
Es macht Sinn, möglichst einen Architekten vor Ort auszuwählen. Man hat kurze Wege bei der Abstimmung und der Architekt kennt wahrscheinlich den örtlichen Grundstücks- und Bauträgermarkt sehr gut. Er hat wahrscheinlich gute Kontakte zur Handwerkerschaft vor Ort und weiß um die Bestimmungen der örtlichen Behörden. Außerdem können Sie leichter frühere Kunden des Architekten kontaktieren und diese nach der Zufriedenheit mit dem Architekten befragen.
Tritt man mit einem Architekten in Verhandlung, sollten alle Vereinbarung in Schriftform niedergeschrieben werden. Das Honorar des Architekten wird durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt und ist hauptsächlich abhängig von der gesamten Bausumme. Sonderleistungen werden separat verhandelt.
Die Arbeit des Architekten beginnt nach Auftragserteilung mit der Prüfung der Bebaubarkeit des Grundstückes. Hierbei werden die gesetzlichen Bestimmungen, die Vorstellungen des Bauherren und der mögliche Kostenrahmen in Einklang gebracht. Danach werden die Eingabepläne gezeichnet, der Bauantrag gestellt und die Baugenehmigung beantragt.
Liegt die Baugenehmigung vor werden Detailpläne erstellt, notwendige Ausschreibungsunterlagen mit den notwendigen Gewerken erstellt und an mehrere Bauträger und Handwerker versendet. Gemeinsam mit dem Architekten werden dann die Handwerker ausgesucht (hierbei ist nicht nur der Preis entscheidend, auch Zuverlässigkeit, frühere Erfahrungen und Sachkunde spielen eine große Rolle) und die Aufträge nach einem Bauzeitenplan vergeben. In der Regel sollte dann der Architekt alle Arbeiten an den Gewerken überwachen und die Eingangsrechnungen überprüfen, bevor diese an den Bauherren zur Bezahlung weiter gereicht werden. Am Ende steht dann die gemeinsame Abnahme des Bauobjektes und eventuell die Überprüfung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsfrist.