Wohngebäudeversicherung – das ist wichtig: allgemeine Leistungen und individuelle Ergänzungen im Überblick
Für diejenigen, die ein Haus besitzen, ist die Wohngebäudeversicherung eine der wichtigsten Policen überhaupt. Sie schützt im Ernstfall vor existenzbedrohenden Kosten.
Welche konkreten Leistungen mit der Sachversicherung einhergehen und welche Ergänzungen im Einzelfall sinnvoll sein können, ist Thema dieses Ratgebers. ► diese Schäden sind versichert ► diese Bereiche sollte man ergänzen ► was man sich sparen kann ► Kosten

1. Was die Wohngebäudeversicherung leistet
Trotz solider Bauweise der Wohngebäude in Deutschland sind Schäden durch Naturgewalten immer möglich. Beispielsweise können Sturm und Hagel verheerende Spuren hinterlassen. Doch auch Feuer und Leitungswasser verursachen regelmäßig massive Zerstörungen an Immobilien und gelten als normales Risiko.
Kommt es durch derartige Ursachen zu einem Sachschaden, schützt die Wohngebäudeversicherung vor den finanziellen Folgen. „In diesem Fall trägt sie die Kosten für notwendige Reparaturen oder sogar den Wiederaufbau des Gebäudes“, heißt es zum Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung bei der Grundeigentümer-Versicherung – ein auf Immobilien beziehungsweise Grundeigentum spezialisierter Versicherer aus Hamburg.
Beim Großteil der Wohngebäudeversicherungen sind folgende Gefahren versichert:
Kurzbezeichnung | Erläuterung |
Feuer |
Brandschäden und Folgekosten durch Ruß, Rauch und Löscharbeiten. |
Sturm |
Schäden, die durch Stürme ab Windstärke 8 entstehen, sind abgedeckt. Auch wenn ein neues Dach benötigt wird. |
Hagel |
Hagelschäden sind ebenfalls Teil des Versicherungsschutzes – die Windstärke ist dabei irrelevant. |
Leitungswasser |
Geleistet wird bei Schäden, die durch wasserführende Leitungen entstehen – ob an Heizkörpern, Rohren zur Wasserversorgung oder Waschmaschine. |
Blitzschlag Ex- und Implosion |
Auch der Totalschaden ist hierbei versichert. |
Überspannung |
Kommt es durch einen Blitzschlag zum Überspannungsschaden, gilt dieser gleichermaßen als versichert. |
Versichert ist sowohl das Gebäude und das fest verbaute Inventar (z. B. Einbauküchen, Badewannen und Bodenbeläge) als auch unmittelbar anschließende Terrassen und das sogenannte Gebäudezubehör. Letzterer Begriff meint Immobilienbestandteile wie Dachziegel, Markisen, Briefkastenanlagen und Müllboxen. Aufräum- und Abbruchkosten sind ebenfalls inklusive. |
Da einige Versicherer die Deckungssumme deckeln, ist ein Leistungsvergleich ein Muss. Wird die Deckung zu niedrig angesetzt, müssen Versicherte den Rest aus eigener Tasche bezahlen.
Tipp
Häufig macht ein Schaden durch Feuer, Hochwasser und Co. das Wohngebäude unbewohnbar. Bei vermieteten Objekten kommt es für Vermieter dann zu Ausfällen bei den Mieteinnahmen. Der Mietersatz ist bei vielen Policen gegeben, aber oft nur vorübergehend. Auch der Umfang der Mietausfallversicherung und deren Zeitspanne gilt es sorgfältig zu prüfen.
Folgende Elemente können – müssen aber nicht – vom Versicherungsschutz umfasst sein:
- Carports
- Garagen
- Gartenhäuser
- Gartenbeleuchtung
- Zaunanlagen
2. Die Deckung – nicht alle Versicherer kalkulieren transparent
Eine Unterdeckung muss bei der Wohngebäudeversicherung unbedingt vermieden werden. Eine sichere Methode stellt die Kalkulation nach den Quadratmetern der Wohnfläche dar. Wie die Verbraucherzentrale in einem Verbrauchertipp erklärt, sind heute fixe Versicherungssummen nicht mehr üblich. „Sie erhalten entweder eine "unbegrenzte Deckung" oder eine mehr als ausreichend bemessenen Höchstentschädigung“, so die Verbraucherschützer.
