In einer Mietwohnung ist man manchmal in der Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Nicht nur durch den Vermieter, sondern auch durch zahlreiche Gesetze. Was Sie über das Renovieren in einer gemieteten Wohnung beachten sollten und welche Kosten vom Vermieter übernommen werden, erfahren Sie in den nächsten Zeilen.
Mögliche Renovierungen
Grundsätzlich sind Umgestaltungen in einer gemieteten Wohnung nicht verboten (siehe Beitrag: Was man in einer Mietwohnung verändern darf). Dennoch sollten die geplanten Renovierungsarbeiten immer mit dem Vermieter abgesprochen werden und man sollte sich darüber informieren, ob das Haus unter Denkmalschutz steht, denn dann sind die meisten Baumaßnahmen ausgeschlossen.
Normalerweise sind Maßnahmen erlaubt, die nur in geringem Umfang in die Substanz eingreifen oder leicht rückgängig zu machen sind. Nachbarn dürfen dabei nicht nach den gesetzlichen Ruhezeiten gestört werden. Demnach sind Bohrlöcher, die ein Mieter zum Aufhängen von Bildern oder Möbelstücken benötigt, eingeschlossen. Das Streichen von Wänden fällt ebenfalls unter die Kategorie der Maßnahmen, die rückgängig gemacht werden können. Lediglich bei Tapete müssen Sie vorsichtig sein und sich vorher informieren.
Beispiel: Gibt es in der Mietwohnung kleine Risse in den Wänden, ist auch das Verputzen eine Maßnahme, die größtenteils vom Mieter problemlos unternommen werden kann. Je nach Art des Putzes kann dies aber als ein größerer Eingriff gesehen werden. Empfehlenswert ist daher das Gespräch mit dem Vermieter.
Renovierungen beim Auszug
Eine Vielzahl von Meinungen und Mythen bestehen, wenn es um Renovierungsarbeiten geht, die man bei einem Auszug machen muss.
Gesetzliche Fristen für die Renovierung von Abnutzungen vom Mieter gibt es nicht mehr. Richtlinien geben jedoch einen gewissen Trend vor. Demnach sind beispielsweise die Küche und Dusche/Badewanne nach drei bis fünf Jahren und Wohn- und Schlafräume nach fünf bis acht Jahren zu renovieren. Sind jedoch keine Verschleißerscheinungen in den Räumen zu erkennen, muss auch nicht renoviert werden.
Grundsätzlich gilt: der Mieter ist zu einer kompletten Renovierung bei Auszug nicht verpflichtet. Welche Renovierungsarbeiten bei Auszug vom Mieter durchgeführt werden müssen, müssen auch deutlich im Vertrag beschrieben sein.
Weiterlesen: Siehe diesen Artikel der SZ
Kostenübernahme
Die Kostenübernahme für Renovierungsarbeiten in Mietswohnungen ist oft unklar. Grundsätzlich ist der Vermieter für Instandhaltung und –setzung der Wohnung zuständig. Dazu zählen auch die sogenannten Schönheitsreparaturen, wie Tapezier- und Malerarbeiten.
Eine Verschiebung der Kosten auf den Mieter kann jedoch durch die passende Anmerkung im Mietvertrag durch den Vermieter veranlasst werden. Unterschreibt der Mieter den Vertrag, in dem ausdrücklich steht, dass Kosten für Schönheitsreparaturen übernommen werden sollen, ist dies rechtgültig und der Mieter muss zahlen.
Entscheidet sich der Mieter jedoch für Maler- oder Heimwerksarbeiten, die zur individuellen Gestaltungsentfaltung zählen, wie zum Beispiel ein bunter Anstrich oder Bohrungen für Dekorationsartikel, muss der Mieter diese Kosten auch selber tragen.
Weiterlesen: Siehe FAZ.net - Renovieren ist vor allem Mietersache
Vorteile am Eigentum
Alle Probleme und Rechtsfragen sind geklärt, wenn man in seinen eigenen vier Wänden renovieren möchte. Sie sind der eigene Vermieter und dürfen sich komplett in Gestaltung ausleben. Ein wahrer Traum für alle Hobby-Innenarchitekten unter uns. Doch jede Stadt hat ihren eigenen Immobilienmarkt, ihre eigenen Immobilen-Gesetze. Ein erster Anlaufpunkt könnten die Seite Immobilien von Karänke sein, die Immobileinmarktinformationen zu vielen Standorten in Deutschland strukturiert zusammengefasst hat.
Sollte der Traum vom Eigenheim noch auf sich warten, sollten Sie bei Umgestaltungsmaßnahmen in der Mietwohnung immer vorsichtig und achtsam sein, um böse Überraschungen und Probleme mit dem Vermieter zu verhindern.
Video zum Thema
Weiterlesen
- Was man in einer Mietwohnung verändern darf
- Wohnungsbesichtigung Tipps – mit Checkliste
- Was beinhalten Nebenkosten? Was darf abgerechnet werden?
