Neue Fenster von der Bafa fördern lassen – so gehst du vor

Moderne Fenster bringen einige Vorteile für Hausbesitzer. Es gelangt weniger Zugluft und Kälte in das Haus und es wird ein sinnvoller Beitrag zum Energiesparen geleistet. So muss weniger geheizt werden und die Energieressourcen werden geschont. Das attraktive dabei: Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäudemaßnahmen (BEG), stellt die Bundesregierung verschiedene Antragsmöglichkeiten bereit, um Fördermittel zu erhalten.

Wie der Antrag auf Fördermittel von der Bafa für neue Fenster funktioniert, wird Schritt für Schritt in diesem Ratgeber erklärt. ► Welche Maßnahmen gefördert werden ► Was wann zu tun ist ► BEG-Vorschriften für neue Fenster

Fenster im Schlafzimmer
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Punkt 1

1. Förderungsfähige Maßnahmen bei Fenstern

Am 20. April 2022 wurden die KfW-Förderprogramme 261 und 262 für folgenden Effizienzhausklassen erneut aufgenommen:

  • Effizienzhaus 40 Plus
  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse
  • Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeit-Klasse

Wie schon zu erwarten war, hatten sich die zur Verfügung stehenden Geldmittel bereits nach wenigen Stunden erschöpft. Erst seit dem 21.04.2022 können Förderanträge für die Effizienzhaus Nachhaltigkeits-Klasse wieder gestellt werden. Auch für das Programm 461 "energieeffizientes Sanieren" sind Anträge nun wieder möglich. Die nachfolgenden Erläuterungen zu BEG Förderung der BAFA sind von den eingangs beschriebenen Änderungen nicht betroffen und weiterhin gültig.

Wenn es um den landesweiten Energieverbrauch geht, sind Gebäude weit oben im Ranking anzusiedeln. Demnach ist es im Hinblick auf die Klimaziele nachvollziehbar, dass die Bundesregierung Wohn- und Bürogebäude mit verschiedenen Programmen energieeffizienter gestalten möchte. Hierzu zählt die Förderung vom Bund mit dem Bundes-Förderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung. Hinzu kommt 2022 der European Renovation Wave seitens der EU, mit dem weitere Gelder bereitgestellt werden.

Aufgrund der bereitgestellten Fördermittel, ist jetzt ein allgemein guter Zeitpunkt, um neue Fenster in sein Haus einzubauen. Wie man bei den Förderungen für die Dachfenster sowie bei der Antragstellung am besten vorgeht, wird in den nachfolgenden Punkten Schritt für Schritt erklärt, um auch auf die wichtigsten Dinge dabei hinzuweisen.

Punkt 2

2. Förderung von energetischen Sanierungs-Maßnahmen

Durch das BEG wird die Förderung von verschiedenen Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude ermöglicht. Beispielsweise werden Sanierungen an der Gebäudehülle mit bis zu 20 Prozent bezuschusst, wozu auch Maßnahmen bei den Fenstern des Hauses zählen. Die förderfähigen Einzelmaßnahmen umfassen Fenster, Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren, Vorhangfassaden und Tore.

Hinzu kommen Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagentechnik, die ebenso mit 20 Prozent gefördert werden. Hierzu zählt zum Beispiel der Einbau eines digitalen Smart-Home-Systems, zur Optimierung des energetischen Verbrauchs des Gebäudes.

Eine weitere Sanierungsmaßnahme ist die Heizungsoptimierung, die im Rahmen des BEG mit 20 Prozent gefördert wird. 45 Prozent gibt es vom Bund beim Einbau von effizienten Wärmetechnologien wie Solaranlagen, Wärmepumpen oder Wärmenetze.

Kosten für begleitende Maßnahmen beim Bau, wie die Beratungsleistungen eines Energie-Effizienz-Experten (EEE), werden mit bis zu 50 Prozent unterstützt.

Punkt 3

3. Alternative: Energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzen

Neben der Förderung durch die BAFA und KfW besteht zudem die Möglichkeit, die Kosten der Sanierung steuerlich abzusetzen. Hierzu kann bei einer entsprechend hohen Steuerlast, der Steuerbonus für die Sanierung genutzt oder die Kosten der Handwerkerarbeiten steuerlich geltend gemacht werden.

Punkt 4

4. Die Fördermittel beantragen: Anleitung in sieben Schritten

Bei der Beantragung der Fördergelder ist es wichtig, dass die hier aufgeführte Reihenfolge eingehalten wird. Dann sollte der Förderung von der BAFA für die neuen Fenster nichts im Wege stehen.

