Denkmalgeschütztes Haus renovieren: Das gilt es zu beachten
Denkmalgeschützte Häuser besitzen einen gewissen Charme. Kein Wunder, dass es viele Leute gibt, die sich für diese Häuser interessieren. Bei vielen Gebäuden ist jedoch oftmals eine grundlegende Renovierung nötig, bevor ein Einzug erfolgen kann. Diese Renovierung ist für die meisten Bauherren eine Herausforderung. Nicht selten sind besondere Überlegungen und Vorschriften nötig, damit Renovierungsarbeiten erfolgen dürfen. Gleichzeitig sind Energieeffizienz und Budget zu beachten. Daher gilt es, ein paar Tipps für die Renovierung von denkmalgeschützten Häusern zu beherzigen.
Kurz zusammengefasst
- Vorschriften und Genehmigungen
Ohne die Zustimmung der Denkmalschutzbehörden geht nichts. Wer ohne Genehmigung baut, riskiert hohe Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Wichtig: Planungszeit einkalkulieren. - Schadensanalyse
Alte Häuser haben oft versteckte Mängel wie Feuchtigkeit oder Schädlinge. Ein Bausachverständiger sollte das Gebäude prüfen, um Schäden und Kosten präzise einzuschätzen. - Kosten und Förderungen
Renovierungen sind kostenintensiv. Es lohnt sich, Förderprogramme der Kommune oder staatliche Subventionen zu prüfen. Steuervorteile machen Projekte zudem attraktiver. - Historischen Charakter bewahren
Den ursprünglichen Stil des Hauses zu erhalten, ist Pflicht. Das betrifft sowohl Materialien als auch bauliche Details wie Fenster, Türen oder die Fassade. - Energieeffizienz
Energetische Maßnahmen wie Wärmedämmung, moderne Heizsysteme oder Fenster sind erlaubt, wenn sie den Charakter des Hauses nicht beeinträchtigen. Energieberater helfen bei der Planung. - Fachfirmen beauftragen
Einige Arbeiten können in Eigenregie durchgeführt werden, doch für komplexe Maßnahmen sollte ein spezialisierter Betrieb beauftragt werden. - Steuervorteile
Kosten für Sanierungen lassen sich steuerlich geltend machen. Bis zu 90 % der Ausgaben können über zehn Jahre abgeschrieben werden.
Details und Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.
1. Das ist wichtig, bevor es an die Renovierung eines denkmalgeschützten Hauses geht
Ungefähr fünf Prozent aller Altbauten, die bis 1978 im deutschsprachigen Raum gebaut wurden, stehen heute unter Denkmalschutz. Viele dieser Gebäude sind jedoch weder saniert noch renoviert. Das wirft bei vielen Kaufinteressenten Fragen auf. Denn eine Renovierung von denkmalgeschützten Häusern darf nicht einfach ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden erfolgen. Zudem ist zu bedenken, dass vieles in diesen alten Häusern zwar möglich ist, aber nicht erlaubt wird. Es geht in erster Linie darum, den ursprünglichen Charakter des Hauses zu erhalten. Das kann einige Hürden bei der Renovierung bedeuten.
1.1. Haus genau kontrollieren
Das Haus ist ein Traum - zumindest von außen. Doch bei näherer Betrachtung sind Schäden erkennbar. Feuchtigkeit, Schädlinge oder morsche Balken sowie Dielen haben im Laufe der Zeit ihre Spuren hinterlassen. Nicht immer können Laien zusätzliche Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen mit bloßem Auge erkennen. Wer sich also für denkmalgeschützte Häuser interessiert, sollte am besten immer einen Bausachverständigen zu rate ziehen. Dieser nimmt eine Schadensanalyse vor und kann mithilfe moderner Anwendungstechniken im gesamten Haus Feuchteschäden oder andere Mängel bestimmen.
