank zu erhalten.

 Punkt 2

2. Nebengebäude und nachträgliche Anbauten

Nebengebäude, Garagen, Carports, Gartenhäuschen, Geräteschuppen oder auch externe Haustechnik wie Solar- oder Wärmepumpenanlagen in der Regel mitversichert. Aber nehmen Sie diese Gebäude und Anlagen dezidiert in den Versicherungsvertrag mit auf, um im Schadensfall keinen Zweifel aufkommen zu lassen.

 Punkt 3

twister haus feld hz 564

3. Achtung: Elementarschäden!

Für weitere Schäden wie etwa Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Starkregenschäden oder Lawinen kann zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Daher ist es besonders wichtig, darauf zu achten, was genau in der jeweiligen Gebäudeversicherung enthalten ist. 

Unsere Empfehlung: Das Mitversichern der Elementarschäden kostet meist nur wenige Euro pro Jahr. Darum raten wir zumindest zur Prüfung, welche Mehrkosten durch die Mitversicherung von solch elementaren Ereignissen auf Sie zukommen. Im Zweifel: Mitversichern!

Wie gefährdet ist die Lage bei mir zuhause?

Die folgenden Internetseiten geben Auskunft über große Gefahren:

 Punkt 4

4. Versicherungsbeitrag ist von diversen Faktoren abhängig

Es gibt eine große Anzahl verschiedener Anbieter von Gebäudeversicherungen, welche sich in ihren Konditionen teilweise erheblich unterscheiden. Die Höhe des Versicherungsbeitrags wird dabei von diversen Faktoren beeinflusst. Zu diesen Faktoren zählen neben anderen:

  • Der Sachwert des Gebäudes
  • Die Größe des Gebäudes sowie die Aufteilung der Gebäudefläche
  • Die Lage des Gebäudes (Ort und Umfeld)
  • Die Bauart des Gebäudes sowie das Alter
  • Die Nutzungsart und die Art des Wohnens
  • Eventuelle Sonderausstattungen (Swimmingpool, Sauna, etc.)

 Punkt 5

5. Wie hoch versichern?

Die Versicherungssumme ist nicht fest. Manche Anbieter fragen nach Ausstattungsmerkmalen, Wohnfläche etc. und kalkulieren dann den Versicherungswert. Hier sollte man alles korrekt auflisten und nicht versuchen, durch Weglassen Beitrag zu sparen. In der Regel wird in den Folgejahren die Gebäudeversicherung über den gleitenden Neuwertfaktor an die Wertentwicklung des Hauses angepasst.

 

 Punkt 6

6. Selbstbeteiligung bei der Wohngebäudeversicherung

Eine Selbstbeteiligung senkt den jährlichen Beitrag zur Versicherung erheblich. Darum raten wir zum Abschluss einer großzügigen Selbstbeteiligung, z. B. 1.000 €. Lassen Sie sich die Ersparnis für verschiedene Selbstbeteiligungen vorrechnen und entscheiden Sie dann über deren Höhe.

 Punkt 7

7. Diese Extras zusätzlich versichern?

Eine Gebäudeversicherung kann um Extras aufgestockt werden. Wir halten die folgenden Ergänzungen/Erweiterungen für sinnvoll. Achten Sie auf:

  • Volle Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit (schnell mal eine Kerze brennen gelassen ...)
  • Dekontamination von giftigem Erdboden (zumindest als Teilabdeckung)
  • Aufräum-/Abbruchkosten im Falle eines Schadens
  • Transport- und Lagerkosten bei Sanierung
  • Übernahme von Mehrkosten durch anspruchsvollere Bauauflagen bei Wiederaufbau

In der Regel Empfehlenswert

  •  Übernahme von Hotelkosten, wenn Haus oder Wohnung unbewohnbar sind,
  • Mitversicherung von noch nicht gemeldeten Umbauten (bis zur nächsten Jahresrechnung, oft "Vorsorge" genannt),
  • Übernahme von Rauch- und Rußschäden,
  • Übernahme von Sachverständigenkosten,
  • Mitversicherung der Ableitungsrohre,
  • Übernahme von bisher unbemerkten Schäden auch nach Versichererwechsel.
  • Gut wäre auch, wenn die "Innovationsklausel" enthalten ist. Hierdurch bekommen auch Altverträge in den Genuss von Verbesserungen in Neuverträgen ohne Mehrbeitrag.

