Umzug Behördengänge: Welche Behörden muss ich wann informieren?

Ein Umzug kann aufregend sein – ein Neuanfang, eine frische Brise im Leben! Doch neben dem Kistenpacken und Möbelrücken gibt es ein paar bürokratische Hürden, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Denn wenn du diese Behördengänge verpasst, kann es schnell unangenehm werden. Aber keine Sorge! Mit der richtigen Vorbereitung hast du das schnell erledigt und kannst dich ganz auf dein neues Zuhause konzentrieren.

Deshalb möchten wir jetzt erklären, worauf bei der Kommunikation mit den Ämtern bei einem Umzug zu achten ist. Oft haben die Behörden separate Anträge und Dokumente, die Umziehende mitbringen müssen.

Umzugswagen Behörde

Was ist bei der Kommunikation mit den Behörden bei einem Umzug zu beachten?

Behörden, Büros, Registrierungsbüros ... Nachdem wir umgezogen sind, müssen wir einige Behörden über die Änderung der Adresse informieren. Oft müssen jedoch enge Fristen eingehalten werden. Beim Umzug müssen verschiedene Ämter, Behörden, Dienstleister und Adressaten über einen Wohnortwechsel informiert werden müssen. Durch die Ausarbeitung einer Checkliste für die neue Registrierung wird daher sichergestellt, dass alle Meldemaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehören wiederum staatliche und nicht-staatliche Stellen.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Das erste To-Do nach deinem Umzug sollte die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt sein. Diese ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug Pflicht. Wenn du das versäumst, drohen Bußgelder, die je nach Gemeinde bis zu 1.000 Euro betragen können. Also lieber gleich auf die To-Do-Liste setzen!

Was du mitbringen musst:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung: Das ist ein Dokument, das dein Vermieter ausfüllen muss, um zu bestätigen, dass du wirklich in die Wohnung eingezogen bist.
  • Eventuell Heirats- oder Geburtsurkunden (wenn du deinen Familienstand aktualisieren möchtest)

Am besten vereinbarst du vorab online einen Termin beim zuständigen Bürgerbüro, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Viele Städte bieten mittlerweile auch Online-Dienste an, mit denen du zumindest die Voranmeldung erledigen kannst.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Zunächst ist es wichtig, sich bei der Meldestelle des neuen Wohnortes anzumelden oder die Anmeldeadresse zu ändern, wenn innerhalb einer Gemeinde umgezogen wird. Einige Bundesländer haben dafür kurze Fristen:

  • In Rheinland-Pfalz müssen sich die Bürger sofort nach dem Umzug ummelden.
  • Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Thüringen geben den Bürgern 1 Woche dafür.
  • Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen lassen dafür 14 Tage Zeit.

Was du mitbringen musst:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung: Das ist ein Dokument, das dein Vermieter ausfüllen muss, um zu bestätigen, dass du wirklich in die Wohnung eingezogen bist.
  • Eventuell Heirats- oder Geburtsurkunden (wenn du deinen Familienstand aktualisieren möchtest)

Am besten vereinbarst du vorab online einen Termin beim zuständigen Bürgerbüro, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Viele Städte bieten mittlerweile auch Online-Dienste an, mit denen du zumindest die Voranmeldung erledigen kannst.

Wenn die erneute Registrierung sehr spät erfolgt, kann eine Geldstrafe von bis zu 500 EUR verhängt werden.

Umziehende Bürger informieren also über ihren Umzug zunächst das Einwohnermeldeamt oder das Bürgeramt am neuen Wohnort. Sie haben dafür bis zu zwei Wochen Zeit – je nach Standort gelten unterschiedliche Zeiträume.

Wenn du in eine Mietwohnung einziehst, musst du die sogenannte Mietbescheinigung bei der Meldestelle vorlegen. Dies soll falsche Registrierungen verhindern. Der Vermieter muss den Umzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen.

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Finanzamt

Das Finanzamt muss nur informiert werden, wenn die Bürger an einen anderen Ort umziehen. In diesem Fall reicht es aus, das bisherige Finanzamt über die neue Adresse zu informieren.

Wenn die Bürger im selben Ort umziehen, wird das Finanzamt die neue Adresse in der nächsten Steuererklärung aufnehmen – das ist alles, was die Umziehenden tun müssen.

