Was man in einer Mietwohnung verändern darf – Mieter Umbaurechte

Wenn wir uns eine Wohnung oder ein Haus mieten, dann gehen wir eigentlich davon aus, dass dort handwerklich nicht mehr viel getan werden muss. Im Grunde ist es so, dass eine Mietwohnung bei der Übergabe schon fertig ist. In manchen Fällen muss zwar noch eine Küche eingebaut werden, doch meistens ist tatsächlich schon vor dem Einzug alles enthalten und fertig.

Dennoch kommt es immer wieder einmal zu Situationen, in denen man in der Wohnung gerne etwas ändern oder verbessern würde, vielleicht sogar verändern muss, weil es sich sonst dort nicht mehr gut leben lässt.

Die Frage lautet in einem solchen Fall: Wie weit darf ich als Mieter eigentlich gehen, was darf ich machen und was sollte ich lieber lassen?

Man sollte sich ausführlich mit dieser Frage befassen, wenn es denn soweit ist, sonst kann man nämlich sehr schnell Stress mit den anderen Mietern im Haus oder gar mit dem Vermieter bekommen. 

Was man in der Mietwohnung verändern darf

Kurz zusammengefasst

  • Schönheitsreparaturen: Mieter dürfen ihre Wohnung durch Malen und Tapezieren individuell gestalten, solange bei Auszug alle auffälligen Farben neutral überstrichen werden. Kleine Bohrlöcher sind im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs erlaubt und müssen bei Auszug gefüllt werden.
  • Bodenbeläge: Loser Bodenbelag wie Teppiche oder Klick-Laminat darf ohne Vermietergenehmigung verlegt werden, sofern er rückstandslos entfernt werden kann. Fest verklebte Beläge erfordern jedoch eine Zustimmung.
  • Kleinere Einbauten: Austausch von nicht fest installierten Armaturen und Geräten ist zulässig, wenn die Originalteile beim Auszug wiederhergestellt werden.
  • Rückbauverpflichtung: Veränderungen, die die Bausubstanz beeinträchtigen oder dauerhaft sind, benötigen eine schriftliche Genehmigung des Vermieters und müssen oft bei Auszug zurückgebaut werden.
  • Elektrik und größere Umbauten: Umfangreiche elektrische oder bauliche Veränderungen benötigen immer eine Absprache mit dem Vermieter.
  • Kommunikation mit dem Vermieter: Um spätere Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, alle größeren Veränderungen vorher schriftlich mit dem Vermieter zu klären und ggf. einen Renovierungsvertrag abzuschließen.

Details und Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.

Auffällige Wandbemalungen müssen (wenn der Vermieter es wünscht) bei Auszug entfernt werden

Was ist denn nun erlaubt?

Und dann wäre da die Sache mit der Renovierung an sich, denn was lässt ein Vermieter zu und was darf ich sowieso machen, ohne diesen um Erlaubnis bitten zu müssen? 

Bei den Renovierungsarbeiten sind sogenannte Schönheitsveränderungen erlaubt. Doch wie weit gehen diese?

Im Grunde gilt, dass man all das verändern darf, was nicht fest in der Wohnung verbaut wird.

Also Regale einstellen, Lampen aufhängen, Windspiele anbringen usw.

Wände streichen oder tapezieren – Der persönliche Touch

Du hast die volle Freiheit, deine Wände nach deinem Geschmack zu gestalten, sei es durch einen neuen Anstrich oder Tapeten. Das Streichen der Wände gehört zu den klassischen Schönheitsreparaturen, die du ohne Einverständnis des Vermieters durchführen kannst. Du kannst dabei zwischen verschiedenen Farben wählen, um deiner Wohnung deinen persönlichen Stil zu verleihen.

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Extrem auffällige Farben wie grelles Pink oder tiefes Schwarz könnten problematisch werden. Es wird erwartet, dass du beim Auszug solche knalligen Farbtöne wieder neutral überstreichst. So hast du während der Mietzeit die Freiheit zur Gestaltung, musst aber sicherstellen, dass der Vermieter am Ende nicht mit dem Farbton unzufrieden ist.

Bohrlöcher in Wänden – Praktisch, aber in Maßen

Bohrlöcher sind oft unvermeidlich, wenn du Regale, Bilder oder Gardinenstangen anbringen möchtest. Das Bohren von Löchern in die Wände gehört zum „vertragsgemäßen Gebrauch“ einer Mietwohnung und ist daher erlaubt, solange die Anzahl der Löcher im Rahmen bleibt.

