Arbeitskleidung reinigen | wer zahlt? | Steuer | Waschtipps

In vielen Jobs in Deutschland ist es erforderlich, Arbeitskleidung zu tragen. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. Auch der Stil der Kleidung variiert stark. Ein weißer Ärztekittel sieht beispielsweise ganz anders aus als eine typische Richterrobe oder die Uniform eines Soldaten oder das T-Shirt mit Logo eines Mitarbeiters in einem Fastfood-Laden.

Die Arbeitskleidung wird auch oft als Berufskleidung, Schutzkleidung oder Dienstkleidung bezeichnet. Auch wenn damit umgangssprachlich das gleiche gemeint ist, macht die Begrifflichkeit rechtlich einen großen Unterschied, wenn es darum geht, wer die Bekleidung bezahlen und in weiterer Folge auch reinigen muss.

Hier erfährst du: Rechtliche Grundlagen zur Arbeitskleidung ► Vorschriften zur Reinigung ► Wie wasche ich welche Arbeitskleidung? ► Steuertipps zur Absetzung der Reinigungskosten

Arbeitskleidung reinigen

Inhalt: Arbeitskleidung reinigen

Was sind die Unterschiede bei Arbeitskleidung, Schutzkleidung, Dienstkleidung und Berufskleidung?

1. Was sind die Unterschiede bei Arbeitskleidung, Schutzkleidung, Dienstkleidung und Berufskleidung?

Grundsätzlich wird rechtlich zwischen drei Varianten unterschieden, denn der Gesetzgeber versteht unter Arbeitskleidung und Berufskleidung das Gleiche:

1.1. Berufskleidung (bzw. Arbeitskleidung)

Unter Berufsbekleidung wird beispielsweise ein einheitliches Erscheinungsbild in einem Verkaufsraum oder für eine bestimmte Berufsgruppe im Unternehmen verstanden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Mobilfunkhersteller seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu verpflichtet, in den Shops ein T-Shirt in einer bestimmten Farbe zu tragen oder für seine Außendienstmitarbeiter einen Mindeststandard vorschreibt. 

In vielen Bankfilialen müssen die Mitarbeiter beispielsweise ein weißes Hemd und eine Anzughose tragen, während die Kolleginnen zum Tragen einer weißen Bluse und einem Businessrock verpflichtet werden. Auch der klassische Blaumann von Handwerkern wird der Berufskleidung zugeordnet, nicht jedoch die Jeans nach eigenem Geschmack, die im Office getragen werden.

Geprüfte Norm

Achten Sie beim Kauf der Berufskleidung darauf, dass diese eventuell geforderte DIN- oder EN-Normen erfüllt.Oft finden sich die entsprechenden Angaben direkt beim Produkt. Beispiel Handschuhe: Die Prüfziffern geben Auskunft über die Bewertung im jeweiligen Prüfverfahren z. B. zu Abrieb, Schnitt, Durchstechen, Reißen oder Fallschnitt.

1.2. Dienstkleidung

Zur Dienstkleidung zählen vor allem die Uniformen von Polizisten, Feuerwehrleuten oder Mitarbeitern des Ordnungsamtes im öffentlichen Dienst.

Doch nicht nur dort wird Dienstkleidung getragen. Auch Oberteile, die mit einem Firmenlogo versehen sind, werden rechtlich so bezeichnet.

1.3. Schutzkleidung

Die Schutzkleidung dient im Gegensatz zu den anderen Arten nicht der Wiedererkennung des Unternehmens, sondern dem Schutz des Mitarbeiters. In einigen Branchen ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise die Helme und Sicherheitsschuhe, die auf Baustellen getragen werden müssen.

Wann muss Arbeitskleidung getragen werden?

2. Wann muss Arbeitskleidung getragen werden?

Die Arbeitskleidung muss auf jeden Fall dann getragen werden, wenn das für die Ausübung des jeweiligen Berufes vom Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Die entsprechenden Vorgaben sind im Arbeitsschutzgesetz geregelt.