Tipp: Sind die Renovierungsmaßnahmen von einem Experten festgelegt worden, ist es nötig, sich mit den Kosten zu beschäftigen. Ganz gleich, ob es sich um Maßnahmen zum Erhalt der Fassade oder Arbeiten im Innenausbau handelt - in der Regel sind neben neuen Materialien alte Baustoffe zu entsorgen. Das kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Es ist dann zum Beispiel sinnvoll, sich mit den Preisen für einen Bauschutt Container, einer Baufirma und neuen Materialien zu beschäftigen.
Bei Bedarf ist es zudem hilfreich, Informationen bei der zuständigen Kommune einzuholen, welche Förderungen vor Ort zur Verfügung stehen.
1.2. Genehmigung einholen
Bevor die Renovierungsarbeiten beginnen, ist es bei denkmalgeschützten Häusern zwingend erforderlich, Anträge zu stellen. Diese bedürfen einer Zustimmung seitens der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Bis eine Bewilligung erfolgt, kann es nicht selten mehrere Wochen bis Monate dauern. Dennoch dürfen bauliche Maßnahmen vor Eingang der Antragsbewilligung nicht erfolgen. Dies ist maßgeblich, um sicherzustellen, dass der denkmalgeschützte Stil des Gebäudes erhalten bleibt. Wer nicht auf Bewilligung der Behörden wartet oder vorab mit der Renovierung beginnt oder Maßnahmen ergreift, die nicht erlaubt sind, muss mit empfindlichen Bußgeldern in Höhe von bis zu einer halben Million Euro rechnen.
2. Historischen Charakter bewahren
Häuser, die unter Denkmalschutz stehen, gehören zu den kulturell bedeutsamen Gebäuden. Ihre Zerstörung oder unsachgemäße Veränderung sind daher zu vermeiden. Durch ihre Erhaltung sowie Pflege sollen Andenken aus vergangenen Zeiten bewahrt werden. Daher gibt es vom Gesetz festgelegte Richtlinien, die sich mit dem Umbau und der Renovierung oder Sanierung befassen. Neben dem Genehmigungsverfahren gilt es, strenge Auflagen einzuhalten. Das ist jedoch oftmals ganz im Sinne der Bauherren, die den Stil des Hauses um jeden Preis erhalten möchten. Diese Häuser wirken nicht nur authentisch, sondern sind in historischer und architektonischer Hinsicht ein Schmuckstück. Es besteht somit ein großes Interesse, den Erhalt des Denkmals zu fördern, um weiterhin an diese wertvollen Bauwerke zu erinnern.
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3. Energetische Renovierung zum Wohle der Umwelt
Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden ist es möglich, energieeffiziente Maßnahmen vorzunehmen. Allerdings sind auch in diesem Rahmen einige gesetzliche Grundlagen zu berücksichtigen. Das EnEG (Energieeinsparungsgesetz) befasst sich u.a. mit Verordnungen für Altbauten. Neben Wärmeschutzmaßnahmen sind Richtlinien für energiesparende Anlagetechniken inkludiert. Demnach ist es durchaus denkbar, für den Altbau neue Fenster oder Türen einzubauen, eine Wärmedämmung vorzunehmen oder die Heizungsanlage auszutauschen. Auch die Installation einer Lüftungsanlage lässt sich umsetzen. Allerdings sind hierfür zusätzliche Genehmigungen erforderlich. Gleichzeitig können Bauherren auf staatliche Fördermöglichkeiten als Finanzierungshilfen, wie z.B. von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zurückgreifen.
Tipp: Es ist ratsam, vor jeder Renovierungsaktion den energetischen Zustand des Hauses unter die Lupe zu nehmen. Es ist somit nicht nur empfehlenswert, die Fenster und Türen zu kontrollieren, sondern auch die Dämmung genau zu betrachten. Ein Energieberater ist in der Lage, jede Schwachstelle im Haus genau zu ermitteln, um diese im Anschluss stufenweise auszubessern.
