Wohngebäudeversicherung – das ist wichtig: allgemeine Leistungen und individuelle Ergänzungen im Überblick

Für diejenigen, die ein Haus besitzen, ist die Wohngebäudeversicherung eine der wichtigsten Policen überhaupt. Sie schützt im Ernstfall vor existenzbedrohenden Kosten.

Welche konkreten Leistungen mit der Sachversicherung einhergehen und welche Ergänzungen im Einzelfall sinnvoll sein können, ist Thema dieses Ratgebers. ► diese Schäden sind versichert ► diese Bereiche sollte man ergänzen ► was man sich sparen kann ► Kosten

Wohngebäudeversicherung – was ist wichtig?

Inhalt: Wohngebäudeversicherung – was ist wichtig?

Gebäudeversicherung in aller Kürze

  • Versicherungsumfang
    Auf jeden Fall sollten Leitungswasser-, Feuer-, Sturm-, Hagel- und auch Elementarschäden versichert werden.
  • Sehr empfehlenswerte Zusatzleistungen
    Schäden durch Überspannung. Unbeschränkter Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit, Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie der Kosten für Dekontamination, Transport- und Lagerkosten bei Sanierung. Übernahme von Mehrkosten durch anspruchsvollere Bauauflagen bei Wiederaufbau.
  • Zumeist Empfehlenswert
    ... wären auch noch: Übernahme von Hotelkosten, wenn Haus oder Wohnung unbewohnbar sind, Mitversicherung von noch nicht gemeldeten Umbauten (bis zur nächsten Jahresrechnung, oft "Vorsorge" genannt), Übernahme von Rauch- und Rußschäden, Übernahme von Sachverständigenkosten, Mitversicherung der Ableitungsrohre, Übernahme von bisher unbemerkten Schäden auch nach Versichererwechsel. Gut wäre auch, wenn die "Innovationsklausel" enthalten ist. Hierdurch bekommen auch Altverträge in den Genuss von Verbesserungen in Neuverträgen ohne Mehrbeitrag.
  • Je nach Situation empfehlenswert
    Versicherung des Neuwertes bei Aufprall von Fahrzeugen, von Lecks in Wärmepumpen oder Klimaanlagen, Photovoltaikanlagen, Nutzwärme (dann ist der kaputte Kamin eingeschlossen), Beseitigung umgekippter Bäume auf das Grundstück nach einem Sturm und dem Mietausfall, falls durch den Schaden ein solcher eintritt.

Für jeden gewünschten Zusatzschutz gilt: Immer bei der eigenen Versichererung überprüfen, was der Zusatzschutz kostet und dann für die eigene Situation abwägen.

  • Selbstbehalt
    Kleinere Schäden sollten selbst bezahlt werden, dies senkt das Risiko einer Kündigung durch den Versicherer. Zudem senkt ein Selbstbehalt den Versicherungsbeitrag deutlich. Wir empfehlen mindestens 1.000 € Selbstbehalt, das hängt aber auch von der Ersparnis durch Selbstbehalt bei der jeweiligen Versicherung ab.
  • Altverträge überprüfen
    Checken Sie Ihren Altvertrag auf obigen Versicherungsumfang, manche Altverträge haben erhebliche Deckungslücken. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Versicherer nach, ob die fehlenden Leistungen im Vertrag eingeschlossen werden können oder ob ein Neuvertrag sinnvoller wäre.
  • An- und Umbauten unverzüglich melden
    Melden Sie zudem der Versicherung, falls noch nicht geschehen, stets sofort nachträgliche Gebäudeveränderungen wie teure Umbauten, Dachausbau, Sauna, Carport, Wintergärten oder Einbau eines Ofens nach.
  • Preissteigerungen einkalkulieren
    Da immer ein Neubau der Schäden versichert ist, steigen die Beiträge mit dem Anstieg der Baukosten.
  • Nicht unbedarft kündigen!
    Vor allem für ältere Immobilien kann es schwierig sein, eine neu Versicherung zu finden.

Punkt 1

1. Was die Wohngebäudeversicherung leistet

Trotz solider Bauweise der Wohngebäude in Deutschland sind Schäden durch Naturgewalten immer möglich. Beispielsweise können Sturm und Hagel verheerende Spuren hinterlassen. Doch auch Feuer und Leitungswasser verursachen regelmäßig massive Zerstörungen an Immobilien und gelten als normales Risiko.