Doch auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Arbeitskleidung besteht, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechende Vereinbarungen treffen, die in weiterer Folge zum Tragen bestimmter Kleidung am Arbeitsplatz verpflichten. Im Normalfall hat der Betriebsrat in solchen Fällen ein Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung einer entsprechenden Kleiderordnung.

Wer bezahlt die Arbeitskleidung?

3. Wer bezahlt die Arbeitskleidung?

Auch hier kommt es wieder auf die gesetzlichen Vorgaben an. Ist die Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber für die Kosten der Arbeitskleidung aufkommen.

Handelt es sich jedoch „nur“ um Berufskleidung, können auch wieder individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Zu berücksichtigen ist hier beispielsweise, ob die Kleidung auch in der Freizeit getragen werden darf. Eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers oder sogar die komplette Kostenübernahme ist jedenfalls zulässig, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

Doch auch hier gibt es wieder Sonderfälle. Das betrifft vor allem all jene, bei denen die Anschaffung der Arbeitskleidung in einem krassen Missverhältnis zum Gehalt steht. Was jedoch als krasses Missverhältnis gesehen wird, entscheiden im Einzelfall die Gerichte.

In den meisten Fällen wird von den Arbeitgebern jedoch ein bestimmtes Kontingent an Kleidung für einen definierten Zeitraum kostenfrei zur Verfügung gestellt und regelmäßig erneuert. Verpflichtet das Unternehmen die Mitarbeiter beispielsweise zum Tragen von Polohemden mit dem Firmenlogo, werden diese in der Regel kostenfrei ausgehändigt. Die passenden Jeans dazu müssen allerdings selbst bezahlt werden. In manchen Fällen beteiligen sich aber auch hier die Arbeitgeber an den Kosten.

4. Wer wäscht die Arbeitskleidung beziehungsweise wer zahlt dafür?

Muss ein Koch seine Jacke selbst waschen oder wird ihm diese Arbeit abgenommen? Auch hier entscheidet wieder der Gesetzgeber. Denn ist die Arbeitskleidung verpflichtend zu tragen, muss sie der Arbeitgeber nach dem Gebrauch auch reinigen. Beim Koch wäre das der Fall, weil dessen Kleidung auch bestimmten Hygiene-Vorschriften entsprechen muss.

Auch wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter dazu verpflichtet, Kleidung mit dem Firmenlogo zu tragen, ist es dazu verpflichtet, die Reinigung der Kleidung zu übernehmen.

Etwas anders sieht die Sache aus, wenn es sich nur um einen Dresscode handelt. In diesen Fällen muss die Wäsche vom Dienstnehmer selbst vorgenommen werden. Allerdings auch nur dann, wenn es sich um gewöhnliche Kleidung handelt, die auch im Alltag getragen werden kann. Wer beispielsweise – warum auch immer – einen pinken Anzug tragen muss, kann in dem Fall auch den Arbeitgeber für die Reinigung in die Pflicht nehmen.

Die rechtliche Lage ist leider nicht immer eindeutig. Genau aus diesem Grund enden viele Streitigkeiten auch vor Gericht. Viele Anwälte haben sich genau deshalb auf dieses Thema spezialisiert und bieten Betroffenen im Bedarfsfall ihre Unterstützung.

Reinigung Arbeitskleidung Steuer: Pauschale wo eintragen?

5. Reinigung Arbeitskleidung Steuer: Pauschale wo eintragen?

Die Aufwendungen für die Reinigung der Berufskleidung können entweder einzeln ermittelt oder als „Arbeitsmittel-Pauschale“ geltend gemacht werden. Der aktuelle Satz für die Pauschale beträgt 110 Euro. Da die Einzelermittlung in den meisten Fällen äußerst aufwendig ist, entscheiden sich die meisten Arbeitgeber für die Pauschale.

Der große Vorteil dabei ist, dass hier keine einzelnen Rechnungen vorgelegt werden müssen. Muss die Kleidung jedoch oftmalig einer Spezialreinigung unterzogen werden, können die tatsächlichen Kosten die Pauschale auch überschreiten. In solchen Fällen ist es eventuell doch ratsam, sich die Mühe der Einzelauflistung zu machen.