4. Fachbetriebe kontaktieren
Einige Renovierungsmaßnahmen in denkmalgeschützten Häusern können Bauherren sehr gut in Eigenregie vornehmen. Andere sind deutlich umfangreicher und erfordern spezielles Know-how. Professionelle Unterstützung kann in diesem Zusammenhang also immer von Vorteil sein. Die Fachfirma hilft nicht nur bei der Umsetzung der nötigen Arbeiten, sondern kann auch Ratschläge zu passenden Baustoffen liefern. Vor allem im Hinblick auf eine verbesserte Energieeffizienz ist es sinnvoll, sich für klimaschonende und ökologische Materialien zu entscheiden. Die Experten integrieren die jeweiligen Baustoffe schnell und gezielt vor Ort, damit sich die Renovierungsarbeiten nicht ewig ziehen, sondern zeitnah abgeschlossen werden können.
Hinweis: Es ist hilfreich, sich vor der Beauftragung einer Fachfirma mit den unterschiedlichen Angeboten zu beschäftigen. In vielen Regionen gibt es professionelle Handwerksbetriebe, die sich mit Denkmalschutz befassen und verschiedene Aufträge kontrolliert durchführen. Sie erkennen Probleme, dokumentieren diese und helfen, eine kompetente und sinnvolle Lösung zu finden.
5. Steuervorteile in vollem Umfang nutzen
Wer ein denkmalgeschütztes Haus renoviert und saniert, kann die Kosten über einen Zeitraum von zwölf Jahren in der Steuererklärung abschreiben. Über acht Jahre lassen sich neun Prozent, über weitere vier Jahren sieben Prozent der gesamten Kosten ausgleichen, sofern der Bauherr Investor oder Vermieter ist. Wer das Haus selbst nutzen möchte, kann über zehn Jahre bis zu 90 Prozent der Kosten in der Erklärung absetzen. In diesem Zusammenhang ist zu überlegen, ob eine KfW-Förderung in Anspruch genommen werden soll oder die Absetzung der Steuern von Vorteil ist. Demnach müssen sich Bauherren für eine Option entscheiden. Wer eine Förderung erhält, muss diese Beiträge in der Steuererklärung angeben und von den Abschreibungen abrechnen.
Denkmalgeschützte Häuser sind traumhaft schön, bedürfen jedoch immer mal wieder Renovierungsmaßnahmen. Dabei ist es oftmals nötig, für die Baumaßnahmen Anträge zu stellen und Fachfirmen zu beauftragen. Das ist notwendig, um das historische Gesamtbild zu erhalten. Wer sich also mit dem Denkmalamt abstimmt und mit Einschränkungen hinsichtlich baulicher Veränderungen zufrieden gibt, kann sich mit einem Altbau einen absoluten Traum erfüllen. Jedes denkmalgeschützte Gebäude strahlt Nostalgie aus, die von kleinen Türen über filigrane Fenster bis hin zu Holzfußböden reicht. Bauherren, die sich der Herausforderung stellen und verschiedene Richtlinien beachten, werden im Anschluss über viele Jahre Freude an ihrem neuen Heim haben.
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6. Interessante Fakten zum Denkmalschutz
- Feuchtigkeitstricks aus dem Mittelalter: Viele alte Häuser verwendeten Kalkputz, der bis heute als effektiver Feuchtigkeitsregulator gilt.
- Handgeschmiedete Nägel: Ursprünglich verwendete Nägel aus dem 18. und 19. Jahrhundert sind oft hochwertiger als moderne Alternativen.
- Geheime Räume: Viele denkmalgeschützte Gebäude besitzen versteckte Kammern oder Durchgänge, die historische Schutzmechanismen waren.
- Ewiger Mörtel: Historische Gebäude mit Natursteinmörtel stehen oft stabiler als moderne Zementstrukturen.
- Unbeabsichtigte Heizungen: Viele Altbauten nutzen den sogenannten Kamineffekt, um Wärme im Haus zirkulieren zu lassen.
- Kulturelle Subventionen: In Deutschland können Denkmalschutz-Projekte oft auf regionale Kunst- und Kulturförderungen zurückgreifen.
- Teurer Erhalt: Eine ausgeprochen teure denkmalgerechte Sanierung eines Wohnhauses in Europa belief sich auf über 15 Millionen Euro – ein französisches Chateau aus dem 17. Jahrhundert.
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