Kommt es durch derartige Ursachen zu einem Sachschaden, schützt die Wohngebäudeversicherung vor den finanziellen Folgen. „In diesem Fall trägt sie die Kosten für notwendige Reparaturen oder sogar den Wiederaufbau des Gebäudes“, heißt es zum Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung bei der Grundeigentümer-Versicherung – ein auf Immobilien beziehungsweise Grundeigentum spezialisierter Versicherer aus Hamburg.

Beim Großteil der Wohngebäudeversicherungen sind folgende Gefahren versichert:

Kurzbezeichnung Erläuterung

Feuer

Brandschäden oder Explosionsschäden (Gas) und optimalerweise Folgekosten durch Ruß, Rauch und Löscharbeiten. Hier sind direkte Schäden durch Blitzeinschlag, nicht unbeding Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag (wäre empfehlenswert).

Sturm

Schäden, die durch Stürme in der Regel ab Windstärke 8 entstehen, sind abgedeckt, z. B. Dachabdeckung oder Baumeinschlag. Auch, wenn ein komplett neues Dach benötigt wird. Hierin sind in der Regel auch Schäden durch Hagel abgesichert.

Hagel

Hagelschäden sind ebenfalls Teil des Versicherungsschutzes – die Windstärke ist dabei irrelevant.

Leitungswasser

Geleistet wird bei Schäden, die durch wasserführende Leitungen entstehen – ob an Heizkörpern, Rohren zur Wasserversorgung oder Waschmaschine. Versichert sind auch die Zuleitungsrohre, nicht aber zwangsläufig die Ableitungsrohre (prüfen!). Versichert sind auch Frostschäden an Heizungsanlagen und sanitären Einrichtungen sowie Nässeschäden aus Leitungsrohren oder defekten Aquarien oder Wasserbetten.

Blitzschlag

Ex- und Implosion

Auch der Totalschaden ist hierbei versichert.

Überspannung
(optional)

Kommt es durch einen Blitzschlag zum Überspannungsschaden, gilt dieser gleichermaßen als versichert.

Elementarschäden
(optional)

Sind nicht im Grundschutz enthalten. Versichert werden, je nach Vertrag, Schäden durch Hochwasser (Überschwemmung), Erdrutsch, Schneedruck, Erdsenkung, Erdbeben, Lawinen oder Eindringen von Wasser aus Ableitungsrohren (Rückstau) nach Starkregen.

Versichert ist sowohl das Gebäude und das fest verbaute Inventar (z. B. Einbauküchen, Badewannen und Bodenbeläge) als auch unmittelbar anschließende Terrassen und das sogenannte Gebäudezubehör. Letzterer Begriff meint Immobilienbestandteile wie Dachziegel, Markisen, Briefkastenanlagen und Müllboxen. Aufräum- und Abbruchkosten sind ebenfalls inklusive.

Da einige Versicherer die Deckungssumme deckeln, ist ein Leistungsvergleich ein Muss. Wird die Deckung zu niedrig angesetzt, müssen Versicherte den Rest aus eigener Tasche bezahlen.

Tipp

Häufig macht ein Schaden durch Feuer, Hochwasser und Co. das Wohngebäude unbewohnbar. Bei vermieteten Objekten kommt es für Vermieter dann zu Ausfällen bei den Mieteinnahmen. Der Mietersatz ist bei vielen Policen gegeben, aber oft nur vorübergehend. Auch der Umfang der Mietausfallversicherung und deren Zeitspanne gilt es sorgfältig zu prüfen.

Folgende Elemente können – müssen aber nicht – vom Versicherungsschutz umfasst sein:

  • Carports
  • Garagen
  • Gartenhäuser
  • Gartenbeleuchtung
  • Zaunanlagen

Punkt 2

2. Die Deckung – nicht alle Versicherer kalkulieren transparent

Eine Unterdeckung muss bei der Wohngebäudeversicherung unbedingt vermieden werden. Eine sichere Methode stellt die Kalkulation nach den Quadratmetern der Wohnfläche dar. Wie die Verbraucherzentrale in einem Verbrauchertipp erklärt, sind heute fixe Versicherungssummen nicht mehr üblich. „Sie erhalten entweder eine "unbegrenzte Deckung" oder eine mehr als ausreichend bemessenen Höchstentschädigung“, so die Verbraucherschützer.

Abgeraten wird hingegen von Versicherungsgesellschaften, die zur Berechnung der Deckungssummen den Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes beziehungsweise der Versicherungssumme 1914 (fiktive Rechengröße der Versicherungswirtschaft) zugrunde legen. Derartige Kalkulationen seien nicht transparent, kompliziert und hätten häufig eine Unterversicherung zur Folge.