Von Fall zu Fall empfehlenswert

  • Versicherung des Neuwertes bei Aufprall von Fahrzeugen,
  • von Lecks in Wärmepumpen oder Klimaanlagen,
  • Photovoltaikanlagen,
  • Nutzwärme (dann ist der kaputte Kamin eingeschlossen),
  • Beseitigung umgekippter Bäume auf das Grundstück nach einem Sturm und dem
  • Mietausfall, falls durch den Schaden ein solcher eintritt.

Unsere generelle Empfehlung lautet allerdings: Versichern Sie immer nur die größeren Schäden, kleinere Risiken können Sie selbst tragen und sollten Sie nicht versichern.

 

 Punkt 8

8. Fenster bzw. Fensterscheiben

Fensterscheiben sind zumeist im Rahmen der Gebäudeversicherung nicht mitversichert. Schäden können separat über eine Glasversicherung abgedeckt werden.

 Punkt 9

9. Photovoltaikanlage

Eine Photovoltaikanlage ist nicht zwangsläufig in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob Ihr Vertrag die Anlage mit abdeckt.

In manchen Verträgen ist eine Photovoltaikanlage nur mitversichert, wenn diese rein privaten Zwecken dient. Wer Strom aus der Anlage in das öffentliche Netz speist, muss dann eine extra Photovoltaikanlage-Versicherung abschliessen.

 

 Punkt 10

10. Rückstau aus Abwasserrohren

Bei Starkregen kann es zu einem Fluten der Abwasserkanäle kommen. So kann es zum einem "Hereindrücken" des Abwassers ins Haus kommen. Bei vielen Häusern ist eine Rückstauklappe oder eine andere entsprechende Vorrichtung installiert, die dieses Hereindrücken verhindern soll. Natürlich könnte diese Vorrichtung einmal ausfallen ...

Das Wasser kann maximal bis zur Rückstauebene steigen. Diese liegt in der Regel auf Straßenhöhe, weil dann das Wasser über die Straße abläuft. Das Erdgeschoss befindet sich zumeist über dieser Rückstauebene und wäre folglich von einem Rückstau nicht betroffen.

Der Rückstau aus Abwasserrohren ist in der Grund-Gebäudeversicherung meist nicht enthalten. Sie müssen sich über das Mitversichern dieses Risikos nur Gedanken machen, wenn Sie einen Keller haben oder Ihr Erdgeschoss unter der Rückstauebene liegt. In diesem Fall lassen Sie sich den Mehrbetrag vorrechnen. So können Sie abwägen.

Rückstauschäden sind in der Regel bei einer Elementarversicherung, siehe oben, mitversichert.

Unsere Empfehlung: Bei Vorhandensein eines Kellers und geringen Mehrkosten würden wir dieses Extra hinzubuchen.

 Punkt 11

11. Vandalismusschäden

Vandalismusschäden am Gebäude können z. B. bei einem Einbruch oder durch Graffiti-Schmierereien entstehen. Schäden am Hausrat sind oft von der Hausratversicherung abgedeckt.

Die Versicherung von Vandalismusschäden steckt voller Tücken, das Kleingedruckte kommt oftmals zum Zuge.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie darüber nachdenken, mutwillige Zerstörungen oder Schäden am Gebäude mit abzuschließen, lassen Sie sich genau erklären, unter welchen (Tat-)Umständen Ihre Versicherung zahlt und welche Tarife dafür fällig sind. Wägen dies dann den Nutzen mit den Mehrkosten ab.

 Punkt 12

12. Ableitungsrohre

Ableitungsrohre sind Rohre, die Abwasser aus einer Immobilie ableiten. Diese werden kaum gewartet und sind in weiten Teilen Deutschlands marode. Darum wird der Versicherungsschutz "zunehmend defensiv oder eingeschränkt angeboten".

Meist besteht in der Gebäudeversicherung ein Schutz gegen Bruchschäden nur für Ableitungsrohre innerhalb des Gebäudes. Achten Sie möglichst auf eine Deckungserweiterung auf Ableitungsrohre unterhalb und außerhalb des Gebäudes, sowohl auf dem Versicherungsgrundstück als auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks.

