Müllentsorgung Mieter und Vermieter – die jeweiligen Rechte und Pflichten

Mieter und Vermieter haben unterschiedliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die Müllentsorgung. Diese Differenz führt oft zu Konflikten, welche allerdings einfach ausgeräumt werden können. Durch die richtige Regelung in der Hausordnung, welche immer zwingend ein Bestandteil des Mietvertrages ist, ist die Müllentsorgung ordnungsgemäß geregelt.

Müllbehälter in Reihe
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Kurz zusammengefasst

  • Der Mieter hat die Pflicht, eine ordnungsgemäße Mülltrennung durchzuführen.
  • Der Vermieter muss seinen Mietern eine Biomülltonne sowie Restmülltonne zur Verfügung zu stellen.
  • Die Kosten dafür darf er über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
  • Es gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Sind die Mülltonnen zu groß, muss der Vermieter sie soweit möglich gegen kleinere Tonnen austauschen lassen,
  • Der Vermieter muss Müllgebühren zahlen, auch wenn kein Müll anfällt.
  • Die Mülltonnen dürfen keine unzumutbare Geruchsbelästigung verursachen und dürfen keine Rettungs- oder Fluchtwege verstellen.
  • Abweichende und alle weiteren Regelungen zum Müll werden im Mietvertrag bzw. in der zugehörigen Hausordnung geregelt.

Details und Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.

1. Die Rechte und Pflichten der Mieter

Der Mieter hat nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Pflicht, eine ordnungsgemäße Mülltrennung durchzuführen und diesen Müll zu entsorgen.

Wenn weitere Pflichten auf den Mieter zukommen, werden diese im Mietvertrag beziehungsweise in der Hausordnung aufgeführt.

  • Hierbei kann geregelt sein, dass die Mieter die Tonne an den vorgesehenen Platz zur Abholung stellen und die Tonnen nach der Leerung wieder zurückbringen.
  • Außerdem kann geregelt sein, dass die Mieter für die Reinigung des Abstellplatzes und der Tonnen zuständig sind. In einem Mehrparteienhaus wird das im turnusmäßigen Wechsel von den Mietparteien durchgeführt.

Der Mieter ist dann verpflichtet, dieser Regelung nachzugehen, da es sonst zu einer Abmahnung und einer späteren Kündigung des Mietverhältnisses kommen kann.

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Punkt 1

2. Die Rechte und Pflichten der Vermieter

Der Vermieter eines Hauses, dabei ist egal, ob es sich um eine Mehrparteienhaus oder ein Einfamilienhaus handelt, muss gewährleisten, dass seine Mieter der Mülltrennpflicht nachkommen können.

  • Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG) ist geregelt, dass mindestens eine Restmülltonne und eine Biotonne vorhanden sein müssen
  • Weiterhin muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass die Müllbehälter eine ausreichende Kapazität aufweisen.
  • Sie dürfen allerdings auch nicht zu groß sein, da diese Unverhältnismäßigkeit nicht wirtschaftlich ist und unnötige Betriebskosten nach sich ziehen.

Wichtig ist, dass der Vermieter die Abfallentsorgung in der Hausordnung regelt. Diese ist immer Bestandteil des Mietvertrages. Darin regelt der Vermieter, wer die Tonnen an den Standort bringt, wo der Entsorger sie entleert.

Das kann so geregelt werden, dass entweder die Mietparteien oder ein Hausmeisterservice dafür verantwortlich sind. Die Kosten für den Hausmeisterservice werden dann auf die Nebenkosten umgelegt.

Wenn allerdings in der Hausordnung geregelt ist, dass der Mieter für die Tonnen verantwortlich ist, muss das der Vermieter kontrollieren. Wenn sich der Mieter nicht daran hält, wird der Vermieter eine Abmahnung überbringen. Häufen sich diese Vorfälle, kann es zur Kündigung des Mietverhältnisses kommen.

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Wer ein Eigenheim kauft oder umbaut, kommt nicht darum herum, sich um die zukünftige Abfallentsorgung Gedanken zu machen. Es werden unterschiedliche Mülltonnen für die verschiedenen Arten von Abfall benötigt.

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Die Kosten für die Müllentsorgung können in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

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Im Allgemeinen können die Nebenkosten einer Mietwohnung als diejenigen Kosten bezeichnet werden, die dem Vermieter in Verbindung mit seinem Wohn- oder Eigentum zur gewerblichen Nutzung entstehen. Hierbei kann es sich sowohl um Grundstücke als auch Gebäude handeln, wozu auch gewerbliche Gebäude wie Produktionsstätten, Lagerhallen oder Garagen zählen. Im Einzelnen wird darauf noch weiter unten eingegangen.

Grundsätzlich unterscheiden sich Betriebskosten von Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, welche nicht den Nebenkosten zuzurechnen sind. Diese sind beispielsweise bei einer Wohnanlage für Mieter die Kosten, welche durch die Hausverwaltung entstehen. Sanierungskosten sind ebenfalls keine Nebenkosten, da sie lediglich der Instandhaltung beziehungsweise der Aufwertung der Immobilie dienen. 

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Punkt 1

3. Wer achtet auf die Mülltrennung und die Tonnenpflege?

Nach dem KreislaufWirtschaftsGesetz sind die Mieter zu einer ordentlichen Mülltrennung verpflichtet. Wie gesagt: Am besten wird in der Hausordnung geregelt, wie diese Mülltrennung auszusehen hat. Diese Regeln sollten sich auch im Mietvertrag wiederfinden. Darin wird auch geregelt, wer die Tonnenpflege übernimmt. Das kann entweder durch die Mieter in einem turnusmäßigen Wechsel durchgeführt werden, oder ein Hausmeister ist dafür zuständig. Die Hausmeisterdienste wird dann in den Nebenkosten mit verrechnet.

