
Treffen Sie nur schriftliche Vereinbarungen.
Lassen Sie sich alle Vertragstexte genauestens erläutern, insbesondere die Stellen, bei denen es zu Abweichungen vom BGB oder VOB gekommen ist.
In den Vorschriften sind einige Punkte enthalten, die der Dienstleister (Handwerker, Bauunternehmer) kostenlos zu erbringen hat: Abfallentsorgung, Schutzvorschriften, Diebstahlsschutz, Gerüste bis 2m Höhe. Prüfen Sie, dass Sie hierfür nicht zusätzlich bezahlen müssen.
Der Zahlungsplan sollte so detailliert wie möglich erfolgen.
Achten Sie bei allen verwendeten Baumaterialien auf die Einhaltung der entsprechenden Normen.
Legen Sie schriftlich einen Abnahmetermin fest. So vermeiden Sie Nachteile durch Ingebrauchnahme.