Glasbruch – was tun? Sofortmaßnahmen, Austausch, Versicherung
Glasbrüche zählen zu den häufigsten Hausschäden in der Bundesrepublik. Hunderttausende ärgern sich jedes Jahr über Risse oder Sprünge in den Fensterscheiben und müssen sich über kurz oder lang Gedanken über Entsorgung und Ersatz machen.
Was fällt eigentlich unter Glasbruch? ► Was kann man tun? ► Sofortmaßnahmen ► Woran seriösen Notfalldienst erkennen? ► Wann zahlt welche Versicherung? ► Glasbruch als Mieter

1. Was zählt zum Glasbruch?
Unter Glasbruch versteht man Schäden an Glasscheiben, die sich als größere Risse, Sprünge oder Zersplittern der Scheibe in mehrere Einzelteile zeigen. Während kleinere Schrammen und oberflächliche Kratzer normalerweise nicht als Bruch gelten, ist spätestens bei einem kompletten Durchbruch der Scheibe und einem klassischen spinnennetzförmigen Riss vom Glasbruch zu sprechen.
Brüche können nicht nur Fensterscheiben betreffen, sondern kommen auch häufiger bei Spiegeln, Glastüren und anderen Objekten vor. Sie haben verschiedenste Ursachen, zu denen eine zu starke Erwärmung, Stein- und Hagelschläge, unbeabsichtigtes Aufprallen und viele weitere zählen können.
Je nach Empfindlichkeit des Materials sind einige Glastypen stärker von Brüchen betroffen als andere.
2. Was kann ich im Fall eines Glasbruchs tun?
Kaum hat man sich versehen, schon ist die Scheibe zerbrochen. Ein Glasbruch ist zwar ein ärgerlicher, aber nicht unumkehrbarer Schaden.
Zunächst solltest du dir einen Überblick über die entstandene Beschädigung machen.
Kleinere, oberflächliche Risse und Schrammen lassen sich in vielen Fällen mit speziellen Glasklebern oder Polierpasten noch selbst reparieren. Hierfür trägt man die Paste auf die entsprechenden Stellen auf und poliert sie sanft ein, bis die Schramme kaschiert ist.
Anders sieht es hingegen bei größeren Schäden wie Durchbrüchen mit zersplittertem Glas aus. Hier sollte man von Experimenten absehen und zunächst den Unfallort absichern. Alle Glassplitter sowie Scherben auf dem Boden müssen aufgekehrt werden, damit niemand versehentlich in sie hineintritt. Dazu macht man am besten ein Foto vom Schaden, um ihn später an eventuelle Versicherungen melden zu können. Es hilft ebenso, den Riss sporadisch mit etwas Klebeband abzusichern.
SWR-Marktcheck hat diesen Dienst getestet und gibt Tipps, worauf bei der Beauftragung einer Notverglasung geachtet werden sollte:
Länge: 8 Minuten
3. Glasbruch richtig entsorgen
Mindestens genauso wichtig wie die Reparatur ist die korrekte Entsorgung des Glasbruchs. Hier muss zwischen verschiedenen Arten von Glas unterschieden werden. Der Altglascontainer ist ausschließlich für Behälterglas, also Lebensmittelflaschen, Marmeladengläser oder ähnliches vorgesehen. Kleine Scherben können problemlos im Restmüll entsorgt werden. Größeren Glasbruch von Fenstern, Spiegeln oder anderen Objekten solltest du hingegen auf den Wertstoffhof bringen oder vom Sperrmüll mitnehmen lassen.
4. Glasbruchersatz durch die Hausratversicherung - wann zahlt sie?
Nach dem ersten Ärger ist es umso wichtiger, sich um einen angemessenen Ersatz zu kümmern.
Besitzt du eine Hausratversicherung, solltest du den Schaden am Glas melden. Diese Versicherungen übernehmen allerdings nicht immer die entstandenen Beschädigungen. Die Versicherungen unterscheiden sich darüber hinaus nach dem Abdeckungsumfang: Während einige bestimmte Glasbrüche beinhalten, schließen andere sie aus. In der Regel werden von der Hausratversicherung aber Schäden an Fenstern, Türen oder ähnlichen Objekten abgedeckt. Andere Haushaltsgegenstände aus Glas wie Vasen sind im Versicherungsschutz jedoch nicht enthalten.
Meistens deckt eine Hausratversicherung Elementarschäden, also Stürme, Wasserschäden oder Brände ab. Auch der Diebstahl von Hauseigentum ist normalerweise versichert. Zerbricht also im Zuge eines Einbruchs die Fensterscheibe oder Haustür, übernimmt die Hausratversicherung unter Umständen den Schaden. Das gilt ebenfalls für nicht selbst verschuldete Krafteinwirkungen durch Naturkatastrophen, die zum Bruch des Glases führen.