In der Regel, z. B. wenn Schönheitsreparaturen bei Auszug im Mietvertrag vereinbart sind, kann der Vermieter beim Auszug verlangen, dass du die Dübel entfernst, die Löcher schließt und die Wand in den ursprünglichen Zustand versetzt. 

Austausch von Bodenbelägen – Was du einfach ändern kannst

Manchmal passen die alten Bodenbeläge einfach nicht mehr zu deinem Stil oder sie sind schlicht abgenutzt. Das Verlegen von neuen, losen Bodenbelägen wie Teppichen oder Klick-Laminat kannst du ohne Erlaubnis des Vermieters vornehmen, solange diese Beläge rückstandslos entfernt werden können. Teppiche oder Laminat, die nur lose auf dem vorhandenen Boden aufliegen und den Unterboden nicht beschädigen, fallen unter den vertragsgemäßen Gebrauch und sind somit unproblematisch.

Willst du hingegen fest verklebte Bodenbeläge austauschen, wie Fliesen oder festgeklebten Teppich, musst du den Vermieter um Erlaubnis fragen. Diese Veränderungen greifen stärker in die Bausubstanz ein und sind ohne Rücksprache nicht zulässig. Auch hier gilt: Beim Auszug könnte eine Rückbauverpflichtung bestehen, falls der Vermieter den ursprünglichen Zustand wiederhergestellt haben möchte.

Kleine Einbauten – Flexibilität im Bad und in der Küche

Im Alltag möchten wir oft kleine Verbesserungen vornehmen, die den Komfort erhöhen oder dem eigenen Stil entsprechen. Der Austausch von Armaturen, wie zum Beispiel Wasserhähnen oder Duschköpfen, gehört zu diesen kleineren Maßnahmen. Solange du die ursprünglichen Armaturen aufbewahrst und diese beim Auszug wieder montierst, kannst du solche Änderungen in der Regel ohne Genehmigung vornehmen.

Auch der Einbau von neuen Duschsystemen oder modernen Küchengeräten, die ohne bauliche Veränderungen montiert werden können, fällt in diese Kategorie. Achte aber darauf, dass du keine Beschädigungen verursachst, die später kostenintensiv behoben werden müssen. Fachgerechte Arbeit ist hier das A und O, um spätere Haftungsprobleme zu vermeiden.

Einfache bauliche Änderungen, die rückgängig gemacht werden können

Wenn es um bauliche Änderungen geht, die leicht rückgängig gemacht werden können, hast du als Mieter einen gewissen Spielraum. Das Anbringen von selbstklebenden Folien oder speziellen Wanddekorationen ist beispielsweise eine Möglichkeit, deine Räume individuell zu gestalten, ohne dabei bleibende Veränderungen an der Substanz der Wohnung vorzunehmen. Solche Maßnahmen sind meist völlig unproblematisch, solange du sie beim Auszug ohne Rückstände wieder entfernen kannst.

Ein Beispiel wäre das Bekleben von Küchenfronten mit selbstklebender Folie. Damit kannst du die Optik deiner Küche modernisieren, ohne den eigentlichen Schrank zu verändern. Achte dabei auf hochwertige Folien, die sich rückstandslos ablösen lassen, um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden. Bei besonders sensiblen Oberflächen, wie lackierten Türen, könnte es ratsam sein, vorab einen Test an einer unauffälligen Stelle durchzuführen.

Worauf du bei baulichen Veränderungen achten solltest

In der Regel gilt: Alles, was tiefer in die Bausubstanz der Wohnung eingreift, wie das Einreißen von Wänden, das Verlegen von neuen Rohren oder das Installieren von Heizungen, muss in jedem Fall vom Vermieter genehmigt werden. Diese Art von Veränderungen sind keine Schönheitsreparaturen mehr, sondern bauliche Maßnahmen, die das Mietobjekt langfristig verändern. Hier solltest du immer auf Nummer sicher gehen und schriftlich um Erlaubnis bitten. Sollte es zu Schäden kommen, trägst du als Mieter die volle Verantwortung.

So ist es denn auch ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern die Frage der Rückbaupflicht. Generell gilt: Änderungen, die über die normale Nutzung hinausgehen und die Optik oder Funktionalität der Wohnung erheblich verändern, müssen beim Auszug rückgängig gemacht werden. Es ist daher immer ratsam, vor größeren Umbauten eine klare Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Möchtest du bis hierhin etwas ergänzen oder korrigieren?

Möchtest du bis hierhin etwas zum Gesagten ergänzen oder etwas korrigieren?

Vielen Dank für jeden Hinweis!

 

Die Seite wird zum Absenden NICHT neu geladen (die Antwort wird im Hintergrund abgesendet).

 

Alles, was Sie anbringen, müssen Sie wieder entfernen. Rückstandslos.

Was muss mit dem Vermieter abgeklärt werden?

Einbauschränke und Kamine anzubringen ist deshalb tabu, solange man es nicht anders mit dem Vermieter besprochen hat. 

Wenn Sie unsicher sind ...

Kommen Ihnen Zweifel, sollten Sie lieber Kontakt zum Vermieter aufnehmen. Denn alles, was

  • den Hausflur,
  • die Fassade oder
  • die Bausubstanz

der Mietwohnung verändert, ist mit dem Vermieter zu klären.

Nicht erlaubt sind zum Beispiel:

  • eine gemauerte Zwischenwand einziehen
  • einen alten Fußboden rausreißen
  • eine Wand einreißen
  • Anbringung einer Parabolantenne
  • Badezimmer neu fliesen
  • Fließen überstreichen (Tipp: Bei Decken- und Wandarbeiten Endloskarton auf den Fließen auslegen - dann kann auch mal was runterfallen)
  • eine Terrasse zum Wintergarten umbauen
  • Anbohren von Fließen für Regale (Tipp: Bohren Sie in Fugen, diese lassen sich zuspachteln, holen  Sie sich ein Teleskop-Regal oder lesen Sie die Tipps unter Befestigen ohne Bohren)

Veränderungen an der Elektrik sind tabu, fachkundig ausgeführte Reparaturen Aufgabe des Vermieters

Die Sache mit der Elektrik

Sind größere Elektroarbeiten geplant, sind Mieter dazu verpflichtet, vorab Rücksprache mit ihrem Vermieter zu halten. Das ist dann der Fall, wenn die gewünschten Arbeiten eine bauliche Veränderung darstellen, wie etwa beim Verlegen von Leitungen unter Putz. Wird dagegen lediglich ein einfacher Schalter ausgetauscht, ist es nicht notwendig, den Vermieter hierüber zu informieren beziehungsweise dessen Erlaubnis einzuholen.

Tricks helfen

Aber Sie können natürlich so renovieren, dass Sie bei Auszug alles wieder in den Orginalzustand versetzen. Zum Beispiel Klicklaminat über einen Fußboden legen und dieses dann bei Auszug wieder herausnehmen oder mit dem Nachmieter eine Übernahmeregelung finden.

Beim Tapezieren der Wände sollte Sie auf wilde Muster verzichten und beim Streichen nur solche Farben wählen, die später problemlos mit Weiß überdeckt werden können.

Vorsicht bei Reparaturen – Beispiel Rohrverbindungen

Sie können natürlich auch selbst Reparaturen in der Wohnung ausführen.

Aber Achtung: Sie müssen wissen, was Sie tun, denn wenn es zu Schäden am Gebäude kommt, tragen Sie selbst dafür nicht nur die Kosten, sondern bekommen wahrscheinlich demnächst auch die Kündigung ins Haus. Gerade was Rohre und Leitungen betrifft, sollte man vorsichtig zu Werke gehen.

Barrierefreie Umbauten

Mieter mit Behinderung können einen Anspruch auf bestimmte bauliche Anpassungen haben, wie den Einbau einer Rampe oder einer ebenerdigen Dusche. Auch hier ist jedoch die Zustimmung des Vermieters erforderlich​.

Eigentlich klar: Rücksicht nehmen

Bevor Sie mit dem Verändern beginnen, sollten Sie sich Gedanken zur Rücksichtnahme in Bezug auf die Nachbarn machen. Ruhezeiten wie die Mittagsstunde oder die Nachtruhe müssen in jedem Fall eingehalten werden. Am Sonntag zu bohren kommt in vielen Mietgemeinschaften ebenfalls nicht ganz so gut an :-)

Fazit: Gesunden Menschenverstand einsetzen

Als Mieter hast du durchaus die Freiheit, deine Wohnung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Ob du nun die Wände streichst, den Bodenbelag wechselst oder kleinere Einbauten vornimmst – solange du dich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs bewegst, brauchst du keine Genehmigung vom Vermieter. Bei baulichen Veränderungen, die nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden können, ist jedoch Vorsicht geboten. Hier solltest du immer das Gespräch mit dem Vermieter suchen und eine schriftliche Genehmigung einholen.