 Punkt 13

feuer streichholz haus z 564

13. Den richtigen Anbieter finden

Somit ergibt sich für Immobilienbesitzer die Frage danach, welche Leistungen die Gebäudeversicherung abdecken sollte. Ein genauer Vergleich der verschiedenen Anbieter ermöglicht es dabei, die jeweils günstigste Versicherung für das eigene Gebäude zu finden. Was gilt es bei der Auswahl des richtigen Versicherers zu beachten?

Mithilfe eines Online-Vergleichsrechners ist es auf unkomplizierte Weise möglich, verschiedene Versicherer auf ihre Konditionen hin miteinander zu vergleichen. Wichtig ist dabei darauf zu achten, dass auch alle benötigten Leistungen im Gebäudeversicherungsschutz enthalten sind. Zudem lohnt es sich, einige weitere Aspekte mit zu versichern, beispielsweise den Fall der groben Fahrlässigkeit oder Schäden an eventuell vorhandenen Kaminen.

Ein guter Vergleich von Gebäudeversicherungen zeigt klar auf, welche Risiken genau versichert sind und hilft Ihnen so, dass wichtige “Kleingedruckte” bei den Versicherungsverträgen nicht zu übersehen. 

 

Zwischen den Beiträgen unterschiedlicher Anbieter können unter Umständen mehrere hundert Euro liegen. Unten im Beitrag finden Sie einen Vergleich von Gebäudeversicherungen.

 Punkt 14

14. Gefahrenzonen als Berechnungsgrundlage der Prämienhöhe

Deutschland wird von den Versicherungen in verschiedene Gefahrenzonen eingeteilt. Die Risiken für Sturm- und Leitungswasserschäden sind regional (höchst) unterschiedlich.

Je nach der Gefahren-Einstufung bemisst sich der Beitrag für die Gebäudeversicherung. Allerdings werden diese Einstufungen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich vorgenommen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Prämien je nach Versicherer und Wohnort. Darum kann ein Versicherer an Wohnort A günstiger sein, in einer anderen Stadt hingen teurer.

 Punkt 15

15. Die Gebäudeversicherung kann unter Umständen steuerlich abgesetzt werden

In der Regel können Kosten, die dem Schutz oder der Vorsorge der eigenen Person dienen, anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Bei der Gebäudeversicherung ist dies jedoch nur dann der Fall, wenn die entsprechende Immobilie nicht selber bewohnt, sondern vermietet wird. Wird die Immobilie nämlich vermietet, gelten die Mieteinkünfte als Vorsorge und können somit als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

 Punkt 16

16. Was passiert mit der Gebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel?

Bei einem Eigentümerwechsel der Immobilie muss der Gebäudeversicherungsanbieter unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt werden. Sowohl die Pflichten als auch die Rechte gehen bei einem Eigentümerwechsel automatisch auf den neuen Besitzer über.

Wenn der Eigentümerwechsel aufgrund einer Erbschaft erfolgt, besteht kein Recht auf Kündigung, hier müssen die jeweiligen Fristen eingehalten werden. Kommt der Eigentümerwechsel durch einen Verkauf zustande, kann der neue Besitzer innerhalb eines Monats kündigen und einen neuen Anbieter wählen.

 Punkt 17

17. Was passiert mit der Gebäudeversicherung bei Umbaumaßnahmen oder Leerstand?

Auch bei einem Leerstand muss der Versicherungsanbieter unverzüglich über diesen informiert werden, andernfalls erlischt der Versicherungsschutz. Alle Umbaumaßnahmen, wozu auch Leerstand gehört, bedeuten für den Versicherer automatisch ein erhöhtes Risiko.

Auch bei Umbaumaßnahmen in einzelnen Räumen des Gebäudes muss diese Informationspflicht eingehalten werden, um den Versicherungsschutz aufrecht zu halten. Nach den Umbauarbeiten kann der Versicherungsbeitrag teurer werden. Generell ist der Gebäudebesitzer gehalten, gewisse vorbeugende Maßnahmen zu treffen, also beispielsweise ggf. eine Fenstersicherung tiefliegender Fenster vorzunehmen, um Sturmschäden (oder auch Einbruch) zu vermeiden oder Mindeststandards beim Brandschutz einzuhalten.

