Wasserschaden – was tun? 7 dringend notwendige Maßnahmen | Mit Download!

Ein Wasserschaden gehört zu den schlimmsten Erlebnissen als Hausbesitzer. Man hat noch Glück, wenn man den Wasserschaden rasch bemerkt. Richtig schlimm wird es, wenn das Wasserleck tagelang (z. B. während des Urlaubes) das Wasser in die Immobilie ergießen kann.

Wie auch immer: Beim Entdecken eines Wasserschadens ist schnelles Handeln gefragt. Wer im Notfall weiß, was zu tun ist, hält den Schaden in Grenzen. 

Wir zeigen, was bei einem Wasserschaden sofort und in den Tagen danach zu tun ist und wer für den entstandenen Schaden aufkommt.

Überschwemmung im Wohnzimmer - Kühler Kopf und schnelles Handeln

Inhalt: Wasserschaden – was tun?

Kurz zusammengefasst: Wasserschaden – was tun?

Bei einem Wasserschaden im Haus oder in der Wohnung empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Quelle des Wassereinbruchs identifizieren
  2. Wasserzufuhr abstellen bzw. weiteren Wassereinbruch verhindern
  3. Strom abstellen
  4. Wasser beseitigen
  5. Mobiliar sichern
  6. Schaden dokumentieren
  7. Versicherung informieren (meist zahlt die Hausrat- und die Gebäudeversicherung)

Sie möchten die wichtigsten Informationen dieses Artikels auf einer Seite zusammengefasst? Alle sieben Sofort-Maßnahmen als Download zum Ausdrucken und Aufhängen: 

 

1. Quelle des Wassereinbruchs finden

Die Ursachen eines Wassereinbruches in der eigenen Immobilie sind vielfältig: Rohrbruch im eigenen Haus oder in der Nachbarwohnung, undichtes Dach, nicht funktionierendes Rückschlagventil (Rückstauklappen) im Keller, eindringendes Grundwasser oder ein geplatzter Schlauch unter der Spüle. 

Eine häufige Frage lautet "Wie schnell muss der Wasserschaden behoben werden?". Die Antwort darauf ist recht eindeutig:

 Wer den Wassereinbruch bemerkt, sollte zwar einen kühlen Kopf bewahren, aber auch so schnell wie möglich handeln.

Zunächst gilt es, die Ursache des Wasserschadens zu identifizieren. Das kann manchmal recht schwierig werden, wenn der Rohrbruch oder der geplatzte Schlauch im Hintergrund der Küche oder gar in einer Wand geschehen ist.

Wie erkenne ich einen Wasserrohrbruch?

Bei einem Wasserrohrbruch entsteht nicht immer eine eindeutig sichtbare Überschwemmung oder Pfützen auf dem Boden. Weniger offensichtliche Anzeichen eines Rohrbruchs sind: 

  • Wasserflecken an der Wand oder der Decke
  • Plötzlicher Mehrverbrauch
  • Permanentes Fließgeräusch in einer Leitung
  • Minimales Drehen der Wasseruhr, obwohl kein Wasser läuft 
  • Beim Abwasserrohr: Unangenehmer Geruch, aufsteigendes Wasser aus dem Abfluss; evtl. ist das Abwasserrohr aber auch lediglich verstopft

Alle 30 Sekunden platzt in Deutschland eine Leitung - mehr als 1 Million mal pro Jahr!

2. Wasserzufuhr abstellen

Dann sollte man diese Ursache der übermäßigen Wasserzufuhr so rasch wie möglich beheben. Am leichtesten geschieht dies durch Verschließen der Hauptwasserleitung (Absperrventil zudrehen). Alternativ kann das verantwortliche Ventil abgedreht werden. Merke: 

Links wie los, rechts herum (im Uhrzeigersinn) dreht man zu.

Wenn der Keller über die Lichtschächte bei den Fenstern volläuft, muss draußen das weitere Eintreten verhindert werden. Hierfür können die Lichtschächte mit Eimern geleert und anschließend abgedeckt werden.

Wenn das Wasser aus der Wohnung über einem kommt, muss man dort vorstellig werden oder den Vermieter anrufen.

Sollte eine defekte Rückstauklappe das Wasser über die Abflussrohre einlaufen lassen, hilft es nur, über die Notrufnummer den Klempner ins Haus zu holen. Diese Notrufnummer sollte schnell verfügbar sein.

