Aufmaß vom Dachstuhl für den Dämmstoffeinkauf
Du möchtest deinen bisher nicht gedämmten Dachstuhl selber dämmen und fragst dich nun, wieviel du von welchem Dämmstoff einkaufen musst? Dann zeigen wir dir hier, was du beim Aufmaß beachten musst.
Das Ausmessen des Dachstuhles zur Beschaffung des passenden Dämmstoffes sollte so genau wie möglich erfolgen, da fehlendes oder falsch dimensioniertes Material die Arbeit verzögern und unnötige Kosten verursachen kann.
Folgende Punkte müssen beim Aufmaß des Dachstuhles zur Ermittlung des richtigen Dämmstoffeinkaufes ermittelt werden:
1. Ermittlung der Dämmstoffbreite
Da viele Dämmaterialien in verschiedenen Breitenabstufungen angeboten werden, muß die benötigte Breite ermittelt werden. Hierzu misst du den lichten Abstand zwischen den Sparreninnenseiten. Damit ein fester Halt gewährleistet ist, muss zum gemessenen Abstand 1- 2 cm zugegeben werden.
Nicht vergessen! Notiere dir die notwendige Materialbreite.
Abweichungen der Dämmstoffbreite
Wenn der gemessene Sparrenabstand plus 2 cm Zugabe von den üblichen Lieferbreiten abweichen sollte, muss das Dämmaterial auf die benötigte Breite zugeschnitten werden.
Hinweis: Beachte, daß der Sparrenabstand besonders bei alten Dächern nicht immer gleich ist. Messe deshalb sicherheitshalber alle Sparrenabstände durch. Notfalls müssen unterschiedliche Breiten gekauft werden oder du entscheidest dich für ein variables Material.
2. Ermittlung der Dämmstoffdicke
Die maximale Dämmstoffdicke bei der Zwischensparrendämmung ist von folgenden Faktoren abhängig:
2.1. a) Bei Fehlen einer Unterspannbahn
Damit Feuchtigkeit ablüften kann, muss ein Hinterlüftungsabstand zwischen Dachlatte und Dämmstoff von mindestens 2 cm eingeplant werden.
Das heißt im Einzelnen: zunächst muss die Sparrendicke ermittelt werden. Vom Messergebnis müssen 2 cm für die Hinterlüftung abgezogen werden. Übrig bleibt das Maß für die maximale Dämmstoffdicke, die für die Dämmung zwischen den Sparren gekauft werden kann.
2.2. b) Wenn luftdichte Unterspannbahn vorhanden
Auch hier gilt: Damit Feuchtigkeit ablüften kann, muss ein Hinterlüftungsabstand zwischen Unterspannbahn und Dämmstoff von mindestens 2 cm eingeplant werden.
Das heißt wiederum: Zunächst muss die Sparrendicke ermittelt werden. Vom Messergebnis müssen 2 cm für die Hinterlüftung abgezogen werden. Übrig bleibt das Maß für die maximale Dämmstoffdicke, die für die Dämmung zwischen den Sparren gekauft werden kann.
2.3. c) Wenn diffusionsoffene Unterspannbahn vorhanden
Ist eine diffusionsoffene Unterspannbahn (ein entsprechender Hinweis befindet sich zumeist auf der Folie) vorhanden, dann wird ein Hinterlüftungsabstand nicht benötigt, da Feuchtigkeit durch die Unterspannbahn ablüften kann. Die gemessene Sparrendicke entspricht dann der maximalen Dämmstoffdicke, die für die Dämmung zwischen den Sparren gekauft werden kann.
3. Vorgeschriebene Dämmstoffdicke nach GEG
Der gemessene Wert für die max. Dämmstoffdicke zwischen den Sparren ist meist kleiner als die Dämmdicke, die von der Gebäudeenergiegesetz (GEG) (früher: Wärmeschutzverordnung (WSVO)) gefordert wird.
Da die Dachbalken die Wärme ca. 3 mal besser leiten als der Dämmstoff, sind die Dachsparren als Wärmebrücken anzusehen. Deshalb wird mit zunehmenden Holzanteil eine dickere Dämmung erforderlich. Durch eine zusätzliche Untersparrendämmung kann diese Wärmebrückenfunktion stark reduziert werden.
Die wichtigsten Inhalte des GEG haben wir hier aufgelistet.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
Das Gebäudeenergiegesetz GEG trat am 1. November 2020 in Kraft. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft. Das GEG fasst diese zusammen. Mit Inkrafttreten der letzten Änderungen zum 1.1.2024 wird das Gesetz auch gerne kurz Heizungsgesetz genannt. Dies wird dem Umfang des Gesetzes aber nicht gerecht, weil es viele weitere Bereiche regelt.
Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden, um einen wesentleichen Beitrag zum Erreichen der bundesdeutschen Klimaschutzziele zu leisten. Zusätzlich soll die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Betrieb der Gebäude gefördert werden.
Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Immobilien. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
GEG-Anforderungen an Neubauten
- Niedrigstenergie-Gebäudestandard
Der Niedrigstenergie-Gebäudestandard wird in § 10 ähnlich wie früher geregelt. Ein neu gebautes Gebäude muss den auf den Niedrigstenergiestandard. erfüllen. Der Neubau nur noch das 0,55-fache der Energie für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Lüftung und Kühlung eines vergleichbaren Referenzgebäudes verbrauchen. Energieverluste beim Heizen und Kühlen dürfen einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Der maximale Wärmeverlust ist im Gesetz vorgegeben. Diese Werte werden laufend geprüft und ggf. verändert. - Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
Nach § 23 Abs. 1 darf aus erneuerbaren Energien gebäudenah erzeugter Strom beim Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes abgezogen werden, wenn er unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung im Gebäude selbst genutzt wird. Die Höhe des Abzugs bei Wohngebäuden regelt § 23 Abs. 2. Es ergeben sich Unterschiede, je nachdem, ob ein Stromspeicher zum Einsatz kommt oder nicht. Der Abzug beträgt höchstens 30 bzw. 45 %.
Neue Heizungen
Ab 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungsanlagen müssen in Neubaugebieten mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. In allen anderen Immobilien dann, wenn die zugehörige Kommune eine verbindliche kommunale Wärmeplanung beschlossen hat. Die 65.%-Anforderung gilt bei folgenden Heizungsarten als erfüllt:
- Wärmepumpenheizungen
- Fernwärmeanschluss
- Elektrogebäudeheizung
- Solarthermie
- Biomasse-Heizung (z.B. Hackschnitzelheizung) oder Betrieb mit grünem oder blauem Wasserstoff
- Wärmepumpen-Hybridheizung (Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung)
- Solarthermie-Hybridheizung
GEG-Anforderungen an Bestandsgebäude
Die energetische Qualität bestehender Gebäude darf bei Renovierung oder Sanierung nicht verschlechtert werden (§ 46). Die oberste Geschossdecke muss gedämmt werden (§ 47). Wenn Außenbauteile verändert oder erneuert werden (z. B. Fenster oder der Putz einer Außenwand), müssen dabei die in Anlage 7 genannten jeweiligen Mindeststandards hinsichtlich des Wärmedurchgangskoeffizienten zur Anwendung kommen (§ 48).
Regelungen zu Heizungs- und Kühlungsanlagen
Für Gas- und Ölheizungen in Bestandsgebäuden gibt es Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen. Diese hängen auch von der Entwicklung der kommunalen Wärmeplanung ab.
Nach dem GEG sollen ab dem 1. Januar 2026 in Bestandsgebäuden neue Heizungen, die mit Öl oder festem fossilem Brennstoff betrieben werden, nur dann noch zu Einsatz kommen dürfen, wenn der Heizbedarf anteilig auch durch erneuerbare Energien abgedeckt wird (§ 72 Abs. 4). Ausnahme: Wenn Erdgas und Fernwärme nicht zur Verfügung stehen und die Nutzung erneuerbarer Energien nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt.
Heizkessel, die weder Niedertemperaturheizung oder Brennwertkessel sind, dürfen maximal 30 Jahre lang betrieben und müssen dann ausgetauscht werden. Wer als Eigentümer ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist von der Austauschpflicht befreit.
Energieausweise (§§ 79–88)
§ 85 legt fest, welche Angaben im Energieausweis enthalten sein müssen, hier gibt es keine großen Veränderungen zu früher.
Bei Verkauf oder Vermietung gibt es eine Vorlagepflicht des Energieausweises für Verkäufer, Vermieter und Immobilienmakler (§ 80).
Beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses muss der Käufer ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 ausstellungsberechtigten Person führen, soweit dies unentgeltlich angeboten wird.
Hast du eine Frage zum Gebäudeenergiegesetz oder willst du auf eine Regelung hinweisen?
Gesetzliche Vorschriften für Fenster
Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Für alle Renovierungen und Sanierungen seit dem 1.11.2020 (Sanierungsstart) müssen die Mindestanforderungen des GEG erfüllt werden. Vorher galt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014). Die Mindestanforderungen an Fenster sind in beiden Gesetzen gleich. Sie lauten:
- Der höchstzulässige U-Wert der Verglasung (Ug-Wert) liegt laut EnEV 2014 bei 1,1 W/(m2K). Ausnahmen gelten z. B., wenn aus technischen Gründen kein dickeres Glas verbaut werden kann.