Die Ausgaben für die Reinigung der Berufskleidung werden dabei in der Anlage N zur Einkommenssteuererklärung in Zeile 46 eingetragen.

6. Wie wird Arbeitskleidung am besten gewaschen?

6.1. Häufigster Fall: Eine Wäscherei übernimmt die Reinigung

Spezielle Schutzkleidung oder Warnkleidung ist in den meisten Fällen nicht dazu geeignet, in einer handelsüblichen Waschmaschine gewaschen zu werden.

Die Reinigung der Arbeitskleidung ist in solchen Fällen ein Auftrag für Profis.

Die meisten Unternehmer sind aus diesem Grund in der heutigen Zeit dazu übergegangen, die Reinigung an ein dafür spezialisiertes Unternehmen auszulagern. Diese Unternehmen reinigen die Kleidung nicht nur, oftmals treten sie als Full-Service-Dienstleister auf und stellen den Betrieben die komplette Arbeitskleidung für ihre Mitarbeiter in Form eines Miet- oder Kaufmodells inklusive Kosten für die Reinigung und gegebenenfalls Reparatur zur Verfügung.

Das Outsourcing bei der Reinigung hat auch rechtliche Hintergründe. Denn wenn beispielsweise aufgrund der verschmutzen Kleidung vorgegebene Hygienevorschriften nicht eingehalten werden, kann sich das Unternehmen zumindest rechtlich schadlos halten. Der Imageschaden wird in solchen Fällen ohnehin kaum so einfach zu beseitigen sein.

Ist die Kleidung nicht gesetzlich, sondern nur vom Arbeitgeber vorgeschrieben, kann auch vereinbart werden, dass die verschmutzte Kleidung vom Arbeitnehmer gewaschen und gereinigt wird. Ist das der Fall, kann der Arbeitnehmer die Kosten als Werbungskosten in seiner Steuererklärung deklarieren, siehe oben.

6.2. Waschtipps: die Arbeitskleidung richtig waschen

Wenn die Arbeitskleidung stark verschmutzt ist, aus besonders festen Materialien besteht und/oder mit Öl, Benzin, Schmierstoffen oder Ruß verdreckt ist, sollte man die folgenden Waschtipps beherzigen:

Video: 7 Wäsche-Tricks, die oft unbekannt sind

Länge: 4 Minuten

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Video: Ölpflecken bei 40° C rausbekommen

Länge: 11 Minuten

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Video: So wäscht eine Reinigungsfirma Berufskleidung

Länge: 4 Minuten

Youtube-Video

Mit Klick auf dem Button wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und die bei Youtube üblichen Daten erhoben und Cookies gesetzt.

Achtung Spezialkleidung

Die Schutzfunktion mancher Arbeitskleidung (z. B. Zeckenschutz bei Forstarbeitern) kann durch das Waschen in der Waschmaschine leiden. Dann sollte das Angebot einer Reinigungsfirma genutzt werden. Dies gilt auch für Arbeitskleidung mit Schutzfunktion in der Chemie-, Schweiß-, und Metallbranche.

6.3. Wie bekomme ich hartnäckige Gerüche aus der Arbeitskleidung?

6.4. Zur Waschmaschine

Trenner blanko

7. Ergänzung oder Frage von dir?

Gibt es eine Frage zum Beitrag, etwas zu ergänzen oder vielleicht sogar zu korrigieren?

Fehlt etwas im Beitrag? ... Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet. Vielen Dank!

 

Die Seite wird zum Absenden NICHT neu geladen (die Antwort wird im Hintergrund abgesendet).

Trenner blanko

8. Mehr zur Arbeitskleidung auf bauen-und-heimwerken.de

Stylische Arbeitsschuhe: Tipps und Empfehlungen für schickes Arbeiten

Arbeitsschuhe sind mehr als nur ein Teil der Arbeitskleidung. Sie sind ein Statement, ein Ausdruck von Stil und Persönlichkeit, selbst in einer Umgebung, die oft als rein funktional angesehen wird. Aber was genau zeichnet stylische Arbeitsschuhe aus und was sollte ich beim Kauf alles beachten? 

