Neue Fenster von der Bafa fördern lassen – so gehst du vor
Moderne Fenster bringen einige Vorteile für Hausbesitzer. Es gelangt weniger Zugluft und Kälte in das Haus und es wird ein sinnvoller Beitrag zum Energiesparen geleistet. So muss weniger geheizt werden und die Energieressourcen werden geschont. Das attraktive dabei: Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäudemaßnahmen (BEG), stellt die Bundesregierung verschiedene Antragsmöglichkeiten bereit, um Fördermittel zu erhalten.
Wie der Antrag auf Fördermittel von der Bafa für neue Fenster funktioniert, wird Schritt für Schritt in diesem Ratgeber erklärt. ► Welche Maßnahmen gefördert werden ► Was wann zu tun ist ► BEG-Vorschriften für neue Fenster

1. Förderungsfähige Maßnahmen bei Fenstern
Am 20. April 2022 wurden die KfW-Förderprogramme 261 und 262 für folgenden Effizienzhausklassen erneut aufgenommen:
- Effizienzhaus 40 Plus
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse
- Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeit-Klasse
Wie schon zu erwarten war, hatten sich die zur Verfügung stehenden Geldmittel bereits nach wenigen Stunden erschöpft. Erst seit dem 21.04.2022 können Förderanträge für die Effizienzhaus Nachhaltigkeits-Klasse wieder gestellt werden. Auch für das Programm 461 "energieeffizientes Sanieren" sind Anträge nun wieder möglich. Die nachfolgenden Erläuterungen zu BEG Förderung der BAFA sind von den eingangs beschriebenen Änderungen nicht betroffen und weiterhin gültig.
Wenn es um den landesweiten Energieverbrauch geht, sind Gebäude weit oben im Ranking anzusiedeln. Demnach ist es im Hinblick auf die Klimaziele nachvollziehbar, dass die Bundesregierung Wohn- und Bürogebäude mit verschiedenen Programmen energieeffizienter gestalten möchte. Hierzu zählt die Förderung vom Bund mit dem Bundes-Förderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung. Hinzu kommt 2022 der European Renovation Wave seitens der EU, mit dem weitere Gelder bereitgestellt werden.
Aufgrund der bereitgestellten Fördermittel, ist jetzt ein allgemein guter Zeitpunkt, um neue Fenster in sein Haus einzubauen. Wie man bei den Förderungen für die Dachfenster sowie bei der Antragstellung am besten vorgeht, wird in den nachfolgenden Punkten Schritt für Schritt erklärt, um auch auf die wichtigsten Dinge dabei hinzuweisen.
2. Förderung von energetischen Sanierungs-Maßnahmen
Durch das BEG wird die Förderung von verschiedenen Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude ermöglicht. Beispielsweise werden Sanierungen an der Gebäudehülle mit bis zu 20 Prozent bezuschusst, wozu auch Maßnahmen bei den Fenstern des Hauses zählen. Die förderfähigen Einzelmaßnahmen umfassen Fenster, Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren, Vorhangfassaden und Tore.
Hinzu kommen Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagentechnik, die ebenso mit 20 Prozent gefördert werden. Hierzu zählt zum Beispiel der Einbau eines digitalen Smart-Home-Systems, zur Optimierung des energetischen Verbrauchs des Gebäudes.
Eine weitere Sanierungsmaßnahme ist die Heizungsoptimierung, die im Rahmen des BEG mit 20 Prozent gefördert wird. 45 Prozent gibt es vom Bund beim Einbau von effizienten Wärmetechnologien wie Solaranlagen, Wärmepumpen oder Wärmenetze.
Kosten für begleitende Maßnahmen beim Bau, wie die Beratungsleistungen eines Energie-Effizienz-Experten (EEE), werden mit bis zu 50 Prozent unterstützt.
3. Alternative: Energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzen
Neben der Förderung durch die BAFA und KfW besteht zudem die Möglichkeit, die Kosten der Sanierung steuerlich abzusetzen. Hierzu kann bei einer entsprechend hohen Steuerlast, der Steuerbonus für die Sanierung genutzt oder die Kosten der Handwerkerarbeiten steuerlich geltend gemacht werden.
