Wohnungsbesichtigung Tipps und 9 Fehler, die vermieden werden sollten
Bist du auf der Suche nach einer neuen Wohnung und hast bereits die ersten Wohnungsbesichtigungen vereinbart? Dann solltest du dich so gut es geht auf das Gespräch mit dem Vermieter vorbereiten.
Es ist häufig so, dass ein Vermieter bei der Auswahl der Mieter die Qual der Wahl haben wird. Denn eine zu vermietende Wohnung wird selten nur von einem einzigen Bewerber besichtigt werden. Um eine gute Chance zu haben, die auserwählte Wohnung zu bekommen, solltest du jetzt unbedingt dran bleiben.
Hier geben wir dir bewährte Tipps zur Wohnungsbesichtigung und du erfährst, welche Fehler unbedingt vermieden werden sollten. Schließlich gilt: Der erste Eindrucke zählt und für diesen gibt es keine zweite Chance.
Wohnungsbesichtigung: Tipps kurz zusammengefasst
Top-12-Tipps zur Wohnungsbesichtigung
- Vorbereitung ist alles: Mach dich vorab schlau. Schau dir den Mietspiegel der Gegend an, recherchiere die Umgebung und prüfe den Anfahrtsweg zur Arbeit oder anderen wichtigen Orten. So bekommst du ein Gefühl für das Preis-Leistungs-Verhältnis und weißt, ob die Lage deinen Anforderungen entspricht.
- Check die Nebenkosten: Oft locken Wohnungen mit einem verführerisch niedrigen Mietpreis. Aber Achtung: Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Müll können das schnell wieder ausgleichen. Frag explizit nach den durchschnittlichen Kosten der letzten Jahre und was alles abgedeckt ist.
- Die richtige Tageszeit wählen: Besichtige die Wohnung am besten tagsüber, wenn das natürliche Licht hereinfällt. So kannst du direkt sehen, wie hell die Räume sind, und gleichzeitig die Geräuschkulisse draußen wahrnehmen. Manche Viertel wirken abends oder am Wochenende völlig anders.
- Prüfe die Bausubstanz: Klar, du willst kein Bauingenieur sein, aber ein scharfes Auge auf Schimmel, Risse oder feuchte Stellen solltest du haben. Gerade in Badezimmern und an den Außenwänden sind solche Mängel oft versteckt, aber wenn sie da sind, können sie später teuer und ärgerlich werden.
- Energieeffizienz im Blick behalten: Gerade in Zeiten steigender Energiekosten ist die Energieeffizienz entscheidend. Frag nach dem Energieausweis der Wohnung und schau, ob Fenster gut isoliert sind. So verhinderst du böse Überraschungen bei der Heizkostenabrechnung.
- Stauraum nicht vergessen: Klingt banal, aber viele Wohnungen sehen hübsch aus und dann stellt man fest, dass es kaum Stauraum gibt. Prüfe, ob es genügend Schränke oder Abstellräume gibt. Denke auch an Fahrräder oder andere größere Dinge, die du unterbringen musst.
- Schau über die Tapete hinaus: Manchmal ist eine Wohnung auf den ersten Blick wunderschön hergerichtet, aber es steckt nicht viel dahinter. Klopf an Wände, schau dir die Bodenbeläge genau an und achte auf Details. Wenn alles nur schnell überpinselt wurde, könnte das auf Pfusch hindeuten.
- Die Nachbarn “abchecken”: Eine gute Nachbarschaft ist Gold wert. Du kannst im Hausflur oder auf dem Weg zur Wohnung versuchen, ein kleines Gespräch mit potenziellen Nachbarn zu führen. So bekommst du ein Gefühl für die Atmosphäre im Haus. Frag höflich, wie es sich dort lebt – manche Leute plaudern gern.
- Schaue auf die Infrastruktur: Sind Supermärkte, Ärzte oder Schulen in der Nähe? Was nützt die schönste Wohnung, wenn du für den kleinsten Einkauf ewig unterwegs bist? Prüfe auch den Nahverkehr, wenn du auf Bus oder Bahn angewiesen bist.
- Flexibilität beim Einzugstermin: Wenn du flexibel beim Einzugstermin bist, kann das ein Pluspunkt sein. Vermieter schätzen es oft, wenn der neue Mieter in ihren Zeitplan passt. Eventuell kannst du so deine Chancen auf die Wohnung verbessern.
- Fotodokumentation und Notizen machen: Halte während der Besichtigung wichtige Punkte mit Fotos und Notizen fest. Auf den ersten Blick erscheint vielleicht alles perfekt, aber Details können später entfallen. Ein schnelles Foto von den Zählerständen oder den Fensterrahmen kann später hilfreich sein.
