Gebäudeversicherung – worauf achten? 21 Punkte, die wichtig und sinnvoll sind | Verhalten im Schadensfall
Ob Wohnung, Reihenhaus, Wohngebäude oder Gewerbeimmobilie: Für Immobilienbesitzer zählt die Wohngebäudeversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Zwar ist sie keine Pflichtversicherung, dennoch aber ein unverzichtbares Instrument zur Absicherung vor bestimmten Schadensereignissen und sollte von keinem Immobilienbesitzer außer Acht gelassen werden. Zudem ist eine Gebäudeversicherung oftmals eine Voraussetzung für den Erhalt eines Immobilienkredits. Was sollte man also beim Thema Gebäudeversicherung beachten?

Gebäudeversicherung in aller Kürze
- Versicherungsumfang
Auf jeden Fall sollten Leitungswasser-, Feuer-, Sturm-, Hagel- und auch Elementarschäden versichert werden. - Sehr empfehlenswerte Zusatzleistungen
Schäden durch Überspannung. Unbeschränkter Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit, Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie der Kosten für Dekontamination, Transport- und Lagerkosten bei Sanierung. Übernahme von Mehrkosten durch anspruchsvollere Bauauflagen bei Wiederaufbau. - Zumeist Empfehlenswert
... wären auch noch: Übernahme von Hotelkosten, wenn Haus oder Wohnung unbewohnbar sind, Mitversicherung von noch nicht gemeldeten Umbauten (bis zur nächsten Jahresrechnung, oft "Vorsorge" genannt), Übernahme von Rauch- und Rußschäden, Übernahme von Sachverständigenkosten, Mitversicherung der Ableitungsrohre, Übernahme von bisher unbemerkten Schäden auch nach Versichererwechsel. Gut wäre auch, wenn die "Innovationsklausel" enthalten ist. Hierdurch bekommen auch Altverträge in den Genuss von Verbesserungen in Neuverträgen ohne Mehrbeitrag. - Je nach Situation empfehlenswert
Versicherung des Neuwertes bei Aufprall von Fahrzeugen, von Lecks in Wärmepumpen oder Klimaanlagen, Photovoltaikanlagen, Nutzwärme (dann ist der kaputte Kamin eingeschlossen), Beseitigung umgekippter Bäume auf das Grundstück nach einem Sturm und dem Mietausfall, falls durch den Schaden ein solcher eintritt.
Für jeden gewünschten Zusatzschutz gilt: Immer bei der eigenen Versichererung überprüfen, was der Zusatzschutz kostet und dann für die eigene Situation abwägen.
- Selbstbehalt
Kleinere Schäden sollten selbst bezahlt werden, dies senkt das Risiko einer Kündigung durch den Versicherer. Zudem senkt ein Selbstbehalt den Versicherungsbeitrag deutlich. Wir empfehlen mindestens 1.000 € Selbstbehalt, das hängt aber auch von der Ersparnis durch Selbstbehalt bei der jeweiligen Versicherung ab. - Altverträge überprüfen
Checken Sie Ihren Altvertrag auf obigen Versicherungsumfang, manche Altverträge haben erhebliche Deckungslücken. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Versicherer nach, ob die fehlenden Leistungen im Vertrag eingeschlossen werden können oder ob ein Neuvertrag sinnvoller wäre. - An- und Umbauten unverzüglich melden
Melden Sie zudem der Versicherung, falls noch nicht geschehen, stets sofort nachträgliche Gebäudeveränderungen wie teure Umbauten, Dachausbau, Sauna, Carport, Wintergärten oder Einbau eines Ofens nach. - Preissteigerungen einkalkulieren
Da immer ein Neubau der Schäden versichert ist, steigen die Beiträge mit dem Anstieg der Baukosten. - Nicht unbedarft kündigen!
Vor allem für ältere Immobilien kann es schwierig sein, eine neu Versicherung zu finden.
Warum eine Gebäudeversicherung?
Bei der Gebäudeversicherung, der Begriff "Wohngebäudeversicherung" wird synonym verwendet, handelt es sich um eine Sachversicherung. Da es sich bei einer Immobilie in den häufigsten Fällen um eine der größten finanziellen Investitionen im Leben der meisten Menschen handelt, ist es besonders wichtig diese auch entsprechend abzusichern, um das Risiko finanzieller Schäden zu minimieren. Dabei gibt es eine Reihe von Ereignissen, die unter Umständen zu hohen finanziellen Schäden führen können. Denke nur an einen Sturm, der einen Baum auf dein Haus fallen lässt.