Punkt 3

3. Strom abstellen

Wenn der Wassereinbruch gestoppt wurde, sollte sicherheitshalber in den betroffenen Bereichen von Haus oder Wohnung die Stromzufuhr gestoppt werden, um weitere Schäden an Mensch (Stromschlag) und Geräten (Kurzschluss und Folgeschäden) zu vermeiden. 

Sie können dazu die Kippschalter der betroffenen Bereiche im Sicherungskasten nach unten klappen oder die entsprechenden Sicherungen herausdrehen. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie den Hauptschalter umlegen.

Vorsicht!

Wasser leitet den Strom. Betreten Sie überflutete Flächen möglichst erst dann, wenn die Sicherung unten ist.

wasserschaden tuer frau je 564

 Punkt 4

4. Wasser beseitigen

Nun muss man das Wasser so rasch wie möglich wieder aus der Immobilie herausbekommen. Es gilt, den Fußboden Schritt für Schritt von der Überschwemmung zu befreien.

Leistungsfähige Pumpen, Wassereimer, Aufwischlappen – alles kommt im Kampf gegen die Feuchte zum Einsatz. Wer sich hierzu nicht in der Lage sieht, kann die Feuerwehr um Hilfe bitten. Aber Achtung: Solche Einsätze können Geld kosten, Preise legen die örtlichen Feuerwehren fest.

Als Beweis: Zwischendurch Fotos vom Wasser im Haus und den Wasserschäden machen.

Alternativ kann sich an den örtlichen Klempner-Notdienst gewendet werden.

Achtung Öl

Wenn auf dem Wasser im Haus ein Ölfilm erkennbar ist, darf das Wasser nicht einfach so ins Freie gepumpt werden. Dann muss die Feuerwehr oder ein Fachbetrieb das Wasser durch einen Ölabscheider hinauspumpen.

 Punkt 5

5. Möbel und Co. in Sicherheit bringen und trocknen

Wenn das Wasser raus ist, gilt es, so schnell wie möglich Inventar und Hausrat aus der Feuchtigkeit zum Trocknen zu bringen. Sie unterbinden so ein (weitergehendes) Aufquellen von Möbeln sowie der Teppiche und Co. Sichern Sie auch alle technischen Gerätschaften oder stellen diese zumindest hoch. 

Wischen Sie alle betroffenen Schränke, Tische, Stühle, Regale und Kästen gründlich trocken. Innenliegende Bereiche, in die Wasser eingedrungen sind, können Sie anschließend mit einem Föhn trocknen.

Welche Wohnbereiche sind bei Ihnen vom Wasserschaden betroffen?

 

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Die bisherigen Stimmen:

Küche 17 Stimmen
Bad 15 Stimmen
Keller 10 Stimmen
Schlafzimmer 6 Stimmen
Wohnzimmer 6 Stimmen
Zusätzlich noch Wohnbereiche der Nachbarn 4 Stimmen

Punkt 6

6. Den Schaden festhalten

Nun kommt die Dokumentation des Schadens für die Versicherung und eventuell für den Vermieter. Schön wäre es, wenn Sie zwischendurch schon einmal ein paar Fotos "mit Wasser" geschossen hätten.

Fotografieren Sie die Möbel, Wasserflecken etc. einmal am Ort des Schadens und einmal nach dem Trocknen.

Dokumentieren Sie den Schaden schriftlich und im Bild, um später eine Grundlage für die Abrechnung mit der Versicherung zu haben. Bedenken Sie: Später können Sie eventuell nicht mehr belegen, dass ein Teil des Hausrats wirklich vom Wasserschaden betroffen war.

Notieren Sie auch, wie sich für Sie der Schaden darstellt und was Sie zu dessen Behebung bzw. Begrenzung getan haben.

wasserschaden elektrik rohr ie 564Die Elektrik sollte vor dem Wiedereinschalten von einem Fachmann überprüft werden. Schäden können im Verborgenen lauern.

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7. Versicherung informieren & wer zahlt?

Wenn nun die gröbsten Wassermassen aus dem Hause raus sind, verschafft man sich einen Überblick über den Schaden:

  • Was ist alles betroffen?
  • Welche Maßnahmen müssen jeweils ergriffen werden?
  • Welche Dienstleister kommen dafür in Frage? 

Anschließend tätigen Sie die in Ihrer Situation notwendigen Anrufe: 

Wen sollte ich bei einem Wasserschaden anrufen?

