Wie kann man am besten Gebäudeversicherungen vergleichen?

Eine Gebäudeversicherung ist eine sinnvolle Versicherung für jeden Immobilienbesitzer. Diese bezahlt die Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel oder ausströmendes Leitungswasser entstehen können. Darüber hinaus sollten auch Elementarschäden wie Hochwasser- oder Starkregenschäden mitversichert werden. Versichert ist jeweils die im Versicherungsvertrag genannt Immobilie, bei den meisten Versicherungsverträgen auch das Zubehör rund um die Immobilie.

In diesem Artikel zeigen wir auf, worauf man bei einer Gebäudeversicherung achten sollte, um mehrere Angebote effektiv vergleichen zu können.

Ein Sturm braut sich über einem Gebäude zusammen
Das Auftreten schwerer Unwetter häuft sich in unseren Breiten

Inhalt: Wie kann man am besten Gebäudeversicherungen vergleichen?

Gebäudeversicherung in aller Kürze

  • Versicherungsumfang
    Auf jeden Fall sollten Leitungswasser-, Feuer-, Sturm-, Hagel- und auch Elementarschäden versichert werden.
  • Sehr empfehlenswerte Zusatzleistungen
    Schäden durch Überspannung. Unbeschränkter Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit, Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie der Kosten für Dekontamination, Transport- und Lagerkosten bei Sanierung. Übernahme von Mehrkosten durch anspruchsvollere Bauauflagen bei Wiederaufbau.
  • Zumeist Empfehlenswert
    ... wären auch noch: Übernahme von Hotelkosten, wenn Haus oder Wohnung unbewohnbar sind, Mitversicherung von noch nicht gemeldeten Umbauten (bis zur nächsten Jahresrechnung, oft "Vorsorge" genannt), Übernahme von Rauch- und Rußschäden, Übernahme von Sachverständigenkosten, Mitversicherung der Ableitungsrohre, Übernahme von bisher unbemerkten Schäden auch nach Versichererwechsel. Gut wäre auch, wenn die "Innovationsklausel" enthalten ist. Hierdurch bekommen auch Altverträge in den Genuss von Verbesserungen in Neuverträgen ohne Mehrbeitrag.
  • Je nach Situation empfehlenswert
    Versicherung des Neuwertes bei Aufprall von Fahrzeugen, von Lecks in Wärmepumpen oder Klimaanlagen, Photovoltaikanlagen, Nutzwärme (dann ist der kaputte Kamin eingeschlossen), Beseitigung umgekippter Bäume auf das Grundstück nach einem Sturm und dem Mietausfall, falls durch den Schaden ein solcher eintritt.

Für jeden gewünschten Zusatzschutz gilt: Immer bei der eigenen Versichererung überprüfen, was der Zusatzschutz kostet und dann für die eigene Situation abwägen.

  • Selbstbehalt
    Kleinere Schäden sollten selbst bezahlt werden, dies senkt das Risiko einer Kündigung durch den Versicherer. Zudem senkt ein Selbstbehalt den Versicherungsbeitrag deutlich. Wir empfehlen mindestens 1.000 € Selbstbehalt, das hängt aber auch von der Ersparnis durch Selbstbehalt bei der jeweiligen Versicherung ab.
  • Altverträge überprüfen
    Checken Sie Ihren Altvertrag auf obigen Versicherungsumfang, manche Altverträge haben erhebliche Deckungslücken. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Versicherer nach, ob die fehlenden Leistungen im Vertrag eingeschlossen werden können oder ob ein Neuvertrag sinnvoller wäre.
  • An- und Umbauten unverzüglich melden
    Melden Sie zudem der Versicherung, falls noch nicht geschehen, stets sofort nachträgliche Gebäudeveränderungen wie teure Umbauten, Dachausbau, Sauna, Carport, Wintergärten oder Einbau eines Ofens nach.
  • Preissteigerungen einkalkulieren
    Da immer ein Neubau der Schäden versichert ist, steigen die Beiträge mit dem Anstieg der Baukosten.
  • Nicht unbedarft kündigen!
    Vor allem für ältere Immobilien kann es schwierig sein, eine neu Versicherung zu finden.