Durch eine Gebäudeversicherung werden zunächst einmal folgende Schäden reguliert:
- Brandschäden
- Hagelschäden
- Sturmschäden
- Blitzschäden
- Wasserrohrbruch Schäden
- Explosionsschäden
Kurzbezeichnung | Erläuterung |
Feuer |
Brandschäden oder Explosionsschäden (Gas) und optimalerweise Folgekosten durch Ruß, Rauch und Löscharbeiten. Hier sind direkte Schäden durch Blitzeinschlag, nicht unbeding Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag (wäre empfehlenswert). |
Sturm |
Schäden, die durch Stürme in der Regel ab Windstärke 8 entstehen, sind abgedeckt, z. B. Dachabdeckung oder Baumeinschlag. Auch, wenn ein komplett neues Dach benötigt wird. Hierin sind in der Regel auch Schäden durch Hagel abgesichert. |
Hagel |
Hagelschäden sind ebenfalls Teil des Versicherungsschutzes – die Windstärke ist dabei irrelevant. |
Leitungswasser |
Geleistet wird bei Schäden, die durch wasserführende Leitungen entstehen – ob an Heizkörpern, Rohren zur Wasserversorgung oder Waschmaschine. Versichert sind auch die Zuleitungsrohre, nicht aber zwangsläufig die Ableitungsrohre (prüfen!). Versichert sind auch Frostschäden an Heizungsanlagen und sanitären Einrichtungen sowie Nässeschäden aus Leitungsrohren oder defekten Aquarien oder Wasserbetten. |
Blitzschlag Ex- und Implosion |
Auch der Totalschaden ist hierbei versichert. |
Überspannung |
Kommt es durch einen Blitzschlag zum Überspannungsschaden, gilt dieser gleichermaßen als versichert. |
Elementarschäden |
Sind nicht im Grundschutz enthalten. Versichert werden, je nach Vertrag, Schäden durch Hochwasser (Überschwemmung), Erdrutsch, Schneedruck, Erdsenkung, Erdbeben, Lawinen oder Eindringen von Wasser aus Ableitungsrohren (Rückstau) nach Starkregen. |
Versichert ist sowohl das Gebäude und das fest verbaute Inventar (z. B. Einbauküchen, Badewannen und Bodenbeläge) als auch unmittelbar anschließende Terrassen und das sogenannte Gebäudezubehör. Letzterer Begriff meint Immobilienbestandteile wie Dachziegel, Markisen, Briefkastenanlagen und Müllboxen. Aufräum- und Abbruchkosten sind ebenfalls inklusive. |
In der Regel wird durch die Gebäudeversicherung der gesamte Schaden ersetzt - im Zweifel bis hin zum vollständigen Gegenwert des Gebäudes.
Darunter fallen also auch Hauselektrik, Rohrleitungen und Heizungsanlagen.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind in der Regel alle Gegenstände, die nicht direkt zum Gebäude gehören oder am Gebäude angrenzen.
Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist meist eine notwendige Voraussetzung, um eine Finanzierung des Hauses von einer Bank zu erhalten.
Nebengebäude und nachträgliche Anbauten
Nebengebäude, Garagen, Carports, Gartenhäuschen, Geräteschuppen oder auch externe Haustechnik wie Solar- oder Wärmepumpenanlagen in der Regel mitversichert. Aber nimm diese Gebäude und Anlagen dezidiert in den Versicherungsvertrag mit auf, um im Schadensfall keinen Zweifel aufkommen zu lassen.
Achtung: Elementarschäden!
Für weitere Schäden wie etwa Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Starkregenschäden oder Lawinen kann zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Daher ist es besonders wichtig, darauf zu achten, was genau in der jeweiligen Gebäudeversicherung enthalten ist.
Unsere Empfehlung: Das Mitversichern der Elementarschäden kostet meist nur wenige Euro pro Jahr. Darum raten wir zumindest zur Prüfung, welche Mehrkosten durch die Mitversicherung von solch elementaren Ereignissen auf Sie zukommen. Im Zweifel: Mitversichern!
Wie gefährdet ist die Lage bei mir zuhause?
Die folgenden Internetseiten geben Auskunft über große Gefahren:
- Naturgefahren-Check: https://www.naturgefahren-check.de
Hier findet man Angaben zu bisherigen Unwetterschäden in der Region und die Höhe der teuersten bisherigen Schäden. - Hochwasser-Check: https://www.hochwasser-check.de
Zeigt die Gefährdung durch Hochwasser für eine Adresse an.
Versicherungsbeitrag ist von diversen Faktoren abhängig
Es gibt eine große Anzahl verschiedener Anbieter von Gebäudeversicherungen, welche sich in ihren Konditionen teilweise erheblich unterscheiden. Die Höhe des Versicherungsbeitrags wird dabei von diversen Faktoren beeinflusst. Zu diesen Faktoren zählen neben anderen:
- Der Sachwert des Gebäudes
- Die Größe des Gebäudes sowie die Aufteilung der Gebäudefläche
- Die Lage des Gebäudes (Ort und Umfeld)
- Die Bauart des Gebäudes sowie das Alter
- Die Nutzungsart und die Art des Wohnens
- Eventuelle Sonderausstattungen (Swimmingpool, Sauna, etc.)
Wertanpassung des Gebäudes
Stell dir vor, du hast dein Haus gerade frisch renoviert. Neue Fenster, eine moderne Heizung, vielleicht sogar eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Das Eigenheim ist nun mehr wert als zuvor, und du freust dich auf geringere Energiekosten und ein modernes Wohngefühl. Doch wenn du solche Veränderungen nicht deiner Gebäudeversicherung meldest, kann das im Schadensfall teuer werden.
Warum ist eine Wertanpassung so wichtig?
Sobald sich der Wert deiner Immobilie ändert, sei es durch Renovierungen, Umbauten oder den Einbau neuer Technologien, musst du dies deiner Versicherung mitteilen. Warum? Ganz einfach: Die Versicherung basiert auf dem Wert deines Hauses. Steigt dieser Wert, ohne dass du die Versicherung informierst, kann es passieren, dass du im Schadensfall nicht den gesamten Betrag ersetzt bekommst. In Extremfällen wird dein Gebäude sogar deutlich unterwertig versichert, was bei einem Komplettschaden verheerend ist.
Nehmen wir ein Beispiel: Du lässt für 50.000 Euro eine Photovoltaikanlage auf deinem Dach installieren. Diese Anlage erhöht nicht nur den Wert deines Hauses, sondern bringt auch ein gewisses Risiko mit sich – etwa die Gefahr eines Brandes durch die Elektronik oder Hagelschäden an den Modulen. Wenn du diesen Wertzuwachs nicht meldest, wird deine Versicherung diesen Mehrwert im Schadensfall nicht berücksichtigen. Noch schlimmer: Wenn diese neuen Installationen den Schadensfall verursachen, kann die Versicherung womöglich die Schadensregulierung ablehnen oder stark reduzieren.
Welche Veränderungen müssen gemeldet werden?
