Nicht nur für das Auto: Eine Garage gehört für viele Häuslebauer einfach zum Haupthaus dazu. Die Möglichkeiten der Nutzung sind bunt und vielfältig. Unsere Frage: Wann ist eine Garage genehmigungspflichtig? Manchmal kommt man um die Einholung einer Genehmigung herum. Aber nicht immer ...
1. Örtliche Vorschriften
Auf meinem Grundstück bau ich, was ich will? Schön wär’s. Obwohl ... wahrscheinlich würden dann etliche Grundstücke zu abstoßenden Schandflecken mutieren.
In deutschen Landen wollen vor dem Bau eines Nebengebäudes verschiedene Vorschriften abgeklopft werden. Eventuell muss dann eine Baugenehmigung eingeholt werden.
Solch ein Garagen-Palast ist immer genehmigungspflichtig
1.1. Vorsicht
Früher ist so mancher "wilde" Anbau jahrzehntelang unbemerkt geblieben. Heutzutage setzen Gemeinden Drohnen ein, um Gebäudewildwuchs frühzeitig aufzuspüren.
2. Rechtslage
Die Garagenverordnungen (GarVO, GaVO oder GaStellV) der Bundesländer enthalten die Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen.
Darin wird zum Beispiel geregelt:
- wie breit die Garage mindestens sein muss,
- wie steil die Zufahrt maximal sein darf,
- wie klein der Radius bei einer Kurvenzufahrt minimal sein darf,
- wie lang ein Stellplatz mindestens sein muss,
- die Mindesthöhe,
- erforderliche Brandschutzmaßnahmen
- und einiges mehr.
Hier finden Sie alle landesspezifischen Garagenverordnungen.
Abhängig von der Nutzfläche werden die Garagen in Groß-, Mittel- und Kleingaragen unterschieden. Je nach Ausmaß der Garage müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden.
Besonders geregelt wird oftmals die Platzierung der Garage auf dem Grundstück. Garagen dürfen vielerorts nicht direkt an der Grundstücksgrenze gebaut werden, sondern müssen einen Mindestabstand zur Grenze einhalten (oft ein Meter).
Schon fast eine Großgarage ...
3. Keine Garage ohne Genehmigung ...
... wenn Sie in den Bundesländern Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen Saarland wohnen, ist für das Errichten einer Garage stets eine Baugenehmigung einzuholen.
4. Genehmigungsfreie Garagen
Grundsätzlich sind Garagen auch ohne Baugenehmigung möglich.
4.1. Bundesländer
In
- Sachsen,
- Sachsen-Anhalt und
- Thüringen
müssen Sie keine Baugenehmigung für den Bau einer Garage einholen.
4.2. Keine gesetzesfreie Zone
Auch wenn diese Bundesländer keine Baugenehmigung für eine Garage einfordern, heißt das nicht, dass man sich an keine Bestimmungen halten muss.
Die Anforderungen aus den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Bundesländer müssen Bauherren dennoch einhalten (z. B. Mindestabstände, maximale Höhe und Fläche der Garage).
Nichtberücksichtigung kann einen Rückbau der Garage zur Folge haben!
Paradox: Bei genehmigungsfreien Garagen muss der Bauherr also sogar noch mehr aufpassen, als wenn er mit einer Baugenehmigung vorab alles abklären würde.
4.3. Unser Tipp
Fragen Sie VOR Baubeginn beim örtlichen Bauamt an, welche Vorschriften Sie beachten müssen. Wenn sich die geplante Garage dann als genehmigungsfrei herausstellt, reicht meist eine einfache Bauanzeige statt eines Bauantrages.
5. Zwei Alternativen
Wenn Sie die Genehmigungspflicht einer Garage als lästig empfinden, können wir Ihnen zwei Alternativen nennen:
5.1. Möglichkeit 1: Gartenhaus bzw. Geräteschuppen
Wenn Sie mit kleinen Garagenmaßen auskommen, ist Ihr Parkgebäude irgendwann rechtlich gesehen ein Gartenhäuschen oder Geräteschuppen. Diese sind wesentlich leichter genehmigt. Fertighersteller wie Holz-Garage.net bauen Ihnen diese Klein-Garagen sogar passend zu den örtlichen Vorschriften, bei Bedarf sogar mit Hubdach.
5.2. Möglichkeit 2: Carport
Für den Bau eines Carports gelten ebenfalls bestimmte Auflagen, diese sind jedoch wesentlich niedriger angesetzt als die Voraussetzungen für eine Garagen-Baugenehmigung.