Möglicherweise können kleinere Veränderungen an der Wohnung vom Vermieter genehmigt werden, doch er kann vor dem Auszug trotzdem vom Mieter verlangen, dass diese wieder beseitigt werden.

Hat der Wert der Wohnung durch diese dazugewonnen oder waren die Veränderungen nötig, um die Lebensqualität in der Wohnung zu erhalten, dann können Mieter vom Vermieter beim Auszug aber eventuell sogar eine Entschädigung für ihre Bemühungen verlangen.

Bevor man am Ende dumm dasteht, sollte man am besten alle Veränderungen vorher mit dem Vermieter absprechen, dann kommt es nicht zu Missverständnissen. Schließlich möchtest du in deiner Mietwohnung nicht nur kurzfristig glücklich sein, sondern auch beim Auszug keine unnötigen Konflikte riskieren. In einem sogenannten Renovierungsvertrag hält man dann Art der Renovierung und Kostenaufteilung fest.

Trenner blanko

Ergänzung oder Frage von dir?

Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?

Fehlt etwas im Beitrag? Kannst du etwas beisteuern? Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!

 

Die Seite wird zum Absenden NICHT neu geladen (die Antwort wird im Hintergrund abgesendet).

Trenner blanko

Im Zusammenhang interessant

mieter sein 250

➔ Zu allen Beiträgen: Mieter sein

Mehr zum Thema "Mieter sein"

Befestigen ohne zu bohren

Eidechse an Wand

Dinge befestigen, ohne zu bohren – bewährte und neue Systeme

Viele Heimwerker müssen in die unterschiedlichsten Untergründe bohren, damit man die Gegenstände aufhängen kann, die man heutzutage so in den eigenen vier Wänden benutzen möchte. Aber es geht auch anders: Befestigen ohne Bohren ist heutzutage kein Hexenwerk mehr.

Aufgrund dessen schauen wir uns zu diesem Thema genauer an, welche Utensilien es gibt, damit das Heimwerken in dieser Hinsicht erleichtert werden kann.

Hier weiterlesen: Befestigen ohne zu bohren


Welche Mülltonnen sind Pflicht?

Mülltonnen in unterschiedlichen Farben

Diese Mülltonnen sind Pflicht für das Eigenheim & Vermieter

Mülltonnen – sie stehen in jeder Ecke, vor jedem Haus, und doch sind sie der stille Held oder auch das notwendige Übel unseres Alltags. Kaum jemand denkt gern über sie nach, geschweige denn redet darüber. Aber genau hier liegt das Problem: Die Verpflichtung zur Mülltrennung und -entsorgung hat nicht nur eine umweltfreundliche, sondern auch eine bürokratische Seite, die so manchem Mieter und Vermieter die Nerven raubt. Darum wollen wir hier grundlegend über die Pflicht zur Mülltonne aufklären.

Diese Mülltonnen sind verpflichtend für Eigenheimbesitzer und Vermieter ► zur Auswahl der passenden Tonnengröße ► Was gehört wo hinein? ► Wo am besten aufstellen? ► spannende Lehrvideos

Hier weiterlesen: Welche Mülltonnen sind Pflicht?


Entfernung einer Steinwand

Entfernung einer Steinwand

Janina fragt:

Hallo,
ich wohne zur Miete, würde aber gerne eine Steinwand in der Küche anbringen. Das heißt, verschieden große Steine werden mit einem speziellen Kleber an die Wand gebracht. Wenn ich ausziehe, muss ich die Steinwand eventuell wieder entfernen. Nun wüsste ich gerne, ob jemand bereits Erfahrungen mit einer solchen Steinwand gesammelt hat. Lassen sich die Steine einfach, ähnlich wie bei Fliesen, abhauen? Im Baumarkt bekomme ich leider nur unterschiedliche Auskünfte.
Über Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße
Janina

Die Antworten lauten wie folgt:

Hier weiterlesen: Entfernung einer Steinwand


Kreative Wohnraumnutzung kleine Wohnungen

Multifunktionale Möbel in kleiner Wohnung

Kreative Wege zur Wohnraumnutzung in kleinen Wohnungen

In städtischen Gebieten sind Wohnungen oft klein und der verfügbare Raum begrenzt. Angesichts steigender Mietpreise und wachsender Bevölkerungsdichte ist es für viele eine Herausforderung, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden.