- Werden Fenster komplett getauscht, so liegt der Uw-Wert wie im Neubau bei 1,3 W/(m2K).
- Für neue Dachfenster darf der U-Wert maximal 1,4 (W/m²K) betragen.
Das komplette Gesetz im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/geg/
4. Optional: Untersparrendämmung
Sind die Dachsparren nicht dick genug, um die geforderte Dämmdicke zwischen den Sparren aufzunehmen, dann bietet sich eine zusätzliche Untersparrendämmung mit einem 50 mm dicken Dämmfilz an.
5. Materialbedarf für die Dachdämmung ermitteln
Zur finalen Ermittlung des Materialbedarfs benötigest du die Größe der Dämmfläche. Hierzu miksst du den Sparrenabstand und multiplizierst diesen Wert mit der Sparrenlänge. Das Ergebnis wird dann mit der Anzahl der zu dämmenden Sparrenzwischenräume multipliziert.
ACHTUNG !
Wie gesagt: Nicht alle Sparrenabstände müssen gleich sein.
Fensterflächen oder Ähnliches müssen vom Ergebnis wieder abgezogen werden.
Für den eventuellen Verschnitt solltest du sicherheitshalber noch 2-5 % der ermittelten Fläche zusätzlcih einplanen. Der jetzt ermittelte Wert gibt die Dämmfläche und damit den Materialbedarf wieder.
6. Einkaufsliste Dachdämmung
Für die Zwischensparrendämmung
- Dämmstoff mit der Wärmeleitfähigkeitsgruppe ( WLG ) ..... und einer Dicke von ..... mm für ..... qm Dämmfläche
- Dämmstoffmesser
- Zollstock
Bei alukaschierter Glaswolle benötigst du zusätzlich:
- Tacker und Klammern
- Aluklebeband zum Abdichten von Rissen und Überlappungen
Für die Dampfbremsfolie
- Dampfbremsfolie mit einem Sd-Wert von ..... m für ..... qm Dämmfläche
- Tacker und Klammern
- spezielles doppelseitiges Klebeband
- vorkomprimiertes Dichtband
- Anpreßlatten
- Schrauben und Dübel
- Hammer
- Bohrmaschine
- Akkuschrauber
Für die Untersparrendämmung
- 50 mm Klemmfilz für ... qm Dämmfläche
- Konterlatten
- Holzschrauben
- Akkuschrauber
7. Für den nächsten Schritt: Anleitungen zur Dachdämmung
Weiter geht es mit den Anleitungen zur Dachdämmung:
Anleitung Zwischensparrendämmung mit alukaschierter Glaswolle
Hier zeigen wir dir, wie du deinen Dachstuhl mit Glaswolle zwischen den Sparren dämmst.
Anleitung Klemmfilz anbringen
Klemmfilze sind sowohl für die Zwischensparren- als auch für die Untersparrendämmung verwendbar.
In unserem Beispiel wird die 50 mm Filzplatte zur Untersparrendämmung verwendet.Die Handhabung und Verlegung der dickeren Klemmfilze (120 - 200 mm) für die Zwischensparrendämmung ist aber identisch.
Anleitung Dämmkeile anbringen
Ach, die Freuden des Heimwerkens! Es gibt kaum etwas Befriedigenderes als das Gefühl, seine eigenen vier Wände mit eigenen Händen zu verbessern. Heute widmen wir uns einem oft unterschätzten, aber enorm wichtigen Aspekt der Heimwerkerkunst: dem Anbringen von Dämmkeilen. Warum wichtig? Weil eine gute Isolierung nicht nur den Geldbeutel schont, indem sie die Heizkosten senkt, sondern auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leistet. In den nächsten Abschnitten tauchen wir tief in die Materie ein und geben dir alle Infos, Tipps und Tricks an die Hand, die du brauchst, um Dämmkeile wie ein Profi anzubringen.
Anleitung Dampfbremsfolie anbringen
Anleitung Dampfbremsfolie anbringen
Damit die Dämmschicht ihre Wirkung nicht durch eindringende Feuchtigkeit von der Raumseite verliert, muss das Dämmaterial mit Ausnahme von alukaschierter Glaswolle auch von innen mit einer sogenannten Dampfbremsfolie (bzw. Dampfsperrfolie) vor Feuchtigkeit geschützt werden.