mietwohnung was veraendern 5 564

Wenn wir uns eine Wohnung oder ein Haus mieten, dann gehen wir eigentlich davon aus, dass  dort handwerklich nicht mehr viel getan werden muss. Im Grunde ist es so, dass eine Mietwohnung bei der Übergabe schon fertig ist. In manchen Fällen muss zwar noch eine Küche eingebaut werden, doch meistens ist tatsächlich schon vor dem Einzug alles enthalten und fertig.

Dennoch kommt es immer wieder einmal zu Situationen, in denen man in der Wohnung gerne etwas ändern oder verbessern würde, vielleicht sogar verändern muss, weil es sich sonst dort nicht mehr gut leben lässt.

Die Frage lautet in einem solchen Fall: Wie weit darf ich als Mieter eigentlich gehen, was darf ich machen und was sollte ich lieber lassen?

Man sollte sich ausführlich mit dieser Frage befassen, wenn es denn soweit ist, sonst kann man nämlich sehr schnell Stress mit den anderen Mietern im Haus oder gar mit dem Vermieter bekommen. 

malen frau wand rr 564Auffällige Wandbemalungen müssen (wenn der Vermieter es wünscht) bei Auszug entfernt werden

Regel 1: Rücksicht nehmen

Bevor Sie mit dem Verändern beginnen, sollten Sie sich Gedanken zur Rücksichtnahme in Bezug auf die Nachbarn machen. Ruhezeiten wie die Mittagsstunde oder die Nachtruhe müssen in jedem Fall eingehalten werden. Am Sonntag zu bohren kommt in vielen Mietgemeinschaften ebenfalls nicht ganz so gut an :-)

Was ist denn nun erlaubt?

Und dann wäre da die Sache mit der Renovierung an sich, denn was lässt ein Vermieter zu und was darf ich sowieso machen, ohne diesen um Erlaubnis bitten zu müssen? 

Bei den Renovierungsarbeiten sind sogenannte Schönheitsveränderungen erlaubt. Doch wie weit gehen diese?

Im Grunde gilt, dass man all das verändern darf, was nicht fest in der Wohnung verbaut wird.

Also Regale einstellen, Lampen aufhängen, Windspiele anbringen usw.

 regal wasserwaage stift u 564Alles, was Sie anbringen, müssen Sie wieder entfernen. Rückstandslos.

Was muss mit dem Vermieter abgeklärt werden?

Einbauschränke und Kamine anzubringen ist deshalb tabu, solange man es nicht anders mit dem Vermieter besprochen hat. 

Wenn Sie unsicher sind ...

Kommen Ihnen Zweifel, sollten Sie lieber Kontakt zum Vermieter aufnehmen. Denn alles, was

  • den Hausflur,
  • die Fassade oder
  • die Bausubstanz

der Mietwohnung verändert, ist mit dem Vermieter zu klären.

Nicht erlaubt sind zum Beispiel:

  • eine gemauerte Zwischenwand einziehen
  • einen alten Fußboden rausreißen
  • eine Wand einreißen
  • Anbringung einer Parabolantenne
  • Badezimmer neu fliesen
  • Fließen überstreichen (Tipp: Bei Decken- und Wandarbeiten Endloskarton auf den Fließen auslegen - dann kann auch mal was runterfallen)
  • eine Terrasse zum Wintergarten umbauen
  • Anbohren von Fließen für Regale (Tipp: Bohren Sie in Fugen, diese lassen sich zuspachten, holen  Sie sich ein Teleskop-Regal oder lesen Sie die Tipps unter Befestigen ohne Bohren)

elektriker steckdose 564Veränderungen an der Elektrik sind tabu, fachkundig ausgeführte Reparaturen Aufgabe des Vermieters

Die Sache mit der Elektrik

Sind größere Elektroarbeiten geplant, sind Mieter dazu verpflichtet, vorab Rücksprache mit ihrem Vermieter zu halten. Das ist dann der Fall, wenn die gewünschten Arbeiten eine bauliche Veränderung darstellen, wie etwa beim Verlegen von Leitungen unter Putz. Wird dagegen lediglich ein einfacher Schalter ausgetauscht, ist es nicht notwendig, den Vermieter hierüber zu informieren beziehungsweise dessen Erlaubnis einzuholen.

Tricks helfen

Aber Sie können natürlich so renovieren, dass Sie bei Auszug alles wieder in den Orginalzustand versetzen. Zum Beispiel Klicklaminat über einen Fußboden legen und dieses dann bei Auszug wieder herausnehmen oder mit dem Nachmieter eine Übernahmeregelung finden.

Beim Tapezieren der Wände sollte Sie auf wilde Muster verzichten und beim Streichen nur solche Farben wählen, die später problemlos mit Weiß überdeckt werden können.

Vorsicht bei Reparaturen - Beispiel Rohrverbindungen

Sie können natürlich auch selbst Reparaturen in der Wohnung ausführen.

Aber Achtung: Sie müssen wissen, was Sie tun, denn wenn es zu Schäden am Gebäude kommt, tragen Sie selbst dafür nicht nur die Kosten, sondern bekommen wahrscheinlich demnächst auch die Kündigung ins Haus. Gerade was Rohre und Leitungen betrifft, sollte man vorsichtig zu Werke gehen.

Fazit: Gesunden Menschenverstand einsetzen

Möglicherweise können kleinere Veränderungen an der Wohnung vom Vermieter genehmigt werden, doch er kann vor dem Auszug trotzdem vom Mieter verlangen, dass diese wieder beseitigt werden.

Hat der Wert der Wohnung durch diese dazugewonnen oder waren die Veränderungen nötig, um die Lebensqualität in der Wohnung zu erhalten, dann können Mieter vom Vermieter beim Auszug aber eventuell sogar eine Entschädigung für ihre Bemühungen verlangen.

Bevor man am Ende dumm dasteht, sollte man am besten alle Veränderungen vorher mit dem Vermieter absprechen, dann kommt es nicht zu Missverständnissen. In einem sogenannten Renovierungsvertrag hält man dann Art der Renovierung und Kostenaufteilung fest.

Video

In diesem Zusammenhang auch interessant: Kritisch prüfen, was Sie bei Auszug angeblich tun müssen. Schauen Sie sich das folgende Video an und/oder lesen Sie unseren Beitrag zur Renovierung der Mietwohnung.

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