1. Vergleich tut not

Die Preisunterschiede von Gebäudeversicherungen mit vergleichbarer Leistung können mehr als das Dreifache ausmachen, wieso ein Rechner für Gebäudeversicherung sinnvollerweise genutzt werden sollte. Aber billig ist nicht automatisch gut. Eher im Gegenteil. In gängigen Vergleichstests schneiden oftmals vor allem die teuren Tarife mit „sehr gut“ ab.

2. Faktoren für die Höhe des Beitrages

Neben den versicherten Punkten, siehe dazu unten, und dem Anbieter ist die Höhe des Beitrages von folgenden Faktoren abhängig:

  • Der Sachwert der Immobilie
  • Die Größe der Immobilie sowie die Aufteilung der Gebäudefläche
  • Die Lage der Immobilie (Ort und Umfeld)
  • Die Bauart der Immobilie sowie deren Alter
  • Die Art der Nutzung bzw. die Art des Wohnens
  • Eventuelle Sonderausstattungen der Immobilie (Photovoltaikanlage, Pool, Sauna, Kamin etc.)
  • Höhe der Versicherungssumme (diese sollte nicht zu klein gewählt werden, um ein wenig Beitrag zu sparen!)
  • Höhe der Selbstbeteiligung (ruhig großzügig wählen, da der Beitrag deutlich sinkt, wir raten zu 250 €)

3. Besonders wichtiger Schutz

Die folgenden Risiken sollten auf jeden Fall mit einer Gebäudeversicherung abgedeckt werden:

  • Hagelschäden
    Starker Hagel kann Dachziegel und Fensterscheiben beschädigen.
  • Sturmschäden (ab Windstärke 8)
    Versichert sind zum Beispiel abgedeckte Dächer, abgerissene Satellitenschüsseln, Schäden durch umgekippte Bäume oder abgerissene Äste sowie vom Starkwind eingedrückte Fensterscheiben.
  • Schäden durch Rohrbruch und Leitungswasserschäden
    Die Versicherer melden in dieser Kategorie über 3.000 Schäden pro Tag im Schnitt. Rohrbruch kommt vor allem bei älteren Immobilien in Gemeinden mit hartem Wasser vor.
  • Feuerschäden und Explosion
  • Blitzschlagschäden an der Immobilie
Kurzbezeichnung Erläuterung

Feuer

Brandschäden oder Explosionsschäden (Gas) und optimalerweise Folgekosten durch Ruß, Rauch und Löscharbeiten. Hier sind direkte Schäden durch Blitzeinschlag, nicht unbeding Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag (wäre empfehlenswert).

Sturm

Schäden, die durch Stürme in der Regel ab Windstärke 8 entstehen, sind abgedeckt, z. B. Dachabdeckung oder Baumeinschlag. Auch, wenn ein komplett neues Dach benötigt wird. Hierin sind in der Regel auch Schäden durch Hagel abgesichert.

Hagel

Hagelschäden sind ebenfalls Teil des Versicherungsschutzes – die Windstärke ist dabei irrelevant.

Leitungswasser

Geleistet wird bei Schäden, die durch wasserführende Leitungen entstehen – ob an Heizkörpern, Rohren zur Wasserversorgung oder Waschmaschine. Versichert sind auch die Zuleitungsrohre, nicht aber zwangsläufig die Ableitungsrohre (prüfen!). Versichert sind auch Frostschäden an Heizungsanlagen und sanitären Einrichtungen sowie Nässeschäden aus Leitungsrohren oder defekten Aquarien oder Wasserbetten.

Blitzschlag

Ex- und Implosion

Auch der Totalschaden ist hierbei versichert.

Überspannung
(optional)

Kommt es durch einen Blitzschlag zum Überspannungsschaden, gilt dieser gleichermaßen als versichert.

Elementarschäden
(optional)

Sind nicht im Grundschutz enthalten. Versichert werden, je nach Vertrag, Schäden durch Hochwasser (Überschwemmung), Erdrutsch, Schneedruck, Erdsenkung, Erdbeben, Lawinen oder Eindringen von Wasser aus Ableitungsrohren (Rückstau) nach Starkregen.

Versichert ist sowohl das Gebäude und das fest verbaute Inventar (z. B. Einbauküchen, Badewannen und Bodenbeläge) als auch unmittelbar anschließende Terrassen und das sogenannte Gebäudezubehör. Letzterer Begriff meint Immobilienbestandteile wie Dachziegel, Markisen, Briefkastenanlagen und Müllboxen. Aufräum- und Abbruchkosten sind ebenfalls inklusive.

3.1. Immer wichtiger: Schutz bei Elementarschäden

Die Klimaveränderungen führen hierzulande auch zu immer heftigeren Wetterereignissen, die leider nicht vorhersehbar oder auf bestimmte Regionen begrenzt sind. Darum raten immer mehr Experten, auch sogenannte Elementarschäden in die Gebäudeversicherung aufzunehmen. Worum handelt es sich dabei?

Versichert sollten sein:

  • Schäden durch Überschwemmung (Hochwasserversicherung)
    Vor allem bei Immobilien in See- oder Flussnähe. Aber: Wenn die Immobilie in einer Region mit besonderer Gefahrenlage (Einstufung Zürs 4) liegt, wird dieser Schutz häufig vom Versicherer abgelehnt.
  • Schäden durch eindringendes Wasser und Rückstau bei Starkregen
    Zum Beispiel eine Kellerüberflutung.
  • Schäden durch Erdsenkungen, Erdrutsch, Lawinen oder Erdbeben.
    Senkschäden sind leider auch in vielen Policen ausgeschlossen.

Wie gefährdet ist die Lage bei mir zuhause?

Die folgenden Internetseiten geben Auskunft über große Gefahren:

3.2. Sinnvoller Zusatzschutz

Eine Gebäudeversicherung kann um Zusatzschutz aufgestockt werden. Folgende Extras sind nahezu immer sinnvoll:

  • Überspannungsschutz
    Vor allem bei Immobilien mit elektronischer Zentralheizung, teuren Computern, Fernsehern oder Smart-Home-Installationen.
  • Volle Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit
    Dieser Schutz ist bei vielen modernen Policen enthalten. Erläuterungen dazu weiter unten.

3.3. Bedingt sinnvolle Bestandteile einer Gebäudeversicherung

Eine Grundregel des klugen Geldumgangs lautet, dass man im Leben nur die großen Schäden versichern sollte. Solche Schäden, die einen finanziell hart treffen. Alle anderen Schäden sollten bei Auftreten lieber selbst bezahlt werden. Das spart auf lange Sicht viel Geld und Aufwand. Diese Taktik setzt allerdings voraus, dass man das angesparte Geld zumindest zum Teil in den „Sparstrumpf steckt“, um im Falle eines Falles liquide zu sein.

In diesem Sinne sind die folgenden Zusatzleistungen einer Gebäudeversicherung zwar Nice-To-Have, aber in vielen Fällen nicht oder nur bedingt sinnvoll:

  • Mehrkosten der Renovierung durch höhere Behördenauflagen als beim Bau der Immobilie
    Das ist vor allem bei älteren Gebäuden sinnvoll.
  • Eventuell: Bewegungskosten und Schuttkosten
    Wenn zum Beispiel Möbel nach einem Brand bei der Renovierung woanders eingelagert werden müssen.
  • Dekontamination verseuchter Erde
    Vor allem bei Immobilien, die mit Heizöl heizen, können nach Bränden solche Schäden entstehen. Sollte dann zumindest zum Teil versichert sein.
  • Aufräum-/Abbruchkosten
  • Innovationsklausel
  • Versicherung von Glasbruch
    Dieser ist über eine extra Glasversicherung oft günstiger zu versichern.