Abgeraten wird hingegen von Versicherungsgesellschaften, die zur Berechnung der Deckungssummen den Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes beziehungsweise der Versicherungssumme 1914 (fiktive Rechengröße der Versicherungswirtschaft) zugrunde legen. Derartige Kalkulationen seien nicht transparent, kompliziert und hätten häufig eine Unterversicherung zur Folge.
3. Der Neuwertpreis
Wird das Wohngebäude komplett zerstört, ersetzt die Wohngebäudeversicherung den Neupreiswert. Das bedeutet, dass das zerstörte Haus durch ein gleichartiges und neues ersetzt wird – unabhängig davon, ob es zum Zeitpunkt des Schadens womöglich deutlich mehr kostet als bei der ursprünglichen Errichtung. Auch Kosten für Planung, Konstruktion und Architekten, die im Zusammenhang mit dem neuen Gebäude entstehen, werden vom Versicherer bezahlt.
Im Vertrag der Wohngebäudeversicherung wird meist ein Höchstbetrag festgelegt. Sind die Schäden höher, bleibt der Hausbesitzer „darauf sitzen“. Man achte also darauf, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, um im Falle eines Totalschadens am Gebäude mit der Versicherungssumme eine Immobilie gleicher Größe und Ausstattung wieder aufbauen zu können – inklusive aller Nebenkosten wie Abriss, Abraum etc.
4. Wichtig: Absicherung bei grober Fahrlässigkeit!
Ein sehr wichtiger Punkt bei der Wohngebäudeversicherung ist der Schutz vor Unkosten bei grober Fahrlässigkeit. Denn: Grob fahrlässig zu handeln, ist schneller passiert als die meisten Versicherten ahnen. Bereits die Schadensregulierung eines Wasserschadens, der sich ereignet, weil nicht geheizt wurde und deshalb ein Rohr geplatzt ist, kann von einem Versicherer verweigert werden, wenn die Folgen grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind.
Wichtig: grobe Fahrlässigkeit muss mitversichert sein!
5. Die Kosten der Wohngebäudeversicherung
Der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Wohnfläche und den versicherten Risiken spielen vorwiegend diese Einflussgrößen eine Rolle:
- Standort
- Bauart der Immobilie (z. B. Holzhaus, Massivhaus)
- Das Dach (z. B. Ziegel, Reet)
- Art der Nutzung (reines Wohnhaus oder mit gewerblichem Anteil)
- Baujahr
Als Orientierung lassen sich etwa 400 Euro jährlich als Versicherungsprämie für die Wohngebäudeversicherung eines Einfamilienhauses mit rund 250 Quadratmetern nennen. Verhältnismäßig hohe Aufschläge ergeben sich bei ergänzenden Modulen wie einer Elementarschadenversicherung.
Spartipp
Viele Versicherer bieten bessere Konditionen, wenn bereits während der Bauphase eine Vorversicherung abgeschlossen wird. Diese nennt sich dann Feuerrohbauversicherung und ist generell ratsam, um das Gebäude von Baubeginn an abzusichern. Nach Fertigstellung lässt sich diese – meist günstige – Versicherung in eine Wohngebäudeversicherung umwandeln.
6. Ergänzende Leistungen – von Naturgefahr bis Vandalismus
Trotz umfangreichem Versicherungsschutz hat die allgemeine Wohngebäudeversicherung ihre Grenzen. Damit es im Ernstfall nicht zu einer Unterversicherung kommt, sollte der individuelle Bedarf gezielt analysiert werden.
6.1. Elementarschäden
Ein zusätzlicher Vertragsbestandteil, der für viele Versicherten immer wichtiger wird, ist die Elementarschadenversicherung – auch als Naturgefahrenversicherung bezeichnet. Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten zustande kommen. Neben Starkregen, Hagel (konkreter: Hagelschäden etc.) und Sturm lassen sich damit Kosten durch Erdbeben, Überschwemmungen, Schneedruck, Lawinen, Rückstau, Erdsenkungen und sogar Vulkanausbrüche abdecken.
Wichtig ist der Versicherungsschutz für Starkregenfälle. Aufgrund des zunehmenden Starkregens in ganz Deutschland ist eine entsprechende Erweiterung für die Wohngebäudeversicherung nicht nur in bekannten Hochwassergebieten gemäß der Hochwassergefahrenkarten ratsam. Vollgelaufene Keller und Wohnlandschaften sind bei heftigen Regenfällen leider überall möglich.
Diesbezüglich wichtige Fragen an den Versicherungsvertreter:
- Zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke?