- Der erste Eindruck zählt (auch beim Vermieter): Natürlich sollte die Wohnung deinen Vorstellungen entsprechen, aber denk dran: Auch du als Mieter hinterlässt einen Eindruck. Sei freundlich, interessiert und gut vorbereitet. Vermieter suchen nicht nur den zahlungsstärksten Mieter, sondern auch einen, der seriös und zuverlässig wirkt.
Wenn du diese Tipps beherzigst, bist du bestens gewappnet und kannst sicherer entscheiden, ob die Wohnung zu dir passt – oder ob du doch weiter suchen solltest.
Kommen wir nun zu den Fehlern, die du bei einer Wohnungsbesichtigung unbedingt vermeiden solltest.
1. Unpünktliches Erscheinen
Hast du einen Besichtigungstermin vereinbart ist es wichtig, pünktlich zu diesem Termin zu erscheinen. Dafür ist es hilfreich, sich bereits im Vorfeld im Internet einmal anzuschauen, wo genau die Wohnung liegt und gegebenenfalls vorher dort vorbeizufahren.
Es empfiehlt sich immer, 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin am Ort zu sein. Pünktliches Erscheinen hinterlässt immer einen guten ersten Eindruck und spiegelt deine Zuverlässigkeit und Höflichkeit wieder.
2. Lückenhafte Unterlagen mitbringen
Außerdem solltest du im Vorfeld deine Bewerbungsmappe gut vorbereiten. Achte darauf, dass alle notwendigen Unterlagen enthalten sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Personalausweis,
- Einkommensnachweise,
- Arbeitsvertrag,
- Mietbürgschaft und
- eine SCHUFA-Auskunft.
Natürlich sind dies nur Beispiele und können auf Anforderung durch den Makler um weitere Unterlagen ergänzt werden. Kontrolliere am Abend vor der Wohnungsbesichtigung noch einmal, ob die Bewerbungsmappe alle notwendigen Unterlagen enthält.
3. Wohnung fotografieren ohne Einwilligung des Vermieters
Es kommt nicht selten vor, dass Wohnungssuchende, die verschiedene Wohnungen hintereinander besichtigen, Fotos von den jeweiligen Räumlichkeiten machen. Dies wird bewusst getan, um die Räume gut in Erinnerung zu behalten und diese möglicherweise auch mit Räumen anderer Wohnungen zu vergleichen. Oder um die Räumlichkeiten gedanklich schon einmal einzurichten.
Unterlasse es unbedingt, unerlaubt Fotos zu machen. Natürlich kannst du den Vermieter vorher um Erlaubnis bitten. Wenn dieser einverstanden ist, sind Fotos kein Problem. Fotografiere jedoch niemals ohne Erlaubnis des Vermieters. Bei den Räumlichkeiten handelt es sich schließlich um sein Eigentum. Das bedeutet, dass allein der Vermieter darüber entscheiden darf, ob und was darin fotografiert wird.
4. Haustiere verschweigen
Ein weiterer Fehler besteht darin, in dem Gespräch mit dem Vermieter seine eigenen Haustiere zu verschweigen. Ob Haustiere in Mietwohnungen erlaubt sind oder nicht, hängt immer von der jeweilig getroffenen Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ab.
Es kommt nicht selten vor, dass Vermieter mit dem Halten von Haustieren nicht einverstanden sind. Dabei befürchten sie möglicherweise Ruhestörungen wegen der Lautstärke, beispielsweise wegen eines bellenden Hundes. Auch kann es durch Haustiere dazu kommen, dass Türen, Wände oder Böden durch Kratzen oder Beißen von Tieren beschädigt werden.
Verschweige es also nicht, wenn du ein Haustier besitzt. Der Vermieter wird dies im Endeffekt ohnehin herausbekommen. Dein Verschweigen kann dann einen Kündigungsgrund darstellen ...
5. Offenlegen, dass nur eine Wohnung für eine kurze Zeit gesucht wird
Wenn du planst, eine Wohnung nur für eine kurze Zeit beziehen zu wollen, solltest du dies dem Vermieter zu Beginn nicht gerade auf die Nase binden. Denn zumeist haben die Vermieter ein Interesse an einem langfristigen Mietverhältnis. So sichern Sie sich langfristige Mieteinkünfte und sparen sich wechselnde Mietparteien.