Vor Beauftragung der Arbeiten (auch wenn Sie selbst Hand anlegen), sollte der Vorfall mit der Gebäudeversicherung abgestimmt werden. Rufen Sie als Mieter außerdem umgehend den Vermieter Ihrer Wohnung an und informieren Sie ihn über die Schäden. Erst danach sollten etwaige Dienstleister für Trocknungen und Reparaturen kontaktiert werden.

7.1. Überblick: Wann zahlt welche Versicherung?

Welche Kosten kann ich bei welcher Versicherung geltend machen?

  • Schäden am eigenen beweglichen Mobiliar und Hausrat: Hausratversicherung
  • Schäden am eigenen Gebäude: (Wohn)Gebäudeversicherung
  • Schäden an fremden Möbeln und Gebäuden, z. B. der Nachbarn: Privathaftpflichtversicherung des Verursachers
  • Bei Hochwasser, Starkregen oder Rückstau: Elementarversicherung

Für die Kosten eines Wasserschadens im Keller kommt in der Regel die Gebäudeversicherung auch ohne Zusatz "Elementarschäden" auf, da das Leitungswasser "bestimmungswidrig" (durch Rohrbruch oder geplatzten Schlauch) ausgetreten ist.

Ein Wasserschaden führt einem definitiv vor Augen, dass es wichtig ist, die richtigen Versicherungen zu haben.

Mieter oder Vermieter: Wer zahlt und haftet?

Wenn Sie als Mieter den Wasserschaden verursacht haben, z. B. im Badezimmer Ihrer Mietwohnung die Badewanne haben überlaufen lassen, haften Sie.

Entstand der Schaden durch äußere Umstände oder das Verschulden des Vermieters, ist er aus Ihrer Sicht also unverschuldet, so haftet in der Regel der Eigentümer, also der Vermieter bzw. seine Versicherung. Bei einer starken Einschränkung der Bewohnbarkeit der Wohnung kann auch eine Mietminderung veranlasst werden. 

Für den Hausrat haftet der Mieter selbst, es sei denn der Vermieter trägt aktive Schuld an der Zerstörung, dann kann Schadensersatz verlangt werden. 

7.2. Verhalten nach Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden

Um im Sinne von Polizei und Versicherung (z. B. der Hausratversicherung) korrekt zu handeln, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:

Sofortmaßnahmen unmittelbar bei Schadenserkennung

  • Den Schaden möglichst gering halten oder sogar verringern
    Das kann vieles sein: Die Kreditkarte oder Girokarte nach einem Diebstahl sperren lassen, bei einem Wasserschaden die Hauptleitung abzudrehen, nach einem Einbruch die Einbruchsstelle wieder zu verschließen, bei einem Schaden des Daches die undichte Stelle notdürftig zu bedecken usw.
  • Dabei den Schaden möglichst unverändert lassen
    Damit die Versicherung bzw. die Polizei sich einen Eindruck verschaffen kann. Dazu gehört es, kaputte Gegenstände nicht sofort wegzuschmeißen und nicht den Schaden gleich in Eigenregie zu beheben. Einem Sachverständigen muss es weiterhin möglich sein, den Schaden vollumfänglich zu begutachten.
  • Fotos/Videos vom Schaden erstellen
    Diese können sowohl dem Sachverständigen und der Polizei zur Verfügung gestellt werden und dienen als Beweis für den Versicherungsanspruch. Auch die Spuren des Einbruchs sichern.

Unmittelbar nach den Sofortmaßnahmen

  • Strafbare Handlung? Polizei verständigen!
    Also beispielsweise bei einem Einbruch, bei Diebstahl oder Vandalismus.
  • Dem Versicherer Bescheid geben
    Am besten per Telefon. E-Mail sollte auch möglich sein.

Zeitnah danach

  • Liste der gestohlenen/zerstörten Sachen für die Polizei erstellen.
  • Liste der Schäden für den Versicherer erstellen.

In der Folgezeit

  • Den Anweisungen des Versicherers in Bezug auf den Schaden folgen.
    Dazu gehört es auch, alle Anfragen zum Schaden zügig und wahrheitsgetreu zu beantworten, geforderte Nachweise zur Verfügung zu stellen und einem von der Versicherung geschickten Sachverständigen den Zugang zum Haus zu gewähren. Hilfreich ist es, wenn Sie noch alle Kaufbelege für die geschädigten Dinge aufbewahrt haben.

Wenn der Versicherer nach 1 Monat noch nicht gezahlt hat

  • Sich schriftlich per Einschreiben an den Versicherer und eine Stellungnahme und eventuell eine Abschlagszahlung einfordern.