Umzug und Arbeitsämter

Wenn Arbeitssuchende oder Arbeitslose bei einem Arbeitsamt registriert ist, muss er seinen Umzug dorthin melden. Ziel ist es, dass die Arbeitsagentur, die viele immer noch als Sozialamt bezeichnen, den Arbeitssuchenden schnell und sicher neue Informationen und Arbeitsvorschläge zur Verfügung stellt.

Spartipp

In einigen Fällen kann das Arbeitsamt auch bei der Bezahlung des Umzugs behilflich sein. Dazu muss das Arbeitsamt den Umzug jedoch als notwendig einstufen.

Aktuelle Versicherungspartner/Fahrzeugregistrierung

Um das Fahrzeugregistrierungsdokument (Fahrzeugschein) zu aktualisieren, kann bei Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirkes die Änderung der Adresse manchmal über das Bürgeramt durchgeführt werden. Dort wird die neue Wohnadresse in das Fahrzeugregistrierungsdokument aufgenommen. Wenn der Umzug eine andere Stadt betrifft, müssen die Fahrzeughalter einen elektronischen Versicherungsnachweis von der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten und damit bei der Zulassungsbehörde das Fahrzeug ummelden (inklusive neuer Nummernschilder).

GEZ: Rundfunkbeitrag anmelden

Ein Punkt, den viele gerne vergessen: der Rundfunkbeitrag (früher GEZ). Auch wenn du den Beitrag schon gezahlt hast, musst du bei einem Umzug deine neue Adresse mitteilen. Wenn du in eine WG oder mit jemandem zusammenziehst, genügt es, wenn einer den Beitrag zahlt. Es lohnt sich also, sich abzustimmen, um unnötige Doppelzahlungen zu vermeiden.

BAföG Büro

Wenn die Umziehenden entsprechende Leistungen erhalten, müssen sie den Umzug den entsprechenden Stellen melden, sobald sich ihre Adresse ändert:

Wenn du ein Schüler oder Student bist, der staatliche Mittel erhält, ist es besonders wichtig, das BAföG-Büro über die Adressänderung zu informieren – und dies vorzugsweise so bald wie möglich. Wenn der Leistungsempfänger während des Erhalts des BAföGs seinen Wohnort wechseln, muss er das BAföG-Büro selbst über den Umzug informieren. Für die Änderung der Adresse im BAföG-Büro ist kein spezielles Formular erforderlich. Grundsätzlich sind aufklärende Informationen per E-Mail oder Post ausreichend.

Aber eines sollte immer dabei sein: eine Kopie des neuen Mietvertrags. Je nach BAföG-Büro gibt es unterschiedliche Antragszeiten und verschiedene Formulare für die erneute Registrierung nach dem Umzug. Weitere Informationen erhalten die Leistungsempfänger direkt in ihrem zuständigen Büro. Da der BAföG-Tarif ggf. mietabhängig ist, kann sich daher die Höhe der monatlichen Subventionen ändern.

Wirst du eine Umzugsfirma beauftragen?

 

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Die bisherigen Stimmen:

Nein, wir packen selbst und organisieren auch den Transport. 90 Stimmen
Wir packen selbst, den Transport übernimmt aber eine Firma. 59 Stimmen
Wir lassen den kompletten Umzug inklusive Einpacken von einer Firma durchführen. 31 Stimmen

Adressänderung bei wichtigen Stellen

Nach dem Gang zum Meldeamt sollte als Nächstes die Adressänderung bei verschiedenen Institutionen auf deiner Liste stehen. Es wäre ärgerlich, wenn wichtige Post weiterhin an die alte Adresse geht und du womöglich Fristen verpasst.

Wo du deine Adresse ändern solltest:

  • Bank: Hier reicht oft ein Anruf oder die Änderung im Online-Banking.
  • Krankenkasse: Auch das ist meist unkompliziert telefonisch oder online möglich.
  • Versicherungen: Vor allem Hausrat- und Haftpflichtversicherung sollten über den Umzug informiert werden, da sich die Beitragskosten ändern könnten.
  • Arbeitgeber: Damit deine Lohnabrechnungen und weitere wichtige Dokumente korrekt zugestellt werden.
  • Handyanbieter und Internetanbieter: Gerade beim Internet kann es zu Verzögerungen kommen, daher solltest du hier frühzeitig handeln.
  • Abonnements und Mitgliedschaften: Ob Fitnessstudio, Zeitschriften oder Streamingdienste – auch hier muss die Adresse aktualisiert werden.