Hier weiterlesen

Arbeitsschuhe kaufen – worauf achten? Sicherheit, Normen und Design

Im Dschungel der Arbeitssicherheitsanforderungen könnte man leicht den Überblick verlieren. Doch wenn es um Arbeitsschuhe geht, steht fest: Hier entscheidet sich oft, ob ein Arbeitstag schmerzfrei endet oder nicht. Was früher als plump und klobig galt, hat sich zu einem unverzichtbaren und oft stilvollen Schutz entwickelt. Aber nicht alles, was glänzt, ist Gold – auch bei Arbeitsschuhen gibt es Fallstricke und Herausforderungen, die man kennen sollte.

Hier weiterlesen

Arbeitshandschuhe: Auswahl, Einsatz, Pflege und Größenbestimmung

Arbeitshandschuhe sind mehr als nur eine Schutzausrüstung – sie sind ein entscheidender Faktor für Sicherheit und Effizienz in vielen Berufen. Von der Bauindustrie bis zum Heimwerken, von der Feinmechanik bis zur Gartenarbeit – überall spielen Arbeitshandschuhe eine wesentliche Rolle. In diesem umfangreichen Artikel tauchen wir in die Welt der Arbeitshandschuhe ein. Wir beleuchten verschiedene Typen, deren Auswahl, Nutzung, Pflege und aktuelle Innovationen. 

Entdecke in diesem Artikel alles über Arbeitshandschuhe: Typen, Auswahl, Pflege, Trends und mehr. Für Sicherheit und Freude beim Arbeiten.

Hier weiterlesen

beliebte beitraege buh thema 250

Weitere sehr beliebte Beiträge / gerne gelesen

Geschrieben von

Peter Bödeker
Peter Bödeker

Peter arbeitet seit seinem Studium im Bereich Internet und Publizistik. Nach seiner Tätigkeit im Agenturbereich ist er seit 2002 selbständig als Autor und Betreiber von Internetseiten. Das Bauen-und-Heimwerken-Projekt entstand aus einer Dachdämmungs-CD-ROM, die Peter zusammen mit mehreren Mitstreitern Anfang der 2000er in eine Heimwerker-Seite umwandelte. Als Hausbesitzer, Gartenbetreiber und leidenschaftlicher Holzwerber bereitet es ihm viel Freude, über Heimwerkerprojekte zu recherchieren, Experten zu befragen und sich eine möglichst einfache und anschauliche Umsetzung der Sachverhalte und How-Tos zu überlegen.

https://www.bauen-und-heimwerken.de

Schlagworte zum Artikel

gratis downloads schmal mh 564


Unsere Anleitungen, Tipps und Ratgeber auch im bequemen Druck-Format:

--> zu allen Downloads

Dein Feedback zum Artikel

Wir brauchen dein Feedback, um unsere Artikel zu verbessern. Darum: War dieser Artikel hilfreich? Ein einfaches "Ja" sagt uns: Gute Infos, ich habe gefunden, wonach ich gesucht habe. Ein "Nein, weil ..." wäre noch hilfreicher :-)

 

Die Seite wird zum Absenden NICHT neu geladen (die Antwort wird im Hintergrund abgesendet).

Anbieterlinks / Sternchen

* Was das Sternchen neben einigen Verlinkungen bedeutet:

Die Inhalte auf dieser Website sind kostenlos im Internet verfügbar und das soll auch so bleiben. Unsere redaktionelle Arbeit finanzieren wir über Werbung. Links, die mit einem * gekennzeichnet sind, können bei Kauf/Abschluss auf der jeweiligen Website hinter dem Link zu einer Provision an uns führen, weil wir für den Link ein sogenanntes Affiliate-Programm nutzen. Dies beeinflusst aber die Redaktionsarbeit nicht, der Hinweis wäre stets auch ohne den Affiliate-Link erfolgt. Für den Kauf/Abschluss über den Link sind wir natürlich dankbar.