Diesen Umstand nicht ohne Nachfrage erwähnen, sollte sich also positiv auf deine Stellung auswirken. Dadurch entsteht für dich kein Nachteil. Denn dem Mieter steht es frei, die angemietete Wohnung, ohne Angabe von Gründen und unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Es sei denn, im Mietvertrag wird gemeinsam etwas anderes vereinbart. Generell gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
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6. Wohnung nicht so akzeptieren, wie diese momentan ist
Wenn du gute Chancen haben möchtest, dass sich der Vermieter für dich entscheidet, solltest du die Wohnung in ihrer Beschaffenheit so akzeptieren, wie sie ist. Deine Chancen werden hingegen sinken, wenn du beginnst, das Anbringen von neuen Tapeten oder Bodenbelägen von dem Vermieter zu verlangen. Nimm die Renovierungsarbeiten lieber selbst in die Hand. Denn wer die Wohnung in ihrem momentanen Zustand annimmt, stellt sich für den Vermieter als umgänglicher Mieter dar.
7. Penible Mängelsuche
Ebenfalls solltest du es bei dem Besichtigungstermin unterlassen, penibel nach Mängeln zu suchen, um mit diesen die Miete zu mindern. Natürlich muss dir die Wohnung in ihren Grundzügen gefallen.
Allerdings wirst du dich gleich zu Anfang unbeliebt machen, wenn du bürokratisch mit Zettel und Stift jedes kleine Detail notierst, was einen Mangel darstellen kann. Darauf solltest du bei der Besichtigung unbedingt verzichten.
Keine Sorge: hierdurch verlierst du keinerlei rechtliche Ansprüche. Denn wenn du die Zusage für die Wohnung bekommst und einziehst, kannst du immer noch den Vermieter dazu auffordern, die Mängel zu beseitigen. Wird eine Beseitigung der Mängel durch den Vermieter unterlassen, dann kannst du die Miete auch im Nachhinein mindern.
8. Über die Kaution verhandeln
Es stellt den Regelfall dar, dass Vermieter bei der Vermietung ihrer Wohnung eine Kaution verlangen werden. Diese fällt unterschiedlich hoch aus. So kann es vorkommen, dass die Höhe der Kaution zwischen 1, 2 oder 3 Monatsmieten variiert.
Diese Kaution wird für den Fall vereinbart, dass Mieter mit der Zahlung der Monatsmiete in Verzug kommen oder sich durch Beschädigungen der Wohnung schadensersatzpflichtig machen und am Ende nicht zahlen können. Es stellt also eine bedeutende Sicherheit für den Vermieter dar, eine Kaution zu vereinbaren.
Bei dem ersten Gespräch mit dem Vermieter solltest du daher nicht über die Höhe der Kaution verhandeln. Denn Verhandlungen darüber können bei dem Vermieter den Eindruck erwecken, dass du ein anstrengender Mieter ohne finanzielle Reserven sein könntest.
9. Den Einzugstermin verschieben
Vermieter haben überdies häufig ein Interesse daran, ihre Wohnung möglichst schnell zu vermieten. Andernfalls würden dem Vermieter Einnahmen verloren gehen. Es kann vorkommen, dass dir der Einzugstermin nicht passen wird. So bist du beispielsweise noch wegen der Kündigungsfrist deiner bisherigen Wohnung an diese gebunden.
Allerdings solltest du bei großer Konkurrenz um die neue Wohnung nicht vorschlagen, den Einzugstermin zu verschieben. Versuche stattdessen lieber, dich für deine bisherige Wohnung schnellstens um einen Nachmieter zu kümmern. Denn wenn du den Einzugstermin der neuen Wohnung verschieben willst, wird sich der Vermieter mit einer großen Wahrscheinlichkeit für einen Bewerber entscheiden, der den Einzugstermin wahrnehmen wird, damit ihm die Mieteinnahmen nicht verloren gehen.
10. Kurzumfrage
Wie viele Wohnungsbesichtigungen hast du schon hinter dir?
Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓
Die bisherigen Stimmen:
Keine | 13 Stimmen |
2-3 | 13 Stimmen |
5-10 | 9 Stimmen |
1 | 8 Stimmen |
4-5 | 5 Stimmen |
Mehr als 10 | 4 Stimmen |
11. Ergänzung oder Frage von dir?
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12. Weiterlesen
Nebenkosten Miete: diese nicht erlaubt
Knifflige Kosten
Diese Nebenkosten dürfen nicht umgelegt werden
- Mietkosten für Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder könnten vom Vermieter auch gekauft werden, darum sind Mietkosten für Rauchmelder keine Betriebskosten ergo nicht umlagefähig. Die Wartung der Gefahrenmelder sind hingegen prinzipiell als Nebenkosten berechenbar, der Einbau kann als Modernisierung auf die Miete aufgeschlagen werden. - Allgemeine Kosten für "Hausstrom"
- Kosten für regelmäßige Reinigung von Wasserrohren
- Kosten für ein Reinigungsunternehmen, wenn der/die Mieter bzw. ohne Beanstandung selbst gereinigt haben.
