Elektroarbeiten Heimwerker: einiges ja, das meiste besser nicht
"Do it yourself" steht hoch im Kurs. Ob beispielsweise einen neuen Fußboden verlegen oder die Wände streichen beziehungsweise tapezieren: Selbst zu Pinsel und Co greifen macht nicht nur Spaß, sondern es spart einiges an Geld. Doch im Bereich Elektroarbeiten sind den Eigenarbeiten eindeutige Grenzen gesetzt. Wer gegen die rechtlichen Regelungen handelt, muss nicht nur mit etwaigen Schäden, sondern ebenfalls mit einer Leistungsverweigerung der Versicherung rechnen.
Wir zeigen auf, was man selber machen darf und bei welchen Elektroarbeiten nur ein Fachmann Hand anlegen sollte.

Kurze Frage vorab:
Wie hältst du es mit den Elektroarbeiten daheim?
Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓
Die bisherigen Stimmen:
Ich traue mir auch kompliziertere Elektroarbeiten zu. | 72 Stimmen |
Kleinigkeiten erledige ich selbst. | 32 Stimmen |
Da lasse ich generell die Finger von. | 5 Stimmen |
1. Rechtliches: Wer darf handwerkliche Arbeiten ausführen?
Die Elektrotechnik wird zu den sogenannten gefahrengeneigten Handwerken gezählt. Somit ist die Ausübung derartiger Tätigkeiten lediglich Personen mit einem Meisterbrief vorenthalten. In Betrieben gilt zusätzlich, die DGUV V3 (Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) einzuhalten.
Der Grund hierfür ist denkbar einfach: Eine falsch installierte elektrische Anlage kann zum Beispiel zu Kurzschlüssen, Überspannungen, Stromschlägen oder auch Kabelbränden führen. Da es infolgedessen zu hohen Sachschäden und Personenschäden kommen kann, ist es lediglich beim jeweiligen Stromversorger eingetragenen Elektrikern erlaubt, innerhalb des Stromnetzes Installationen durchzuführen. Geregelt ist das in der NAV, der Niederspannungsanschlussverordnung. Bei Zuwiderhandlung muss ein entstandener Schaden selbst bezahlt werden.
2. Springt bei einem Schaden die Versicherung ein?
Elektrik selber machen und die Versicherung: Kommt es aufgrund der von Laien durchgeführten Arbeiten zu einem Schaden, erlischt üblicherweise der Versicherungsschutz; was für die Gebäudeversicherung ebenso gilt, wie für die Hausratversicherung. Wir haben zu diesen Versicherungen zwei grundlegende Beiträge verfasst:
Beitrag: Gebäudeversicherung – worauf achten?
Gebäudeversicherung – worauf achten?
Gebäudeversicherung – worauf achten? 21 Punkte, die wichtig und sinnvoll sind | Verhalten im Schadensfall
Ob Wohnung, Reihenhaus, Wohngebäude oder Gewerbeimmobilie: Für Immobilienbesitzer zählt die Wohngebäudeversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Zwar ist sie keine Pflichtversicherung, dennoch aber ein unverzichtbares Instrument zur Absicherung vor bestimmten Schadensereignissen und sollte von keinem Immobilienbesitzer außer Acht gelassen werden. Zudem ist eine Gebäudeversicherung oftmals eine Voraussetzung für den Erhalt eines Immobilienkredits. Was sollte man also beim Thema Gebäudeversicherung beachten?
Beitrag: Hausratversicherung – was beachten?
Hausratversicherung – was beachten?
Wer den Wert seines Hausrats zusammenzählt, wird staunen, wie viel dabei zusammenkommt
Was Sie bei Abschluss einer Hausratversicherung beachten sollten
Sobald der Hausstand die Habseligkeiten einer Studenten-WG übersteigt, sollte man eine Hausratversicherung abschließen. Zu groß ist der Schaden im Unglücksfall, als dass man all die kleinen und großen Dinge, die sich im Laufe der Zeit in unserer Immobilie ansammeln, mal eben aus dem Ersparten ersetzen könnte.
Dementsprechend haben auch Drei Viertel aller Haushalte einen solchen Versicherungsschutz. Das ist gut so. Weniger gut ist, dass viele Versicherungsnehmer zu viel für ihren Schutz bezahlen, unterversichert sind oder die Hausratversicherung nicht um neue Risiken wie E-Bike etc. ergänzen.
Hausratversicherung – was beachten? Wir zeigen auf, was man bei Abschluss einer Hausratversicherung und in den Jahren danach beachten sollte.
Doch das ist noch nicht alles, denn außerdem kann ebenfalls die Herstellergarantie erlöschen, wenn etwa ein Elektroherd eigenständig angeschlossen wurde.
Hat ein Heimwerker die jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten, wurde einer gefährlichen beziehungsweise ungewöhnlichen Tätigkeit nachgegangen oder grob fahrlässig gehandelt, dann verweigern die Versicherungen üblicherweise die Kostenübernahme. Wurde der Herd dagegen von einem Fachmann angeschlossen, übernimmt dieser hierfür die Gewährleistung.
3. Welche Eigenleistungen sind erlaubt?
Dennoch bedeutet das nicht, dass überhaupt keine Elektroarbeiten in Eigenarbeit durchgeführt werden dürfen. So sind beispielsweise folgende Tätigkeiten erlaubt:
- Kabel ziehen
- Schlitze stemmen
- Dosen eingipsen
- Auswechseln einer ausgelösten Schmelzsicherung; allerdings keine NH-Sicherungen
- Bei einem Hausbau die elektrische Anlage planen; anschließend muss dies mit dem Elektrofachmann abgestimmt werden
- Einschalten eines ausgelösten Fehlerstromschutz- oder Leistungsschutzschalter
- Montage von Lampen; allerdings ohne diese anzuschließen
Bevor derartige Arbeiten erledigt werden, sollte dies jedoch mit dem Elektrofachmann abgestimmt werden, der anschließend die Folgearbeiten übernimmt. So gibt es zwar durchaus einige Unternehmen, die, in einem gewissen Umfang, die Mitarbeit ihres Kunden genehmigen und lediglich die Anschlussarbeiten sowie die Abnahme durchführen, andere Betriebe lehnen dies jedoch generell ab. Denn sonst haften sie ebenfalls für die vom Kunde selbst erledigten Arbeiten.
4. Welche Arbeiten muss ein Elektrofachmann durchführen?
Laut Niederspannungsanschlussverordnung, §13, sind beispielsweise folgende Tätigkeiten einzig und allein von einem Elektriker durchzuführen und dürfen somit nicht selbst erledigt werden:
- Austausch von Steckdosen
- Neuverlegung der Hausinstallationen
- Installationsarbeiten am Hausanschlusskasten
- Lampen anschließen
- Durchführung elektrischer Arbeiten am Sicherungskasten
- Elektrik am Küchenherd reparieren
- Anschluss eines Elektroherdes
5. Diese Arbeiten sind möglich, aber nur unter Aufsicht
Zusätzlich gibt es einige Tätigkeiten, die zwar selbst durchgeführt werden können, jedoch unter Aufsicht einer dementsprechend fachlich ausgebildeten Person erfolgen müssen. Dazu gehört etwa Folgendes:
- Leitungen und Leerrohre verlegen
- Drähte sowie Kabel nach direkter Anweisung in vorhandene Leerrohre einziehen
- Zählerschrank sowie Verteiler befestigen beziehungsweise einbauen
- Unterputzdosen setzen
6. Mietwohnung: In der Regel den Vermieter fragen
Sind größere Elektroarbeiten geplant, sind Mieter dazu verpflichtet, vorab Rücksprache mit ihrem Vermieter zu halten. Das ist dann der Fall, wenn die gewünschten Arbeiten eine bauliche Veränderung darstellen, wie etwa beim Verlegen von Leitungen unter Putz. Wird dagegen lediglich ein einfacher Schalter ausgetauscht, ist es nicht notwendig, den Vermieter hierüber zu informieren beziehungsweise dessen Erlaubnis einzuholen. Siehe auch:
Beitrag: Was man in der Mietwohnung verändern darf
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Dennoch kommt es immer wieder einmal zu Situationen, in denen man in der Wohnung gerne etwas ändern oder verbessern würde, vielleicht sogar verändern muss, weil es sich sonst dort nicht mehr gut leben lässt.
Die Frage lautet in einem solchen Fall: Wie weit darf ich als Mieter eigentlich gehen, was darf ich machen und was sollte ich lieber lassen?
Man sollte sich ausführlich mit dieser Frage befassen, wenn es denn soweit ist, sonst kann man nämlich sehr schnell Stress mit den anderen Mietern im Haus oder gar mit dem Vermieter bekommen.
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Die fünf Sicherheitsregeln
Im Umgang mit Elektrik existieren fünf allgemeine Sicherheitsregeln. Je nachdem, welche Anlagentyp vorhanden ist, können diese zwar etwas variieren aber das grundsätzliche Vorgehen bleibt dennoch das gleiche.
1. Regel: Anlage Freischalten
Als "Freischalten" wird, kurz gesagt, das allpolige Trennen von sämtlichen spannungsführenden Teilen einer elektrischen Anlage bezeichnet.
Bevor Arbeiten an der Elektrik durchgeführt werden, ist es zunächst notwendig, die Anlage von der Spannungsversorgung zu trennen. Handelt es sich um eine Anlage mit 230 Volt, kann dies beispielsweise dadurch erreicht werden, dass eine Sicherung herausgedreht oder ein Leitungsschutzschalter ausgeschaltet wird. Ebenso ist bei Beleuchtungsanlagen vorzugehen, die gemeinhin mit 230 oder 400 Volt arbeiten.
Bei Mittel- sowie Hochspannungsanlagen muss in der Regel eine dementsprechende Schalthandlung von einem besonders hierfür ausgebildeten Mitarbeiter einer Fachfirma vorgenommen werden.
2. Regel: Sicherung gegen Wiedereinschalten
Einfach aber effektiv: Als Nächstes ist es notwendig, ein Hinweisschild aufzustellen, dass ein Verbot für Schalthandlungen ausspricht. Ist das betroffene Schaltelement jedoch für Unbefugte zugänglich und befindet sich somit nicht in einem externen, verschlossenen Elektroraum, dann reicht ein Schild leider nicht aus. In diesem Fall ist es notwendig, eine mechanische Sicherung anzubringen, die dafür sorgt, dass ein Wiedereinschalten nicht möglich ist. Die Sicherung darf nicht ohne Werkzeug gelöst werden können.
3. Regel: Feststellung der Spannungsfreiheit
Wenn mithilfe eines Spannungsprüfers festgestellt wird, ob Spannungsfreiheit gegeben ist oder nicht, dann wird dies immer noch als Arbeiten unter Spannung verstanden; denn schließlich könnte diese tatsächlich noch vorhanden sein. Handelt es sich um eine Anlage mit 230 Volt, dann ist zur Feststellung der Spannungsfreiheit ein zweipoliges Spannungsmessgerät notwendig.
Für sehr hohe Spannungen gibt es spezielle Messgeräte, mit denen die Spannung aus sicherer Entfernung gemessen werden kann.
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4. Regel: Erden sowie Kurzschließen
Ist die Anlage sicher spannungsfrei, können Erdungsanlage sowie Leiter mithilfe von kurzschlussfesten Erdungs- sowie Kurzschließvorrichtungen verbunden werden. Dabei gilt generell:
Erst erden, danach kurzschließen.
Diese Vorgehensweise ist eine letzte Sicherheit, sollte trotz sämtlicher getroffener Maßnahmen die Anlage eingeschaltet werden. Des Weiteren wird so verhindert, dass sich eine etwaige, restliche Spannung bei Berührung auf den Körper überträgt.
5. Regel: Abdecken und Abschranken unter Spannung stehender Teile
Die letzte Regel gilt, wenn innerhalb von einem vordefinierten Annäherungsbereich mit Teilen gearbeitet wird, die unter Spannung stehen. Das ist auch dann der Fall, wenn der betreffende Bereich mit diversen Werkzeugen, wie etwa einer Leiter, betreten werden muss.
Abdecken und Abschranken wird mithilfe von mechanisch festen Sicherungen durchgeführt, die selbst ein zufälliges Berühren, wie zum Beispiel aufgrund von Stolpern oder Umknicken, verhindern.
Sollten sich in der Nähe der Arbeitsstelle Anlagenteile befinden, bei denen eine Freischaltung nicht möglich ist, müssen weitere Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. Hier kommen beispielsweise isolierende Tücher oder Schutzplatten zum Einsatz, um ein versehentliches Berühren der spannungsgeladenen Teile zu verhindern.
Video: Die 5 Sicherheitsregeln Strom erläutert
Länge: 12 Minuten
7. Hilfreiche Videos zum Thema
Video: Elekroinstallation – das darf ich selber machen
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Video: Steckdose + Lichtschalter Kombination anschließen
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Video: Elektrische Arbeiten im Außenbereich
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Video: Grundschaltungen für Gebäude
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8. Humor
Beitrag: Bitte nicht!
"Bitte keine Elektro-Witze mehr!"
"Watt?"
"Neinnnn!!!!"
"Sorry, das Volt ich nicht."
9. Weiterlesen
- Wann ist eine Garage genehmigungspflichtig?
- Was man in einer Mietwohnung verändern darf
- Wasserschaden - was nun tun?
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- Gesetzliche Bestimmungen beim Hecke schneiden
- Gartenzaun - was ist erlaubt?
- Wie lange Bohren am Sonntag?
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