Punkt 3

3. Der Neuwertpreis

Wird das Wohngebäude komplett zerstört, ersetzt die Wohngebäudeversicherung den Neupreiswert. Das bedeutet, dass das zerstörte Haus durch ein gleichartiges und neues ersetzt wird – unabhängig davon, ob es zum Zeitpunkt des Schadens womöglich deutlich mehr kostet als bei der ursprünglichen Errichtung. Auch Kosten für Planung, Konstruktion und Architekten, die im Zusammenhang mit dem neuen Gebäude entstehen, werden vom Versicherer bezahlt.

Im Vertrag der Wohngebäudeversicherung wird meist ein Höchstbetrag festgelegt. Sind die Schäden höher, bleibt der Hausbesitzer „darauf sitzen“. Man achte also darauf, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, um im Falle eines Totalschadens am Gebäude mit der Versicherungssumme eine Immobilie gleicher Größe und Ausstattung wieder aufbauen zu können – inklusive aller Nebenkosten wie Abriss, Abraum etc.

Punkt 4 

schneeflocken haus dach 1000

4. Wichtig: Absicherung bei grober Fahrlässigkeit!

Ein sehr wichtiger Punkt bei der Wohngebäudeversicherung ist der Schutz vor Unkosten bei grober Fahrlässigkeit. Denn: Grob fahrlässig zu handeln, ist schneller passiert als die meisten Versicherten ahnen. Bereits die Schadensregulierung eines Wasserschadens, der sich ereignet, weil nicht geheizt wurde und deshalb ein Rohr geplatzt ist, kann von einem Versicherer verweigert werden, wenn die Folgen grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind.

Wichtig: grobe Fahrlässigkeit muss mitversichert sein!

 Punkt 5

5. Die Kosten der Wohngebäudeversicherung

Der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Wohnfläche und den versicherten Risiken spielen vorwiegend diese Einflussgrößen eine Rolle:

  • Standort
  • Bauart der Immobilie (z. B. Holzhaus, Massivhaus)
  • Das Dach (z. B. Ziegel, Reet)
  • Art der Nutzung (reines Wohnhaus oder mit gewerblichem Anteil)
  • Baujahr

Als Orientierung lassen sich etwa 500 Euro jährlich als Versicherungsprämie für die Wohngebäudeversicherung eines Einfamilienhauses mit rund 250 Quadratmetern nennen. Verhältnismäßig hohe Aufschläge ergeben sich bei ergänzenden Modulen wie einer Elementarschadenversicherung.

Spartipp

Viele Versicherer bieten bessere Konditionen, wenn bereits während der Bauphase eine Vorversicherung abgeschlossen wird. Diese nennt sich dann Feuerrohbauversicherung und ist generell ratsam, um das Gebäude von Baubeginn an abzusichern. Nach Fertigstellung lässt sich diese – meist günstige – Versicherung in eine Wohngebäudeversicherung umwandeln.

Punkt 6

6. Ergänzende Leistungen – von Naturgefahr bis Vandalismus

Trotz umfangreichem Versicherungsschutz hat die allgemeine Wohngebäudeversicherung ihre Grenzen. Damit es im Ernstfall nicht zu einer Unterversicherung kommt, sollte der individuelle Bedarf gezielt analysiert werden.

6.1. Elementarschäden

Ein zusätzlicher Vertragsbestandteil, der für viele Versicherten immer wichtiger wird, ist die Elementarschadenversicherung – auch als Naturgefahrenversicherung bezeichnet. Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten zustande kommen. Neben Starkregen, Hagel (konkreter: Hagelschäden etc.) und Sturm lassen sich damit Kosten durch Erdbeben, Überschwemmungen, Schneedruck, Lawinen, Rückstau, Erdsenkungen und sogar Vulkanausbrüche abdecken.

Wichtig ist der Versicherungsschutz für Starkregenfälle. Aufgrund des zunehmenden Starkregens in ganz Deutschland ist eine entsprechende Erweiterung für die Wohngebäudeversicherung nicht nur in bekannten Hochwassergebieten gemäß der Hochwassergefahrenkarten ratsam. Vollgelaufene Keller und Wohnlandschaften sind bei heftigen Regenfällen leider überall möglich.

Wie gefährdet ist die Lage bei mir zuhause?