4. Was bedeutet „Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit“?

Es gibt viele Fälle von „grober Fahrlässigkeit“, die Menschen widerfahren können, die normalerweise achtsam unterwegs sind. Beispiele wären:

  • Die vergessene Kerze im Adventskranz.
  • Der angelassene Topf auf dem Herd
  • Das nicht gelöschte Feuer im Kamin

Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist für das Versicherungsunternehmen in gewisser Weise „verführerisch“. Denn leichter lässt sich die Zahlung kaum kürzen oder gar ganz verweigern. Darum ist dies eine sinnvolle Zusatzleistung.

Allerdings zahlen heutzutage immer mehr Tarife einen Schaden auch bei grober Fahrlässigkeit, vor allem in den oft „sehr gut“ getesteten teuren Tarifen.

Leider ist dann dennoch Obacht angebracht. Denn einige wenige Versicherer schränken diese erweiterte Haftung im Kleingedruckten wieder ein. Zum Beispiel, indem sie die Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf einige 1.000 Euro begrenzen.

5. Weitere wichtige Punkte für den Vergleich

  • Nebengebäude und nachträgliche Anbauten mit einbeziehen: Nebengebäude wie ein Gartenhaus, die Garage, das Carport und teures Zubehör wie die Photovoltaikanlage oder Wärmepumpenanlage sind in der Regel mitversichert. Dennoch sollten diese mit in den Vergleich einbezogen und auf jeden Fall mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden, damit im Falle eine Falles keine Zweifel aufkommt.
  • Vergleichen Sie mindestens drei Anbieter.
  • Vermeiden Sie es, bei einer Versicherung gekündigt zu werden. Dies kann Neuabschlüsse erschweren.
  • Eine Hausratversicherung rundet den Versicherungsschutz des Gebäudes ab, siehe dazu:

Beitrag: Hausratversicherung – was beachten?

hausrat euro g 564Wer den Wert seines Hausrats zusammenzählt, wird staunen, wie viel dabei zusammenkommt

Was Sie bei Abschluss einer Hausratversicherung beachten sollten

Sobald der Hausstand die Habseligkeiten einer Studenten-WG übersteigt, sollte man eine Hausratversicherung abschließen. Zu groß ist der Schaden im Unglücksfall, als dass man all die kleinen und großen Dinge, die sich im Laufe der Zeit in unserer Immobilie ansammeln, mal eben aus dem Ersparten ersetzen könnte.

Dementsprechend haben auch Drei Viertel aller Haushalte einen solchen Versicherungsschutz. Das ist gut so. Weniger gut ist, dass viele Versicherungsnehmer zu viel für ihren Schutz bezahlen, unterversichert sind oder die Hausratversicherung nicht um neue Risiken wie E-Bike etc. ergänzen.

Hausratversicherung – was beachten? Wir zeigen auf, was man bei Abschluss einer Hausratversicherung und in den Jahren danach beachten sollte.

Hier weiterlesen

6. Leserumfrage zur Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung: was ist FÜR SIE wichtig?

Kreuzen Sie alle (eventuell aufpreispflichtigen) Punkte an, die Sie mit der Gebäudeversicherung absichern werden. Vergleichen Sie danach Ihre Liste mit den Eingaben der anderen Leser:

 

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Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓

Die bisherigen Stimmen:

Sturm 32 Stimmen
Brand 32 Stimmen
Leitungswasserschaden 31 Stimmen
Hagel 30 Stimmen
Rohrbruch 30 Stimmen
Blitzschlag 30 Stimmen
Elementarschäden (Überschwemmung, Erdsenkung, Rückstau, Erdbeben ...) 29 Stimmen
Aufräumkosten / Abbruchkosten 29 Stimmen
Überspannungsschutz 27 Stimmen
Volle Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit 26 Stimmen
Explosion 24 Stimmen
Entsorgungskosten des Schutts 21 Stimmen
Mehrkosten durch Renovierung nach höheren Behördenauflagen als beim Bau des Hauses 20 Stimmen
Bewegungskosten (z. B. für zwischenzeitliche Möbeleinlagerung) 15 Stimmen
Dekontamination von verseuchtem Erdreich 12 Stimmen
Glasbruch 11 Stimmen

Fehlt Ihnen hier ein Punkt, den Sie noch durch die Gebäudeversicherung absichern würden?