4. Die Fördermittel beantragen: Anleitung in sieben Schritten
Bei der Beantragung der Fördergelder ist es wichtig, dass die hier aufgeführte Reihenfolge eingehalten wird. Dann sollte der Förderung von der BAFA für die neuen Fenster nichts im Wege stehen.
- Angebote einholen
Im ersten Schritt geht es um die Einholung eines Angebotes für die neuen Fenster. Hierbei fragt man am besten bei mehreren Fachbetrieben in der Region an und entscheidet sich dann für das beste Angebot. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Sanierungskosten mindestens 2.000 Euro betragen müssen, um die Fördermittel des BEG für Einzelmaßnahmen zu erhalten. - Energie-Effizienz-Experte beauftragen
Im nächsten Schritt wird ein qualifizierter Energie-Effizienz-Experte beauftragt, um die Förderung der BEG zu erhalten. Der unabhängige Energieberater prüft, ob alle Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Wenn alle Anforderungen erfüllt wurden, erhält man von seinem Berater einen entsprechenden Nachweis für das Projekt. Diese gilt für die Förderung bei der KfW, während für die BAFA-Förderung ein separater Nachweis ausgehändigt wird. Die Kosten für den Energie-Effizienz-Experten können direkt im Antrag für die Fördermittel berücksichtigt werden. - Antrag stellen
Wenn die Bestätigungen aus Schritt 2 vorliegen, kann der Antrag für die Fördergelder gestellt werden. Durch das BEG-EM-Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden Sanierungsmaßnahmen, wie der Einbau neuer Fenster oder auch Dachfenster Förderungen, mit 20 Prozent bezuschusst.
Nach einer kostenfreien Registrierung auf der Website des BAFA kann die Antragstellung erfolgen. Im KfW-Zuschussportal kann man das KfW-Programm 461 zur energieeffizienten Sanierung für das Effizienzhaus beantragen. Im KfW-Förderprogramm 262 kann im Rahmen der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen ein Darlehen mit Tilgungszuschuss aufgenommen werden. Das Darlehen muss man bei der Hausbank beantragen. Falls die Bank den Antrag ablehnen sollte, kann ein Energie-Experte der KfW dabei helfen, eine bereitwillige Bank zu finden, um den Antrag aufzunehmen. - Förderzusage
Nachdem die Antragstellung der BEG-Förderung abgeschlossen wurde, kann man das Statut des Bearbeitungsvorganges online abgerufen. Bis es zu einer finalen Zusage kommt, kann es aufgrund der vielen Anträge momentan zu einer längeren Wartezeit von mehreren Monaten kommen. Bis die Förderzusage erteilt wurde, sollte man noch mit der Auftragsvergabe beim Fenster-Fachbetrieb warten. - Auftragsvergabe
Nachdem man die Förderzusage erhalten hat, können die Handwerker ruhigen Gewissens beauftragt werden, um mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen zu starten. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden müssen, um die Zuschüsse des BEG-Förderprogramms zu erhalten. - Nachweise einreichen
Sobald die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, werden diese vom Energie-Effizienz-Experten dahingehend geprüft, ob die Maßnahmen gemäß dem Sanierungsplan umgesetzt wurden. Dies ist wiederum notwendig, um die Fördermittel des BEG zu erhalten.
Wird das Zuschuss-Förderprogramm der BAFA in Anspruch genommen, erhält man von seinem Energieberater einen sogenannten "technischen Projektnachweis". Dieser Nachweis wird wiederum auf der Website des BAFA eingereicht. Bei der Fördervariante der KfW stellt der Energieberater eine sogenannte "Bestätigung nach Durchführung" aus. Diese kann im Anschluss über das Zuschussportal der KfW eingereicht werden. - Auszahlung der Fördermittel
Nachdem alle Sanierungsmaßnahmen von der BAFA beziehungsweise KfW geprüft wurden, erhält man den bewilligten Zuschuss in Höhe von maximal 20 Prozent.
5. Die GEG-Vorschriften für neue Fenster
Gesetzliche Vorschriften für Fenster
Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Für alle Renovierungen und Sanierungen seit dem 1.11.2020 (Sanierungsstart) müssen die Mindestanforderungen des GEG erfüllt werden. Vorher galt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014). Die Mindestanforderungen an Fenster sind in beiden Gesetzen gleich. Sie lauten:
- Der höchstzulässige U-Wert der Verglasung (Ug-Wert) liegt laut EnEV 2014 bei 1,1 W/(m2K). Ausnahmen gelten z. B., wenn aus technischen Gründen kein dickeres Glas verbaut werden kann.
- Werden Fenster komplett getauscht, so liegt der Uw-Wert wie im Neubau bei 1,3 W/(m2K).
- Für neue Dachfenster darf der U-Wert maximal 1,4 (W/m²K) betragen.
6. Fragen (von Leser:innnen) und Antworten
- Wo finde ich das Formular?
Das Angebot über den Einbau der neuen Dachflächenfenster wurde eingeholt, der Energieberater ist beauftragt. Ich möchte den Zuschuss zur Erneuerung der Dachflächenfenster beantragen. Ich benötige keinen Kredit. Wo finde ich das entsprechende Antragsformular?
Antwort
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Siehe die Seite der BAFA: bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html - Antrag ohne Energieberater?
Kann ich auch selbst ohne einen Energieeffizienz-Experten den Antrag Bei der BAFA stellen.
Antwort: Nein, leider nicht. Einen Antrag auf Förderung durch das BAFA können Hauseigentümer selbst nicht stellen, sondern nur über einen von ihnen beauftragten Energieberater, der auch zugelassen sein muss. - Welche Kosten sind förderfähig?
Bezieht sich die Förderung auch auf die erforderlichen Kosten wie Ausbau und Entsorgung des alten Fensters, die Baustelleneinrichtung, entsprechende Schutzmaßnahmen und Kosten des Arbeitseinsatzes?
Antwort: Auch Kosten für "Umfeldmaßnahmen" sind förderfähig, so der Energie-Effizienz-Experte diese bei der Antragstellung integriert. - Einbau in Eigenarbeit?
Kann ich als Hauseigentümer die neuen Fenster selbst montieren, wenn ich den Nachweis der fachlichen Kompetenz (z. B. Tischlermeister) erbringe?
Antwort: Leider nein. Die Arbeit muss durch eine Fachfirma erfolgen. Der Staat fördert hier die Eigenleistung nicht.
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Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓
Antwort 1
Zitat GEG - https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GEG.pdf
2. Bauteilanforderungen
Folgende Anforderungen an die jeweiligen einzelnen Bauteile der thermischen Gebäudehülle müssen eingehalten werden:
• Fenster und sonstige transparente Bauteile:
Uw ≤ 0,90 W/(m2 K)
• Dachflächenfenster:
Uw ≤ 1,0 W/(m2 K)
Antwort 2
Leider gibt es indirekt keine BAFA-Förderung als BEG Einzelmaßnahme mehr beim Fenstertausch im Bestand! Grund ist eine weitere Forderung: Der geforderte U-Wert der umgebenden Wand muß deutlich kleiner sein, als der des neuen Fensters. Das dürfte wohl kein älteres Bestandsgebäude erreichen, ohne, dass vorher die Fassade gedämmt wird!
Antwort 3
Nachdem die Maßnahme abgeschlossen ist, und der TPN durch den Energieberater an die Bafa gesendet wurde... welche Dokumente müssen dann noch durch einen selbst an die Bafa gesendet werden?
Antwort: Ob und in welchem Ausmaß weitere Unterlagen bei der jeweiligen Maßnahme eingereicht werden müssen, sollte der hinzugezogene Energieberater beurteilen.
7. Weitere Fördermöglichkeiten
Bauförderung Hausbau, Kauf einer Immobilie und Sanierung
Bauförderung Hausbau, Kauf einer Immobilie und Sanierung einer Bestandsimmobilie: Übersicht bundesweite und regionale Fördermöglichkeiten
Programme, Hilfstools, Auflistungen, bundesweit und regional.
Die Bauförderung ist stark dezentralisiert - auf den Bauherren mag so manche (positive!) Überraschung warten, wenn er alle Programme ermittelt.