Grundsätzlich gilt: Jede werterhöhende Maßnahme sollte deiner Versicherung gemeldet werden. Dazu gehören:
- Renovierungen (z.B. neue Fenster, Dachsanierung)
- Einbauten (neue Heizungsanlagen, hochwertige Bodenbeläge)
- Erweiterungen (z.B. Anbauten, Garagen, Wintergärten)
- Technische Installationen (z.B. Photovoltaikanlagen, moderne Sicherheitstechnik)
Dabei ist es wichtig, die Veränderungen zeitnah zu melden. Am besten dokumentierst du die Maßnahmen mit Fotos und Rechnungen, um im Schadensfall klare Nachweise zu haben.
Warum sind Baustoffe des Gebäudes für die Versicherung wichtig?
Der Versicherer bewertet das Risiko eines Schadens und die Kosten für die Wiederherstellung deines Hauses im Falle eines Brandes, Wasserschadens oder Sturmschadens. Dabei spielen die Baumaterialien eine große Rolle. Ein Massivhaus mit einem Dach aus Tondachziegeln wird als besonders stabil und weniger anfällig für Brandschäden eingeschätzt. Die Versicherungskosten für solche Häuser sind daher oft niedriger.
Im Gegensatz dazu gibt es Holzhäuser oder Gebäude mit Reetdach, die ein wesentlich höheres Risiko darstellen. Holz ist brennbarer und anfälliger für Schäden durch Feuchtigkeit. Ein Reetdach kann bei einem Funkenflug schneller Feuer fangen als ein Ziegeldach. Diese erhöhten Risiken spiegeln sich in den Versicherungskosten wider – solche Häuser sind in der Regel teurer zu versichern.
Denkmalgeschützte Häuser: Ein besonderer Fall
Besonders interessant wird es bei denkmalgeschützten Gebäuden. Diese Häuser haben nicht nur einen hohen historischen Wert, sondern bringen auch besondere Herausforderungen mit sich. Viele Versicherer erheben für denkmalgeschützte Immobilien deutlich höhere Prämien, da die Kosten für die Wiederherstellung nach einem Schaden oft extrem hoch sind. Zudem müssen bei der Reparatur oder Sanierung spezielle Materialien und Techniken verwendet werden, die im Einklang mit dem Denkmalschutz stehen. Dies kann die Wiederherstellungskosten erheblich in die Höhe treiben – und entsprechend auch die Versicherungsbeiträge.
Für Eigentümer solcher Häuser ist es besonders wichtig, einen versierten Versicherer zu finden, der die speziellen Anforderungen und Risiken kennt. Hier sollte genau abgewogen werden, welcher Versicherer den besten Schutz für die speziellen Bedürfnisse denkmalgeschützter Immobilien bietet.
Rauchmelder und Einbruchschutz: Kleine Geräte, große Wirkung
Viele Versicherungen verlangen, dass du Rauchmelder in bestimmten Bereichen des Hauses installierst. Diese unscheinbaren Geräte können im Ernstfall Leben retten – und sie sind auch für deinen Versicherungsschutz wichtig. Wenn es zum Beispiel zu einem Brand kommt und du keine vorgeschriebenen Rauchmelder installiert hast, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder gar verweigern. Hier gilt das Prinzip: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Aber nicht nur Rauchmelder sind entscheidend. Auch Einbruchschutzsysteme spielen eine große Rolle. Einige Versicherungen setzen voraus, dass du dein Haus gegen Einbrüche absicherst, sei es durch spezielle Schlösser, Fenstersicherungen oder sogar Alarmanlagen. Der Hintergrund ist einfach: Versicherungen wollen das Risiko eines Schadens möglichst minimieren. Je besser du dein Haus absicherst, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung für Einbruchsschäden aufkommen muss.
Es lohnt sich, diese Voraussetzungen nach Vertragsabschluss nicht einfach abzuhaken, sondern aktiv umzusetzen. Eine gut gesicherte Immobilie schützt nicht nur deine Wertsachen, sondern auch deinen Versicherungsschutz. Wer diese Anforderungen ignoriert, riskiert im Schadensfall eine unangenehme Überraschung.
Unterversicherung vermeiden: Warum sie ein Risiko darstellt
Eine der größten Gefahren, die Hausbesitzer übersehen, ist die Unterversicherung. Es mag zunächst harmlos klingen, aber stell dir vor: Ein Sturm zerstört Teile deines Dachs, oder schlimmer noch, ein Feuer richtet großen Schaden an. Du wendest dich an deine Versicherung – voller Vertrauen, dass der Schaden reguliert wird – doch dann die böse Überraschung: Die Auszahlung deckt nur einen Teil der entstandenen Kosten. Das liegt daran, dass der Wert deines Hauses nicht korrekt versichert war. Willkommen in der Realität der Unterversicherung.
Was bedeutet Unterversicherung eigentlich genau?
Unterversicherung tritt auf, wenn die Versicherungssumme – also der Wert, den du bei deiner Gebäudeversicherung angegeben hast – niedriger ist als der tatsächliche Wert deines Hauses. Im Klartext bedeutet das, dass du im Schadensfall nur anteilig entschädigt wirst. Hast du beispielsweise ein Haus im Wert von 600.000 Euro, aber nur 400.000 Euro versichert, zahlt dir die Versicherung auch bei einem größeren Schaden nur zwei Drittel der Summe. Ein klassisches Beispiel für den Satz: "Wer billig kauft, kauft doppelt."
Wie lässt sich Unterversicherung vermeiden?
Der einfachste und beste Schutz gegen Unterversicherung ist eine realistische Bewertung deiner Immobilie. Du musst sicherstellen, dass die Versicherungssumme dem aktuellen Marktwert entspricht. Es reicht nicht, die Summe willkürlich zu wählen oder auf gut Glück einen Betrag zu schätzen. Viele Versicherer bieten spezielle Verfahren zur Neubewertungsberechnung an, etwa durch Quadratmeterberechnungen oder Schätzungen durch Fachleute.
