Gebäudeenergiegesetz Zusammenfassung (früher: Wärmeschutzverordnung)

In der Ära des Klimawandels und steigender Energiepreise spielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Schlüsselrolle in Deutschlands Bemühungen um eine nachhaltigere Zukunft. Seit dem 1. November 2020 löst es die bisherigen Regelungen ab und setzt neue Standards für Energieeffizienz in Gebäuden. Von Niedrigstenergie-Gebäudestandards über die Förderung erneuerbarer Energien bis hin zu spezifischen Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude – das GEG markiert einen Wendepunkt in der deutschen Baugeschichte. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Gesetzes und erklärt, wie es den Weg für umweltfreundlicheres Wohnen und Arbeiten ebnet.

Virtuelles Gebäude

Kurz zusammengefasst

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1. November 2020 und hat das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Es regelt die energetische Qualität von Gebäuden, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie Energieausweise. Zum 1. Januar 2024 sind wichtige Änderungen in Kraft getreten, vor allem beim Einbau neuer Heizungen. Für 2026 ist zudem eine erneute Reform angekündigt bzw. politisch in Vorbereitung.
  • Neubaustandard: Für Neubauten gelten weiterhin hohe energetische Anforderungen. Maßgeblich ist nicht pauschal ein bestimmter Endenergiebedarf in kWh/m², sondern vor allem der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude. Seit 2023 darf ein Neubau grundsätzlich nur noch höchstens 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes erreichen. Zusätzlich muss die Gebäudehülle bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllen.
  • Erneuerbare Energien in Neubauten: Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Möglich sind je nach Gebäude und Planung zum Beispiel Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz, Solarthermie, Biomasseheizungen oder bestimmte Hybridlösungen.
  • Bestandsgebäude und kommunale Wärmeplanung: Für bestehende Gebäude gelten längere Übergangsfristen. Die 65-%-Regel für neue Heizungen ist im Bestand an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Spätestens ab Mitte 2028 sollen die Anforderungen bundesweit für neue Heizungen greifen, sofern keine neuen gesetzlichen Änderungen in Kraft treten.
  • Heizungsregelungen im Bestand: Bestehende Heizungen dürfen in der Regel weiter betrieben und auch repariert werden. Beim Austausch gelten je nach Gebäude, Kommune, Heizungstyp und Zeitpunkt unterschiedliche Vorgaben. Wer vor Anwendung der 65-%-Regel noch eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss besondere Anforderungen beachten, unter anderem Beratungspflichten und künftig steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe. Nach derzeitiger Rechtslage sind ab 2029 mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 % erneuerbare Brennstoffanteile vorgesehen. Da die Bundesregierung 2026 Änderungen angekündigt hat, sollte vor einem Heizungstausch immer der aktuelle Rechtsstand geprüft werden.
  • Anforderungen an Bestandsgebäude: Bei Sanierungen dürfen energetische Standards nicht verschlechtert werden. Werden Außenbauteile erneuert oder verändert, müssen die jeweiligen Mindestanforderungen an den U-Wert eingehalten werden. Außerdem gibt es Nachrüstpflichten, etwa für die Dämmung zugänglicher oberster Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen, sofern keine Ausnahmen gelten. Auch Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Bereichen müssen gedämmt sein.
  • Energieausweise: Beim Verkauf, bei der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien ist ein Energieausweis verpflichtend vorzulegen. Er enthält Angaben zur energetischen Qualität des Gebäudes, zu Verbrauchs- oder Bedarfswerten sowie Modernisierungsempfehlungen. Seit 2024 gelten für Bedarfsausweise strengere Berechnungsanforderungen; bei Neubauten und bestimmten Bestandsfällen ist die Berechnung nach DIN V 18599 maßgeblich.
  • Gesetzliche Vorschriften für Fenster: Beim Austausch von Fenstern in bestehenden Gebäuden müssen die Anforderungen des GEG eingehalten werden. Entscheidend ist der U-Wert des gesamten Fensters (Uw-Wert), nicht nur der Verglasung. Für normale Fenster gilt bei Sanierungen in der Regel ein maximaler Uw-Wert von 1,30 W/(m²K). Für Dachflächenfenster und Sonderverglasungen gelten abweichende Werte. Wer Fördermittel nutzen möchte, muss meist strengere technische Mindestanforderungen erfüllen als das GEG allein verlangt.

Details und Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in Deutschland die energetischen Anforderungen an Gebäude. Sein vollständiger Titel lautet: „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“. Das klingt sperrig, beschreibt aber recht gut, worum es geht: Gebäude sollen weniger Energie verbrauchen und stärker mit erneuerbaren Energien versorgt werden.

Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft. Es führte drei frühere Regelwerke zusammen: das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Seit der Novelle mit zentralen Änderungen zum 1. Januar 2024 wird das Gesetz häufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnet. Dieser Begriff ist griffig, aber unvollständig. Das GEG betrifft nicht nur Heizungen, sondern auch Neubauten, Sanierungen, Energieausweise, Bauteilanforderungen und die Nutzung erneuerbarer Energien.

Ziel des GEG ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu begrenzen und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu fördern. Damit soll der Gebäudesektor einen Beitrag zu den deutschen Klimaschutzzielen leisten. Für Eigentümer, Bauherren und Sanierer ist das Gesetz vor allem deshalb wichtig, weil es Mindeststandards vorgibt: etwa für Neubauten, für bestimmte Sanierungsmaßnahmen, für Energieausweise und für den Austausch alter Heizungen.

Anforderungen an Neubauten

Neue Gebäude müssen so geplant und errichtet werden, dass sie die Anforderungen an ein Niedrigstenergiegebäude erfüllen. Dabei wird der zulässige Energiebedarf über ein Referenzgebäudeverfahren bestimmt. Entscheidend ist nicht nur der Heizwärmebedarf, sondern der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und gegebenenfalls Kühlung.

Strom aus erneuerbaren Energien, der in räumlichem Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt und dort selbst genutzt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen rechnerisch angerechnet werden. Das betrifft zum Beispiel Strom aus einer Photovoltaikanlage, der direkt im Gebäude verbraucht oder vorübergehend gespeichert wird. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweils geltenden GEG.

Neue Heizungen und 65-%-Regel

Ein zentraler Punkt der GEG-Novelle ist die Vorgabe, dass neue Heizungen schrittweise mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen müssen. Für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten gilt diese Regel bereits seit dem 1. Januar 2024. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb solcher Neubaugebiete gelten Übergangsregeln, die eng mit der kommunalen Wärmeplanung verbunden sind.

Zur Erfüllung der 65-%-Anforderung kommen mehrere technische Wege infrage. Dazu gehören unter anderem Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und bestimmte Hybridlösungen. Welche Variante sinnvoll und zulässig ist, hängt vom Gebäude, vom Wärmebedarf, von der örtlichen Wärmeplanung und von den Detailvorgaben des Gesetzes ab.

Anforderungen an Bestandsgebäude

Bei bestehenden Gebäuden gilt ein Grundsatz: Wird saniert oder erneuert, darf die energetische Qualität nicht ohne Weiteres verschlechtert werden. Werden Außenbauteile wie Fenster, Dachflächen, Außenwände oder Türen ersetzt oder wesentlich verändert, können die Mindestwerte aus Anlage 7 des GEG greifen. Ob eine Pflicht entsteht, hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab.

Auch für die oberste Geschossdecke kann eine Nachrüstpflicht bestehen. Das betrifft vor allem Decken zu unbeheizten Dachräumen, wenn sie nicht den geforderten Mindestwärmeschutz erfüllen. Ist das Dach bereits entsprechend gedämmt oder greift eine gesetzliche Ausnahme, kann die Pflicht entfallen.

Alte Heizkessel und Austauschpflichten

Das GEG enthält außerdem Regeln für ältere Heizkessel. Bestimmte Öl- und Gasheizkessel dürfen nach Ablauf der gesetzlichen Nutzungsdauer nicht weiter betrieben werden. Ausgenommen sind unter anderem Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie bestimmte selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Da die Austauschpflicht von Kesseltyp, Alter, Leistung und Eigentumssituation abhängt, sollte sie im Einzelfall geprüft werden.

Energieausweis

Der Energieausweis bleibt ein wichtiger Bestandteil des GEG. Er soll Käufern, Mietern und Eigentümern eine Orientierung über den energetischen Zustand eines Gebäudes geben. Bei Verkauf oder Vermietung muss der Energieausweis grundsätzlich vorgelegt werden. Beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses ist außerdem ein informatorisches Beratungsgespräch vorgesehen, sofern es unentgeltlich angeboten wird. Dieses Gespräch soll helfen, die Angaben des Energieausweises besser einzuordnen und mögliche Sanierungsschritte zu verstehen.

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Gesetzliche Vorschriften für Fenster

Seit dem 1. November 2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz. Es hat die frühere Energieeinsparverordnung und das Energieeinsparungsgesetz abgelöst. Für Fenster, Dachflächenfenster und Verglasungen enthält das GEG Mindestanforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten. Dieser Wert wird als U-Wert bezeichnet: Je niedriger er ist, desto weniger Wärme geht über das Bauteil verloren.

Bei einer Sanierung kommt es darauf an, welche Maßnahme konkret durchgeführt wird. Wird ein ganzes Fenster ausgetauscht, ist in der Regel der Uw-Wert des gesamten Fensters maßgeblich. Er umfasst Rahmen, Verglasung und Randverbund. Wird nur die Scheibe ersetzt, ist dagegen der Ug-Wert der Verglasung entscheidend.

Typische Höchstwerte nach GEG-Anlage 7 sind:

Bauteil / MaßnahmeTypischer Höchstwert nach GEG
Fenster und Fenstertüren bei vollständigem Austausch Uw 1,3 W/(m²·K)
Dachflächenfenster Uw 1,4 W/(m²·K)
Austausch der Verglasung Ug 1,1 W/(m²·K)

Für Sonderfälle, etwa bestimmte Fenstertüren, Sonderverglasungen oder technische Einschränkungen, können andere Werte gelten. Deshalb sollte bei jeder konkreten Sanierungsmaßnahme geprüft werden, welcher Fall aus Anlage 7 GEG tatsächlich zutrifft.

Wichtig ist außerdem: GEG-konform bedeutet nicht automatisch förderfähig. Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude stellen häufig strengere Anforderungen als das Gesetz. Bei geförderten Fenstermaßnahmen können niedrigere U-Werte verlangt werden. Zusätzlich ist meist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden, und der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer eine Förderung nutzen möchte, sollte deshalb nicht nur das GEG prüfen, sondern auch die aktuellen technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Förderprogramms.

Das komplette Gesetz im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/geg/

2-Minuten-Video: Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG​ erklärt

Länge: 2 Minuten

Youtube-Video

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Seltene und interessante Fakten zum Gebäudeenergiegesetz

  1. Der historische Ursprung des Energieeffizienzgedankens: Wusstest du, dass die Idee der Energieeffizienz in Gebäuden bis in die 1970er Jahre zurückreicht? Die erste Ölkrise löste weltweit ein Umdenken aus und führte zur Entwicklung der ersten Energieeinsparverordnungen. Deutschland war eines der ersten Länder, das erkannte, wie wichtig die Energieeffizienz für die Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und für den Umweltschutz ist.
  2. Ein Gesetz mit grünem Herz und historischem Echo: Das Gebäudeenergiegesetz spiegelt nicht nur den technologischen Fortschritt wider, sondern auch ein wachsendes Umweltbewusstsein. Interessanterweise ähnelt die heutige Motivation – der Klimaschutz – stark den Ölschocks der 70er Jahre, allerdings mit dem zusätzlichen Fokus auf die Reduzierung von CO2-Emissionen.
  3. Die Rolle von Wärmepumpen: Wärmepumpen sind im GEG besonders hervorgehoben, weil sie deutlich mehr Energie liefern, als sie verbrauchen. Durch die Nutzung von Umgebungswärme können sie bis zu drei- bis viermal mehr Heizenergie erzeugen, als sie an elektrischer Energie aufnehmen, wenn alles optimal eingestellt ist. Dies macht sie zu einem Superhelden der Energieeffizienz!
  4. Das Gesetz und die Vögel: Eine kuriose, aber relevante Überlegung ist der Einfluss von Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen auf die heimische Vogelwelt. Energiesparende Fenster mit speziellen Beschichtungen können für Vögel unsichtbar werden und zu Kollisionen führen. Forschungen und Entwicklungen zu vogelfreundlichem Glas zeigen, wie Umweltschutz eine vielschichtige Herausforderung ist, die auch im Rahmen des GEG Berücksichtigung findet.
  5. Innovative Dämmung mit Algen: Eine der neuesten Entwicklungen im Bereich der Gebäudeisolierung sind Algen-basierte Dämmsysteme. Diese nutzen die natürliche Fähigkeit von Algen, Wärme zu speichern und Feuchtigkeit zu regulieren. Solche nachhaltigen Materialien eröffnen neue Horizonte für das GEG, indem sie nicht nur die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen, sondern auch zur biologischen Vielfalt und zur Verringerung des CO₂-Fußabdrucks beitragen.

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter arbeitet seit seinem Studium im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten. Das Bauen-und-Heimwerken-Projekt entstand aus einer Dachdämmungs-CD-ROM, die Peter zusammen mit mehreren Mitstreitern Anfang der 2000er in eine Heimwerker-Seite umwandelte. Als Hausbesitzer, Gartenbetreiber und leidenschaftlicher Holzwerber bereitet es ihm viel Freude, über Heimwerkerprojekte zu recherchieren, Experten zu befragen und sich eine möglichst einfache und anschauliche Umsetzung der Sachverhalte und How-Tos zu überlegen.

https://www.bauen-und-heimwerken.de

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