- Was gilt, wenn der Hausbesitzer Türen und/oder Fenster offen stehen ließ und dadurch der Schaden verstärkt wurde?
- Sind Leitungswasserschäden mitversichert?
6.2. Glasbruchversicherung
Diese Versicherung ist ein Zusatzbaustein für die Wohngebäudeversicherung, der oft empfehlenswert, aber längst nicht immer nötig ist. Ist die Police Bestandteil des Vertrags, ersetzt die Versicherung sämtliche Scheiben, die zu Bruch gehen. Wodurch der Glasschaden zustande kommt, ist dabei egal. Oft erfolgt die Schadensregulierung nicht nur bei Fensterscheiben und Glastüren, sondern auch für komplette Wintergärten, Spiegel und vieles mehr.
Ob sich die Ergänzung lohnt, muss im Einzelfall hinterfragt werden. Da es sich bei Glasschäden in der Regel nicht um existenzbedrohende Ausmaße handelt, kann womöglich auf die Zusatzkosten verzichtet werden. Sind in der Immobilie jedoch exklusive Panoramafenster oder anderweitig kostspielige Bauelemente aus Glas integriert, kann der Beitrag eine Überlegung wert sein.
6.3. Aufräumarbeiten
Da die Wohngebäudeversicherung in erster Linie das Gebäude absichert, kann es in einigen Gebieten und je nach Wert der Außenanlage vorteilhaft sein, auch Aufräumarbeiten und Wiederherstellungsarbeiten abseits des Gebäudes zu versichern.
6.4. Solar, Wärmepumpe und mehr
Anlagen wie Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie oder Photovoltaik zur Nutzung alternativer Energiequellen werden immer häufiger verbaut und sind ergänzend abzusichern. Auch Ertragsausfallversicherungen, die zum Beispiel bei einer beschädigten Photovoltaikanlage greifen, sind denkbar.
6.5. Schäden durch Vandalismus und Graffitis
Auch diese beiden potenziellen Ursachen für Gebäudeschäden lassen sich in den Versicherungsschutz aufnehmen, sind aber eher weniger relevant.
7. Eine sinnvolle Ergänzung: Die Hausratversicherung
Während die Wohngebäudeversicherung das Gebäude und dessen „Zubehör“ versichert, deckt die Hausratversicherung den Hausrat ab. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte und vieles mehr. Als Hausrat werden größtenteils die beweglichen Sachen in der Wohnung beziehungsweise dem Wohngebäude bezeichnet. Weiterführende Informationen zur Hausratversicherung in unserem separaten Ratgeber zum Nachlesen:
Hausratversicherung – was beachten?
Wer den Wert seines Hausrats zusammenzählt, wird staunen, wie viel dabei zusammenkommt
Was Sie bei Abschluss einer Hausratversicherung beachten sollten
Sobald der Hausstand die Habseligkeiten einer Studenten-WG übersteigt, sollte man eine Hausratversicherung abschließen. Zu groß ist der Schaden im Unglücksfall, als dass man all die kleinen und großen Dinge, die sich im Laufe der Zeit in unserer Immobilie ansammeln, mal eben aus dem Ersparten ersetzen könnte.
Dementsprechend haben auch Drei Viertel aller Haushalte einen solchen Versicherungsschutz. Das ist gut so. Weniger gut ist, dass viele Versicherungsnehmer zu viel für ihren Schutz bezahlen, unterversichert sind oder die Hausratversicherung nicht um neue Risiken wie E-Bike etc. ergänzen.
Hausratversicherung – was beachten? Wir zeigen auf, was man bei Abschluss einer Hausratversicherung und in den Jahren danach beachten sollte.
Haben Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen?
8. Leserumfrage
Gebäudeversicherung: was ist FÜR SIE wichtig?