Die folgenden Internetseiten geben Auskunft über große Gefahren:

Diesbezüglich wichtige Fragen an den Versicherungsvertreter:

  • Zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke?
  • Was gilt, wenn der Hausbesitzer Türen und/oder Fenster offen stehen ließ und dadurch der Schaden verstärkt wurde?
  • Sind Leitungswasserschäden mitversichert?

 

blitz kran haus 1000

6.2. Glasbruchversicherung

Diese Versicherung ist ein Zusatzbaustein für die Wohngebäudeversicherung, der oft empfehlenswert, aber längst nicht immer nötig ist. Ist die Police Bestandteil des Vertrags, ersetzt die Versicherung sämtliche Scheiben, die zu Bruch gehen. Wodurch der Glasschaden zustande kommt, ist dabei egal. Oft erfolgt die Schadensregulierung nicht nur bei Fensterscheiben und Glastüren, sondern auch für komplette Wintergärten, Spiegel und vieles mehr.

Ob sich die Ergänzung lohnt, muss im Einzelfall hinterfragt werden. Da es sich bei Glasschäden in der Regel nicht um existenzbedrohende Ausmaße handelt, kann womöglich auf die Zusatzkosten verzichtet werden. Sind in der Immobilie jedoch exklusive Panoramafenster oder anderweitig kostspielige Bauelemente aus Glas integriert, kann der Beitrag eine Überlegung wert sein.

6.3. Aufräumarbeiten

Da die Wohngebäudeversicherung in erster Linie das Gebäude absichert, kann es in einigen Gebieten und je nach Wert der Außenanlage vorteilhaft sein, auch Aufräumarbeiten und Wiederherstellungsarbeiten abseits des Gebäudes zu versichern.

6.4. Solar, Wärmepumpe und mehr

Anlagen wie Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie oder Photovoltaik zur Nutzung alternativer Energiequellen werden immer häufiger verbaut und sind ergänzend abzusichern. Auch Ertragsausfallversicherungen, die zum Beispiel bei einer beschädigten Photovoltaikanlage greifen, sind denkbar.

6.5. Schäden durch Vandalismus und Graffitis

Auch diese beiden potenziellen Ursachen für Gebäudeschäden lassen sich in den Versicherungsschutz aufnehmen, sind aber eher weniger relevant.

Punkt 7

7. Eine sinnvolle Ergänzung: Die Hausratversicherung

Während die Wohngebäudeversicherung das Gebäude und dessen „Zubehör“ versichert, deckt die Hausratversicherung den Hausrat ab. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte und vieles mehr. Als Hausrat werden größtenteils die beweglichen Sachen in der Wohnung beziehungsweise dem Wohngebäude bezeichnet. Weiterführende Informationen zur Hausratversicherung in unserem separaten Ratgeber zum Nachlesen:

hausrat euro g 564Wer den Wert seines Hausrats zusammenzählt, wird staunen, wie viel dabei zusammenkommt

Was Sie bei Abschluss einer Hausratversicherung beachten sollten

Sobald der Hausstand die Habseligkeiten einer Studenten-WG übersteigt, sollte man eine Hausratversicherung abschließen. Zu groß ist der Schaden im Unglücksfall, als dass man all die kleinen und großen Dinge, die sich im Laufe der Zeit in unserer Immobilie ansammeln, mal eben aus dem Ersparten ersetzen könnte.

Dementsprechend haben auch Drei Viertel aller Haushalte einen solchen Versicherungsschutz. Das ist gut so. Weniger gut ist, dass viele Versicherungsnehmer zu viel für ihren Schutz bezahlen, unterversichert sind oder die Hausratversicherung nicht um neue Risiken wie E-Bike etc. ergänzen.

Hausratversicherung – was beachten? Wir zeigen auf, was man bei Abschluss einer Hausratversicherung und in den Jahren danach beachten sollte.

Hier weiterlesen

Haben Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen?

 

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Punkt 8

8. Leserumfrage

Gebäudeversicherung: was ist FÜR SIE wichtig?

Kreuzen Sie alle (eventuell aufpreispflichtigen) Punkte an, die Sie mit der Gebäudeversicherung absichern werden. Vergleichen Sie danach Ihre Liste mit den Eingaben der anderen Leser:

 

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Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓

Die bisherigen Stimmen:

Sturm 32 Stimmen
Brand 32 Stimmen
Leitungswasserschaden 31 Stimmen
Hagel 30 Stimmen
Rohrbruch 30 Stimmen
Blitzschlag 30 Stimmen
Elementarschäden (Überschwemmung, Erdsenkung, Rückstau, Erdbeben ...) 29 Stimmen
Aufräumkosten / Abbruchkosten 29 Stimmen
Überspannungsschutz 27 Stimmen
Volle Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit 26 Stimmen
Explosion 24 Stimmen
Entsorgungskosten des Schutts 21 Stimmen
Mehrkosten durch Renovierung nach höheren Behördenauflagen als beim Bau des Hauses 20 Stimmen
Bewegungskosten (z. B. für zwischenzeitliche Möbeleinlagerung) 15 Stimmen
Dekontamination von verseuchtem Erdreich 12 Stimmen
Glasbruch 11 Stimmen

Fehlt Ihnen hier ein Punkt, den Sie noch durch die Gebäudeversicherung absichern würden?

Vielen Dank für jeden Hinweis!

 

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Antwort 1
Denkmal

Punkt 8

9. Richtiges Verhalten im Schadensfall

9.1. Verhalten nach Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden

Um im Sinne von Polizei und Versicherung (z. B. der Hausratversicherung) korrekt zu handeln, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:

Sofortmaßnahmen unmittelbar bei Schadenserkennung

  • Den Schaden möglichst gering halten oder sogar verringern
    Das kann vieles sein: Die Kreditkarte oder Girokarte nach einem Diebstahl sperren lassen, bei einem Wasserschaden die Hauptleitung abzudrehen, nach einem Einbruch die Einbruchsstelle wieder zu verschließen, bei einem Schaden des Daches die undichte Stelle notdürftig zu bedecken usw.
  • Dabei den Schaden möglichst unverändert lassen
    Damit die Versicherung bzw. die Polizei sich einen Eindruck verschaffen kann. Dazu gehört es, kaputte Gegenstände nicht sofort wegzuschmeißen und nicht den Schaden gleich in Eigenregie zu beheben. Einem Sachverständigen muss es weiterhin möglich sein, den Schaden vollumfänglich zu begutachten.
  • Fotos/Videos vom Schaden erstellen
    Diese können sowohl dem Sachverständigen und der Polizei zur Verfügung gestellt werden und dienen als Beweis für den Versicherungsanspruch. Auch die Spuren des Einbruchs sichern.

Unmittelbar nach den Sofortmaßnahmen

  • Strafbare Handlung? Polizei verständigen!
    Also beispielsweise bei einem Einbruch, bei Diebstahl oder Vandalismus.
  • Dem Versicherer Bescheid geben
    Am besten per Telefon. E-Mail sollte auch möglich sein.

Zeitnah danach

  • Liste der gestohlenen/zerstörten Sachen für die Polizei erstellen.
  • Liste der Schäden für den Versicherer erstellen.

In der Folgezeit

  • Den Anweisungen des Versicherers in Bezug auf den Schaden folgen.
    Dazu gehört es auch, alle Anfragen zum Schaden zügig und wahrheitsgetreu zu beantworten, geforderte Nachweise zur Verfügung zu stellen und einem von der Versicherung geschickten Sachverständigen den Zugang zum Haus zu gewähren. Hilfreich ist es, wenn Sie noch alle Kaufbelege für die geschädigten Dinge aufbewahrt haben.

Wenn der Versicherer nach 1 Monat noch nicht gezahlt hat

  • Sich schriftlich per Einschreiben an den Versicherer und eine Stellungnahme und eventuell eine Abschlagszahlung einfordern.

Punkt 8

Punkt 1

10. Ergänzung oder Frage von dir?

Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?

Fehlt etwas im Beitrag? ... Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!

 

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11. Weiterlesen

Warum eine Hausratversicherung? Was deckt eine Hausratversicherung alles ab?

In der Regel ersetzt eine Hausratversicherung alle Schäden im Haus bzw. in der Wohnung, die beispielsweise durch Hagel und Sturm, Leitungswasser, Raub, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Implosion, Explosion, Blitzschlag oder Brand verursacht worden sind. Es kann zusätzlich eine Glasversicherung dabei sein, die vor Glasschäden an Fenstern oder Mobiliar schützt. Ebenso kann auch eine Mitversicherung für den Fall von Fahrraddiebstahl oder Überspannungsschäden sinnvoll sein. Und auch der Einschluss von elementaren Gefahren wie etwa Schneedruck, Erdrutsch oder Überschwemmung kann sich lohnen.

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Geschrieben von

Bauen-und-Heimwerken.de
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Bauen-und-Heimwerken.de Team

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