Hier weiterlesen: Kreative Wohnraumnutzung kleine Wohnungen


Fenster kaputt

Fensterbruch

Fenster kaputt – wer repariert? Was tun? So gelingt die Reparatur | Handwerker

Ein fehlgegangener Ball, ein getäuschter Vogel, Einbrecher oder ein starker Sturm – es gibt viele unglückliche Umstände, durch die ein Fenster kaputtgehen kann. Sogar Kälte kann einen Sprung in der Scheibe verursachen. Dann heißt es: Fenster kaputt – was tun?

Ob du ein passionierter Heimwerker oder ein privater Hausbauer bist – in diesem Artikel erfährst du, welche Schritte du unternehmen kannst, um deine Fenster schnell und effizient wieder in Schuss zu bringen. Von den ersten Diagnosemaßnahmen bis hin zur Entscheidung, ob ein Profi eingeschaltet werden sollte – wir beleuchten alle wichtigen Aspekte, damit du nicht im Regen stehst. Also, lass uns einen genaueren Blick auf die Welt der Fensterreparaturen werfen! Wir schildern, wo man anrufen muss und welche Maßnahmen sofort ergriffen werden können.

Hier weiterlesen: Fenster kaputt


Entfernung einer Steinwand

Entfernung einer Steinwand

Janina fragt:

Hallo,
ich wohne zur Miete, würde aber gerne eine Steinwand in der Küche anbringen. Das heißt, verschieden große Steine werden mit einem speziellen Kleber an die Wand gebracht. Wenn ich ausziehe, muss ich die Steinwand eventuell wieder entfernen. Nun wüsste ich gerne, ob jemand bereits Erfahrungen mit einer solchen Steinwand gesammelt hat. Lassen sich die Steine einfach, ähnlich wie bei Fliesen, abhauen? Im Baumarkt bekomme ich leider nur unterschiedliche Auskünfte.
Über Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße
Janina

Die Antworten lauten wie folgt:

Hier weiterlesen: Entfernung einer Steinwand


Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter arbeitet seit seinem Studium im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten. Das Bauen-und-Heimwerken-Projekt entstand aus einer Dachdämmungs-CD-ROM, die Peter zusammen mit mehreren Mitstreitern Anfang der 2000er in eine Heimwerker-Seite umwandelte. Als Hausbesitzer, Gartenbetreiber und leidenschaftlicher Holzwerber bereitet es ihm viel Freude, über Heimwerkerprojekte zu recherchieren, Experten zu befragen und sich eine möglichst einfache und anschauliche Umsetzung der Sachverhalte und How-Tos zu überlegen.

https://www.bauen-und-heimwerken.de

Schlagworte zum Artikel

Dein Feedback zum Artikel

Wir brauchen dein Feedback, um unsere Artikel zu verbessern. Darum: War dieser Artikel hilfreich? Ein einfaches "Ja" sagt uns: Gute Infos, ich habe gefunden, wonach ich gesucht habe. Ein "Nein, weil ..." wäre noch hilfreicher :-)

 

Die Seite wird zum Absenden NICHT neu geladen (die Antwort wird im Hintergrund abgesendet).

Anbieterlinks / Sternchen

* Was das Sternchen neben einigen Verlinkungen bedeutet:

Die Inhalte auf dieser Website sind kostenlos im Internet verfügbar und das soll auch so bleiben. Unsere redaktionelle Arbeit finanzieren wir über Werbung. Links, die mit einem * gekennzeichnet sind, können bei Kauf/Abschluss auf der jeweiligen Website hinter dem Link zu einer Provision an uns führen, weil wir für den Link ein sogenanntes Affiliate-Programm nutzen. Dies beeinflusst aber die Redaktionsarbeit nicht, der Hinweis wäre stets auch ohne den Affiliate-Link erfolgt. Für den Kauf/Abschluss über den Link sind wir natürlich dankbar.