Gesetzeslage zum HeckenschnittDas Schneiden von Hecken in Deutschland ist mehr als nur eine gärtnerische Tätigkeit – es gibt klare gesetzliche Bestimmungen, die man beachten muss, um Konflikte mit den Nachbarn und dem Gesetz zu vermeiden. Diese Vorschriften sind teils auf den Schutz der Natur und teils auf das friedliche Miteinander in Wohngebieten ausgerichtet. Hier erfährst du alles, was du wissen musst, um deine Hecke rechtssicher und mit einem grünen Daumen in Form zu bringen.

Kurz zusammengefasst

  • Heckenschnitt-Zeitraum:
    Der radikale Rückschnitt von Hecken ist in Deutschland laut Bundesnaturschutzgesetz nur außerhalb der Schutzzeiten erlaubt. Vom 1. März bis 30. September darfst du allerdings Pflegeschnitte vornehmen, wenn keine Vögel in der Hecke brüten.
  • Grenzabstand zur Nachbarschaft:
    Halte den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze ein, da Nachbarn das Zurückschneiden überhöhter Hecken fordern können. Die Höhe der Hecke bestimmt den Abstand, der variieren kann.
  • Lärmschutz und Ruhezeiten:
    Verwende laute Heckenscheren nur an Werktagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr und beachte eventuelle örtliche Ruhezeiten wie die Mittagsruhe.
  • Strafen bei Verstößen:
    Verstöße gegen diese Regelungen, besonders während der Schonzeit, können zu hohen Geldstrafen führen.

Details und Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.

Der Naturschutz hat Vorfahrt: die Schnittzeiten

Vielleicht hast du schon gehört, dass du nicht das ganze Jahr über die Heckenschere schwingen darfst. Tatsächlich gibt es in Deutschland eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass du in bestimmten Zeiten keine radikalen Hecken- oder Baumschnitte vornehmen darfst. Diese Regelung ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fest verankert. Demnach ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken radikal zu schneiden oder gar zu roden oder auf den Stock zu setzen. Warum? Ganz einfach: Diese Zeit dient dem Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tieren, die die Hecke als Rückzugsort nutzen.

Die Gesetzgebung macht hier keinen Spaß und duldet keine Ausnahmen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert saftige Geldstrafen, die je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes mehrere Tausend Euro betragen können. Natürlich heißt das nicht, dass du während dieser Zeit gar nichts machen darfst.

Gibt es Ausnahmen von der Regel?

Natürlich heißt das nicht, dass du während dieser Zeit gar nichts machen darfst. Erlaubt sind sogenannte Pflegeschnitte, bei denen du lediglich die neuen Triebe zurückschneidest, um die Hecke in Form zu halten.

Der Naturschutzbund NABU empfiehlt jedoch darüber hinaus, auch solche Pflegeschnitte nicht in der Hauptbrutzeit zwischen März und Juni vorzunehmen.

Der Unterschied zwischen einem radikalen Schnitt und einem Pflegeschnitt ist wichtig, und es lohnt sich, hier Vorsicht walten zu lassen.

Nisten jedoch Vögel in der Hecke, ist auch der Pflegeschnitt in dieser Zeit verboten

Keine Regel ohne Ausnahme – dieser Grundsatz greift auch beim Hecke schneiden. Das hat zumindest das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Urteil aus dem Jahre 2002 bestätigt. In diesem Fall ging es darum, dass ein Bürger die Heckenschere angesetzt hatte, um überschüssige Triebe abzuschneiden. Diese rankten auf sein Grundstück, gingen jedoch von der Hecke des Nachbarn aus.

Die Substanz der Hecke ist jedoch trotz des Schnitts erhalten geblieben, weshalb das OLG entschied, dass gegen das NatSchG nicht verstoßen worden sei. Das heißt, sofern sich der Charakter der Hecke durch den Schnitt nicht verändert und sie auch weiterhin als Brutstätte für Vögel dienen kann, ist das Schneiden der Hecke erlaubt.

Verboten ist natürlich auch das Abbrennen der Hecke.

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Warum die Hecke nicht wild wachsen lassen?

Klar, du könntest jetzt auf die Idee kommen, deine Hecke einfach wuchern zu lassen und den Schnitt auf den Herbst zu verschieben. Doch auch das ist nicht ohne Risiko. Das Nachbarschaftsrecht kann dir nämlich einen Strich durch die Rechnung machen, vor allem, wenn deine Hecke an der Grundstücksgrenze steht. Hier gilt es, den sogenannten Grenzabstand zu wahren. Dieser ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber grundsätzlich muss deine Hecke einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze haben, der von der Höhe der Hecke abhängt. In manchen Regionen liegt der Abstand bei zwei Metern, sobald die Hecke eine bestimmte Höhe überschreitet. Das Problem: Lässt du die Hecke zu hoch werden, kann der Nachbar verlangen, dass du sie auf eine verträgliche Höhe zurückstutzt – und das nicht erst im Herbst!

Grenzabstände

Wie nah darf ich an die Grundstücksgrenze pflanzen? Diese Bestimmungen sind vom Bundesland zu Bundesland unterschiedlich:

Grenzbepflanzung in Deutschland: Die wichtigsten Abstände nach Bundesländern

Prinzipiell gilt:

  • Direkt auf der Grenze darf die Hecke nicht gepflanzt werden, da sie nicht als bauliche Einfriedung gilt. Das muss beachtet werden, da eine Hecke nicht nur nach oben, sondern auch in die Breite wachsen kann.
  • Der Abstand bezieht sich auf den Standort der Pflanzen, sprich der Stämme, nicht auf die Gesamtbreite der Hecke – über die Grundstücksgrenze hinausragende Teile der Hecke musst du zurückschneiden.

Wenn du in deinem Garten eine Hecke pflanzen möchtest, solltest du unbedingt die geltenden Abstandsregeln beachten, damit du es mit deinen Nachbarn nicht gleich verkrauelst. Hier kommen die Details zu den Abständen für Grenzbepflanzungen – und die können von Bundesland zu Bundesland ordentlich schwanken. Lies weiter, damit du auf Nummer sicher gehst!

Berlin: Baumarten im Fokus

In Berlin gibt es eine spezielle Liste für bestimmte Baumarten, die einen exakten Grenzabstand verlangen. Für Hecken unter zwei Metern gilt ein Abstand von 0,50 m. Alles, was drüber hinausgeht, muss mindestens einen Meter entfernt sein.

Baden-Württemberg: Wuchs und Abstand – Hand in Hand

In Baden-Württemberg ist es ganz einfach: Bei einer Hecke, die bis zu 1,80 m in die Höhe schießt, ist ein Mindestabstand von 0,50 m zur Grenze vorgeschrieben. Wird’s darüber hinaus größer, heißt es: 0,50 m plus die Mehrhöhe.

Bayern: Groß planen, groß abmessen

Bayern hat klare Regeln für Heckenbesitzer: Wenn deine Hecke nicht höher als zwei Meter werden soll, reicht ein Abstand von 0,50 m. Willst du aber eine größere Hecke haben, die später mehr als zwei Meter erreicht, musst du gleich mit zwei Metern Abstand zur Grenze starten.

Niedersachsen: Präzise Regeln

In Niedersachsen musst du bei einer Hecke bis zu 1,20 m Höhe einen Abstand von 0,25 m einhalten. Für eine Hecke, die bis zu zwei Meter wächst, brauchst du 0,50 m Abstand. Soll es höher hinausgehen, sind für drei Meter Höhe mindestens 0,75 m Abstand erforderlich.

Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern: Keine festen Regeln

In diesen drei Bundesländern gibt es keine gesetzlichen Regelungen für die Grenzbepflanzung. Meistens gelten in Hamburg und Bremen die niedersächsischen Vorgaben.