- Was man in einer Mietwohnung verändern darf
- Wohnungsbesichtigung Tipps – mit Checkliste
- Was beinhalten Nebenkosten? Was darf abgerechnet werden?
- Streit mit dem Vermieter – so wird er vermieden
➔ Zu allen Beiträgen: Mieter sein
Mehr zum Thema "Mieter sein"
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- 575 Entfernung einer Steinwand nach Auszug
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Zur Info – Energieeffizienzklassen von Immobilien:
Energieeffizienzklasse | KWh / m2 (pro Jahr) | Art der Immobilie |
A+ | 0–30 | Neubauten mit höchstem Energiestandard z. B. Passivhäuser, die passive Energiequellen und eine Lüftungsanlage zur Wärmerückgewinnung nutzen, KfW-40 bzw. KW40-Haus |
A | 30–50 | Neubauten, Niedrigenergiehäuser, sogenannte 3-Liter-Häuser, die höchstens drei Liter Heizöl pro Quadratmeter pro Jahr an Heizenergie verbrauchen, KfW-55 bzw. KW50-Haus |
B | 50–75 | Niedrigenergiehäuser mit guter Dämmung; meist mit Lüftungsanlagen zur Regulierung der Luftzirkulation; heutzutage normale Neubauten |
C | 75–100 | Momentane Mindestanforderung der Energiesparverordnung an einen Neubau |
D | 100–130 | Ältere Einfamilienhäuser, gut sanierte Altbauten |
E | 130–160 | Sanierte Altbauten, |
F | 160–200 | Sanierte Altbauten, oft Häuser mit energetischem Standard der 2. Wärmeschutzverordnung von 1982 |
G | 200–250 | Teilsanierte Altbauten, oft Häuser mit energetischem Standard der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 |
H | über 250 | Unsanierte Gebäude |
Stand: März 2024 |
Was man in einer Mietwohnung verändern darf
12.1. Was man in einer Mietwohnung verändern darf – Mieter Umbaurechte
Wenn wir uns eine Wohnung oder ein Haus mieten, dann gehen wir eigentlich davon aus, dass dort handwerklich nicht mehr viel getan werden muss. Im Grunde ist es so, dass eine Mietwohnung bei der Übergabe schon fertig ist. In manchen Fällen muss zwar noch eine Küche eingebaut werden, doch meistens ist tatsächlich schon vor dem Einzug alles enthalten und fertig.
Dennoch kommt es immer wieder einmal zu Situationen, in denen man in der Wohnung gerne etwas ändern oder verbessern würde, vielleicht sogar verändern muss, weil es sich sonst dort nicht mehr gut leben lässt.
Die Frage lautet in einem solchen Fall: Wie weit darf ich als Mieter eigentlich gehen, was darf ich machen und was sollte ich lieber lassen?
Man sollte sich ausführlich mit dieser Frage befassen, wenn es denn soweit ist, sonst kann man nämlich sehr schnell Stress mit den anderen Mietern im Haus oder gar mit dem Vermieter bekommen.
Wie Schimmel in der Wohnung feststellen
12.2. Wie Sie ganz einfach Schimmel in Ihrer Wohnung feststellen – diese Punkte geben Sicherheit
Schimmelpilze an den Wänden führen zu Schimmelsporen in der Luft. Diese sind ausgesprochen schädlich für die Gesundheit. Deshalb sollte Schimmel so frühzeitig wie möglich erkannt und behandelt werden. Doch wie lässt sich Schimmel in der Wohnung erkennen? In diesem Beitrag erfahren Sie unter anderem, welcher Geruch die Alarmglocken läuten lassen sollte, ob Schimmel sichtbar ist und welche Faktoren Schimmelbefall begünstigen.
Eigentumswohnung kaufen – was beachten?
12.3. Eigentumswohnung kaufen – was beachten? Diese 12 Punkte sollten Sie kennen und prüfen
Viele Menschen – vor allem gehobenerem Einkommens – liebäugeln in der Stadt mit dem Kauf einer Wohnung. Dabei stellen sich viele Fragen:
- In welchem Stadtteil sollte die Wohnung liegen?
- Ist das Preisniveau nicht schon völlig überzogen?
- Welche Unterlagen muss ich prüfen?
- Makler ja oder nein?
- Kann ich mir einen solch hohen Kredit leisten?
- ...
Auf alle Fragen gehen wir in diesem Artikel ein. Darüber hinaus machen wir auf viele weitere Punkte aufmerksam, die ein Wohnungskäufer bei seiner Kaufentscheidung berücksichtigen sollte.