- Streit mit dem Vermieter – so wird er vermieden
- Mieten oder kaufen? Entscheidungshilfen
- Renovierung der Mietwohnung - Kostenübernahme, Fristen ...
➔ Zu allen Beiträgen: Mieter sein
Mehr zum Thema "Mieter sein"
- Befestigen ohne Bohren – Möglichkeiten vorgestellt
- Bohren am Samstag / Sonntag? Was ist erlaubt?
- 575 Entfernung einer Steinwand nach Auszug
- Fenster kaputt – was ist jetzt zu tun?
- Wann ist eine Garage genehmigungspflichtig?
- Was man in einer Mietwohnung verändern darf
- Wasserschaden - was nun tun?
- Elektroarbeiten Heimwerker: was ist erlaubt?
- Gesetzliche Bestimmungen beim Hecke schneiden
- Gartenzaun - was ist erlaubt?
- Wie lange Bohren am Sonntag?
Weitere beliebte Beiträge zu rechtlichen Aspekten des Bauens und Heimwerkens
Dinge befestigen, ohne zu bohren – bewährte und neue Systeme
Viele Heimwerker müssen in die unterschiedlichsten Untergründe bohren, damit man die Gegenstände aufhängen kann, die man heutzutage so in den eigenen vier Wänden benutzen möchte. Aber es geht auch anders: Befestigen ohne Bohren ist heutzutage kein Hexenwerk mehr.
Aufgrund dessen schauen wir uns zu diesem Thema genauer an, welche Utensilien es gibt, damit das Heimwerken in dieser Hinsicht erleichtert werden kann.
Entfernung einer Steinwand
Janina fragt:
Hallo,
ich wohne zur Miete, würde aber gerne eine Steinwand in der Küche anbringen. Das heißt, verschieden große Steine werden mit einem speziellen Kleber an die Wand gebracht. Wenn ich ausziehe, muss ich die Steinwand eventuell wieder entfernen. Nun wüsste ich gerne, ob jemand bereits Erfahrungen mit einer solchen Steinwand gesammelt hat. Lassen sich die Steine einfach, ähnlich wie bei Fliesen, abhauen? Im Baumarkt bekomme ich leider nur unterschiedliche Auskünfte.
Über Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße
Janina
Die Antworten lauten wie folgt:
Fenster kaputt – wer repariert? Was tun? So gelingt die Reparatur | Handwerker
Ein fehlgegangener Ball, ein getäuschter Vogel, Einbrecher oder ein starker Sturm – es gibt viele unglückliche Umständen, durch die ein Fenster kaputt gehen kann. Sogar Kälte kann einen Sprung in der Scheibe verursachen. Dann heißt es: Fenster kaputt – was tun? Wir schildern, wo man anrufen muss und welche Maßnahmen sofort ergriffen werden können.
Bohren am Sonntag – wann ist es erlaubt?
Am Wochenende wird gewerkelt! Doch manchmal schafft man das Bohren am Samstag nicht zum letzten Loch - da kann man doch noch mal kurz am Sonntag ran. Oder? Was sagt der Gesetzgeber zum Bohren am Sonntag im Eigenheim? Als Mieter? Wir klären auf.
Was man in einer Mietwohnung verändern darf
Wenn wir uns eine Wohnung oder ein Haus mieten, dann gehen wir eigentlich davon aus, dass dort handwerklich nicht mehr viel getan werden muss. Im Grunde ist es so, dass eine Mietwohnung bei der Übergabe schon fertig ist. In manchen Fällen muss zwar noch eine Küche eingebaut werden, doch meistens ist tatsächlich schon vor dem Einzug alles enthalten und fertig.
Dennoch kommt es immer wieder einmal zu Situationen, in denen man in der Wohnung gerne etwas ändern oder verbessern würde, vielleicht sogar verändern muss, weil es sich sonst dort nicht mehr gut leben lässt.
Die Frage lautet in einem solchen Fall: Wie weit darf ich als Mieter eigentlich gehen, was darf ich machen und was sollte ich lieber lassen?
Man sollte sich ausführlich mit dieser Frage befassen, wenn es denn soweit ist, sonst kann man nämlich sehr schnell Stress mit den anderen Mietern im Haus oder gar mit dem Vermieter bekommen.
Entfernung einer Steinwand
Janina fragt:
Hallo,
ich wohne zur Miete, würde aber gerne eine Steinwand in der Küche anbringen. Das heißt, verschieden große Steine werden mit einem speziellen Kleber an die Wand gebracht. Wenn ich ausziehe, muss ich die Steinwand eventuell wieder entfernen. Nun wüsste ich gerne, ob jemand bereits Erfahrungen mit einer solchen Steinwand gesammelt hat. Lassen sich die Steine einfach, ähnlich wie bei Fliesen, abhauen? Im Baumarkt bekomme ich leider nur unterschiedliche Auskünfte.
Über Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße
Janina
Die Antworten lauten wie folgt: