Elektroarbeiten Heimwerker: einiges ja, das meiste besser nicht

"Do it yourself" steht hoch im Kurs. Ob beispielsweise einen neuen Fußboden verlegen oder die Wände streichen beziehungsweise tapezieren: Selbst zu Pinsel und Co greifen macht nicht nur Spaß, sondern es spart einiges an Geld. Doch im Bereich Elektroarbeiten sind den Eigenarbeiten eindeutige Grenzen gesetzt. Wer gegen die rechtlichen Regelungen handelt, muss nicht nur mit etwaigen Schäden, sondern ebenfalls mit einer Leistungsverweigerung der Versicherung rechnen.

Wir zeigen auf, was man selber machen darf und bei welchen Elektroarbeiten nur ein Fachmann Hand anlegen sollte.

Elektroarbeiten Heimwerker

Inhalt: Elektroarbeiten Heimwerker

Kurze Frage vorab:

Wie hältst du es mit den Elektroarbeiten daheim?

 

Die Seite wird zum Absenden NICHT neu geladen, die bisherigen User-Antworten erscheinen unmittelbar hier.

Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓

Die bisherigen Stimmen:

Ich traue mir auch kompliziertere Elektroarbeiten zu. 114 Stimmen
Kleinigkeiten erledige ich selbst. 50 Stimmen
Da lasse ich generell die Finger von. 7 Stimmen

Punkt 1

1. Rechtliches: Wer darf handwerkliche Arbeiten ausführen?

Die Elektrotechnik wird zu den sogenannten gefahrengeneigten Handwerken gezählt. Somit ist die Ausübung derartiger Tätigkeiten lediglich Personen mit einem Meisterbrief vorenthalten. In Betrieben gilt zusätzlich, die DGUV V3 (Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) einzuhalten.

Der Grund hierfür ist denkbar einfach: Eine falsch installierte elektrische Anlage kann zum Beispiel zu Kurzschlüssen, Überspannungen, Stromschlägen oder auch Kabelbränden führen. Da es infolgedessen zu hohen Sachschäden und Personenschäden kommen kann, ist es lediglich beim jeweiligen Stromversorger eingetragenen Elektrikern erlaubt, innerhalb des Stromnetzes Installationen durchzuführen. Geregelt ist das in der NAV, der Niederspannungsanschlussverordnung. Bei Zuwiderhandlung muss ein entstandener Schaden selbst bezahlt werden.

Punkt 2

2. Springt bei einem Schaden die Versicherung ein?

Elektrik selber machen und die Versicherung: Kommt es aufgrund der von Laien durchgeführten Arbeiten zu einem Schaden, erlischt üblicherweise der Versicherungsschutz; was für die Gebäudeversicherung ebenso gilt, wie für die Hausratversicherung. Wir haben zu diesen Versicherungen zwei grundlegende Beiträge verfasst:

Beitrag: Gebäudeversicherung – worauf achten?

Gebäudeversicherung – worauf achten? 21 Punkte, die wichtig und sinnvoll sind | Verhalten im Schadensfall

Ob Wohnung, Reihenhaus, Wohngebäude oder Gewerbeimmobilie: Für Immobilienbesitzer zählt die Wohngebäudeversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Zwar ist sie keine Pflichtversicherung, dennoch aber ein unverzichtbares Instrument zur Absicherung vor bestimmten Schadensereignissen und sollte von keinem Immobilienbesitzer außer Acht gelassen werden. Zudem ist eine Gebäudeversicherung oftmals eine Voraussetzung für den Erhalt eines Immobilienkredits. Was sollte man also beim Thema Gebäudeversicherung beachten?

Hier weiterlesen

Beitrag: Hausratversicherung – was beachten?

hausrat euro g 564Wer den Wert seines Hausrats zusammenzählt, wird staunen, wie viel dabei zusammenkommt

Was Sie bei Abschluss einer Hausratversicherung beachten sollten

Sobald der Hausstand die Habseligkeiten einer Studenten-WG übersteigt, sollte man eine Hausratversicherung abschließen. Zu groß ist der Schaden im Unglücksfall, als dass man all die kleinen und großen Dinge, die sich im Laufe der Zeit in unserer Immobilie ansammeln, mal eben aus dem Ersparten ersetzen könnte.

Dementsprechend haben auch Drei Viertel aller Haushalte einen solchen Versicherungsschutz. Das ist gut so. Weniger gut ist, dass viele Versicherungsnehmer zu viel für ihren Schutz bezahlen, unterversichert sind oder die Hausratversicherung nicht um neue Risiken wie E-Bike etc. ergänzen.

Hausratversicherung – was beachten? Wir zeigen auf, was man bei Abschluss einer Hausratversicherung und in den Jahren danach beachten sollte.

Hier weiterlesen

Doch das ist noch nicht alles, denn außerdem kann ebenfalls die Herstellergarantie erlöschen, wenn etwa ein Elektroherd eigenständig angeschlossen wurde.

Hat ein Heimwerker die jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten, wurde einer gefährlichen beziehungsweise ungewöhnlichen Tätigkeit nachgegangen oder grob fahrlässig gehandelt, dann verweigern die Versicherungen üblicherweise die Kostenübernahme. Wurde der Herd dagegen von einem Fachmann angeschlossen, übernimmt dieser hierfür die Gewährleistung.

Punkt 3

3. Welche Eigenleistungen sind erlaubt?

Dennoch bedeutet das nicht, dass überhaupt keine Elektroarbeiten in Eigenarbeit durchgeführt werden dürfen. So sind beispielsweise folgende Tätigkeiten erlaubt:

  • Kabel ziehen
  • Schlitze stemmen
  • Dosen eingipsen
  • Auswechseln einer ausgelösten Schmelzsicherung; allerdings keine NH-Sicherungen
  • Bei einem Hausbau die elektrische Anlage planen; anschließend muss dies mit dem Elektrofachmann abgestimmt werden
  • Einschalten eines ausgelösten Fehlerstromschutz- oder Leistungsschutzschalter
  • Montage von Lampen; allerdings ohne diese anzuschließen

Bevor derartige Arbeiten erledigt werden, sollte dies jedoch mit dem Elektrofachmann abgestimmt werden, der anschließend die Folgearbeiten übernimmt. So gibt es zwar durchaus einige Unternehmen, die, in einem gewissen Umfang, die Mitarbeit ihres Kunden genehmigen und lediglich die Anschlussarbeiten sowie die Abnahme durchführen, andere Betriebe lehnen dies jedoch generell ab. Denn sonst haften sie ebenfalls für die vom Kunde selbst erledigten Arbeiten.

Punkt 4

4. Welche Arbeiten muss ein Elektrofachmann durchführen?

Laut Niederspannungsanschlussverordnung, §13, sind beispielsweise folgende Tätigkeiten einzig und allein von einem Elektriker durchzuführen und dürfen somit nicht selbst erledigt werden:

  • Austausch von Steckdosen
  • Neuverlegung der Hausinstallationen
  • Installationsarbeiten am Hausanschlusskasten
  • Lampen anschließen
  • Durchführung elektrischer Arbeiten am Sicherungskasten
  • Elektrik am Küchenherd reparieren
  • Anschluss eines Elektroherdes

Punkt 5

5. Diese Arbeiten sind möglich, aber nur unter Aufsicht

Zusätzlich gibt es einige Tätigkeiten, die zwar selbst durchgeführt werden können, jedoch unter Aufsicht einer dementsprechend fachlich ausgebildeten Person erfolgen müssen. Dazu gehört etwa Folgendes:

  • Leitungen und Leerrohre verlegen
  • Drähte sowie Kabel nach direkter Anweisung in vorhandene Leerrohre einziehen
  • Zählerschrank sowie Verteiler befestigen beziehungsweise einbauen
  • Unterputzdosen setzen

Punkt 6

6. Mietwohnung: In der Regel den Vermieter fragen

Sind größere Elektroarbeiten geplant, sind Mieter dazu verpflichtet, vorab Rücksprache mit ihrem Vermieter zu halten. Das ist dann der Fall, wenn die gewünschten Arbeiten eine bauliche Veränderung darstellen, wie etwa beim Verlegen von Leitungen unter Putz. Wird dagegen lediglich ein einfacher Schalter ausgetauscht, ist es nicht notwendig, den Vermieter hierüber zu informieren beziehungsweise dessen Erlaubnis einzuholen. Siehe auch:

Beitrag: Was man in der Mietwohnung verändern darf

mietwohnung was veraendern 5 564

Wenn wir uns eine Wohnung oder ein Haus mieten, dann gehen wir eigentlich davon aus, dass  dort handwerklich nicht mehr viel getan werden muss. Im Grunde ist es so, dass eine Mietwohnung bei der Übergabe schon fertig ist. In manchen Fällen muss zwar noch eine Küche eingebaut werden, doch meistens ist tatsächlich schon vor dem Einzug alles enthalten und fertig.

Dennoch kommt es immer wieder einmal zu Situationen, in denen man in der Wohnung gerne etwas ändern oder verbessern würde, vielleicht sogar verändern muss, weil es sich sonst dort nicht mehr gut leben lässt.

Die Frage lautet in einem solchen Fall: Wie weit darf ich als Mieter eigentlich gehen, was darf ich machen und was sollte ich lieber lassen?

Man sollte sich ausführlich mit dieser Frage befassen, wenn es denn soweit ist, sonst kann man nämlich sehr schnell Stress mit den anderen Mietern im Haus oder gar mit dem Vermieter bekommen. 

Hier weiterlesen

Beitrag: Renovierung der Mietwohnung – Kostenübernahme, Fristen

renovieren pinsel 564

In einer Mietwohnung ist man manchmal in der Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Nicht nur durch den Vermieter, sondern auch durch zahlreiche Gesetze. Was Sie über das Renovieren in einer gemieteten Wohnung beachten sollten und welche Kosten vom Vermieter übernommen werden, erfahren Sie in den nächsten Zeilen.

Hier weiterlesen

Punkt 7

Die fünf Sicherheitsregeln

Im Umgang mit Elektrik existieren fünf allgemeine Sicherheitsregeln. Je nachdem, welche Anlagentyp vorhanden ist, können diese zwar etwas variieren aber das grundsätzliche Vorgehen bleibt dennoch das gleiche.

1. Regel: Anlage Freischalten

Als "Freischalten" wird, kurz gesagt, das allpolige Trennen von sämtlichen spannungsführenden Teilen einer elektrischen Anlage bezeichnet.

Bevor Arbeiten an der Elektrik durchgeführt werden, ist es zunächst notwendig, die Anlage von der Spannungsversorgung zu trennen. Handelt es sich um eine Anlage mit 230 Volt, kann dies beispielsweise dadurch erreicht werden, dass eine Sicherung herausgedreht oder ein Leitungsschutzschalter ausgeschaltet wird. Ebenso ist bei Beleuchtungsanlagen vorzugehen, die gemeinhin mit 230 oder 400 Volt arbeiten.

Dabei gilt es zu beachten, dass das Ausschalten des Lichtschalters nicht ausreicht, um die Anlage freizuschalten.

Bei Mittel- sowie Hochspannungsanlagen muss in der Regel eine dementsprechende Schalthandlung von einem besonders hierfür ausgebildeten Mitarbeiter einer Fachfirma vorgenommen werden.

2. Regel: Sicherung gegen Wiedereinschalten

Einfach aber effektiv: Als Nächstes ist es notwendig, ein Hinweisschild aufzustellen, dass ein Verbot für Schalthandlungen ausspricht. Ist das betroffene Schaltelement jedoch für Unbefugte zugänglich und befindet sich somit nicht in einem externen, verschlossenen Elektroraum, dann reicht ein Schild leider nicht aus. In diesem Fall ist es notwendig, eine mechanische Sicherung anzubringen, die dafür sorgt, dass ein Wiedereinschalten nicht möglich ist. Die Sicherung darf nicht ohne Werkzeug gelöst werden können.

3. Regel: Feststellung der Spannungsfreiheit

Wenn mithilfe eines Spannungsprüfers festgestellt wird, ob Spannungsfreiheit gegeben ist oder nicht, dann wird dies immer noch als Arbeiten unter Spannung verstanden; denn schließlich könnte diese tatsächlich noch vorhanden sein. Handelt es sich um eine Anlage mit 230 Volt, dann ist zur Feststellung der Spannungsfreiheit ein zweipoliges Spannungsmessgerät notwendig.

Achtung: Die oftmals von Elektrofachkräften verwendeten, einpoligen Prüfgeräte, dürfen hier nicht genutzt werden. Das kommt daher, dass diese bei ungünstigen Bedingungen unter Umständen Spannungsfreiheit anzeigen, obwohl das nicht der Fall ist. Außerdem sollte vorher überprüft werden, ob der Spannungsprüfer einwandfrei funktioniert.

Für sehr hohe Spannungen gibt es spezielle Messgeräte, mit denen die Spannung aus sicherer Entfernung gemessen werden kann.



🛒 "Spannungsmessgerät" auf Amazon anschauen ❯

4. Regel: Erden sowie Kurzschließen

Ist die Anlage sicher spannungsfrei, können Erdungsanlage sowie Leiter mithilfe von kurzschlussfesten Erdungs- sowie Kurzschließvorrichtungen verbunden werden. Dabei gilt generell:

Erst erden, danach kurzschließen.

Diese Vorgehensweise ist eine letzte Sicherheit, sollte trotz sämtlicher getroffener Maßnahmen die Anlage eingeschaltet werden. Des Weiteren wird so verhindert, dass sich eine etwaige, restliche Spannung bei Berührung auf den Körper überträgt.

5. Regel: Abdecken und Abschranken unter Spannung stehender Teile

Die letzte Regel gilt, wenn innerhalb von einem vordefinierten Annäherungsbereich mit Teilen gearbeitet wird, die unter Spannung stehen. Das ist auch dann der Fall, wenn der betreffende Bereich mit diversen Werkzeugen, wie etwa einer Leiter, betreten werden muss.

Abdecken und Abschranken wird mithilfe von mechanisch festen Sicherungen durchgeführt, die selbst ein zufälliges Berühren, wie zum Beispiel aufgrund von Stolpern oder Umknicken, verhindern.

Sollten sich in der Nähe der Arbeitsstelle Anlagenteile befinden, bei denen eine Freischaltung nicht möglich ist, müssen weitere Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. Hier kommen beispielsweise isolierende Tücher oder Schutzplatten zum Einsatz, um ein versehentliches Berühren der spannungsgeladenen Teile zu verhindern.

Video: Die 5 Sicherheitsregeln Strom erläutert

Länge: 12 Minuten

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Punkt 8

7. Hilfreiche Videos zum Thema

Video: Elekroinstallation – das darf ich selber machen

Länge: 5 Minuten

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Video: Elektroinstallation im Rohbau

Länge: 18 Minuten

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Video: Steckdose + Lichtschalter Kombination anschließen

Länge: 5 Minuten

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Video: Diese drei Werkzeuge brauchst du als Heimwerker für Elektroarbeiten

Länge: 15 Minuten

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Video: Elektrische Arbeiten im Außenbereich

Länge: 7 Minuten

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Video: Schlitze schlagen, Dosen setzen

Länge: 8 Minuten

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Video: Grundschaltungen für Gebäude

Länge: 8 Minuten

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Punkt 9

8. Humor

Beitrag: Bitte nicht!

Punkt 10

9. Weiterlesen

LED in Watt umrechnen

Bei LED-Birnen findet sich die Angabe "Lumen" zur Auszeichnung der Helligkeit des jeweiligen Leuchtmittels. Die Watt-Angaben auf den Lampen sind so gering, dass sich daraus kaum ein Anhaltspunkt für die Leuchtkraft der LED ziehen lässt. Jeder, der sich daran erinnern kann, wo er am Tag der Deutschen Wiedervereinigung war, fragt sich stets: Wie kann ich diese LED-Angaben in das gute alte Watt der Glühbirnen umrechnen? LED-Watt umrechnen: Zum Glück gibt es eine Faustformel ...

Hier weiterlesen

Leuchtstoffröhre ohne Starter auf LED umrüsten (Retrofit)

Energiesparen ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Es entlastet die Umwelt, weil Energie, die nicht verbraucht wird, gar nicht erst erzeugt werden muss. Energie, die nicht verbraucht wird, spart weiterhin Geld. Beleuchtung ist einer der Bereiche, in denen mit geschickter Auswahl der Betriebsmittel Einsparungen vorgenommen werden können. LED Leuchtmittel sind nicht mehr nur Ersatz für klassische Leuchtmittel, sondern können zunehmend Mehrwert bieten. Der geringe Nachteil vom verkleinerten Ausstrahlungswinkel werden durch die geringeren Kosten und eventuell größere Helligkeit mehr als wett gemacht.

Wir zeigen, wie du problemlos eine Leuchtstoffröhre ohne Starter auf LED umrüsten kannst. Du hast dabei zwei Möglichkeiten:

Hier weiterlesen

Dieses Licht ist gut für die Augen: LEDs, Filter und Tipps für PC & Handy

Egal ob LED-Zimmerlampe oder Smartphone-Display: Künstliche Lichtquellen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch manche Lichter sind weniger schonend für unsere Augen als andere und können unserer Sehkraft auf Dauer schaden. 

Deshalb verraten wir dir in diesem Artikel, welches Licht eher schädlich für deine Augen ist, welches gut ist und welches Licht deine Sehkraft sogar verbessern kann. Außerdem geben wir dir weitere Tipps, wie du deine Augen im Alltag schonen kannst. 

Hier weiterlesen

Geschrieben von

Bauen-und-Heimwerken.de
Bauen und Heimwerken

Bauen-und-Heimwerken.de Team

https://www.bauen-und-heimwerken.de

Schlagworte zum Artikel

Anbieterlinks / Sternchen

* Was das Sternchen neben einigen Verlinkungen bedeutet:

Die Inhalte auf dieser Website sind kostenlos im Internet verfügbar und das soll auch so bleiben. Unsere redaktionelle Arbeit finanzieren wir über Werbung. Links, die mit einem * gekennzeichnet sind, können bei Kauf/Abschluss auf der jeweiligen Website hinter dem Link zu einer Provision an uns führen, weil wir für den Link ein sogenanntes Affiliate-Programm nutzen. Dies beeinflusst aber die Redaktionsarbeit nicht, der Hinweis wäre stets auch ohne den Affiliate-Link erfolgt. Für den Kauf/Abschluss über den Link sind wir natürlich dankbar.