  1. Angebote einholen
    Im ersten Schritt geht es um die Einholung eines Angebotes für die neuen Fenster. Hierbei fragt man am besten bei mehreren Fachbetrieben in der Region an und entscheidet sich dann für das beste Angebot. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Sanierungskosten mindestens 2.000 Euro betragen müssen, um die Fördermittel des BEG für Einzelmaßnahmen zu erhalten.
  2. Energie-Effizienz-Experte beauftragen
    Im nächsten Schritt wird ein qualifizierter Energie-Effizienz-Experte beauftragt, um die Förderung der BEG zu erhalten. Der unabhängige Energieberater prüft, ob alle Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Wenn alle Anforderungen erfüllt wurden, erhält man von seinem Berater einen entsprechenden Nachweis für das Projekt. Diese gilt für die Förderung bei der KfW, während für die BAFA-Förderung ein separater Nachweis ausgehändigt wird. Die Kosten für den Energie-Effizienz-Experten können direkt im Antrag für die Fördermittel berücksichtigt werden.
  3. Antrag stellen
    Wenn die Bestätigungen aus Schritt 2 vorliegen, kann der Antrag für die Fördergelder gestellt werden. Durch das BEG-EM-Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden Sanierungsmaßnahmen, wie der Einbau neuer Fenster oder auch Dachfenster Förderungen, mit 20 Prozent bezuschusst.
    Nach einer kostenfreien Registrierung auf der Website des BAFA kann die Antragstellung erfolgen. Im KfW-Zuschussportal kann man das KfW-Programm 461 zur energieeffizienten Sanierung für das Effizienzhaus beantragen. Im KfW-Förderprogramm 262 kann im Rahmen der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen ein Darlehen mit Tilgungszuschuss aufgenommen werden. Das Darlehen muss man bei der Hausbank beantragen. Falls die Bank den Antrag ablehnen sollte, kann ein Energie-Experte der KfW dabei helfen, eine bereitwillige Bank zu finden, um den Antrag aufzunehmen.
  4. Förderzusage
    Nachdem die Antragstellung der BEG-Förderung abgeschlossen wurde, kann man das Statut des Bearbeitungsvorganges online abgerufen. Bis es zu einer finalen Zusage kommt, kann es aufgrund der vielen Anträge momentan zu einer längeren Wartezeit von mehreren Monaten kommen. Bis die Förderzusage erteilt wurde, sollte man noch mit der Auftragsvergabe beim Fenster-Fachbetrieb warten.
  5. Auftragsvergabe
    Nachdem man die Förderzusage erhalten hat, können die Handwerker ruhigen Gewissens beauftragt werden, um mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen zu starten. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden müssen, um die Zuschüsse des BEG-Förderprogramms zu erhalten.
  6. Nachweise einreichen
    Sobald die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, werden diese vom Energie-Effizienz-Experten dahingehend geprüft, ob die Maßnahmen gemäß dem Sanierungsplan umgesetzt wurden. Dies ist wiederum notwendig, um die Fördermittel des BEG zu erhalten.
    Wird das Zuschuss-Förderprogramm der BAFA in Anspruch genommen, erhält man von seinem Energieberater einen sogenannten "technischen Projektnachweis". Dieser Nachweis wird wiederum auf der Website des BAFA eingereicht. Bei der Fördervariante der KfW stellt der Energieberater eine sogenannte "Bestätigung nach Durchführung" aus. Diese kann im Anschluss über das Zuschussportal der KfW eingereicht werden.
  7. Auszahlung der Fördermittel
    Nachdem alle Sanierungsmaßnahmen von der BAFA beziehungsweise KfW geprüft wurden, erhält man den bewilligten Zuschuss in Höhe von maximal 20 Prozent.

Punkt 5

5. Die GEG-Vorschriften für neue Fenster

Gesetzliche Vorschriften für Fenster

Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Für alle Renovierungen und Sanierungen seit dem 1.11.2020 (Sanierungsstart) müssen die Mindestanforderungen des GEG erfüllt werden. Vorher galt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014). Die Mindestanforderungen an Fenster sind in beiden Gesetzen gleich. Sie lauten:

  • Der höchstzulässige U-Wert der Verglasung (Ug-Wert) liegt laut EnEV 2014 bei 1,1 W/(m2K). Ausnahmen gelten z. B., wenn aus technischen Gründen kein dickeres Glas verbaut werden kann.
  • Werden Fenster komplett getauscht, so liegt der Uw-Wert wie im Neubau bei 1,3 W/(m2K).
  • Für neue Dachfenster darf der U-Wert maximal 1,4 (W/m²K) betragen.

Wichtig: Diese Mindestanforderungen genügen vielen Förderprogrammen nicht. In der Regel werden Fenster nur mit einem maximalen U-Wert von 0,95 W/m²K (Dachfenster 1,0 W/m²K) gefördert.

Punkt 6

6. Fragen (von Leser:innnen) und Antworten

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Antwort 1
Zitat GEG - https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GEG.pdf 2. Bauteilanforderungen Folgende Anforderungen an die jeweiligen einzelnen Bauteile der thermischen Gebäudehülle müssen eingehalten werden: • Fenster und sonstige transparente Bauteile: Uw ≤ 0,90 W/(m2 K) • Dachflächenfenster: Uw ≤ 1,0 W/(m2 K)

Punkt 6

7. Weitere Fördermöglichkeiten

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Bauförderung Hausbau, Kauf einer Immobilie und Sanierung einer Bestandsimmobilie: Übersicht bundesweite und regionale Fördermöglichkeiten

Programme, Hilfstools, Auflistungen, bundesweit und regional.

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Geschrieben von

Bauen-und-Heimwerken.de
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Bauen-und-Heimwerken.de Team

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