8. Tipps und Hinweise zur Trocknung

Gehen Sie nie leichtfertig mit einem Wasserschaden um. Alle betroffenen Gegenstände sollten außerhalb des Hauses getrocknet werden. Ein Wasserschaden kann NICHT von alleine trocknen.

Nutze auch:

  • Luftentfeuchter: Diese Geräte sorgen dafür, die Feuchtigkeit aus der Luft zu ziehen und den Trocknungsprozess zu beschleunigen.
  • Ventilatoren: Sie unterstützen den Trocknungsprozess ebenfalls, indem sie die Luft zirkulieren lassen.

Bei sehr großem Schaden müssen Sie eventuell ausziehen, bis Ihr Zuhause getrocknet ist. Ihre Versicherung übernimmt in so einem Fall in der Regel die Hotelkosten, v. a. wenn Küche oder Bad betroffen sind. 

Um Schimmelbildung in Wänden und Fußböden vorzubeugen, sollten diese professionell getrocknet werden. Besonders problematisch kann hierbei schwimmender Estrich sein, da die Feuchtigkeit unter den Estrich gedrungen sein und Isolierschichten durchtränkt haben kann. Diese Schäden fallen nicht direkt ins Auge!

Wie lange dauert eine Trocknung?
Youtube-Video

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Auch die Durchfeuchtung einer Wand kann unbemerkt bleiben und auf den ersten Blick völlig normal aussehen. Darum ist es immer sinnvoll, einen Fachmann bzw. Sachverständigen für Wasserschäden heranzuziehen. Dieser kann eine professionelle Feuchtemessung der betroffenen Stellen und Bauteile durchzuführen. Folgeschäden - insbesondere Schimmelpilz - durch übersehene Feuchtigkeit kann so vorgebeugt werden.

8.1. Das Wichtigste als Download

Alle sechs Sofort-Maßnahmen bei einer Überschwemmung im Haus auf einer Seite zusammengefasst im Download. Zum Ausdrucken und Aufhängen:

9. Vorbeugung ist der Schlüssel

Ein gut gewartetes Haus kann viele potenzielle Wasserschäden verhindern. Zur Wartung gehören

  • Regelmäßige Inspektionen: Überprüfe regelmäßig deine Wasserleitungen, Dachrinnen und Abflüsse und halte sie sauber. Ein kleines Leck kann schnell zu einem großen Problem werden, wenn es nicht rechtzeitig entdeckt wird.
  • Installiere eventuell Wassersensoren: Es gibt moderne Sensoren, die Wasseraustritte erkennen und dich sofort alarmieren können. Diese kleinen Geräte können in potenziellen Gefahrenzonen wie Küche, Bad oder Keller platziert werden.
  • Haushaltsgeräte wie die Waschmaschine sollten nur laufen, wenn Sie auch zuhause sind. Gerade bei älteren Häusern und Rohren. Letztere regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden.

Punkt 1

10. Ergänzung oder Frage von dir?

Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?

Fehlt etwas im Beitrag? ... Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!

 

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11. Weiterlesen

11.1.

Schimmel an der Wand entfernen – Hausmittel und Spezialreiniger

... wirkt auch an der Decke und in der Dusche (Silikonfugen)

Unter Schimmel werden im Allgemeinen mikrobiologische Pilze verstanden, die neben Lebensmitteln und Pflanzen auch Gebäude befallen können. Für den Zusammenhang zwischen Schimmelpilzen und baulichen Schäden sowie notwendigen Sanierungsmaßnahmen wird dabei der Fachterminus "Baumykologie" verwendet.

Doch was macht die Schimmelbildung in Gebäuden und Wohnungen eigentlich so gefährlich? Und: Wie kann ich den Schimmel gesund und doch gründlich – möglichst für immer – entfernen?

Hier weiterlesen

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter hat Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich und im Finanzsektor ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten. Das Bauen-und-Heimwerken-Projekt entstand aus einer Dachdämmungs-CD-ROM, die Peter zusammen mit mehreren Mitstreitern Anfang der 2000er in eine Heimwerker-Seite umwandelte. Als Hausbesitzer, Gartenbetreiber und leidenschaftlicher Holzwerber bereitet es ihm viel Freude, über Heimwerkerprojekte zu recherchieren, Experten zu befragen und sich eine möglichst einfache und anschauliche Umsetzung der Sachverhalte und How-Tos zu überlegen.

https://www.bauen-und-heimwerken.de

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