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Was sonst noch wichtig ist

Zu beachten beim Umgang mit Behörden:

  • Büroöffnungszeiten
  • Termine
  • Wichtige Dokumente (Ausweis, Mietvertrag usw.)
  • Sonderwünsche von Behörden
  • Wichtige Verwaltungsverfahren vor und nach dem Umzug

Als Fazit gilt: Es ist wichtig, sich vor und nach dem Umzug an die Behörden zu wenden. Die bedeutsamen offiziellen Besuche finden häufig sogar vor dem Umzug statt. Dies betrifft hauptsächlich Versicherungen, zahlreiche Gas-, Strom-, Wasserversorger, Müllversorger und natürlich Schulen und andere Bürgerbüros.

Umziehende sollten sich vor dem eigentlichen Umzugstag mit diesen Verwaltungsverfahren befasst haben, damit am Tag des Umzugs keine Verwirrung entsteht und das tägliche Leben nach dem Umzug zurückkehren kann. Kläre daher vor dem Umzug die folgenden Aspekte:

  • Welche Art von Versicherung muss ich neu registrieren?
  • Welche Schulen sollen die Kinder besuchen?
  • Sind Klubanmeldungen wichtig?
  • Welche Strom- / Gas- / Telefonanbieter werden empfohlen?

Wir haben eine Checkliste für das Ummelden und für die Zeit vor und nach dem Umzug zusammengestellt:

Fahrzeug ummelden

Falls du ein Auto besitzt, musst du auch dein Fahrzeug ummelden. Hier hast du einen Monat Zeit. Auch wenn du nur innerhalb der Stadt umziehst, sollte das Kfz-Zulassungsamt informiert werden. Der Ablauf ähnelt der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, allerdings benötigst du zusätzlich folgende Dokumente:

Was du für die Kfz-Ummeldung brauchst:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • gültige HU-Bescheinigung (Hauptuntersuchung)
  • Personalausweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

Die Kosten für die Ummeldung variieren je nach Stadt, sind aber in der Regel überschaubar.

Postnachsendeauftrag

Ein praktischer Trick, um sicherzustellen, dass dir keine wichtige Post entgeht, ist der Postnachsendeauftrag. Diesen kannst du bei der Deutschen Post bequem online einrichten, und er sorgt dafür, dass deine Post für eine festgelegte Zeit – meist 6 oder 12 Monate – automatisch an deine neue Adresse weitergeleitet wird. Besonders hilfreich, wenn du die ein oder andere Adressänderung vergisst.

Müllentsorgung und Stromanbieter

In deiner neuen Wohnung wirst du auch Strom und möglicherweise Gas benötigen. Meist musst du dich selbst um die Anmeldung bei einem Anbieter kümmern. Denk daran, Zählerstände zu notieren, um korrekte Abrechnungen zu erhalten. Ein Umzug ist auch die perfekte Gelegenheit, Tarife zu vergleichen und vielleicht einen günstigeren Anbieter zu wählen.

Und: Informiere dich bei deiner Stadtverwaltung über die Müllentsorgung. Wann werden die Mülltonnen geleert? Wo besorgst du dir die passenden Müllsäcke? Solche Kleinigkeiten machen das Leben nach dem Umzug deutlich entspannter.