Ob die Mieter den Müll richtig trennen, darf vom Vermieter auch kontrolliert werden. Da bei falscher Mülltrennung eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und diese ein Bußgeld nach sich zieht, ist diese Kontrolle der ordnungsgemäßen Trennung hinzunehmen. Das Bußgeld bei falscher Mülltrennung wird auf die Mieter innerhalb der Nebenkosten umgelegt. Fall ein Mieter immer wieder den Müll falsch trennt, kann der Vermieter eine Abmahnung verschicken. Bei wiederholten Abmahnungen ist es auch möglich, das Mietverhältnis zu kündigen.

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Punkt 1

4. Wenn Mülltonnen zu schnell voll sind

Wenn eine Mülltonne schon voll ist, hat der Mieter verschiedene Optionen.

  1. Er kann entweder warten, bis die Tonnen entleert ist und dann seinen Müll entsorgen,
  2. oder er entsorgt den Müll auf dem Wertstoffhof oder in einem kostenpflichtigen Müllsack, welcher neben die Mülltonne gestellt werden kann.

Der erste Vorschlag ist meist keine Option, wenn der anfallende Müll Biomüll ist. Dann sollten die anderen Vorschläge greifen. Bei einem Stapel Kartonagen und Papier kann dagegen auch bis zur nächsten Leerung gewartet werden. Wichtig ist auf jeden Fall, dass der  Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird und nicht einfach irgendwohin in die Natur oder bei den Nachbarn hingestellt wird.

Wenn es häufiger vorkommt, dass die Tonnen zu schnell voll sind, dann sollte der Mieter den Vermieter ansprechen. Dieser ist verpflichtet, für ausreichend große Tonnen zu sorgen. Wenn der Vermieter dem nicht nachkommt, können die Mieter dem Vermieter eine Mängelanzeige schicken. Falls sich dadurch weiterhin nichts ändert, kann der Mieter eine Mietkürzung ankündigen.

Punkt 1

5. Das Problem mit dem Sperrmüll

Die Abholung des Sperrmülls wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. In einigen Regionen gibt es regelmäßige Touren des Müllentsorgers. Bei dieser Regelung kann jeder seinen Sperrmüll an den vorgesehenen Ort bringen, wo ihn der Entsorger auf der Tour abholt. In vielen anderen Regionen ist die Sperrmüllentsorgung allerdings in Eigenregie zu regeln. Bei dieser Art der Entsorgung muss die Abholung beim regionalen Abfallunternehmen oder bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Die Abholung ist dabei mindestens einmal jährlich kostenlos. Es ist auch möglich, einen Abfall-Container günstig zu mieten.

Da diese sehr unterschiedlichen Regeln gelten, kann die Sperrmüllentsorgung nicht über die Betriebskostenabrechnung erfolgen. Es gibt allerdings eine Art der Entsorgung, bei der diese über die Nebenkostenabrechnung beglichen werden kann. Hierfür muss der Vermieter einen Platz bereitstellen, auf welchem der Sperrmüll gesammelt wird. Der Vermieter muss nun das Entsorgungsunternehmen beauftragen, regelmäßig den Sperrmüll abzuholen. Durch diese Regelmäßigkeit können die Ausgaben dann über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden.

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Punkt 1

6. Die Müllentsorgung beim Umzug

Bei einem Umzug, sei es einen Ein- oder Auszug, fällt sehr viel Müll an. Meist wird schon beim Auszug ausgemistet, es kann allerdings auch vorkommen, dass bei einem Einzug noch Gegenstände entsorgt werden müssen. Auch in diesem Fall ist es wichtig, dann Müll richtig zu entsorgen. Falls der Müll in der alten Wohnung verbleibt, dann der alte Vermieter Schadensersatz, also die Kosten für ein Entrümpelungsunternehmen, verlangen.

Um alles richtig zu entsorgen, können gibt es Abfall-Container günstig zu mieten. So ist die Entsorgung von Sperrmüll sehr einfach. Elektrogeräte und auch Sondermüll sollten allerdings bei einem Wertstoffhof, der eine ordnungsgemäße Entsorgung durchführt, abgegeben werden. Da bei einem Einzug und oftmals neuen Möbeln auch viel Verpackungsmüll entsteht, sollte mit dem Vermieter kurzgeschlossen werden, wie dieser entsorgt wird. Einige Mietshäuser haben große Behälter für Kartonagen, worin dieser Verpackungsmüll entsorgt werden kann. Bei anderen Vermietern sind diese Abfall-Container zu klein oder nicht vorhanden. Auch hier müssen die Kartonagen zum Wertstoffhof gebracht werden.

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7. Der Stellplatz und die Anschaffungskosten von Mülltonnen

Die gesamten Anschaffungskosten von Mülltonnen trägt der Vermieter. Der Vermieter muss auch die Erstanmeldung bei der Kommune und dem Entsorgungsunternehmen durchführen. Diese Tonnen müssen dann an einen geeigneten Ort gestellt werden.

Von diesem Ort aus darf keine Geruchsbelästigung ausgehen, sodass die Mieter dadurch beeinträchtigt werden. Der Stellplatz muss außerdem so gewählt werden, dass keine Flucht- und Rettungswege versperrt und keine Notausgänge zugestellt werden.

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Punkt 1

8. Ergänzungen und Fragen von Lesern

Hast du eine Frage zum Beitrag oder etwas zu ergänzen bzw. zu korrigieren?

Jeder kleine Hinweis/Frage bringt uns weiter und wird in den Text eingearbeitet.

 

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Punkt 1

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