 Punkt 18

18. Zur Rohbauversicherung

Wer eine Immobilie neu baut oder eine Bestandsimmobilie saniert, sollte sich mit einer Rohbauversicherung bzw. Feuerrohbauversicherung oder Bauleistungsversicherung versichern. Diese versichert die Baustelle unter anderem gegen Brandschäden. Wenn nur der Rohbau steht, zahlt die Gebäudeversicherung keine Unwetterschäden.

 Punkt 19

19. Zur Kernsanierungsklausel

Einige Wohngebäudeversicherer gewähren einen Rabatt auf die Versicherungsprämie, wenn die Immobilie komplett kernsaniert wurde. Eine Kernsanierung ist eine (fast) komplette Runderneuerung der Elektro-und Wasserleitungen sowie von Dach, Fenster, und der sanitären Einrichtung.

 Punkt 20

20. Beitragsanpassung und Recht zur außerordentlichen Kündigung

Wenn Ihre Wohngebäudeversicherung die Beiträge anpasst haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Information über die Beitragsanpassung.

Bevor Sie jedoch kündigen, sollten Sie die neue Versicherung unter Dach und Fach gebracht haben. Dies kann sich einige Wochen hinziehen.

  Punkt 21

21. 100 % Schutz nur in der Kombination Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung

Eine Gebäudeversicherung sollte in ihrem Umfang also gut auf die jeweiligen Bedingungen zugeschnitten sein. Zusätzlich zur Gebäudeversicherung empfiehlt sich eine Hausratversicherung, die darüber hinaus die Eigentümer selbst, Kleidung, Mobiliar und Elektrogeräte absichert. Auch die bereits erwähnte Elementarschadenversicherung sollte mitbedacht werden.

Beitrag: Hausratversicherung – was beachten?

hausrat euro g 564Wer den Wert seines Hausrats zusammenzählt, wird staunen, wie viel dabei zusammenkommt

Was Sie bei Abschluss einer Hausratversicherung beachten sollten

Sobald der Hausstand die Habseligkeiten einer Studenten-WG übersteigt, sollte man eine Hausratversicherung abschließen. Zu groß ist der Schaden im Unglücksfall, als dass man all die kleinen und großen Dinge, die sich im Laufe der Zeit in unserer Immobilie ansammeln, mal eben aus dem Ersparten ersetzen könnte.

Dementsprechend haben auch Drei Viertel aller Haushalte einen solchen Versicherungsschutz. Das ist gut so. Weniger gut ist, dass viele Versicherungsnehmer zu viel für ihren Schutz bezahlen, unterversichert sind oder die Hausratversicherung nicht um neue Risiken wie E-Bike etc. ergänzen.

Hausratversicherung – was beachten? Wir zeigen auf, was man bei Abschluss einer Hausratversicherung und in den Jahren danach beachten sollte.

Hier weiterlesen

 Punkt 22

22. Fazit

Gebäudeversicherung – worauf achten? Sowohl Immobilienbesitzer, welche die Immobilie vermieten, als auch solche welche selber in dieser Leben, sollten auf keinen Fall auf eine Gebäudeversicherung verzichten um finanzielle Belastungen durch nicht selbst verursachte Schäden zu vermeiden. Prüfen Sie sorgfältig, welche Risiken Sie mitversichert wissen wollen und lassen Sie alles schriftlich festhalten.

 Punkt 1

23. Ergänzungen und Fragen von LeserInnen

  1. Denkmalschutz berücksichtigen
    Anonym merkt an: Denkmalschutz fehlt, oder ist dies in »höhere Behördenauflagen« inkludiert bzw. abgedeckt?
    Antwort bauen-und-heimwerken.de: Vielen Dank für die Ergänzung!

Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?

Fehlt etwas im Beitrag? ... Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!

 

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Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓

Antwort 1
Sehr informative Seite, danke. Punkt 7. ...(schnell ->wir<- mal eine Kerze brennen gelassen ...) könnte man mal ändern ;) Antwort bauen-und-heimwerken.de: Vielen Dank für den Hinweis - wäre korrigiert.

Antwort 2
Guten Tag! Was ist, wenn wir ein Gartenhaus, das vom Vorbesitzer als ständiger Wohnsitz genutzt wurde, als Wochenendhaus nutzen? Wie wirkt sich das auf eine Wohngebäudeversicherung aus? Antwort bauen-und-heimwerken.de: Wir würden diese Frage dem Versicherer (oder dessen Vertreter) stellen. Die kennen die konkreten Bedingungen der jeweiligen Versicherung am besten. Noch ein Tipp: Alle Zusagen schriftlich geben lassen.

