
- Lage und Größe des Grundstücks
- Start der Bauarbeiten
- Der genaue Übergabetermin
- Sämtliche Einzelheiten des Bauvorhabens in der Baubeschreibung bzw. Leistungsbeschreibung
- Eigenleistungen
- Zusatzarbeiten
- Festpreis
Zum Leistungsbereich gehören
- Einholung aller Genehmigungen und stellen aller Anträge
- Alle Leistungen gemäß der Baubeschreibung
- Alle Architekten- und Bauingenieursleistungen
- Beratung in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht
Dieser Bauträgervertrag sollte genauestens gelesen werden. Gehen Sie auf keinen Fall davon aus, dass bestimmte Leistungen so oder so gemeint sind bzw. dies und jenes natürlich enthalten. Oft ist das Gegenteil der Fall. Gehen Sie am besten anhand einer Checkliste jeden Punkt durch und bitten Sie bei Unklarheiten um Aufklärung und schriftliche Fixierung dieser Aufklärung. Sämtliche Arbeiten, die nicht in der Baubeschreibung enthalten aber trotzdem versprochen werden, sollten auf jeden Fall auch schriftlich fixiert werden. Lassen Sie sich zum Beispiel auch den Zutritt auf die Baustelle zusichern beim Bauträgerhaus sind nämlich nicht Sie der Bauherr, sonder der Bauträger.
Die erste Rate wird in der Regel nach Beginn der Erdarbeiten gezahlt, die letzte nach Behebung der eventuellen Mängel des Objektes. Nicht sie sondern der Bauträger schließt alle Verträge mit den Handwerkern ab und ist auch gegenüber den Behörden Bauherr.