Schlechter sieht es hingegen bei Glasbrüchen aus, die durch andere Ursachen zustande gekommen sind. Selbst verschuldetes Zerbrechen, sei es durch spielende Kinder, Stolpern oder andere Unachtsamkeiten werden von den Policen der meisten Hausratversicherungen nicht abgedeckt.
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Dementsprechend haben auch Drei Viertel aller Haushalte einen solchen Versicherungsschutz. Das ist gut so. Weniger gut ist, dass viele Versicherungsnehmer zu viel für ihren Schutz bezahlen, unterversichert sind oder die Hausratversicherung nicht um neue Risiken wie E-Bike etc. ergänzen.
Hausratversicherung – was beachten? Wir zeigen auf, was man bei Abschluss einer Hausratversicherung und in den Jahren danach beachten sollte.
5. Welche Versicherungen übernehmen sonst noch Glasbrüche?
Etwas bessere Chancen hast du bei einer Glasbruchversicherung. Wie der Name bereits andeutet, haben sich diese Versicherungen auf das Zerbrechen von Glas- und Kunststoffobjekten im Haus spezialisiert. In der Police sind meistens Glasscheiben und -platten am Mobiliar und Verglasung in Gebäudeelementen wie Wintergärten abgedeckt.
Die abgedeckten Objekte reichen hier je nach Art von den Garagenfenstern über Keramik-Kochfelder bis hin zu Aquarien.
Die Versicherungen unterscheiden sich prinzipiell in ihrer Reichweite. Meistens sind die Policen gestaffelt und decken mit höherem Beitrag auch mehr Schäden ab. Wer beispielsweise wertvolle Zusatzobjekte versichern möchte, wird dafür in der Regel einen höheren Tarif abschließen müssen.
Jedoch übernimmt eine separate Glasbruchversicherung nicht immer und nicht unter allen Umständen Schäden. Ebenso wie bei der Hausratsversicherung wirst du bei einem selbst verschuldeten Glasbruch meistens leer ausgehen. Oberflächliche Beschädigungen und durch Elementarkräfte verursachte Schäden werden von der Glasversicherung meistens ebenfalls nicht abgedeckt.
6. Wer beim Glasbruch in einer Mietwohnung zahlt
Die Frage nach der Schadensübernahme ist nicht nur auf Versicherungen beschränkt, sondern stellt sich auch bei Eigentumsverhältnissen. Wer nicht im Eigenheim lebt, sondern zur Miete wohnt, hat andere Voraussetzungen für die Reparatur eines Glasbruchs als im Eigenheim.
Bei einem klassischen Fensterbruch stellt sich zunächst die Frage nach dem Verursacher: Habe ich den Schaden selbst durch Unachtsamkeit verursacht? Dann ist der Schaden vom Mieter zu zahlen, was unter Umständen sehr teuer werden kann. Lediglich bei bestimmten Klauseln im Mietvertrag kann der Mieter aus der Verantwortung fallen, meistens liegen diese aber nicht vor.
Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, mit dem Vermieter vorab zu klären, ob eine Glasversicherung für das Wohnobjekt vorliegt. Gerade Wohnobjekte mit teurer Verglasung sind häufig über eine separate Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert.
Wurde der Schaden nämlich nicht selbst, sondern durch Elementarkräfte wie Stürme oder Hagel beziehungsweise durch Einbrüche verursacht, liegt die Verantwortung beim Vermieter. Hier sollte man frühzeitig den Vermieter kontaktieren und ihn über den Schaden informieren.
7. Wer bei Spannungsrissen zahlt
Einen Sonderfall des Glasbruchs stellen übrigens Spannungsrisse dar. Sie sind ein häufig auftretender Schaden bei Fenstern und werden durch Materialfehler oder starke Temperaturunterschiede ausgelöst. Spannungsrisse zeigen sich ohne sichtbare äußere Krafteinwirkung und entstehen scheinbar aus dem nichts. Sie sind in der Hausratversicherung normalerweise nicht eingeschlossen, werden dafür aber oft von der Glasbruchversicherung abgedeckt. Bei einem Mietverhältnis ist der Vermieter hier in der Pflicht, sofern dir kein Eigenverschulden nachgewiesen werden kann.
Welche Versicherung zur Bezahlung vom Glasbruch wirst du abschließen oder hast du bereits?
8. Fazit
Für den Schadensersatz von Glasbrüchen stehen grundsätzlich verschiedene Versicherungen zur Verfügung. Ob sich diese lohnen, muss im Einzelfall abgewogen werden: Lebe ich mit einem erhöhten Risiko für Glasbrüche, etwa durch teures Mobiliar oder Wintergarten? Dann kann sich eine Versicherung unter Umständen lohnen. Anders sieht es bei einem Mietverhältnis aus: Hier zahlt normalerweise der Vermieter den Schaden, sofern kein Selbstverschulden vorliegt. In jedem Fall sollte ein Glasbruch immer durch einen Fachmann begutachtet und behoben werden.
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