Brandenburg: Rechnen für den Abstand

Wer in Brandenburg lebt, darf sich auf eine kleine Rechenaufgabe gefasst machen. Der Abstand zur Grenze muss mindestens ein Drittel der Wuchshöhe deiner Pflanzen betragen. Also Taschenrechner raus und los geht's!

Hessen: Staffelung je nach Höhe

In Hessen ist alles geregelt: Bei einer Hecke, die nicht höher als 1,20 m wird, genügt ein Abstand von 0,25 m. Wächst sie bis zu zwei Meter, sind 0,50 m Abstand Pflicht. Soll deine Hecke über zwei Meter groß werden, dann sind 0,75 m Abstand notwendig.

Nordrhein-Westfalen: Detaillierte Vorgaben

Nordrhein-Westfalen mag es präzise: Für Ziersträucher und Hecken bis zwei Meter gilt ein Abstand von 0,50 m. Für stark wachsende Hecken solltest du sogar einen Meter Abstand einhalten.

Schleswig-Holstein: Wuchshöhe im Blick

In Schleswig-Holstein zählt die Wuchshöhe: Ab 1,20 Meter musst du ein Drittel der endgültigen Höhe als Abstand zur Grenze berechnen. Klingt kompliziert, ist aber gut machbar.

Rheinland-Pfalz: Abhängig von der Höhe

In Rheinland-Pfalz steigen die Abstände mit der Höhe deiner Hecke:

  • Bis zu einem Meter reicht 0,25 m,

  • bei bis zu 1,5 Metern sind es 0,50 m,

  • ab zwei Meter brauchst du mindestens 0,75 m und

  • für alles darüber hinaus: 0,75 m plus die Mehrhöhe über 2 Meter.

Saarland: Klein, aber fein

Auch im Saarland gilt: Je größer die Hecke, desto weiter weg von der Grenze. Für einen Meter Höhe reichen 0,25 m, bis zu 1,5 Meter müssen 0,50 m Abstand sein, und ab 1,5 Metern sollte der Abstand auf 0,75 m erhöht werden.

Sachsen: Weniger ist mehr

In Sachsen ist das Ganze ziemlich einfach: Hecken bis zwei Meter brauchen einen Abstand von 0,50 m. Soll es darüber hinausgehen, musst du gleich mit zwei Metern Abstand rechnen.

Sachsen-Anhalt: Einheitliche Vorgaben

Hier macht man keinen Unterschied zwischen Bäumen und Hecken. Bei einer Höhe von bis zu 1,5 Metern reicht ein Abstand von 0,50 m. Soll die Hecke drei Meter erreichen, musst du einen Meter Abstand wahren. Wird die Hecke bis zu fünf Meter hoch, sind es 1,25 m.

Thüringen: Staffelung nach Höhenklassen

In Thüringen werden die Abstände je nach Heckenhöhe gestaffelt:

  • 0,25 m für Hecken bis einen Meter,

  • 0,50 m für Hecken bis 1,5 Meter und

  • 0,75 m für Hecken bis zwei Meter. Alles, was höher ist, braucht 0,75 m plus die Mehrhöhe.

(Alle Angaben ohne Gewähr, bitte sicherheitshalber immer beim örtlichen Bauamt nachfragen)

Ganz egal, wo du wohnst, wenn du deinen grünen Gartenzaun pflanzt, solltest du die jeweiligen Abstände im Blick behalten. Nachbarschaftsfrieden ist schließlich Gold wert!

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Was passiert, wenn die Hecke den Nachbarn stört?

Wenn dein Nachbar sich über den Wildwuchs beschwert, kann er dich schriftlich dazu auffordern, die Hecke zurückzuschneiden. Und hier wird es knifflig: Bleibst du untätig, hat der Nachbar das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten und dich zu zwingen, die Hecke zu stutzen. Ignorierst du auch das, könnte er sogar das Schneiden selbst übernehmen und dir die Kosten dafür in Rechnung stellen. Kein schöner Gedanke, oder?

Die Umwelt als Mitspieler: Vorsicht beim Einsatz von Geräten

Ein weiterer Aspekt, den viele übersehen, betrifft den Lärmschutz. Wenn du also mit einer motorbetriebenen Heckenschere zur Tat schreitest, solltest du auch die gesetzlichen Ruhezeiten im Auge behalten. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt hier klare Regeln vor. In den meisten Wohngebieten darfst du an Werktagen von 7 Uhr bis 20 Uhr Lärm verursachen – aber niemals an Sonn- und Feiertagen. Einige Gemeinden haben sogar noch strengere Vorschriften, was die Mittagsruhe betrifft, sodass du zwischen 13 Uhr und 15 Uhr keine lauten Geräte verwenden darfst. Bevor du also in die Vollen gehst, lohnt sich ein Blick in die örtlichen Bestimmungen.

Praxistipps: So schneidest du richtig

Nun, da die rechtlichen Aspekte geklärt sind, kommen wir zum Handwerklichen. Ein schonender Heckenschnitt sollte immer mit scharfen Werkzeugen erfolgen, um Verletzungen an der Pflanze zu vermeiden. Stumpfes Werkzeug kann die Zweige quetschen, was die Pflanze anfälliger für Krankheiten macht.

Im Winter, außerhalb der Schutzzeiten, kannst du ruhig auch mal einen stärkeren Rückschnitt wagen. Aber der richtige Zeitpunkt zum Beschneiden der Hecke ist im Frühjahr, bevor sie mit dem Austrieb beginnt. Blühende Hecken wiederum sollten erst nach der Blüte zurückgeschnitten werden. Grund dafür ist, dass die Blüten bereits im Herbst angelegt werden. Beim Rückschnitt im Frühjahr würde die Blüte somit verhindert.

Denke auch daran, die Hecke von unten nach oben zu schneiden – so verhinderst du, dass die abgeschnittenen Äste die unteren Bereiche beschädigen.

Achte dabei darauf, dass du Vogel- oder Eichhörnchennester nicht versehentlich zerstörst. Auch wenn der radikale Rückschnitt erlaubt ist, möchtest du sicher keine tierischen Mitbewohner vertreiben, die deine Hecke als Zufluchtsort nutzen.

Fazit: Ein harmonischer Garten im Einklang mit dem Gesetz

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Schneiden einer Hecke in Deutschland durchaus ein bisschen Fingerspitzengefühl erfordert – nicht nur im Hinblick auf die Pflanzen, sondern auch in rechtlicher Hinsicht. Halte dich an die Vorgaben des Naturschutzes, wahre den Grenzabstand zum Nachbargrundstück und sei rücksichtsvoll, was Lärm angeht. So vermeidest du Ärger mit den Nachbarn und kannst trotzdem deine grüne Oase genießen. Und vergiss nicht: Eine gut gepflegte Hecke ist nicht nur ein schöner Anblick, sondern auch ein wichtiger Lebensraum für viele Tiere – und das zu schützen lohnt sich doch, oder?

Hinweis:

Dieser Artikel versteht sich nicht als Rechtsberatung! 

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Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter arbeitet seit seinem Studium im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten. Das Bauen-und-Heimwerken-Projekt entstand aus einer Dachdämmungs-CD-ROM, die Peter zusammen mit mehreren Mitstreitern Anfang der 2000er in eine Heimwerker-Seite umwandelte. Als Hausbesitzer, Gartenbetreiber und leidenschaftlicher Holzwerber bereitet es ihm viel Freude, über Heimwerkerprojekte zu recherchieren, Experten zu befragen und sich eine möglichst einfache und anschauliche Umsetzung der Sachverhalte und How-Tos zu überlegen.

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