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Umzug – was ummelden? Checkliste & Tools, die vereinfachen

Ein Umzug ist ein tief greifender Lebenseinschnitt. Offenkundig ist, dass wir eine neue Umgebung und ein neues menschliches Umfeld kennen lernen. Das Problem: An der alten Adresse hinterlassen wir meist keine Spur unserer ehemaligen Anwesenheit. Jedes Unternehmen oder jede Behörde, die uns mit der alten Anschrift erreichen will, erreicht uns nicht mehr. Darum wollen alle maßgeblichen Stellen (ggf. lange vor dem Umzugstermin) über die neue Anschrift informiert werden.

Umzug - was ummelden? Wie gut, dass heutzutage Möglichkeiten zur Verfügung stehen, dieses Prozedere stark zu vereinfachen.

Inhalt: Umzug ummelden

Vorab für ganz Eilige die Checkliste zum Download und Ausdruck:

Punkt 1

1. Umzugstools der deutschen Post nutzen

Mit dem Nachsendeantrag www.nachsendeantrag.de und der kostenlosen Umzugsmitteilung umziehen.de/umzugsmitteilung stellt die Post zwei Tools zur Verfügung, die gratis oder für wenig Geld in hohem Maße dabei helfen, dass uns wichtige Post auch nach dem Umzug weiterhin erreicht.

Sie sollten die Tools bereits einige Wochen vor dem Umzug einrichten. Sicher ist sicher!

Doch sollte man sich nicht völlig darauf verlassen und wichtige Behörden, Firmen, Geschäftspartner und Freunde auch direkt über die neue Anschrift informieren. Darum finden Sie hier unsere Checkliste.

Punkt 2

2. Wann sollte ich die neue Adresse verkünden?

In der Regel reicht die Mitteilung der Adressänderung unmittelbar nach dem Umzug aus. Dennoch können bestimmte Versicherungen, Versorgungsanbieter oder Behörden eine Umzugsmitteilung weit vor dem Umzugstermin erfordern. Dies wären zum Beispiel:

  • So weit wie möglich vorher: Gebäudeversicherung für alte Wohnstätte kündigen oder dort den Wechsel zur neuen Wohnstätte mit eventuell notwendigen Vertragsänderungen beantragen.

2.1. Rund drei Monate vorher

  • Strom, Gas und Telefon (Internet!) – Anbieter für die neue Wohnung auswählen und Verträge abschliessen.
  • Kindergarten oder Schule über Umzugswechsel informieren bzw. Kinder in der neuen Schule/Kindergarten anmelden.

2.2. 4 Wochen vorher

  • Hausrats- und Haftpflichtversicherung überprüfen und neu verhandeln oder nur über Wechsel des Wohnortes informieren.
  • Zeitschriftenabonnement und andere Abos über den Umzug informieren.
  • Bank und restliche Versicherungen über Umzug informieren.

Siehe auch den Beitrag: 

umzugsunternehmen kosten a

2.3. Die Kosten für ein Umzugsunternehmen | Ausgaben selbst umziehen

So ein Umzug kann leicht in eine schwere Plackerei ausarten und zeitgleich die Hilfsbereitschaft im Freundeskreis arg strapazieren. Schön wäre es, wenn man die lästige Arbeit komplett an ein Unternehmen outsourcen könnte. Morgens die alte Wohnung voller Kartons verlassen, einen Kaffee trinken gehen, ein bisschen bummeln und dann am Nachmittag ausgeruht in die neue Wohnung – nun hier voller Kartons – schlendern. Herrlich!

Wenn da nicht die Kosten für das Umzugsunternehmen wären. Doch sind diese wirklich so hoch? Und was muss ich ehrlicherweise gegenrechnen, wenn ich den Umzug in Eigenregie durchführe. Wir haben einmal die Kosten für verschiedene Wohnungsgrößen und Umzugsentfernungen aufgestellt und miteinander verglichen.

Hier weiterlesen

Punkt 3

3. Checkliste Ummelden

Wir haben Ihnen die wichtigsten Institutionen, die Sie bei einer Adressänderung informieren sollten, zusammengestellt. Die Grundregel lautet:

Überall da, wo Sie Geld bezahlen oder erhalten, müssen Sie einen Adresswechsel bekannt geben.

Unten finden Sie die Liste zum Download für einen eventuellen Ausdruck.

3.1. Versorger

  • Strom
  • Gas
  • Wasser
  • Eventuell Müll-Entsorger über Umzug informieren (in Mietwohnung meist nicht notwendig).
  • Telefon / Internet
  • Kabelfernsehen, SKY, Netflix ...

3.2. Behörden

Tipp: Nutzen Sie für das Ermitteln von Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Behörden den Behördenfinder der Post: umziehen.de/behoerdenfinder

  • Schule / Kindergarten (lange vorher!)
  • Einwohnermeldeamt/Bürgeramt des neuen Wohnortes (hierfür haben Sie 1-2 Wochen Zeit)
  • Finanzamt (bei Umzug in einen anderen Ort, ansonsten reicht die nächste Steuererklärung mit der geänderten Adresse)
  • Familienkasse
  • Rentenkasse
  • KFZ-Zulassungsstelle (Sie brauchen neue Papiere mit der geänderten Adresse. Wenn Sie den Kennzeichenbereich wechseln müssen Sie oftmals eine neue Versicherungsbestätigung vorlegen).
  • Eventuell Bafög-Amt, Sozialamt, Elterngeldstelle oder Arbeitsagentur
  • Eventuell meldepflichtige Haustiere ummelden (Hundesteuer, Kampfhund-Auflagen)

3.3. Geldinstitute

  • Hausbank (Adressänderung mitteilen und nicht mehr benötigte Daueraufträge kündigen)
  • Tages- und Festgeld-Instititute
  • Kreditkartenbank
  • Depotanbieter
  • Private Rentenversicherung, Riester, etc.

3.4. Versicherungen

  • KFZ-Versicherung (eventuell fahren Sie nun mehr oder weniger → auch mitteilen!)
  • Krankenversicherung
  • Hausratversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • ...

3.5. Buntes

  • Arbeitgeber
  • Abos (Zeitschriften, Gemüsekiste, Theater-Abo, etc.)
  • Kirche (wird allerdings auch automatisch durch Einwohnermeldeamt informiert)
  • Universität
  • GEZ (www.rundfunkbeitrag.de)
  • Verein und andere Mitgliedschaften (ADAC, Mieterschutzclub, Nabu usw.)
  • Neue Adresse bei Onlineshops und eBay einrichten (spätestens bei der nächsten Bestellung/Anzeigenaufgabe)
  • Tasso-Zentrale
  • Parkausweis für neue Wohnstätte
  • Bonuskarten
  • Domain-Provider (Denic) für Domaininhaber

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Die bisherigen Stimmen:

Nein, wir packen selbst und organisieren auch den Transport. 88 Stimmen
Wir packen selbst, den Transport übernimmt aber eine Firma. 57 Stimmen
Wir lassen den kompletten Umzug inklusive Einpacken von einer Firma durchführen. 16 Stimmen

Punkt 4

4. Checkliste: Wo und was bei Umzug ummelden

Ergänzend: Checkliste Umzug organisieren:

Punkt 5

5. Angebote und Bücher zum Umzug



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6. Weiterlesen

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