Ein entscheidender Punkt ist auch die regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme an die Inflation und steigende Baukosten. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, die Beiträge jährlich automatisch anzupassen – das nennt sich oft gleitender Neuwertfaktor. So bleibt der Versicherungsschutz stets auf dem aktuellen Stand und du läufst nicht Gefahr, im Schadensfall mit einem finanziellen Fiasko dazustehen.
Ein anderer Ansatz, um der Unterversicherung vorzubeugen, ist der Abschluss einer „Unterversicherungsverzichtsklausel“. Dabei verzichtet der Versicherer auf eine Kürzung der Leistung bei einem Teilschaden, selbst wenn eine Unterversicherung vorliegt. Das schafft zusätzliche Sicherheit.
Wann solltest du deinen Versicherungsschutz überprüfen?
Es reicht nicht aus, nur einmal bei Vertragsabschluss den Wert des Gebäudes zu ermitteln. Ein Gebäude entwickelt sich weiter – sei es durch Renovierungen, Sanierungen oder Anbauten. Und genau hier lauert die Gefahr: Viele vergessen, solche Änderungen ihrer Versicherung zu melden. Dein neues Dach, die moderne Heizungsanlage oder der schicke Wintergarten – all das erhöht den Wert deiner Immobilie. Werden diese Veränderungen nicht berücksichtigt, bist du schnell unterversichert, obwohl du glaubst, gut abgesichert zu sein.
Daher ist es wichtig, regelmäßig – am besten alle paar Jahre – eine Wertanpassung deines Versicherungsschutzes vorzunehmen. So kannst du sicherstellen, dass du im Schadensfall wirklich gut abgesichert bist.
In der Regel wird in den Folgejahren die Gebäudeversicherung über den gleitenden Neuwertfaktor an die Wertentwicklung des Hauses angepasst. Bei gleitenden Neuwertversicherungen handelt es sich um eine besondere Form der Gebäudeversicherung, die sicherstellt, dass der Versicherungswert einer Immobilie an die Preisentwicklung (insbesondere an die Baukosten) angepasst wird. So wird gewährleistet, dass im Schadenfall der aktuelle Neuwert des Gebäudes abgedeckt ist, unabhängig von eventuellen Kostensteigerungen seit Abschluss der Versicherung.
Wie hoch versichern?
Die Versicherungssumme ist nicht fest. Manche Anbieter fragen nach Ausstattungsmerkmalen, Wohnfläche etc. und kalkulieren dann den Versicherungswert. Hier sollte man alles korrekt auflisten und nicht versuchen, durch Weglassen Beitrag zu sparen.
Selbstbeteiligung bei der Wohngebäudeversicherung
Eine Selbstbeteiligung senkt den jährlichen Beitrag zur Versicherung erheblich. Darum raten wir zum Abschluss einer großzügigen Selbstbeteiligung, z. B. 1.000 €. Lasse dir die Ersparnis für verschiedene Selbstbeteiligungen vorrechnen und entscheide dann über deren Höhe.
Diese Extras zusätzlich versichern?
Eine Gebäudeversicherung kann um Extras aufgestockt werden. Wir halten die folgenden Ergänzungen/Erweiterungen für sinnvoll. Achten Sie auf:
- Volle Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit (schnell mal eine Kerze brennen gelassen ...)
- Dekontamination von giftigem Erdboden (zumindest als Teilabdeckung)
- Aufräum-/Abbruchkosten im Falle eines Schadens
- Transport- und Lagerkosten bei Sanierung
- Übernahme von Mehrkosten durch anspruchsvollere Bauauflagen bei Wiederaufbau
In der Regel Empfehlenswert
- Übernahme von Hotelkosten, wenn Haus oder Wohnung unbewohnbar sind,
- Mitversicherung von noch nicht gemeldeten Umbauten (bis zur nächsten Jahresrechnung, oft "Vorsorge" genannt),
- Übernahme von Rauch- und Rußschäden,
- Übernahme von Sachverständigenkosten,
- Mitversicherung der Ableitungsrohre,
- Übernahme von bisher unbemerkten Schäden auch nach Versichererwechsel.
- Gut wäre auch, wenn die "Innovationsklausel" enthalten ist. Hierdurch bekommen auch Altverträge in den Genuss von Verbesserungen in Neuverträgen ohne Mehrbeitrag.
Von Fall zu Fall empfehlenswert
- Versicherung des Neuwertes bei Aufprall von Fahrzeugen,
- von Lecks in Wärmepumpen oder Klimaanlagen,
- Photovoltaikanlagen,
- Nutzwärme (dann ist der kaputte Kamin eingeschlossen),
- Beseitigung umgekippter Bäume auf das Grundstück nach einem Sturm und dem
- Mietausfall, falls durch den Schaden ein solcher eintritt.
Unsere generelle Empfehlung lautet allerdings: Versichern Sie immer nur die größeren Schäden, kleinere Risiken können Sie selbst tragen und sollten Sie nicht versichern.
Glasbruch: Mehr als nur ein kaputtes Fenster
Ein zerbrochenes Fenster ist ärgerlich, aber die Kosten halten sich in den meisten Fällen in Grenzen. Schwieriger wird es bei teuren Glasfronten, Wintergärten oder auch Glasdächern. Diese können schnell ein kleines Vermögen kosten, wenn sie beschädigt werden. Eine Glasbruchversicherung schützt dich vor diesen finanziellen Belastungen. Wichtig ist hierbei, den genauen Leistungsumfang zu prüfen: Deckt die Versicherung nur Fensterscheiben ab oder auch andere Glaselemente wie Türen, Brüstungen oder sogar Spiegel?
Glasbruch passiert schnell und oft unvorhersehbar. Besonders, wenn du viel Glas in deinem Haus verwendest, lohnt sich dieser zusätzliche Schutz. Denn Glas ist nicht nur zerbrechlich, sondern auch teuer in der Wiederbeschaffung.
Solaranlagen: Innovativ, aber nicht ohne Risiko
Solaranlagen sind mittlerweile in vielen Haushalten Standard, aber sie bringen auch neue Risiken mit sich. Diese hochentwickelten Anlagen können durch Wetterereignisse wie Hagel, Stürme oder Blitzeinschläge beschädigt werden. Eine Solarversicherung bietet dir die Sicherheit, dass auch diese wertvolle Anlage im Schadensfall abgedeckt ist.
Ein wesentlicher Punkt hierbei ist, dass nicht jede Gebäudeversicherung automatisch Solaranlagen mitversichert. Du musst sicherstellen, dass deine Anlage explizit im Vertrag erwähnt ist oder einen zusätzlichen Baustein dafür abschließen. Je nach Größe und Wert der Anlage kann es auch sinnvoll sein, eine eigenständige Photovoltaik-Versicherung abzuschließen. Diese bietet oft einen breiteren Schutz, etwa auch bei Diebstahl oder Schäden an den Elektronikkomponenten der Anlage.
Gerade bei modernen Installationen wie Solaranlagen solltest du dich gut beraten lassen und sicherstellen, dass dein Versicherungsschutz umfassend ist. Denn die Kosten für Reparaturen oder Ersatz können hier schnell in die Höhe schießen.
Fenster bzw. Fensterscheiben
Fensterscheiben sind zumeist im Rahmen der Gebäudeversicherung nicht mitversichert. Schäden können separat über eine Glasversicherung abgedeckt werden.
Photovoltaikanlage
Eine Photovoltaikanlage ist nicht zwangsläufig in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Erkundige dich bei deiner Versicherung, ob dein Vertrag die Anlage mit abdeckt.
In manchen Verträgen ist eine Photovoltaikanlage nur mitversichert, wenn diese rein privaten Zwecken dient. Wer Strom aus der Anlage in das öffentliche Netz speist, muss dann eine extra Photovoltaikanlage-Versicherung abschliessen.
Rückstau aus Abwasserrohren
Bei Starkregen kann es zu einem Fluten der Abwasserkanäle kommen. So kann es zum einem "Hereindrücken" des Abwassers ins Haus kommen. Bei vielen Häusern ist eine Rückstauklappe oder eine andere entsprechende Vorrichtung installiert, die dieses Hereindrücken verhindern soll. Natürlich könnte diese Vorrichtung einmal ausfallen ...
Das Wasser kann maximal bis zur Rückstauebene steigen. Diese liegt in der Regel auf Straßenhöhe, weil dann das Wasser über die Straße abläuft. Das Erdgeschoss befindet sich zumeist über dieser Rückstauebene und wäre folglich von einem Rückstau nicht betroffen.
Der Rückstau aus Abwasserrohren ist in der Grund-Gebäudeversicherung meist nicht enthalten. Sie müssen sich über das Mitversichern dieses Risikos nur Gedanken machen, wenn Sie einen Keller haben oder Ihr Erdgeschoss unter der Rückstauebene liegt. In diesem Fall lassen Sie sich den Mehrbetrag vorrechnen. So können Sie abwägen.
Rückstauschäden sind in der Regel bei einer Elementarversicherung, siehe oben, mitversichert.
Unsere Empfehlung: Bei Vorhandensein eines Kellers und geringen Mehrkosten würden wir dieses Extra hinzubuchen.
Vandalismusschäden
Vandalismusschäden am Gebäude können z. B. bei einem Einbruch oder durch Graffiti-Schmierereien entstehen. Schäden am Hausrat sind oft von der Hausratversicherung abgedeckt.
Die Versicherung von Vandalismusschäden steckt voller Tücken, das Kleingedruckte kommt oftmals zum Zuge.
Unsere Empfehlung: Wenn du darüber nachdenkst, mutwillige Zerstörungen oder Schäden am Gebäude mit abzuschließen, lasse dir genau erklären, unter welchen (Tat-)Umständen die Versicherung zahlt und welche Tarife dafür fällig sind. Wäge dann den Nutzen mit den Mehrkosten ab.
Ableitungsrohre
Ableitungsrohre sind Rohre, die Abwasser aus einer Immobilie ableiten. Diese werden kaum gewartet und sind in weiten Teilen Deutschlands marode. Darum wird der Versicherungsschutz "zunehmend defensiv oder eingeschränkt angeboten".
Meist besteht in der Gebäudeversicherung ein Schutz gegen Bruchschäden nur für Ableitungsrohre innerhalb des Gebäudes. Achten Sie möglichst auf eine Deckungserweiterung auf Ableitungsrohre unterhalb und außerhalb des Gebäudes, sowohl auf dem Versicherungsgrundstück als auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks.
Den richtigen Anbieter finden
Somit ergibt sich für Immobilienbesitzer die Frage danach, welche Leistungen die Gebäudeversicherung abdecken sollte. Ein genauer Vergleich der verschiedenen Anbieter ermöglicht es dabei, die jeweils günstigste Versicherung für das eigene Gebäude zu finden. Was gilt es bei der Auswahl des richtigen Versicherers zu beachten?
Mithilfe eines Online-Vergleichsrechners ist es auf unkomplizierte Weise möglich, verschiedene Versicherer auf ihre Konditionen hin miteinander zu vergleichen. Wichtig ist dabei darauf zu achten, dass auch alle benötigten Leistungen im Gebäudeversicherungsschutz enthalten sind. Zudem lohnt es sich, einige weitere Aspekte mit zu versichern, beispielsweise den Fall der groben Fahrlässigkeit oder Schäden an eventuell vorhandenen Kaminen.
Zwischen den Beiträgen unterschiedlicher Anbieter können unter Umständen mehrere hundert Euro liegen. Unten im Beitrag finden Sie einen Vergleich von Gebäudeversicherungen.
Gefahrenzonen als Berechnungsgrundlage der Prämienhöhe
Deutschland wird von den Versicherungen in verschiedene Gefahrenzonen eingeteilt. Die Risiken für Sturm- und Leitungswasserschäden sind regional (höchst) unterschiedlich.
Je nach der Gefahren-Einstufung bemisst sich der Beitrag für die Gebäudeversicherung. Allerdings werden diese Einstufungen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich vorgenommen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Prämien je nach Versicherer und Wohnort. Darum kann ein Versicherer an Wohnort A günstiger sein, in einer anderen Stadt hingen teurer.
Die Gebäudeversicherung kann unter Umständen steuerlich abgesetzt werden
In der Regel können Kosten, die dem Schutz oder der Vorsorge der eigenen Person dienen, anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Bei der Gebäudeversicherung ist dies jedoch nur dann der Fall, wenn die entsprechende Immobilie nicht selber bewohnt, sondern vermietet wird. Wird die Immobilie nämlich vermietet, gelten die Mieteinkünfte als Vorsorge und können somit als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Was passiert mit der Gebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel?
Bei einem Eigentümerwechsel der Immobilie muss der Gebäudeversicherungsanbieter unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt werden. Sowohl die Pflichten als auch die Rechte gehen bei einem Eigentümerwechsel automatisch auf den neuen Besitzer über.
Wenn der Eigentümerwechsel aufgrund einer Erbschaft erfolgt, besteht kein Recht auf Kündigung, hier müssen die jeweiligen Fristen eingehalten werden. Kommt der Eigentümerwechsel durch einen Verkauf zustande, kann der neue Besitzer innerhalb eines Monats kündigen und einen neuen Anbieter wählen.
Was passiert mit der Gebäudeversicherung bei Umbaumaßnahmen oder Leerstand?
Auch bei einem Leerstand muss der Versicherungsanbieter unverzüglich über diesen informiert werden, andernfalls erlischt der Versicherungsschutz. Alle Umbaumaßnahmen, wozu auch Leerstand gehört, bedeuten für den Versicherer automatisch ein erhöhtes Risiko.
Auch bei Umbaumaßnahmen in einzelnen Räumen des Gebäudes muss diese Informationspflicht eingehalten werden, um den Versicherungsschutz aufrecht zu halten. Nach den Umbauarbeiten kann der Versicherungsbeitrag teurer werden. Generell ist der Gebäudebesitzer gehalten, gewisse vorbeugende Maßnahmen zu treffen, also beispielsweise ggf. eine Fenstersicherung tiefliegender Fenster vorzunehmen, um Sturmschäden (oder auch Einbruch) zu vermeiden oder Mindeststandards beim Brandschutz einzuhalten.
Zur Rohbauversicherung
Wer eine Immobilie neu baut oder eine Bestandsimmobilie saniert, sollte sich mit einer Rohbauversicherung bzw. Feuerrohbauversicherung oder Bauleistungsversicherung versichern. Diese versichert die Baustelle unter anderem gegen Brandschäden. Wenn nur der Rohbau steht, zahlt die Gebäudeversicherung keine Unwetterschäden.
Zur Kernsanierungsklausel
Einige Wohngebäudeversicherer gewähren einen Rabatt auf die Versicherungsprämie, wenn die Immobilie komplett kernsaniert wurde. Eine Kernsanierung ist eine (fast) komplette Runderneuerung der Elektro-und Wasserleitungen sowie von Dach, Fenster und der sanitären Einrichtung.
Beitragserhöhung und Kündigungsrecht: Deine Rechte als Versicherungsnehmer
Versicherungen sind in der Regel auf lange Sicht angelegt. Doch es kann immer mal vorkommen, dass sich die Beiträge erhöhen. Das muss nicht immer überraschend sein – viele Erhöhungen sind an Anpassungsfaktoren gekoppelt, die sich an Baukostenindex oder anderen Indikatoren orientieren. Aber was tun, wenn die Versicherung plötzlich teurer wird?
Wann kannst du kündigen?
Nicht jede Beitragserhöhung gibt dir das Recht zur Kündigung. Viele Versicherer erhöhen die Beiträge aufgrund von Baupreissteigerungen oder anderen indexbasierten Faktoren. Das bedeutet: Die Versicherung wird teurer, ohne dass du unbedingt die Möglichkeit hast, außerordentlich zu kündigen. Doch es gibt Ausnahmen.
Wenn die Beitragserhöhung über die üblichen Anpassungen hinausgeht – beispielsweise, weil die Versicherung ihre Leistungen erweitert hat, ohne dass du dem zugestimmt hast – hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, du kannst den Vertrag kündigen, wenn dir die neuen Bedingungen nicht passen. Doch Vorsicht: Bevor du voreilig den Vertrag auflöst, solltest du unbedingt Vergleichsangebote einholen. Oft ist es sinnvoll, nach besseren Konditionen zu suchen, anstatt gleich zu kündigen.
Beitragsanpassungen prüfen
Es lohnt sich, die jährlichen Beitragsanpassungen genau zu prüfen. Manchmal verstecken sich in den Anpassungsschreiben kleine, aber entscheidende Änderungen. Lies diese Briefe aufmerksam durch und überprüfe, ob es sich nur um eine Indexanpassung handelt oder ob tatsächlich der Versicherungsumfang geändert wurde. Sollte Letzteres der Fall sein, solltest du handeln.
Es kann auch vorkommen, dass die Versicherung plötzlich deutlich teurer wird, ohne dass du eine Leistungserweiterung erkennst. In diesem Fall solltest du nachhaken und dich bei der Versicherung erkundigen. Oftmals gibt es Spielraum für Verhandlungen oder die Möglichkeit, auf einen günstigeren Tarif umzusteigen, der trotzdem deinen Bedürfnissen entspricht.