Vielen Dank für jeden Hinweis!

 

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7. Richtiges Verhalten im Schadensfall

7.1. Verhalten nach Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden

Um im Sinne von Polizei und Versicherung (z. B. der Hausratversicherung) korrekt zu handeln, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:

Sofortmaßnahmen unmittelbar bei Schadenserkennung

  • Den Schaden möglichst gering halten oder sogar verringern
    Das kann vieles sein: Die Kreditkarte oder Girokarte nach einem Diebstahl sperren lassen, bei einem Wasserschaden die Hauptleitung abzudrehen, nach einem Einbruch die Einbruchsstelle wieder zu verschließen, bei einem Schaden des Daches die undichte Stelle notdürftig zu bedecken usw.
  • Dabei den Schaden möglichst unverändert lassen
    Damit die Versicherung bzw. die Polizei sich einen Eindruck verschaffen kann. Dazu gehört es, kaputte Gegenstände nicht sofort wegzuschmeißen und nicht den Schaden gleich in Eigenregie zu beheben. Einem Sachverständigen muss es weiterhin möglich sein, den Schaden vollumfänglich zu begutachten.
  • Fotos/Videos vom Schaden erstellen
    Diese können sowohl dem Sachverständigen und der Polizei zur Verfügung gestellt werden und dienen als Beweis für den Versicherungsanspruch. Auch die Spuren des Einbruchs sichern.

Unmittelbar nach den Sofortmaßnahmen

  • Strafbare Handlung? Polizei verständigen!
    Also beispielsweise bei einem Einbruch, bei Diebstahl oder Vandalismus.
  • Dem Versicherer Bescheid geben
    Am besten per Telefon. E-Mail sollte auch möglich sein.

Zeitnah danach

  • Liste der gestohlenen/zerstörten Sachen für die Polizei erstellen.
  • Liste der Schäden für den Versicherer erstellen.

In der Folgezeit

  • Den Anweisungen des Versicherers in Bezug auf den Schaden folgen.
    Dazu gehört es auch, alle Anfragen zum Schaden zügig und wahrheitsgetreu zu beantworten, geforderte Nachweise zur Verfügung zu stellen und einem von der Versicherung geschickten Sachverständigen den Zugang zum Haus zu gewähren. Hilfreich ist es, wenn Sie noch alle Kaufbelege für die geschädigten Dinge aufbewahrt haben.

Wenn der Versicherer nach 1 Monat noch nicht gezahlt hat

  • Sich schriftlich per Einschreiben an den Versicherer und eine Stellungnahme und eventuell eine Abschlagszahlung einfordern.

Punkt 1

8. Ergänzung oder Frage von dir?

Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?

Fehlt etwas im Beitrag? ... Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!

 

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9. Weiterlesen

Warum eine Hausratversicherung? Was deckt eine Hausratversicherung alles ab?

In der Regel ersetzt eine Hausratversicherung alle Schäden im Haus bzw. in der Wohnung, die beispielsweise durch Hagel und Sturm, Leitungswasser, Raub, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Implosion, Explosion, Blitzschlag oder Brand verursacht worden sind. Es kann zusätzlich eine Glasversicherung dabei sein, die vor Glasschäden an Fenstern oder Mobiliar schützt. Ebenso kann auch eine Mitversicherung für den Fall von Fahrraddiebstahl oder Überspannungsschäden sinnvoll sein. Und auch der Einschluss von elementaren Gefahren wie etwa Schneedruck, Erdrutsch oder Überschwemmung kann sich lohnen.

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Wasserschaden – was tun? 7 dringend notwendige Maßnahmen | Mit Download!

Ein Wasserschaden gehört zu den schlimmsten Erlebnissen als Hausbesitzer. Man hat noch Glück, wenn man den Wasserschaden rasch bemerkt. Richtig schlimm wird es, wenn das Wasserleck tagelang (z. B. während des Urlaubes) das Wasser in die Immobilie ergießen kann.

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Geschrieben von

Bauen-und-Heimwerken.de
Bauen und Heimwerken

Bauen-und-Heimwerken.de Team

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