Punkt 1

24. Umfrage zur Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung: was ist FÜR SIE wichtig?

Kreuzen Sie alle (eventuell aufpreispflichtigen) Punkte an, die Sie mit der Gebäudeversicherung absichern werden. Vergleichen Sie danach Ihre Liste mit den Eingaben der anderen Leser:

 

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Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓

Die bisherigen Stimmen:

Sturm 32 Stimmen
Brand 32 Stimmen
Leitungswasserschaden 31 Stimmen
Hagel 30 Stimmen
Rohrbruch 30 Stimmen
Blitzschlag 30 Stimmen
Elementarschäden (Überschwemmung, Erdsenkung, Rückstau, Erdbeben ...) 29 Stimmen
Aufräumkosten / Abbruchkosten 29 Stimmen
Überspannungsschutz 27 Stimmen
Volle Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit 26 Stimmen
Explosion 24 Stimmen
Entsorgungskosten des Schutts 21 Stimmen
Mehrkosten durch Renovierung nach höheren Behördenauflagen als beim Bau des Hauses 20 Stimmen
Bewegungskosten (z. B. für zwischenzeitliche Möbeleinlagerung) 15 Stimmen
Dekontamination von verseuchtem Erdreich 12 Stimmen
Glasbruch 11 Stimmen

Fehlt Ihnen hier ein Punkt, den Sie noch durch die Gebäudeversicherung absichern würden?

Vielen Dank für jeden Hinweis!

 

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Punkt 1

25. Richtiges Verhalten im Schadensfall

25.1. Verhalten nach Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden

Um im Sinne von Polizei und Versicherung (z. B. der Hausratversicherung) korrekt zu handeln, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:

Sofortmaßnahmen unmittelbar bei Schadenserkennung

  • Den Schaden möglichst gering halten oder sogar verringern
    Das kann vieles sein: Die Kreditkarte oder Girokarte nach einem Diebstahl sperren lassen, bei einem Wasserschaden die Hauptleitung abzudrehen, nach einem Einbruch die Einbruchsstelle wieder zu verschließen, bei einem Schaden des Daches die undichte Stelle notdürftig zu bedecken usw.
  • Dabei den Schaden möglichst unverändert lassen
    Damit die Versicherung bzw. die Polizei sich einen Eindruck verschaffen kann. Dazu gehört es, kaputte Gegenstände nicht sofort wegzuschmeißen und nicht den Schaden gleich in Eigenregie zu beheben. Einem Sachverständigen muss es weiterhin möglich sein, den Schaden vollumfänglich zu begutachten.
  • Fotos/Videos vom Schaden erstellen
    Diese können sowohl dem Sachverständigen und der Polizei zur Verfügung gestellt werden und dienen als Beweis für den Versicherungsanspruch. Auch die Spuren des Einbruchs sichern.

Unmittelbar nach den Sofortmaßnahmen

  • Strafbare Handlung? Polizei verständigen!
    Also beispielsweise bei einem Einbruch, bei Diebstahl oder Vandalismus.
  • Dem Versicherer Bescheid geben
    Am besten per Telefon. E-Mail sollte auch möglich sein.

Zeitnah danach

  • Liste der gestohlenen/zerstörten Sachen für die Polizei erstellen.
  • Liste der Schäden für den Versicherer erstellen.

In der Folgezeit

  • Den Anweisungen des Versicherers in Bezug auf den Schaden folgen.
    Dazu gehört es auch, alle Anfragen zum Schaden zügig und wahrheitsgetreu zu beantworten, geforderte Nachweise zur Verfügung zu stellen und einem von der Versicherung geschickten Sachverständigen den Zugang zum Haus zu gewähren. Hilfreich ist es, wenn Sie noch alle Kaufbelege für die geschädigten Dinge aufbewahrt haben.

Wenn der Versicherer nach 1 Monat noch nicht gezahlt hat

  • Sich schriftlich per Einschreiben an den Versicherer und eine Stellungnahme und eventuell eine Abschlagszahlung einfordern.

Punkt 1

26. Vergleich von Anbietern

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Geschrieben von

Bauen-und-Heimwerken.de
Bauen und Heimwerken

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