Kündigung als letzter Ausweg?
Die Kündigung der Versicherung sollte immer der letzte Schritt sein. Sie ist dann sinnvoll, wenn du woanders bessere Konditionen erhältst oder deine Versicherung durch unangemessene Preiserhöhungen unattraktiv wird. Denke jedoch daran, dass du in jedem Fall eine nahtlose Absicherung brauchst – du solltest niemals ohne Versicherungsschutz dastehen, auch nicht für einen kurzen Zeitraum. Ein plötzlicher Schaden kann schnell passieren, und dann bist du aufgeschmissen, wenn du keine Versicherung mehr hast.
Insgesamt gilt: Informiere dich gut über deine Rechte, halte die Augen offen und handle mit Bedacht. So sicherst du dir den besten Schutz, ohne unnötig draufzuzahlen.
100 % Schutz nur in der Kombination Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung
Eine Gebäudeversicherung sollte in ihrem Umfang also gut auf die jeweiligen Bedingungen zugeschnitten sein. Zusätzlich zur Gebäudeversicherung empfiehlt sich eine Hausratversicherung, die darüber hinaus die Eigentümer selbst, Kleidung, Mobiliar und Elektrogeräte absichert. Auch die bereits erwähnte Elementarschadenversicherung sollte mitbedacht werden.
Hausratversicherung abschließen Tipps Stell dir vor, du kommst nach einem entspannten Wochenende nach Hause, öffnest die Tür – und alles ist anders. Ein Wasserschaden hat die Böden aufquellen lassen, deine wertvolle Elektronik liegt in Pfützen und der TV, tja, der funktioniert auch nicht mehr. In solchen Momenten wird einem bewusst, wie schnell all die Dinge, die man sich mühsam aufgebaut hat, zerstört werden können. Und genau da kommt die Hausratversicherung ins Spiel. Sie ist wie ein stiller Schutzengel, der dafür sorgt, dass du im Ernstfall nicht vor den Trümmern deines Eigentums stehst und dich fragst, wie du das alles jemals wieder ersetzen sollst. Aber seien wir ehrlich: Nicht alles glänzt so schön, wie es im ersten Moment klingt. Denn die Hausratversicherung bringt auch ihre Tücken mit sich. Welche Schäden werden wirklich abgedeckt? Was passiert, wenn die Versicherung plötzlich die Beiträge erhöht? Und warum unterscheiden sich die Prämien so stark, nur weil du in einer anderen Stadt wohnst? Manchmal fühlt es sich fast so an, als müsse man ein kleines Studium absolvieren, um die beste Versicherung zu finden. Genau deswegen ist es so wichtig, sich vorab gründlich zu informieren – denn bei einer so wichtigen Entscheidung sollte man nicht ins Blaue hinein schießen. Wir zeigen auf, was man bei Abschluss einer Hausratversicherung und in den Jahren danach beachten sollte.Beitrag: Hausratversicherung abschließen Tipps
Hausratversicherung abschließen: Tipps, Kosten, Leistungen & Fallstricke – Der umfassende Ratgeber
Schadenminderungspflicht: Deine Verantwortung im Schadensfall
In der Theorie klingt es einfach: Ein Schaden tritt ein, du meldest ihn der Versicherung, und sie kümmert sich um den Rest. Doch so simpel ist die Praxis nicht. Sobald ein Schaden auftritt, hast du als Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht. Aber was bedeutet das genau?
Sofort handeln: Schaden begrenzen, bevor es zu spät ist
Die Schadenminderungspflicht besagt, dass du im Schadensfall verpflichtet bist, alles in deiner Macht Stehende zu tun, um den Schaden zu begrenzen. Das kann eine sehr stressige Situation sein: Das Wasser strömt aus einer gebrochenen Leitung oder ein Sturm hat das Dach beschädigt. In solchen Momenten heißt es, kühlen Kopf bewahren und schnell handeln.
Nehmen wir das Beispiel eines Leitungswasserschadens. Wenn du bemerkst, dass Wasser aus der Leitung austritt, solltest du sofort den Hauptwasserhahn abdrehen. Oder bei einem Sturmschaden: Wenn das Dach beschädigt ist, solltest du versuchen, die betroffene Stelle mit einer Plane abzudecken, um weiteren Regen fernzuhalten. Die Versicherung erwartet, dass du solche Notmaßnahmen ergreifst – andernfalls könnte sie die Leistung im schlimmsten Fall verweigern oder kürzen.
Natürlich bedeutet das nicht, dass du dich in Gefahr bringen sollst. Wenn die Situation zu riskant ist, rufe lieber sofort die Feuerwehr oder einen Handwerker. Aber soweit es dir möglich ist, musst du aktiv werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Dokumentation nicht vergessen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dokumentation. Fotografiere den Schaden, mache Notizen und melde das Problem sofort deiner Versicherung. Denn je genauer du den Schaden dokumentierst, desto einfacher wird es für die Versicherung, den Fall zu bearbeiten. Diese Nachweise können entscheidend sein, wenn es später zu Diskussionen über den Umfang der Schadensregulierung kommt.
Fazit
Gebäudeversicherung – worauf achten? Sowohl Immobilienbesitzer, welche die Immobilie vermieten, als auch solche welche selber in dieser Leben, sollten auf keinen Fall auf eine Gebäudeversicherung verzichten um finanzielle Belastungen durch nicht selbst verursachte Schäden zu vermeiden. Prüfen Sie sorgfältig, welche Risiken Sie mitversichert wissen wollen und lassen Sie alles schriftlich festhalten.
Ergänzungen und Fragen von LeserInnen
- Denkmalschutz berücksichtigen
Anonym merkt an: Denkmalschutz fehlt, oder ist dies in »höhere Behördenauflagen« inkludiert bzw. abgedeckt?
Antwort bauen-und-heimwerken.de: Vielen Dank für die Ergänzung! - Gewässerschadenhaftpflicht-Öltankbeschädigung
Uns erreichte die Frage, wie es sich bei einer Öltankbeschädigung bzw. Gewässerschadenhaftpflicht verhält.
Antwort: Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch das Austreten von Schadstoffen – wie Öl – in Gewässer entstehen. Im Falle einer Öltankbeschädigung übernimmt diese Versicherung Kosten, die durch die Verunreinigung von Grundwasser, Flüssen oder Seen entstehen können. Dies umfasst typischerweise die Kosten für die Schadensbegrenzung, die Sanierung des betroffenen Gebiets und mögliche Haftungsansprüche Dritter. Eine solche Versicherung ist besonders wichtig für Eigentümer von Heizöltanks, da sie für Schäden durch undichte oder defekte Tanks gesetzlich haftbar gemacht werden können. - Uns erreichte folgende kryptische Anfrage: "Gleitender Neuwert Versicherungssummen. Ab Windstärke 6 , 7 Starkregen".
Dazu können wir folgendes sagen:Bei gleitenden Neuwertversicherungen handelt es sich um eine besondere Form der Gebäudeversicherung, die sicherstellt, dass der Versicherungswert einer Immobilie an die Preisentwicklung (insbesondere an die Baukosten) angepasst wird. So wird gewährleistet, dass im Schadenfall der aktuelle Neuwert des Gebäudes abgedeckt ist, unabhängig von eventuellen Kostensteigerungen seit Abschluss der Versicherung.
Bedeutung von Windstärke und Starkregen in Versicherungsbedingungen:
Windstärke 6 und 7: In den Versicherungsbedingungen ist häufig angegeben, dass Sturmschäden erst ab einer bestimmten Windstärke versichert sind. Windstärke 6 und 7 beziehen sich auf die Beaufort-Skala, die die Windgeschwindigkeit klassifiziert:Windstärke 6: 39-49 km/h, „starker Wind“ – hier können kleinere Äste brechen und lose Gegenstände bewegt werden.
Windstärke 7: 50-61 km/h, „steifer Wind“ – Bäume bewegen sich merklich, größere Äste können brechen.
Eine gleitende Neuwertversicherung deckt oft Schäden durch Stürme erst ab Windstärke 8 (Sturm), da hier erst die Versicherung von Sturmereignissen greift. Schäden durch Windstärken 6 und 7 sind häufig ausgeschlossen oder müssen separat versichert werden.Starkregen: Starkregen-Ereignisse sind ein häufiger Grund für Überschwemmungen und damit verbundene Gebäudeschäden. Sie werden oft unter dem Deckmantel von Elementarversicherungen gedeckt, die in vielen Standard-Gebäudeversicherungen zusätzlich abgeschlossen werden müssen. Starkregen als solches ist oft kein Standardversicherungsfall, es sei denn, es tritt als Teil eines Elementarschadens wie einer Überschwemmung auf.
Fazit:
Bei gleitenden Neuwertversicherungen ist es wichtig, die genauen Bedingungen für Windschäden und Starkregen zu prüfen. Schäden durch Wind unterhalb der Stärke 8 und durch Starkregen können möglicherweise nicht vollständig abgedeckt sein, es sei denn, es wurden zusätzliche Klauseln in die Versicherung aufgenommen, wie z.B. eine Elementarversicherung.
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Fehlt etwas im Beitrag? ... Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!
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Antwort 1
Sehr informative Seite, danke. Punkt 7. ...(schnell ->wir<- mal eine Kerze brennen gelassen ...) könnte man mal ändern ;)
Antwort bauen-und-heimwerken.de: Vielen Dank für den Hinweis - wäre korrigiert.
Antwort 2
Guten Tag! Was ist, wenn wir ein Gartenhaus, das vom Vorbesitzer als ständiger Wohnsitz genutzt wurde, als Wochenendhaus nutzen? Wie wirkt sich das auf eine Wohngebäudeversicherung aus? Antwort bauen-und-heimwerken.de: Wir würden diese Frage dem Versicherer (oder dessen Vertreter) stellen. Die kennen die konkreten Bedingungen der jeweiligen Versicherung am besten. Noch ein Tipp: Alle Zusagen schriftlich geben lassen.
Umfrage zur Gebäudeversicherung
Gebäudeversicherung: was ist FÜR DICH wichtig?
Kreuze alle (eventuell aufpreispflichtigen) Punkte an, die du mit der Gebäudeversicherung absichern werden. Vergleiche danach deine Liste mit den Eingaben der anderen LeserInnen.
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Die bisherigen Stimmen:
Sturm | 35 Stimmen |
Brand | 35 Stimmen |
Hagel | 33 Stimmen |
Leitungswasserschaden | 33 Stimmen |
Blitzschlag | 33 Stimmen |
Rohrbruch | 32 Stimmen |
Aufräumkosten / Abbruchkosten | 32 Stimmen |
Elementarschäden (Überschwemmung, Erdsenkung, Rückstau, Erdbeben ...) | 31 Stimmen |
Überspannungsschutz | 30 Stimmen |
Volle Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit | 29 Stimmen |
Explosion | 27 Stimmen |
Entsorgungskosten des Schutts | 24 Stimmen |
Mehrkosten durch Renovierung nach höheren Behördenauflagen als beim Bau des Hauses | 22 Stimmen |
Bewegungskosten (z. B. für zwischenzeitliche Möbeleinlagerung) | 18 Stimmen |
Dekontamination von verseuchtem Erdreich | 13 Stimmen |
Glasbruch | 13 Stimmen |
Fehlt hier ein Punkt, den du noch durch die Gebäudeversicherung absichern würdest?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
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