8. Fachbegriffe beim Fenster
Der U-Wert
Wie gut ein Fenster die Wärme im Haus hält, erkennt man am Wärmedurchgangskoeffizient, dem U-Wert des Fensters. Der U-Wert beim Fenster gibt an, wie viel Wärme bei einem Temperaturgefälle von einem Grad Kelvin zwischen Außenwelt und Innenraum durch einen Quadratmeter Fensterfläche verloren geht.
Der Wärmeverlust wird dabei in Watt pro Quadratmeter Kelvin (W/m2K) angegeben.
Je geringer der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung des Fensters.
Für Fenster gibt es einige sinnvolle Erweiterungen bzw. Ergänzungen bezüglich des herkömmlichen U-Werts. Angegeben sind die europäischen Bezeichnungen:
- Der Ug–Wert (g für engl. glazing: Glas) ist eine für die Verglasung von Fenstern abgewandelte Variante des U-Werts. Hier wird, anstatt der ursprünglichen Temperaturdifferenz von einem Grad Kelvin, 15 Grad Kelvin veranschlagt.
- Der Uf–Wert (f für engl. frame: Rahmen) ist gibt Auskunft über die Wärmedämmgrad bzw. Wärmedämmeigenschaften des Fensterrahmens bzw. des Rahmenmaterials
- Der Uw–Wert (w für engl. window: Fenster) ist eine Kombination aus dem Ug –Wert und dem Uf –Wert. Er informiert über die Wärmedämmeigenschaften des gesamten Fensters und bietet somit einen schnellen Überblick.
Durchschnittliche U-Werte von Fenstern in der Historie
Fenstertyp | Verbaut | Ø-U-Wert Wärmedurchgangskoeffizient |
Einfachglas | bis 1980 | knapp 5 |
Verbund-/Kastenfenster | bis 1980 | ca. 2,5 |
Unbeschichtetes Isolierglas | 1980-1995 | ca. 2,7 |
Zweischeiben-Wärmedämmglas | 1995-2010 | ca. 1,5 |
Dreischeiben-Wärmedämmglas | seit 2005 | ca. 1,1 |
Teuer: schmale Holzrahmen mit aufgeklebten Dämmstoffen und Alu-Verschalungen | heute | 0,7-0,8 |
Noch ein Vergleich: In den letzten 50 Jahren wurde der U-Wert auf rund ein Viertel gesenkt. In vielen Fällen amortisierensich neue Fenster darum bereits nach wenigen Jahren. |
G-Wert
Der g–Wert (Gesamtenergiedurchlassgrad) gibt Auskunft darüber welcher Anteil der von den Sonnenstrahlen, bzw. des Lichts transportierten Energie die Scheibe wirklich passiert und welcher Anteil von ihr reflektiert oder absorbiert wird.
Ein g –Wert von 0,70 würde z. B. bedeuten, dass 70 % der Energie im Innenraum angelangt.
Je niedriger der G-Wert, desto weniger Wärme dringt durch die Sonneneinstrahlung ins Haus.
In warmen bis heißen Perioden ist also ein niedriger Wert vorteilhaft um die Kühle im Haus zu bewahren, wohingegen in den Heizperioden ein hoher Wert ideal ist und sich für den Eigentümer erfreulich auf die Heizkosten auswirkt.
Lichtdurchlässigkeit – Lichttransmissionsgrad
Die Lichtdurchlässigkeit wird in Prozent angegeben, wobei 100 % für vollkommene Lichtdurchlässigkeit stehen würde und 0 % für völlige Schwärze. Der Fachbegriff lautet Lichttransmissiongrad. In der Berechnung wird nur das für das menschliche Auge sichtbare Licht mit einer Wellenlänge zwischen 380 und 780 Nanometern (nm) berücksichtigt.
Eine hohe Lichtdurchlässigkeit ist für Raum- und Wohnklima wünschenswert.
Isolierglas hat in der Regel eine Lichtdurchlässigkeit von etwas über 80 %, Wärmeschutzisolierglas liegt bei um die 75-80 %. Sonnenschutzgläser haben eine Lichtdurchlässigkeit von 50 bis 70 Prozent, bieten in der Regel aber keinen Blendschutz.
Heutzutage gibt es Verglasungen, die entweder automatisch je nach Lichteinstrahlung oder elektronisch gesteuert den Grad der Lichtdurchlässigkeit verändern.
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