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Im Zusammenhang mit dem Umzug interessant

Zeitplanung Umzug

Ab drei Monate vor Umzug (oder so früh als der Terminplan ermöglicht)

  • Altes Mietverhältnis kündigen.
  • Neuen Mietvertrag unterschreiben.
  • DSL-Antrag (und eventuell noch Festnetz-Telefon) für die neue Wohnung einreichen bzw. ummelden. Auf Terminzusage beharren. Eventuell alten Anschluss kündigen und günstigeren Neuanbieter suchen.
  • Strom- und Gasanbieter ummelden. 
    Eventuell günstigen Neuanbieter suchen.
  • Umzugsurlaub beantragen, eventuell ist Sonderurlaub für Umzug in der Firma vorgesehen.
  • Anfangen, Post von allen Menschen, Firmen und Institutionen sammeln, denen die geänderte Anschrift mitgeteilt werden soll.
  • Alle Räume aufräumen und konsequent auszumisten.
  • Gegebenenfalls Angebote von Umzugsunternehmen einholen, alternativ LKW-bzw. Transporter-Verleiher aussuchen und Wagen reservieren.
  • Letzten Sperrmülltermin vor Umzug identifizieren und nutzen! (siehe auch: Entsorgung bei Umzug)

Vier Wochen vor dem Umzug

  • Renovierung von alter und neuer Wohnstätte planen.
  • Ggf. Angebote notwendiger Handwerksarbeiten einholen und Aufträge vergeben.
  • Abonnements umstellen.
  • Neue Möbel mit Lieferdatum bestellen.
  • Helfer für den Umzug suchen und verpflichten.
  • Nachsendeantrag bei der Post stellen.
    Mit dem Nachsendeantrag www.nachsendeantrag.de und der kostenlosen Umzugsmitteilung umziehen.de/umzugsmitteilung stellt die Post zwei Tools zur Verfügung. ➔ Siehe im Detail: Checkliste Umzug ummelden
  • Wollen Sie vor dem Umzug Dinge aus Ihrem Haushalt verkaufen? Dann jetzt rein damit in Ebay-Kleinanzeigen.
  • Nebenkostenabrechnung der jetzigen Wohnstätte mit dem Vermieter klären.
  • Parkplatz für Umzugswagen beantragen und vor Ort markieren.
  • Notwendige Schönheitsreparaturen in den jetzigen Wohnräumen abarbeiten.

Zwei Wochen vor Umzug

  • Umzugskartons besorgen.
  • Umzugsdecken besorgen - 20 Stück und mehr.
  • Wohnungsübergabetermin mit Vermieter vereinbaren. Dabei auch gemeinsames Ablesen des Zählerstandes
  • Das Einpacken beginnen.
  • Pflanzen weniger gießen, damit sie beim Umzug leichter sind.

Eine Woche vor dem Umzug

  • Essensvorräte aufessen.
  • Werkzeugkiste mit allen notwendigen Werkzeugen für den Umzug zusammenstellen (siehe Checkliste Werkzeugkoffer)
  • Helfer-Snacks und -Getränke für Umzug besorgen.
  • Schlüssel für die neue Wohnung abholen.
  • Möbel auseinanderbauen.
  • Mängel in alter Mietwohnung im Bild festhalten. Auch im Treppenhaus nach dem Umzug.
  • Die "Brauche ich sofort-nach-dem-Umzug"-Kiste packen: Klopapier, Duschzeug, Abfallsäcken, Messer, Schnur, stabilem Klebeband, Taschenlampe, Verbandsmaterial und Pflaster, Wischlappen mit Putzmittel, Küchenrolle, Sicherungen für neue Wohnung, Verlängerungsschnur, 3-fach-Stecker, Glühbirnen, Stift und Zettel.

In der neuen Mietwohnung/Mietshaus kurz vor Umzug

  • Neues Treppenhaus auf Schäden überprüfen und im Bild festhalten.
  • Empfindliche Böden in der neuen Wohnung abdecken
  • Beleuchtung in jedem Zimmer sicherstellen.

Die komplette Planung mit jedem Schritt zum Abhaken:

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➔ Zur Themenseite: Umzug

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter arbeitet seit seinem Studium im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten. Das Bauen-und-Heimwerken-Projekt entstand aus einer Dachdämmungs-CD-ROM, die Peter zusammen mit mehreren Mitstreitern Anfang der 2000er in eine Heimwerker-Seite umwandelte. Als Hausbesitzer, Gartenbetreiber und leidenschaftlicher Holzwerber bereitet es ihm viel Freude, über Heimwerkerprojekte zu recherchieren, Experten zu befragen und sich eine möglichst einfache und anschauliche Umsetzung der Sachverhalte und How-Tos zu überlegen.

https://www.bauen-und-heimwerken.de

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