Kreuzen Sie alle (eventuell aufpreispflichtigen) Punkte an, die Sie mit der Gebäudeversicherung absichern werden. Vergleichen Sie danach Ihre Liste mit den Eingaben der anderen Leser:
Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓
Die bisherigen Stimmen:
Sturm | 13 Stimmen |
Leitungswasserschaden | 13 Stimmen |
Brand | 13 Stimmen |
Elementarschäden (Überschwemmung, Erdsenkung, Rückstau, Erdbeben ...) | 13 Stimmen |
Hagel | 12 Stimmen |
Rohrbruch | 12 Stimmen |
Blitzschlag | 12 Stimmen |
Überspannungsschutz | 12 Stimmen |
Volle Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit | 12 Stimmen |
Aufräumkosten / Abbruchkosten | 11 Stimmen |
Explosion | 10 Stimmen |
Entsorgungskosten des Schutts | 9 Stimmen |
Mehrkosten durch Renovierung nach höheren Behördenauflagen als beim Bau des Hauses | 8 Stimmen |
Bewegungskosten (z. B. für zwischenzeitliche Möbeleinlagerung) | 7 Stimmen |
Glasbruch | 6 Stimmen |
Dekontamination von verseuchtem Erdreich | 5 Stimmen |
Fehlt Ihnen hier ein Punkt, den Sie noch durch die Gebäudeversicherung absichern würden?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓
Antwort 1
Denkmal
9. Richtiges Verhalten im Schadensfall
9.1. Verhalten nach Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden
Um im Sinne von Polizei und Versicherung (z. B. der Hausratversicherung) korrekt zu handeln, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:
Sofortmaßnahmen unmittelbar bei Schadenserkennung
- Den Schaden möglichst gering halten oder sogar verringern
Das kann vieles sein: Die Kreditkarte oder Girokarte nach einem Diebstahl sperren lassen, bei einem Wasserschaden die Hauptleitung abzudrehen, nach einem Einbruch die Einbruchsstelle wieder zu verschließen, bei einem Schaden des Daches die undichte Stelle notdürftig zu bedecken usw. - Dabei den Schaden möglichst unverändert lassen
Damit die Versicherung bzw. die Polizei sich einen Eindruck verschaffen kann. Dazu gehört es, kaputte Gegenstände nicht sofort wegzuschmeißen und nicht den Schaden gleich in Eigenregie zu beheben. Einem Sachverständigen muss es weiterhin möglich sein, den Schaden vollumfänglich zu begutachten. - Fotos/Videos vom Schaden erstellen
Diese können sowohl dem Sachverständigen und der Polizei zur Verfügung gestellt werden und dienen als Beweis für den Versicherungsanspruch. Auch die Spuren des Einbruchs sichern.
Unmittelbar nach den Sofortmaßnahmen
- Strafbare Handlung? Polizei verständigen!
Also beispielsweise bei einem Einbruch, bei Diebstahl oder Vandalismus. - Dem Versicherer Bescheid geben
Am besten per Telefon. E-Mail sollte auch möglich sein.
Zeitnah danach
- Liste der gestohlenen/zerstörten Sachen für die Polizei erstellen.
- Liste der Schäden für den Versicherer erstellen.
In der Folgezeit
- Den Anweisungen des Versicherers in Bezug auf den Schaden folgen.
Dazu gehört es auch, alle Anfragen zum Schaden zügig und wahrheitsgetreu zu beantworten, geforderte Nachweise zur Verfügung zu stellen und einem von der Versicherung geschickten Sachverständigen den Zugang zum Haus zu gewähren. Hilfreich ist es, wenn Sie noch alle Kaufbelege für die geschädigten Dinge aufbewahrt haben.
Wenn der Versicherer nach 1 Monat noch nicht gezahlt hat
- Sich schriftlich per Einschreiben an den Versicherer und eine Stellungnahme und eventuell eine Abschlagszahlung einfordern.
10. Ergänzungen und Fragen von Lesern
Hast du eine Frage zum Beitrag oder etwas zu ergänzen bzw. zu korrigieren?
Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet.
11. Weiterlesen
Warum eine Hausratversicherung?
Warum eine Hausratversicherung? Was deckt eine Hausratversicherung alles ab?
In der Regel ersetzt eine Hausratversicherung alle Schäden im Haus bzw. in der Wohnung, die beispielsweise durch Hagel und Sturm, Leitungswasser, Raub, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Implosion, Explosion, Blitzschlag oder Brand verursacht worden sind. Es kann zusätzlich eine Glasversicherung dabei sein, die vor Glasschäden an Fenstern oder Mobiliar schützt. Ebenso kann auch eine Mitversicherung für den Fall von Fahrraddiebstahl oder Überspannungsschäden sinnvoll sein. Und auch der Einschluss von elementaren Gefahren wie etwa Schneedruck, Erdrutsch oder Überschwemmung kann sich lohnen.
Wir erläutern, welche Gegenstände innerhalb (und außerhalb) einer Immobilie auf jeden Fall in der Hausratversicherung versichert sein sollten.
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